Zulässig ist höchstens 80er Weißegrad. Fünftens. Für die Außendarstellung wird Recyclingpapier mit 80er Weißegrad eingesetzt. Sechstens. Für Urkunden kann Papier mit Weißegrad über 80 eingesetzt werden. Siebtens. Die obersten Landesbehörden können Ausnahmen für niedrigere und höhere Weißegrade zu den Nummern 1 bis 5 zulassen.
Kollege Hildebrand, meinen Sie nicht auch, dass Säurelosigkeit bei den Verlautbarungen des Finanzministers völlig undenkbar ist?)
- Dem kann ich mich nur anschließen, vielen Dank! Ich könnte dies noch weiter vortragen. Wenn Sie hier Einblick nehmen möchten, kommen Sie bitte zu mir. Auf jeden Fall wissen wir jetzt eines: Wir wissen, welche die wahren Probleme Schleswig-Holsteins sind. Die Landesregierung hat endlich die lange erwarteten Schwerpunkte gesetzt. Ich kann nur sagen: Weiter so!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Hildebrand, ich empfehle Ihnen, diese Passage nochmals am Freitag vorzulesen, wenn wir den Forstbericht diskutieren. Vielleicht können wir dann anders und vor allem ernsthafter darüber reden, welche Vorteile und positiven Auswirkungen die Benutzung von Recyclingpapier im Vergleich zu der von Frischfaserpapier hat.
Unter der Überschrift „Weniger Bürokratie, mehr Bürgernähe“ wird auf insgesamt elf Seiten ein bunter Strauß an Forderungen aufgestellt, die entweder Konsens sind oder die wir an anderer Stelle schon einmal diskutiert haben. Es geht um die Evergreens: Verwaltungsmodernisierung, Abbau staatlicher Reglementierungen und norddeutsche Kooperationen.
Zur Verwaltungsmodernisierung. Unter allen westdeutschen Ländern verzeichnet Schleswig-Holstein auf Landesebene die geringsten Personalkosten pro Einwohner.
Bekanntlich ist nichts so gut, als dass es nicht noch verbessert werden könnte, und das schreibt sich die Opposition jetzt auf die Fahne.
Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und einen Vorschlag hierfür erarbeitet. Während die CDU noch überprüft oder überprüfen lassen will, sind wir schon zwei Schritte weiter und haben ein Konzept für eine neue Struktur der Landes-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen erarbeitet.
Wir haben drei Ziele als Grundlagen festgelegt: mehr Bürgernähe und Service für den Bürger, mehr Demokratie auf kommunaler Ebene sowie erhöhte Kompetenz und verminderte Kosten bei der Aufgabenerledigung.
Als Ergebnis ist ein konkreter Diskussionsvorschlag in Sachen Gemeindestruktur- und Landesorganisation entstanden, der bisher leider der einzige geblieben ist.
Zum Abbau staatlicher Reglementierungen. Mit der Standardfreigabe haben wir uns in diesem Haus schon lang und breit auseinander gesetzt. Das trifft - das muss festgehalten werden - nicht nur auf Freude bei den zuständigen Akteuren.
Als Beispiel lassen sie mich die Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik zitieren, die es als Leute, die schon berufsbedingt nicht viele Worte machen, auf den Punkt bringen: Deregulierung fördert Pfusch. - Das sei auch Ihnen ins Stammbuch geschrieben, Herr Dr. Garg.
Wir können als Land nicht das Heft aus der Hand geben, da wir erkannt haben, welche Qualität eine Dienstleistung mindestens haben muss, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sicherzustellen. Wir können nicht erwarten, dass diese Qualität beibehalten wird, wenn wir lediglich eine ausreichende Erfüllung der Aufgaben festschreiben. Wenn irgendwo die Standards teurer sind, als es erforderlich ist, sind wir gerne bereit, darüber zu reden. Nennen Sie aber Ross und Reiter und sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, welche Qualitätsstandards in Ihren Augen disponibel sind. Wir sind gespannt.
Zu der Forderung nach mehr Kooperation mit anderen Bundesländern. Fakt ist, dass norddeutsche Kooperationen stattfinden, und die Regierungsfraktionen haben auch nie verhehlt, dass an weiteren norddeutschen Kooperationen gearbeitet werden soll.
Darüber hinaus sprechen Sie in Ihrem Antrag Themen an, die zwar diskutiert werden müssen. Dies sollte aber erst einmal unabhängig von der Frage der Kooperation der Länder geschehen. Als Beispiel sei hier die Frage nach einer Neuordnung des Verfassungsschutzes oder nach einem öffentlichen Dienstrecht genannt.
Es ist im Übrigen - das möchte ich nicht unerwähnt lassen - nicht besonders bürgerfreundlich, ein eigenes schleswig-holsteinisches Verfassungsgericht bis heute abzulehnen. Dies tut aber die CDU. Vielleicht erweckt dies noch einmal Ihre Aufmerksamkeit. Das hat nichts mit mehr Bürokratie zu tun. Sie wissen sehr wohl, dass es Lösungen gibt, die die Verwaltungsstruktur eines bestehenden Gerichts nutzen würden; die Zusammensetzung würde aus ehrenamtlichen Richtern bestehen. Das würde sehr bürgernah schnelle Entscheidungen in verfassungsgerichtlichen Streitigkeiten bringen.
Fazit: Sie fordern Dinge, die entweder längst gemacht werden oder für sich so komplex sind, dass sie nicht in einem Spiegelstrich eines mehrseitigen Antrags abgehandelt werden können. Dem weiteren Erfordernis eines landeseigenen Verfassungsgerichts sperren Sie sich nach wie vor. Dieser Antrag, den Sie hier vorlegen, bringt weder weniger Bürokratie noch mehr Bürgernähe.
(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Klaus Schlie [CDU]: Das können Sie wohl nicht verstehen! Ich nehme es Ihnen nicht übel!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verwaltungsmodernisierung ist ein sehr mühsames und zeitraubendes Geschäft. Denn wer immer große Verwaltungsvereinfachungen sowie den Abbau von Personal und Bürokratie medienwirksam verspricht, wird bei der Umsetzung immer wieder erfahren, dass es um Menschen aus Fleisch und Blut geht.
Dies ist zum einen auf die Komplexität von Verwaltungsstrukturen im Land zurückzuführen, die in vielen Jahren in den Behörden gewachsen sind. Zum anderen müssen die Beschäftigten von positiven Effekten der geplanten Veränderungen überzeugt werden, und das geht sicherlich nicht mit der Brechstange.
Aber richtig bleibt es dennoch, dass die notwendigen Dienstleistungen des Staates durch eine moderne und effiziente Verwaltung erbracht werden müssen. Ziel muss es sein, dass die Bürgerinnen und Bürger eine transparente und serviceorientierte öffentliche Verwaltung bekommen.
In diesem Sinne hat der SSW auch in den vergangenen Jahren die Bestrebungen der Landesregierung beim Modernisierungsprozess unterstützt. Wir haben dabei immer auf die Bedeutung der Bürgernähe der Verwaltung hingewiesen und auch darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Prozess mit eingebunden sein müssen. Ansonsten ist es nämlich nicht möglich, vernünftige Ergebnisse zu erzielen.
Deshalb bleibt es weiterhin unsere Position, dass man bei zukünftigen Strukturreformen auch regionale und soziale Aspekte berücksichtigen muss. Vor dem Hintergrund dieser Forderungen bleibt der SSW dabei, dass die Vorschläge der Landesregierung zur Verwaltungsreform vom letzten Herbst ein Schritt in die richtige Richtung sind; wir sind aber nicht mit allen Details und Umsetzungsvorschlägen einverstanden.
Dass die Landesregierung dabei auf konstruktive und inhaltlich richtige Kritik reagiert, hat sie aus unserer Sicht zum Beispiel bei der Umsetzung der Strukturreform der Finanzämter bewiesen.
Den vorliegenden Antrag der CDU „Weniger Bürokratie, mehr Bürgernähe" lehnen wir weiterhin ab; wir sehen auch keine große Ähnlichkeit mit den Regierungsvorschlägen. Allerdings können wir den Vorschlag hinsichtlich der Befristung von Gesetzes- und Rechtsvorschriften unterstützen. Ein Teil dieses Vorschlages - darauf hat Kollege Puls schon hingewiesen - wurde im Landtag bereits einvernehmlich beschlossen.
Allerdings müssen wir feststellen, dass erhebliche Differenzen zwischen der CDU und dem SSW bestehen. So lehnen wir weiterhin die von der CDU geforderte generelle Standardfreigabe zur finanziellen Entlastung der Kommunen ab. Auch der mangelnde Wille, sich mit der Notwendigkeit einer kommunalen Gebietsreform auseinander zu setzen, ist aus unserer Sicht absolut unverständlich.
Die CDU hat offensichtlich nicht den Mut, wirkliche Reformen auf kommunaler Ebene zu wollen. Man kann nicht einerseits eine größere Effektivität und Effizienz der kommunalen Verwaltungen fordern und sich andererseits vor der Frage drücken, ob Schleswig-Holstein wirklich mehr als 1.100 Gemeinden braucht. Dies gilt leider auch für die SPD.
Allerdings ist der Vorschlag der CDU, die Struktur der Ämter, die bei den Gemeinden schon falsch war, als „Regionalämter" jetzt auch noch auf Kreisebene beziehungsweise auf irgendeiner regionalen Ebene
einzuführen, die denkbar schlechteste Lösung. Die Größe der Gemeinden und Kreise muss den Verwaltungsbezirken entsprechen, damit jeder kommunalen Verwaltung eine von der Bevölkerung direkt gewählte Volksvertretung gegenübersteht. Nur so sichern wir die unmittelbare demokratische Kontrolle der Verwaltungen.
Der vorliegende Antrag der CDU ist unserer Ansicht nach ein herber Rückschlag für die Diskussion um die dringend überfällige Kommunalreform in SchleswigHolstein. Wie durch die CDU-Vorschläge weniger Bürokratie entstehen soll, vermag ich aus diesem Antrag nicht zu ersehen.