Protokoll der Sitzung vom 25.08.2004

Wie will man da noch im Wettbewerb um die berühmten Schröderschen Eliteuniversitäten oder die so genannten Exzellenzzentren in Forschung und Lehre mithalten? - All diese Propagandasprüche, die wir seit Jahresbeginn hören - Exzellenzförderung, Eliteförderung, Elitehochschulen -, erweisen sich vor dem Hintergrund dieses Beispiels in Schleswig-Holstein als Seifenblasen.

(Beifall bei FDP und CDU)

Zweitens. Das Centrum für Hochschulentwicklung, CHE, das unbestritten eine der führenden Denkfabriken in Sachen moderner Hochschulreform ist, plädiert unter der Überschrift „Herausforderung W-Besoldung“ ganz entschieden für die niedrigstmögliche Regelungsdichte bei der Umsetzung der neuen Professorenbesoldung durch die Landesgesetzgeber: Auf Detailsteuerung möge man ganz und gar verzichten, etwa hinsichtlich der Kriterien oder der Befristung von Leistungsbezügen. Im Sinne der Hochschulautonomie sollten Universitäten und Fachhochschulen im Rahmen ihrer Globalbudgets eigene Entscheidungen treffen können.

Gegen diese Zielvorgabe, meine Damen und Herren, verstößt der Gesetzentwurf der rot-grünen Landesregierung gleich reihenweise; dies beginnt schon mit der Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Kriterien für Leistungsbezüge, deren Teilnahme an Besoldungsanpassungen, Verfahrungsvorschriften und anderes. Übrigens: Warum garantieren Sie zwar Besoldungsanpassungen bei den Funktionsträgern - etwa bei Dekanen -, nicht aber bei herausragenden Wissenschaftlern, die Leistungsbezüge aufgrund besonderer wissenschaftlicher Kompetenz erlangt haben, sondern machen diese von einer Landesverordnung abhängig, die Sie herausgeben möchten? - Das alles wollen die beiden Synchronschwimmer Frau Erdsiek-Rave und Herr Stegner per Verordnung regeln. Dazu kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch!

Ich zitiere aus dem CHE-Papier zur W-Besoldung:

„Kriterien-Vorgaben durch das Land sind nicht wissenschaftsadäquat und würden die

Hochschulen in ihrer Profilbildung einschränken.“

Weiter heißt es:

„Die Hochschulen müssen unter Maßgabe der bundesgesetzlichen Bestimmungen selbst definieren können, was sie als ‚besondere Leistungen’ ansehen, wie und in welcher Höhe sie diese definieren, welche Verfahren und Kriterien dabei im Einzelnen zur Anwendung kommen und welche Gehaltsspreizung möglich sein soll.“

Meine Damen und Herren, einiges werden wir noch im Ausschuss besprechen müssen.

Bei schleswig-holsteinischen Fachhochschulen soll der Anteil der W-3-Stellen auf 10 % des Hochschullehrerpersonals beschränkt werden; Herr Jost de Jager hat darauf hingewiesen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich wie Baden-Württemberg für eine Obergrenze von 25 % entschieden und Hamburg und Bremen verzichten völlig auf eine Kontingentierung. Warum sperren Sie unsere Hochschulen mit diesem Gesetzentwurf in so ein enges Korsett?

(Glocke des Präsidenten)

Dies ist eine Regierung, die wirklich keine Zukunftsperspektiven für die Hochschulen dieses Landes zu bieten hat.

(Beifall bei FDP und CDU)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Umstellung auf eine leistungsorientierte Besoldung für die Professoren. Es ist richtig, dieses Bundesrecht umzusetzen, und ich freue mich, dass auch Herr Dr. Klug dieses sehr deutlich in seinem ersten Satz formuliert hat.

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Der Grundsatz ist richtig, aber die Umsetzung ist katastro- phal!)

- Es ist ja schon einmal gut, dass man gemeinsam sagt, dieser Grundsatz sei richtig.

Nun beginnt die Ausschussberatung. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf eine gute Vorlage ist, um in die Beratung einzusteigen. Wir haben heute die erste Lesung. Natürlich müssen wir prüfen, ob die Details im Entwurf so sind, wie wir sie wollen.

(Monika Heinold)

Die Fachhochschulen sind uns wichtig; das ist klar. Die Regelungsdichte muss überprüft werden. In diesem Punkt kann man schauen, wie es die anderen Länder machen. Dafür gibt es die parlamentarische Beratung.

Entscheidend ist aber - ich hoffe, dass wir Konsens finden -, dass Kostenneutralität die Grundlage sein muss. Bei einer leistungsorientierten Umstellung in der Besoldung kann es nicht sein, dass wir zu einem Grundgehalt in der jetzigen Höhe plus einem bestimmten Betrag kommen. Ich glaube, diesbezüglich sind wir uns einig: Kostenneutralität und die Umstellung auf ein Grundgehalt mit einer Leistungsstufe sind die Grundlage.

Dann müssen wir im Ausschuss schauen, ob der vorgezeichnete Weg der richtige ist oder ob wir im Detail noch etwas ändern müssen. Wenn wir so vorgehen, haben wir einen guten Einstieg in eine Sachdiskussion. Ansonsten schließe ich mich vielem an, was auch mein Kollege Weber gesagt hat. Ich nehme auch die anderen Argumente ernst und will insofern nicht alles wiederholen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Spoorendonk das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Änderung des Landesbesoldungsgesetzes ist ein Beispiel dafür, dass Gesetzestexte ganz trocken sein können. Dass sie manchmal auch ein bisschen staubig wirken, geht beispielsweise aus Seite 10 hervor. Denn anscheinend hat das zuständige Ministerium immer noch nicht begriffen, dass die Bildungswissenschaftliche Hochschule in Flensburg mittlerweile eine Universität ist. Das muss natürlich vor der zweiten Lesung korrigiert werden, Herr Minister.

(Vereinzelter Beifall)

Der vorliegende Gesetzentwurf ergibt sich aus dem Professorenbesoldungsreformgesetz des Bundes vom 16. Februar 2002. Übergeordnet hat der Bundesgesetzgeber zwar die besoldungsrechtlichen Regelungen vorgegeben, aber die Ausgestaltung macht dennoch eine landesgesetzliche Umsetzung erforderlich und daran haben wir jetzt zu arbeiten beziehungsweise zu knabbern.

Der SSW begrüßt die Intention des Gesetzes, in Zukunft bei der Professorenbesoldung den Leistungsgedanken verstärkt in den Vordergrund zu stellen. Es

ist aus unserer Sicht richtig, dass - anstelle von nach dem Dienstalter aufsteigenden Grundgehältern - nunmehr feste Grundgehälter treten. Diese Grundgehälter sollen durch individuelle Bezüge nach Leistung und Qualifikation der Professoren ergänzt werden. Damit gehen wir endlich auch in der Bundesrepublik einen Weg, der nicht nur im angelsächsischen Raum, sondern auch im skandinavischen Raum bei den Hochschulen und in der öffentlichen Verwaltung schon länger gang und gäbe ist.

Wer moderne und leistungsfähige Hochschulen haben will, braucht auch eine Besoldung, die sich verstärkt an der Leistung der Professoren orientiert. Der Leistungsgedanke muss auch in den Hochschulen Einzug halten.

Damit will ich nicht gesagt haben, dass die heutigen Professoren an unseren Universitäten und Hochschulen keine Leistung erbringen; das ist natürlich schon der Fall. Aber wer gute und neue Kräfte an die Hochschulen unseres Landes binden will, der muss diese auch mit finanziellen Angeboten ködern können. Dies gilt natürlich insbesondere für den Bereich der Forschung, wo durch die jetzt geschaffene Möglichkeit der Teilhabe an eingeworbenen Mitteln privater Dritter eine Attraktivitätssteigerung bewirkt wird.

Angesichts der heutigen Finanzlage dürfen wir uns nicht darüber wundern, dass die Finanzministerkonferenz angemahnt hat, die Umsetzung dieses Gesetzes kostenneutral zu gestalten. Das wird natürlich im Einzellfall innerhalb einer Hochschule vielleicht nicht ohne Konflikte abgehen. Denn wenn einer mehr bekommt, dann bekommt ein anderer eventuell weniger. Allerdings liegen die Grundbezüge, die jeder Professor immer noch erhält, auf einem sehr hohen Niveau.

Positiv an dem Gesetzentwurf ist auch, dass es die notwendige Flexibilisierung der Professorenbesoldung, obwohl sie in den Kernpunkten landeseinheitlich verbindlich geregelt wird, den einzelnen Hochschulen ermöglicht, durch die Erarbeitung eigener Regelungen für ihren Bereich den Besonderheiten ihrer jeweiligen Bildungseinrichtungen gerecht zu werden. Durch diese Gestaltungsspielräume wird die Eigenständigkeit der Hochschulen in SchleswigHolstein nach unserer Ansicht weiter gestärkt. Denn so haben die Hochschulleitungen mit den flexiblen Professorenbesoldungen die Möglichkeit, mehr eigene Prioritäten in ihren Budgets zu setzen.

Es handelt sich hier um die erste Lesung. Wir werden uns im Ausschuss noch ausführlich damit zu befassen haben. Es wird dazu ja auch eine Anhörung geben. Die Beiträge der Kollegen de Jager und Klug haben deutlich gemacht, dass es in Detailfragen noch Klä

(Anke Spoorendonk)

rungsbedarf gibt. Ich hoffe, dass es sich dabei jetzt nicht um Besitzstandswahrung handelt, sondern wir uns wirklich mit den grundsätzlichen Dingen auseinander setzen werden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Frau Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur das Wort und verweise dabei auf § 58 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung.

Herr Präsident, ich fasse mich entsprechend kurz. Ich will mich mit den Wahlkampftönen, die hier natürlich in jeder Rede kommen müssen, nicht weiter auseinander setzen. Das systematische Schlechtreden unserer Hochschulen, wie es Herr Klug hier wieder praktiziert hat, drückt ja nur den Ärger darüber aus, dass sich unsere Hochschulen im Vergleich zu denen der anderen norddeutschen Länder in einer guten Situation befinden. Ich denke an die fünfjährige Planungssicherheit und die Steigerung der Personalausgaben.

Wenn Sie uns hier andere Bundesländer als Beispiel vorführen wollen, dann frage ich Sie: Was sagen Sie eigentlich zu Hamburg und seiner Hochschulpolitik in Bezug auf die Geisteswissenschaften? Es ist eine Katastrophe, was sich da abspielt.

Ich denke auch an das systematische Kürzen und Rasieren dessen, was Niedersachsen derzeit im Hochschulbereich macht. Ich kann also nur sagen: Vorsichtig mit den Beispielen!

Ich habe mich gemeldet, um ein Missverständnis aufzuklären. Aber ich lasse es einmal dahingestellt, ob hier ein Missverständnis bewusst aufrechterhalten wird, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Ich weiß nicht, ob dies so ist, es ist aber auch egal.

Ich will etwas zum Vergaberahmen und der Situation an unseren Universitäten sagen, um etwas klarzustellen. Der Durchschnittsbetrag, der im Landesbesoldungsgesetz ausgewiesen ist - Sie haben den Betrag von 66.000 € noch einmal genannt -, ist der Durchschnitt des Jahres für alle Universitäten. Darin sind die Hochschulen, die so unterschiedliche Strukturen haben - etwa Flensburg oder die Musikhochschule Lübeck oder auch die CAU -, enthalten. Es ist eine Orientierungsgröße, um zu gewährleisten, dass dieser Betrag im Landesdurchschnitt jedenfalls nicht unterschritten wird. Aber er besagt nichts über die tatsächlichen durchschnittlichen Personalausgaben für

Professoren etwa an der CAU oder der Universität Lübeck. Dort liegt der Durchschnittsbetrag deutlich höher.

Da alle Universitäten über ein gesichertes Personalkostenbudget verfügen, wird es möglich sein, den Besoldungsdurchschnitt an diesen Hochschulen weiter einzuhalten.

Sie wollen den Eindruck erwecken, als würde sich das Besoldungsdurchschnittsniveau an den Universitäten nach unten entwickeln. Das ist mitnichten der Fall. Es ist mir wichtig, dies hier klarzustellen. Dieses Missverständnis ist auch in der Stellungnahme der Universitäten enthalten. Inzwischen ist es von uns gegenüber den Hochschulen ausgeräumt worden.

Meine Damen und Herren, ich hoffe, Ihnen mit diesen Klarstellungen gedient zu haben.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Konkret wurde nichts beantragt, was eine Ausschussbehandlung betrifft. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur Federführung dem Finanzausschuss und zur Mitberatung dem Bildungs- und dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Wir haben das so beschlossen.