Protokoll der Sitzung vom 19.02.2004

Denn er ist erstens sachlich richtig und beinhaltet keinerlei Vorabbewertungen. Zweitens schafft er Planungssicherheit für die Betroffenen. Denn nur bei ausgewiesenen Vogelschutzgebieten werden in Zukunft Ausnahmeregelungen greifen können und ohne faktischen Vogelschutz bleibt jedwede Entwicklung blockiert.

(Glocke des Präsidenten)

Und drittens kann ich nach dem, was sich der Kollege Garg hier rednerisch geleistet hat, dem Antrag der FDP nicht zustimmen.

Herr Abgeordneter Harms, bitte kommen Sie zum Schluss.

Ich komme zum Schluss. - Wir sehen aber auch, dass die Befürchtungen der FDP nicht von der Hand zu weisen sind.

(Beifall des Abgeordneten Martin Kayenburg [CDU])

Es gibt - wie ich gerade eben deutlich gemacht habe - genügend Gestaltungsspielraum und dieser Gestaltungsspielraum muss genutzt werden. Deshalb, lieber Herr Minister Müller, fordere ich Sie auf, diesen Gestaltungsspielraum zu nutzen. Denn dann tun Sie nicht nur dem Naturschutz, sondern auch den Menschen in unserem Land einen guten Dienst.

(Ursula Kähler [SPD]: Nennen Sie Beispie- le!)

- Ein Beispiel kann ich Ihnen gerne geben: Ich meine beispielsweise alle Verkehrsprojekte, die wir ausbauen wollen. Bitte nehmt sie aus diesen Gebietsschneidungen heraus. Es sind kleine Gebiete, die wir von diesen Gebietsschneidungen befreien können. Dann wären wir schon einen sehr großen Schritt weiter.

(Beifall beim SSW - Glocke des Präsidenten)

Ich erteile Herrn Minister Müller das Wort und weise gleichzeitig darauf hin, dass damit gemäß der Geschäftsordnung eine weitere Fraktionsrunde eröffnet wird. Diese werde ich aufrufen, nachdem ich einige bereits angemeldete Kurzbeiträge abgerufen habe.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich habe durchaus an den Tonlagen von Herrn Garg und Herrn Kayenburg gemerkt, in welche Richtung diese Debatte getrieben werden soll. Ich will darauf nicht eingehen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte aber auf die unzutreffenden Darstellungen eingehen, die hier in der Debatte erfolgt sind. Ich möchte sie in aller Ruhe richtig stellen und über die Wahrheiten und Fakten sprechen.

(Lachen bei der CDU)

Erstens. Herr Garg, das Umweltministerium benennt nicht ein Naturschutzgebiet nach dem nächsten. Ich habe vielmehr bekannt gegeben - und daran arbeiten wir insbesondere auch auf Eiderstedt -, dass wir einer freiwilligen Vereinbarung zur Sicherstellung von FFH- und Vogelschutzgebieten den Vorrang einräumen werden. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zweitens. Wir haben an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass es bei einer Abgrenzungen von 240 Gebieten bei Mitarbeitern meines Hauses und auch bei mir durchaus zu Fehlern kommen kann. Wir haben von Anfang an darauf hingewiesen, dass die Unterschutzstellung eines ALDI-Marktes weder sachgerecht noch beabsichtigt ist. Auch in der Kleinen Anfrage habe ich der FDP-Fraktion schon geantwortet, dass dieses ausgenommen wird, weil es entsprechend der Naturschutzrichtlinie nicht darunter fällt.

Drittens. Zum Fehmannbelt. Die Ministerpräsidentin hat darauf hingewiesen, dass sie über eine Aussage in der Presse sehr überrascht gewesen sei, dass es diesbezüglich eine abschließende Festlegung gebe, was aber nicht der Fall ist. Da hat sich die Presse an der Stelle schlicht geirrt. Darauf hat sie hingewiesen.

Ich habe bereits im Umweltausschuss darauf hingewiesen, dass die Landesregierung im Vorfeld dieses Verfahrens, als ihr Benehmen gefragt war, der Bundesregierung eine im Kabinett abgestimmte Stellungnahme mitgeteilt hat. Bitte nehmen Sie auch das zur Kenntnis.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viertens. Es ist interessant, dass Sie Pressemitteilungen aus Hamburg lesen. Das finde ich schön. Es wäre für Sie hilfreich gewesen, Herr Garg - ich wäre auch dankbar, wenn Sie mir zuhören würden, wenn ich mit

Ihnen rede -, wenn Sie den „Pressespiegel“ von heute gelesen hätten. Darin ist noch einmal unter der Rubrik auf Seite 7, NDR, aufgeführt, wie die Landesregierung eine in der Tat leider nicht korrekte Stellungnahme einer sonst sehr kompetenten Abgeordneten aus Hamburg korrekt kommentiert und darauf hingewiesen hat, was in dieser Pressemitteilung bedauerlicherweise nicht stimmte. Hätten Sie den „Pressespiegel“ gelesen, hätten Sie das hier nicht behaupten müssen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kayenburg, ich möchte gern darauf hinweisen, dass Sie aus dem Rundbrief 2/2004 des Arbeitskreises Eigentum und Naturschutz, sicherlich richtig zitiert haben, der auch mir vorliegt. Dieser Arbeitskreis hat einen internen Vermerk des Umweltministeriums zur Vorbereitung der Maßnahmen durch die Gegend geschickt, die ich schon seit Sommer letzten Jahres, zuletzt im Umweltausschuss auf drängende Nachfragen Ihrer Kollegin Todsen-Reese, erläutert habe. Im Januar dieses Jahres hat ein Seminar der Kommission mit allen Bundesländern stattgefunden, in dem sie an alle Bundesländer Nachforderungen gestellt hat. Damit sind wir seit Sommer letzten Jahres transparent umgegangen.

Natürlich müssen wir diese Punkte prüfen. Natürlich tun wir das vordringlich. Natürlich tun wir das mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Hauses. Alle weiteren Adjektive, die Sie hier in den Raum gestellt haben, sind Schaumschlägerei und verzerren die Diskussion.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich bitte Sie aber - Sie haben mir gerade den Begriff „politischer Brandstifter“ an den Kopf geworfen, was ich, mit Verlaub, sehr heftig finde, Herr Präsident -, nicht im Land herumzulaufen und mit internen Prüfungen Menschen zu verunsichern, sondern ich bitte Sie abzuwarten, bis es hierzu eine Kabinettsentscheidung gegeben hat, weil ausschließlich die Kabinettsentscheidung ist für die Frage relevant, was die Landesregierung in ein Verfahren geben würde.

(Martin Kayenburg [CDU]: Dann dementie- ren Sie doch!)

Last, not least möchte ich darauf hinweisen: In der Tat sind auch andere Bundesländer dabei, sich hierauf vorzubereiten.

(Glocke des Präsidenten)

Lieber Detlef Matthiessen, auch Niedersachsen stellt nicht infrage - zumindest auf Arbeitsebene, durch den Staatssekretär -, dass es darum geht, NATURA 2000

(Minister Klaus Müller)

möglichst schnell umzusetzen. Auch Niedersachsen wird das tun.

Letzte Bemerkung! Lieber Lars Harms, hättest du nachgelesen, hättest du im Kurzgutachten gesehen, dass die B 5 von dem Vorschlag für ein Vogelschutzgebiet bereits ausgenommen ist. Ich bin ganz sicher, dass wir beim Stichwort Offshore-Hafen Husum eine konstruktive Lösung hinkriegen. Wir sind auf jeden Fall mit der Bürgermeisterin in engeren, vertrauensvolleren Dialog, als das hier durch manch laute Töne suggeriert wird.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Nach § 56 unserer Geschäftsordnung erhält Frau Abgeordnete Sassen das Wort zu einem Kurzbeitrag.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ziel von FFH und Vogelschutzrichtlinie ist der Erhalt der Artenvielfalt des Pflanzen- und Tierreichs und nicht die Beschlagnahme der Entwicklungs- und Wirtschaftsräume für Menschen.

(Beifall bei der CDU)

Mit gutem Willen ließe sich auch ein Weg finden, diese EU-Richtlinie umzusetzen, ohne dem Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein zu schaden.

(Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das wird doch nicht passieren!)

Ich habe insbesondere aus der Diskussion in Nordfriesland den Eindruck gewonnen, dass die Landesregierung bisher keine eigene Initiative entwickelt hat, NATURA 2000 wirtschaftsverträglich zu gestalten.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Die Landesregierung hatte viel Zeit, scheint sich aber bis heute noch keine Gedanken darüber gemacht zu haben, welche Auswirkungen Gebietsausweisungen aus wirtschafts- und verkehrspolitischer Sicht haben. Dies bestätigt die Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 11. Februar 2004. Auf meine Frage, ob die Landesregierung mit Verzögerungen für anstehende Straßenbaumaßnahmen in Nordfriesland wie zum Beispiel B 5, Ortsumgehung Tating, rechnet, gibt es nur eine ausweichende Antwort. Warum sagt man nicht klar: Ja, die erforderlichen Verträglichkeitsuntersuchungen führen zwangsläufig zu Verzögerungen und zu Verteuerungen der Maßnahmen. Es heißt in der Antwort auf meine Kleine Anfrage zu Gewerbegebietsentwicklungen weiter:

„Innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit besteht weder die Möglichkeit, einen Abgleich zwischen dem Vorschlag der NATURA-2000-Gebietsabgrenzung und den Flächennutzungsplänen der Gemeinden vorzunehmen, noch einen Überblick über aktuelle beziehungsweise langfristig beabsichtigte Planungsansätze der Gemeinden zu bekommen.“

Dies ist eine willkommene Ausrede. Anders kann ich das nicht nennen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Bei so schwerwiegenden Einschnitten in Nutzungs- und Entwicklungsräume einer Region muss es bereits im Vorfeld richtungsweisende Erhebungen geben, welche gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen.

(Beifall bei der CDU)

Allein durch ein Anhörungsverfahren, das bei der Vogelschutzrichtlinie ohnehin nur naturschutzfachliche Belange als Einwand gelten lässt, kann die durch zu großzügige Gebietsausweisungen bedingte Fehlentwicklung nicht korrigiert werden.

Das Verfahren ist also unbefriedigend, da die Landesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten tut. Ich bitte darum, dass das externe Gutachten der Region wirklich einbezogen wird und nicht in den Papierkorb wandert.