Protokoll der Sitzung vom 29.09.2000

Diese Entscheidung und diese Erklärung der Arbeitnehmer sind für uns ein Signal, dass alle, die bei HDW arbeiten und an diesem Prozess beteiligt sind, versuchen, aus der Situation das Beste zu machen. Das Land tut das Seine durch Zahlung sehr hoher Subventionen. Jeder hier weiß, dass es der größte Subventionstatbestand ist, den dieses Land tätigt. Da ist auch nichts hinzuzufügen. Es hat hier auch niemand gefordert, dass dem etwas hinzugefügt wird. Daher können wir nur hoffen, dass sich die Situation auf den internationalen Schiffbaumärkten entspannt. Wir können nur hoffen, dass die Sanierung von HDW erfolgreich weitergeht. Ich bin sicher, dass der Wirtschaftsminister diesen Prozess stets intensiv begleiten und im Sinne von Frau Aschmoneit-Lücke wachsam beobachten wird. Daher wünsche ich den Arbeitnehmern und der Werft HDW alles Gute und hoffe, dass es gut geht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Harms.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der SSW begrüßt es ausdrücklich, dass sich der Landtag heute auf Antrag der CDU-Fraktion mit diesem Thema beschäftigt, denn HDW in Kiel bietet mit die größten und wichtigsten industriellen Arbeitsplätze in Schleswig-Holsteins. An der Weiterentwicklung dieses Standortes hängt die Zukunft Tausender Mitarbeiter und ihrer Familien sowohl bei der HDW direkt hier in Kiel als auch bei vielen Zulieferanten. Natürlich können wir als Landtag nicht viel mehr tun, als an die Verantwortlichen des Konzerns zu appellieren.

Rechtliche Einwirkungsmöglichkeiten haben die Landesregierung und der Landtag seit dem Verkauf der Anteile an HDW nicht mehr. Wir sollten uns prinzipiell nicht in personelle Entscheidungen der Werft einmischen. Wenn aber diese personellen Entscheidungen gleichzeitig als Anzeichen dafür gewertet werden könnten, dass die Konzernspitze Kiel als Standort für den Handelsschiffbau aufgeben wollte, können wir das als verantwortliche Politikerinnen und Politiker dieses Landes nicht hinnehmen.

(Beifall bei SSW, CDU und F.D.P.)

Die Frage ist aber, ob dies der Fall ist oder ob der gestrige Austausch im Vorstand der Werft, der ja gemeinsam von HDW-Mehrheitsgesellschafter Babcock/Borsig und den Arbeitnehmervertretern - was ganz wichtig ist - getragen wurde, nicht auch auf lange Sicht positiv gesehen werden kann.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die neue Leitung künftige Entscheidungen weiterhin im Einvernehmen mit dem Betriebsrat und den Beschäftigten trifft.

(Beifall der Abgeordneten Anke Spoorendonk [SSW])

Es ist richtig, dass HDW in den letzten Jahren ihren Überschuss hauptsächlich dem Marineschiffbau zu verdanken hat und dass der Handelsschiffbau für dreistellige Millionenverluste verantwortlich war. Aber zum einen hatte die Leitung der Werft in den vergangenen Jahren deutlich gemacht, dass man enorme Anstrengungen unternehme, dieses Defizit abzubauen, und zum anderen wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass der Marineschiffbau von technologischen Entwicklungen und Erfahrungen des Handelschiffbaus profitiere. Somit haben wir Synergieeffekte, die man berücksichtigen muss.

Wir sollten gemeinsam an die neue Leitung der Werft appellieren, dass diese Fakten nicht außer Acht gelas

(Lars Harms)

sen werden und dass Kiel somit auch in Zukunft als Standort für den Handelsschiffbau erhalten bleibt.

Wir sollten uns - zumindest derzeit - im öffentlichen Raum mit etwaigen Spekulationen zurückhalten. Anderenfalls trüge dies nur zur Verunsicherung der Beschäftigten bei, was wir in der derzeitigen Situation unbedingt vermeiden sollten. Wir hoffen, dass Leitung und Beschäftigte der Werft zu guten Lösungen kommen werden.

(Beifall bei SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Anträge sind nicht gestellt worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:

Zukunft des Wohnungsbaus

Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 15/381 (neu - 2. Fassung)

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/437

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht.

Ich eröffne die Aussprache. Frau Abgeordnete Gröpel hat das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich weiß, dass wir schon fast am Ende der Tagesordnung angelangt sind. Man könnte meinen, Wohnungsbau hätte im Moment nicht gerade Konjunktur. Trotzdem glauben wir, dass es notwendig ist, auch das Thema Wohnungsbaupolitik noch einmal mit einem Antrag im Landtag zu diskutieren. Die Wohnungsnot ist zum Glück vorbei. Dazu haben auch die massiven Anstrengungen der letzten Jahre im öffentlich geförderten Wohnungsbau beigetragen. Bis vor kurzem meldeten Fachverbände und Medien eine Entspannung am Wohnungsmarkt. Schon da stellte sich die Frage: Kann die Wohnraumversorgung der Bevölkerung nicht getrost den Marktmechanismen überlassen werden? Hat Wohnungsbaupolitik generell ihre Daseinsberechtigung verloren? Die Antwort der SPD-Fraktion ist klar und eindeutig nein. Wohnungspolitik ist unverzichtbar.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Der soziale Wohnungsbau ist ein zentrales Element der Wohnungsbaupolitik und hat - neben dem frei finanzierten Wohnungsbau - in den letzten Jahrzehnten dazu beigetragen, dass die überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land gut mit Wohnraum versorgt ist. Die Anforderungen an eine zukunftsfähige Städte- und Wohnungsbaupolitik haben sich jedoch geändert. Es gilt heute, diesen veränderten Problemstellungen - auch im Wohnungsbaurecht gerecht zu werden.

Die Bundesregierung hat bereits mit der deutlichen Verbesserung des Wohngeldes zum 1. Januar 2001 die längst überfällig war - einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der sozialen Wohnungspolitik eingeleitet. Im nächsten Schritt ist die Reform des sozialen Wohnungsbaus vorgesehen. Sie hat Auswirkungen auf Länder und Kommunen. Im Koalitionsvertrag haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vereinbart, sich für eine Reform des Wohnungsbaus einzusetzen. Hierzu dient der vorliegende Antrag „Zukunft des Wohnungsbaus“, der sich im zweiten Teil auch mit dem Landeswohnungsbauprogramm beschäftigt.

Wir erwarten, dass sich die Landesregierung bei der Reform des sozialen Wohnungsbaus auf Bundesebene für folgende Ziele einsetzt: Wir wollen den Bund nicht aus der Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau entlassen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Deshalb fordern wir, dass er eine dauerhaft gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern bleibt. In diesem Punkt finden wir uns durchaus im Antrag der CDU wieder.

(Beifall des Abgeordneten Reinhard Sager [CDU])

Herr Storjohann, das gilt auch für viele andere Punkte. Vor allem werden wir den Bund auch nicht aus der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus entlassen. Das heißt, wir erwarten, dass er sich auch künftig ausreichend an der Finanzierung des Wohnungsbaus beteiligt. Wir sind der Meinung, dass die Rückflussmittel aus den Bundeskrediten generell wieder für die Wohnraumförderung eingesetzt werden sollen. Wir haben in Schleswig-Holstein die gesetzliche Verpflichtung und wir wollen, dass es dabei bleibt.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das jetzige Förderungssystem hat sich inzwischen als zu starr und zu unflexibel erwiesen; es hat zum Teil auch zu Fehlentwicklungen geführt. Deshalb bedarf es einer besseren und zielgenaueren Einsetzung von För

(Renate Gröpel)

dermitteln. Die SPD begrüßt daher den Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, das Modell der vereinbarten Förderung, das seit 1996 in SchleswigHolstein praktiziert wird, zur Regelförderung zu machen.

Herr Storjohann, lassen Sie mich an dieser Stelle auf eine Forderung Ihres Antrags zum Landeswohnungsbauprogramm eingehen. Da schreiben Sie:

„Dazu gehört auch eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen, damit diese ihren Anteil an der Finanzierung leisten können.“

Ich weiß nicht, auf welchem Schleichweg Sie wieder die kommunale Beteiligung an den Finanzen einbringen wollen, denn die Kommunen wurden in den letzten Jahren durch das Modell der vereinbarten Förderung entlastet.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, dass dies - auch in den Städten und Gemeinden - viel zu wenig zur Kenntnis genommen wird. Ein Beispiel aus dem Jahr 1997: Hätten sich die Kommunen in Schleswig-Holstein nach dem alten Recht an der Finanzierung des Programms beteiligen müssen, dann hätten sie über 21 Millionen DM mehr für die Wohnungsbauprogramme aufwenden müssen. Das heißt, dass wir die Kommunen schon erheblich entlastet haben. Mit der Reform des sozialen Wohnungsbaus werden wir die Regelförderung haben, sodass es den Kommunen auch in Zukunft möglich sein wird, sich zu beteiligen.

Um einen ausreichenden Bestand an preisgünstigen und belegungsgebundenen Wohnungen zu sichern, sollen Maßnahmen im Wohnungsbestand - wie die Modernisierung und der Erwerb von Belegungsrechten - gleichberechtigt neben die Neubauförderung treten. Auch das ist eine Forderung Ihres Antrags, die wir gern unterstützen. Trotzdem sind wir der Auffassung, dass die Förderung auch des Neubaus von Sozialwohnungen in besonderen Bedarfsfällen nach wie vor unverzichtbar ist. Natürlich wollen wir auch Belange des Klimaschutzes und des Energiesparens stärker als bisher berücksichtigt wissen. Die Diskussion zur Ökosteuer zeigt dies im Bereich der Energiekosten deutlich. Gerade im Wohnungsbau kann man hier ein bisher nicht genutztes Potential stärker fördern.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ein besonderer Schwerpunkt bei der Reform ist die Sicherung von sozial- und städtebaulich ausgewogenen Siedlungsstrukturen. Das erreichen wir nur durch

eine vorausschauende Förderungs- und Belegungspolitik sowie durch eine städtebauliche Arbeitsmarktund Sozialpolitik. Dazu dient auch das Bund-LänderProgramm „Soziale Stadt“, von dem es gilt, es auch in Zukunft zu sichern.

Wir nehmen aber auch die Sorgen der Wohnungsunternehmen ernst, die auf die Problematik der Fehlbelegungsabgabe hinweisen. Um Missverständnissen vorzubeugen, betone ich, dass die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe kein Allheilmittel ist, mit dem das Problem der überforderten Nachbarschaften allein gelöst werden kann.

(Beifall des Abgeordneten Lothar Hay [SPD])

Der Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe kann aber ein Baustein zur Stabilisierung sein. Deswegen wollen wir den Bund auch hier nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Der Bund hatte von seinem Recht Gebrauch gemacht, ein Bundesgesetz zu erlassen. Wir fordern hiermit die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass mit der Reform des sozialen Wohnungsbaus die Grundlagen geschaffen werden, die das Gesetz entbehrlich machen. Das heißt aber auch, dass der Bund seiner Verantwortung bei der Finanzierung des Wohnungsbaus wieder mehr gerecht werden muss. Herr Storjohann, da sind wir uns einig.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Die Bundesregierung hat im Haushalt für das Jahr 2001 450 Millionen DM für den Wohnungsbau eingeplant. Das ist die unterste gesetzliche Grenze. Damit können wir nicht zufrieden sein. Wir erwarten eine angemessene Ausstattung der Wohnungsbaumittel. Es kann nicht sein, dass die Länder - wie zum Beispiel derzeit Schleswig-Holstein - das fünffache an Komplementärmitteln aufbringen müssen, damit überhaupt noch ein Wohnungsbauprogramm realisiert werden kann. Hierzu tragen natürlich auch die Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe bei. Das heißt, nur bei einer angemessenen Beteiligung des Bundes am Wohnungsbauprogramm könnte der Einnahmeausfall verkraftet werden.

Wir wollen aber auch die Wohnungsunternehmen nicht aus ihrer Verantwortung entlassen und fordern bei Verzicht auf die Fehlbelegungsabgabe eine angemessene Beteiligung, zum Beispiel durch Kooperationsverträge, Mietzinssenkungen, Sozialarbeit oder ähnliche Umfeldverbesserungen. Die SPD-Fraktion erwartet also nicht nur ein reformiertes Wohnungsbaurecht für eine moderne und soziale Wohnraumförderung, sondern auch eine ausreichende finanzielle Ausstattung, damit das neue Wohnungsbaurecht von den Län