In diesem Sinne sollten wir nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern diese kleinen Schritte gehen. Trotzdem muss das Ziel bleiben: Wir brauchen eine einheitliche deutsche Küstenwache und damit müssen wir unsere Nachbarländer weiter nerven. Ich bin mir auch sicher, wir werden dies tun.
Mir liegen zwei Wortmeldungen zu Kurzbeiträgen nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung vor. Zunächst hat Herr Abgeordneter Hermann Benker das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Maurus, ich freue mich, dass Sie das als ordentlichen Bericht bezeichnet haben. Aber weil Sie mit der gleichen Begeisterung von dem Antrag Ihrer Bundestagsfraktion gesprochen haben, möchte ich Sie auf einen Punkt hinweisen: Der Fehler dieser Anträge, sowohl der der FDP als auch der der CDU, ist, dass Sie die Marine einbezogen haben und damit die Gesamtrealisierung einer Küstenwache nur erschwert, nicht erleichtert haben. Denn je mehr Sie einbinden, um zu einer großen Lösung zu kommen, desto schwieriger ist es.
Und Sie selbst haben für Niedersachsen reklamiert, dass das dort in einem zweistufigen Verfahren gelaufen ist.
Der zweite oder dritte Punkt war der, dass der Minister hat erkennen müssen, dass nichts so schnell läuft, auch wenn man ideell große Vorhaben hat. Man muss also kleine Brötchen backen, um zum Ziel zu kommen.
Der weitere Punkt, den ich erwähnen möchte, ist: Herr Harms hat darauf hingewiesen, dass wir das Thema eigentlich als Folge der „Pallas“-Katastrophe aufgenommen haben. Das Havariekommando ist als eine Etablierung des Zentralen Meldekopfes aus der Notwendigkeit heraus entstanden, aus einem fliegenden Kommando - das war damals der zentrale Meldekopf - ein bestehendes Kommando zu machen, das für die Notfallvorsorge eingesetzt werden kann. Das ist geschehen - auch mit einem hohen Aufwand. Danach hatten wir zwei Küstenwachzentren in Ostsee und Nordsee, die jetzt - auch das haben Sie erwähnt, Herr Maurus - in der Küstenwache neu zu organisieren sind, sodass es zunächst zu einem Küstenwachzentrum kommt. Und erst danach - das ist ein zeitlicher Schritt; insofern muss man sich das einmal deutlich machen - wird es zu einer gemeinsamen deutschen Küstenwache kommen. Und in dem Zusammenhang mit der Neuorganisation und der Neubestimmung der Küstenwache insgesamt wird es auch zu ergebnisoffenen Diskussionen über die Organisation kommen müssen, darüber, wie dann die Erfordernisse für eine solche zukünftige Küstenwache aussehen müssen. Deshalb bin ich besonders dankbar dafür, dass der Innenminister auf diese Notwendigkeit, die Neuorganisation dann noch einmal zu überprüfen, hingewiesen hat, insbesondere da jetzt gerade ein Sonderheft des Bundesministeriums des Inneren herausgekommen ist, das die Folgen und Maßnahmen nach „Pallas“ beschrieben hat.
Das können wir im Ausschuss auch weiter mit beraten. Ich bin nach wie vor dafür, dass wir in kleinen Schritten eine gemeinsame deutsche Küstenwache erreichen.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Joachim Behm.
damit Herrn Matthiessen widersprechen. Sie müssen davon ausgehen, dass 90 % aller seepolizeilichen Aufgaben ohne Beanstandung und ohne Störung durch die Seepolizeien oder Wasserschutzpolizeien der Länder erledigt werden. Es kommt darauf an, im Katastrophenfall eine einheitliche Einsatzplattform, von der auch der Minister sprach, einzurichten, die dann möglicherweise Küstenwache heißt und die auf vertraglicher Basis auf alle vorhandenen Einrichtungen zugreifen kann.
Das Problem bei dieser Einrichtung ist aber, dass der Bund seine verschiedenen Einrichtungen, die er auf See unterhält, in verschiedenen Ministerien angesiedelt hat. Es wird also ungeheuer schwierig sein, die Polizeikräfte, beispielsweise den Bundesseegrenzschutz des Innenministeriums, mit der Marine zusammenzubinden, weil das aus grundgesetzlichen Gründen so nicht möglich ist. Aber über vertragliche Einrichtungen kann man im Katastrophenfall selbstverständlich darauf zurückgreifen. Deshalb ist dieser Weg, den wir vorschlagen, derjenige, der in überschaubarem Zeitraum auf einer realistischen Basis zum Ziel führen kann, während Verfassungsänderungen möglicherweise am Sankt-Nimmerleins-Tag durchgeführt werden können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, um dieses Parlament darauf aufmerksam zu machen, dass das Jugendparlament, dem ich mich verpflichtet fühle, weil ich jährlich daran teilnehme, ebenfalls die Forderung nach einer einheitlichen deutschen Küstenwache aufgestellt hat. Ich habe vor ein paar Wochen oder Monaten versucht, das gemeinsam hier in den Landtag einzubringen, das ist leider nicht gelungen. Ich sage das hier nicht deswegen, weil ich Vorwürfe aussprechen möchte, sondern deswegen, weil wir in diesen Tagen gerade wieder unsere Stellungnahmen zum letztjährigen Jugendparlament abgeben sollen. Ich wollte Sie bitten, dieses Verfahren doch so ernst zu nehmen, dass die dort gestellten Anträge - wann immer es möglich ist - auch einmal das Er
Das Wort zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Noch einmal zur FDP, Herr Kollege Behm. Wir haben das Havariekommando eingerichtet. Das ist die eine Seite. Die regelt aber tatsächlich nur das, was Sie thematisiert haben, nämlich Katastrophenfälle, Unfälle und Havarien. Wir wollen aber mit einer einheitlichen deutschen Küstenwache eine geübte Routinezusammenarbeit erreichen, um im Katastrophenfall die Bewältigung der Probleme auch besser durchführen zu können.
Ich sage aber auch deutlich, dass die American Coastguard eine Vielzahl von Aufgaben wahrnimmt und überwiegend Routineaufgaben abwickelt. Das Bild, was sich dort gegenüber den Verkehrsteilnehmern bietet, ist aber doch ein ganz anderes. Dort wird über die Routineabwicklung von Aufgaben hinaus durch die andere Aufstellung der American Coastguard - was wir in ähnlicher Weise anstreben - sehr viel Respekt bei den Verkehrsteilnehmern, bei den Schiffsführenden, erreicht.
Noch ein Letztes: Wenn wir nicht bereit sind - die FDP versucht aus meiner Sicht offensichtlich, den gemeinsamen Konsens ein Stück weit aufzulösen -, Kompetenzen abzugeben und damit ein Stück Landessouveränität Schleswig-Holsteins - wenn ich das einmal so ausdrücken darf - abzugeben, dann brauchen wir in dieser Angelegenheit erst gar nicht loszumarschieren.
Insofern sollte sich die FDP darauf besinnen, dass wir eine über alle Parteigrenzen hinweg getragene gemeinsame schleswig-holsteinische Marschrichtung eingeschlagen haben. Da sollten Sie auch mitmarschieren.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und der Abgeordneten Lothar Hay [SPD] und Jürgen Feddersen [CDU])
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erst einmal zu Ihnen, Herr Harms, zur Schiffsbrandbekämpfung und Verletztenversorgung auf See, dem Kongress in Flensburg: Es ist richtig, Frau Hinrichsen war da, Frau Schmitz-Hübsch war da, Frau Franzen war auch da, das ist richtig. Aber nach der Vorstellung des neuen „Lustdampfers“ der Color Line, die von Kiel nach Oslo fahren soll, sind sie verschwunden. Dann erst ging es ans Eingemachte und dann erst kamen die Themen. Das ist das Problem.
(Joachim Behm [FDP]: Das ist ja unglaub- lich! - Lothar Hay [SPD]: So viel zur Sach- lage! - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])
Herr Behm, ich glaube Sie haben das Havariekommando noch nicht so ganz verstanden. Das Havariekommando ist dafür da, in komplexen Schadenslagen einzutreten. Dann gibt es nur noch ein Kommando und das hat der Havariekommandeur und alle anderen sind ihm unterstellt. Zur Küstenwache sagen wir: Auch im Normfall muss es eine Einheit sein, damit wir alle Aufgaben bewältigen können.
Eins ist klar und das jetzt in Richtung zu Ihnen, Herr Matthiessen: Wir als SPD haben gesagt, es gibt zwei Wege: Entweder eine Grundgesetzänderung oder, wenn das nicht zu schaffen ist und wir zu lange warten müssten - wir dürfen nicht so lange warten -, der Versuch, das über einen Staatsvertrag zu erreichen. Das ist der entscheidende Punkt. Also, es kündigt hier keiner eine Vereinbarung oder so etwas auf. Wir sind alle gemeinsam dabei.
- Einverstanden, es wird abschließende Überweisung an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss beantragt. Eine Mitberatung in weiteren Ausschüssen wurde nicht beantragt.
Wer beschließen möchte, den Bericht der Landesregierung, Drucksache 15/3216, zur abschließenden Beratung federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend an den Umweltausschuss
zu überweisen, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltung? - Dann ist das so beschlossen.
Ich habe eine geschäftsleitende Bemerkung zu machen. Nach den Ihnen verteilten Redezeitenansätzen für die einzelnen Tagesordnungspunkte haben wir zurzeit im Zeitkalender eine Überschreitung von insgesamt 30 Minuten. Ich möchte darauf hinweisen, dass bisher in Aussicht genommen war, bis 18 Uhr alle Beratungspunkte abzuhandeln und wir bisher Überschreitungen in der Zeit haben und damit die 18 Uhr nicht werden halten können. Ansonsten müssten wir das zwischen den Fraktionen neu vereinbaren.
Umsetzung des Konzeptes der Landesregierung zur Integration von Migrantinnen und Migranten in Schleswig-Holstein Landtagsbeschluss vom 12. November 2003 Drucksache 15/2992