Satz zwei: Allerdings wäre es aus meiner Sicht ein Verrat an den Kommunen, wenn wir hinter beschlossene Vereinbarungen zurückfielen.
Deswegen bin ich sehr dafür - vielleicht finden wir noch einen Kompromiss -, dass hier deutlich gemacht wird, dass wir, wofür sich übrigens SchleswigHolstein - Ralf Stegner und unser Sozialstaatssekretär - im Vermittlungsausschuss massiv eingesetzt hat, bei den 2,5 Milliarden € für die Kommunen bleiben. Alles andere würde die Umsetzung erschweren.
Meine politische Konsequenz ist - das will ich als dritten Punkt nur noch kurz anfügen -, dass wir den Hebel Optionsgesetz, den wir ja im Bundesrat noch haben - das ist ja noch unser einziger Hebel -, nutzen, um daran auch die Finanzierungsfrage zu koppeln.
Mit anderen Worten: Wir werden im Bundesrat - und insofern wäre ich für Ihre heutige Unterstützung dankbar - einem Optionsgesetz in der endgültigen
Damit sind eigentlich die Probleme gelöst. Ich denke, das müssten unsere gemeinsamen drei Punkte sein. Natürlich ist es für uns immer hilfreich, wenn wir Anträge haben, aber diese drei Punkte könnte ich auch ohne Anträge weiter verfolgen.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erteile ich Frau Abgeordneter Birk.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach den Einlassungen von Herrn Rohwer kann ich mich wirklich sehr kurz fassen. Es geht darum, dass wir unser Versprechen noch einmal deutlich unterstreichen
und nicht dahinter zurückfallen. Da bitte ich um die Zustimmung des ganzen Hauses - und zwar jetzt und nicht erst dann, wenn in Berlin die Würfel gefallen sind.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat Frau Abgeordnete Spoorendonk.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es darum, den dritten Absatz des Änderungsantrages heute in der Sache abzustimmen.
- Liebe Kollegin Heinold, dann bleibe ich dabei, dass wir sagen: Wir wollen lieber - da kann ich den Wirtschaftminister fast zitieren - noch einmal zwei Monate ordentlich darüber beraten.
Wir wollen uns lieber noch einmal Zeit lassen und dann einen sauberen Antrag verabschieden, statt jetzt etwas übers Knie zu brechen.
Ich hatte das so verstanden, dass es um diesen dritten wichtigen Absatz geht. Den können wir aus unserer Sicht gern heute abstimmen. Da würden wir auf jeden Fall zustimmen. Ansonsten würden wir alles andere in den Ausschuss überweisen. Wenn das nicht der Fall ist, dann bleiben wir dabei, dass wir darum bitten, beide Anträge an den zuständigen Ausschuss zu überweisen.
Das Wort zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Dr. Garg.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte das auch ganz kurz machen. Die Kollegin Birk hat leider übersehen, dass ich mich bei ihrem Beitrag zu einer Zwischenfrage gemeldet habe. Ich wollte lediglich eins wissen: Mir ist bekannt, dass es sich um laufende, also um jährlich anfallende Summen der Entlastung handelt. Ich kann das unterstreichen, was die Kollegin Spoorendonk noch einmal ausgeführt hat. Bevor ich hier irgendetwas beschließe, beispielsweise, dass wir feststellen oder irgendetwas erwarten sollen, möchte ich Folgendes ganz klar wissen - dafür wäre der Ausschuss der richtige Ort -: Wenn das Land Nordrhein-Westfalen sagt, es braucht - allein das Land Nordrhein-Westfalen - 1 Milliarde € jährlich an laufenden Kosten, wie Sie dann für die gesamte Bundesrepublik, die bekanntlich nicht nur aus dem Land Nordrhein-Westfalen besteht, mit 1,5 Milliarden € laufenden Kosten für diesen Bereich der unter Dreijährigen auskommen wollen. Wenn Sie mir diese Frage beantworten, wie 500 Millionen € für den Rest der Bundesrepublik ausreichen sollen, dann kann ich das auch festschreiben, vorher will und werde ich es nicht tun.
Es ist sowohl Ausschussüberweisung als auch Abstimmung in der Sache beantragt worden. Ich lasse deshalb zunächst über die Überweisung der Anträge an den Sozialausschuss abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW - -
- Entschuldigung: Die Ausschussüberweisung ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP und der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Dann lasse ich über die Anträge in der Sache abstimmen. Gibt es Einwände gegen eine alternative Abstimmung? - Nein, das ist nicht der Fall. Dann lasse ich zunächst einmal über den zuerst gestellten Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 15/3275, abstimmen. Wer will diesem Antrag zustimmen? - Dann lasse ich über den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3292, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Dieser Antrag hat die Mehrheit mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekommen.