Protokoll der Sitzung vom 23.09.2004

Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/3678

Ich erteile zunächst der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, Frau Abgeordneter Schwalm, das Wort.

Herr Präsident! Mit Ihrem Einverständnis übernehme ich als stellvertretender Ausschussvorsitzender den Bericht. Ich sehe nach einem Blick in die Runde, dass allen Abgeordneten die Drucksache 15/3644 vorliegt. Deshalb verweise ich auf diese Vorlage.

(Beifall der Abgeordneten Dr. Ulf von Hielmcrone [SPD] und Heinz Maurus [CDU])

Ich bedanke mich bei dem Berichterstatter - in Vertretung der Ausschussvorsitzenden - für den ausführlichen Bericht. Gibt es Wortmeldungen zu diesem Bericht? - Das ist nicht der Fall.

Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der SPD erteile ich der Frau Abgeordneten Ursula Kähler.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute über die Verabschiedung des Gesetzes über in öffentlicher Trägerschaft veranstaltete Lotterien und Sportwetten zu entscheiden. Mit dem Gesetz über Lotterien und Sportwetten in öffentlicher Trägerschaft soll endlich die Sportförderung in SchleswigHolstein auf verlässliche und sichere Füße gestellt werden.

Im laufenden Verfahren der Beratungen haben unendlich viele Organisationen und Verbände gefordert, ebenfalls mit einem entsprechenden Prozentanteil an den dem Land zufließenden Konzessionsabgaben für Lotterien und Sportwetten beteiligt zu werden. Meine Fraktion hatte sich wiederholt und sehr intensiv mit den schriftlich eingebrachten Forderungen beschäftigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, es bis auf eine zusätzliche Formulierung, die Ihnen mit der Drucksache 15/3676 vorgelegt wurde, bei der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zu belassen, die die Nummer 1 betrifft.

(Ursula Kähler)

Keinesfalls dürfen wir allen Vereinen und jeder Organisation per Gesetz mehr Geld für Projekte oder bestimmte Investitionen versprechen. Der Geldsegen wächst nicht dadurch, dass man in der Hoffnung, dass sich die Euroscheine vermehren, ein paar Euroscheine in der Erde verbuddelt. Obwohl ich eine sehr gute Gärtnerin bin, gelingt das nicht einmal mir. In Artikel 9 Abs. 3 unserer Landesfassung heißt es:

„Die Förderung der Kultur, einschließlich des Sports, der Erwachsenenbildung, des Büchereivereins und der Volkshochschulen ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände.“

Wie mein Kollege Puls sehr treffend bei der ersten Lesung ausgeführt hat, ist Sportförderung nicht nur Kulturpolitik. Sie ist auch und insbesondere Gesundheitspolitik für Jung und Alt. Sozialpolitik - ich verweise auf die erfolgreiche Arbeit von „Sport gegen Gewalt“ - ist Integrationspolitik unterschiedlichster Kulturkreise. Sie ist auch in Teilbereichen Bildungspolitik. Ich verweise hier auf die Vereinbarung zwischen Sportverbänden und Schulen im außerschulischen Sportbereich.

(Beifall des Abgeordneten Günter Neuge- bauer [SPD])

Meine Fraktion hat sich deshalb entschlossen, eine Formulierung aufzunehmen, die in § 8 Abs. 3 wie folgt lautet:

„Von dem nach Abzug der in den Absätzen 1 und 2 genannten Beträge verbleibenden Betrag sind

a) 8 %, mindestens 6,3 Millionen €, zur Förderung des Sports,

b) 4,9 % für Zwecke der Verbraucherinsolvenzberatung,

c) 3,1 % für die Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs sowie

d) 1 % für die Stiftung Naturschutz zu verwenden.

Die verbleibenden Mittel sind für gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung einzusetzen.“

(Beifall des Abgeordneten Günter Neuge- bauer [SPD])

Wichtig war und ist uns dabei, dass die verbleibenden Mittel eben nicht dem allgemeinen Haushalt zufließen können oder gar anderweitig verplant werden, sondern ausschließlich für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Somit ist gewährleistet, dass so

wohl die freien Wohlfahrtsverbände als auch der Landeskulturverband und andere berücksichtigt werden.

Ansonsten empfiehlt meine Fraktion, die Fassung des Gesetzentwurfs anzunehmen, und zwar in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung in Ziffer 1, wobei das Wort „norddeutschen“ durch das Wort „nordwestdeutschen“ ersetzt wird. Ansonsten empfehlen wir, so zu verfahren, wie es Ihnen mit der Drucksache 15/3676 von den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt worden ist.

Lassen Sie mich kurz auf den Antrag des SSW eingehen. Frau Kollegin Hinrichsen, wir haben uns wirklich sehr intensiv über die Formulierung zugunsten der Wohlfahrtsverbände unterhalten. Das sagte ich in meinem Redebeitrag. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen: In dem Moment, in dem wir das machen, müssen wir alle anderen Vereine und Verbände, die auch diese Forderungen an uns gestellt haben, namentlich erwähnen. Das würde den Rahmen in der Tat sprengen.

(Beifall der Abgeordneten Günter Neuge- bauer [SPD], Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Heiner Garg [FDP])

Zum Antrag der CDU verweise ich einfach auf die Begründung des Ursprungsgesetzentwurfs zu § 8 Abs. 3. Darin ist deutlich gemacht worden, warum zum Beispiel Verbraucherinsolvenz und die anderen beiden Komplexe mit aufgeführt worden sind. Ich bitte Sie um Abstimmung in der von mir vorgetragenen Fassung.

(Beifall bei der SPD)

Auf der Tribüne begrüße ich Gäste, und zwar Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler der Realschule mit Grund- und Hauptschulteil aus Viöl in Nordfriesland. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Darüber hinaus begrüße ich unsere ehemalige Kollegin, Frau Frauke Wallhorn, die - so schätze ich - heute insbesondere als Vorsitzende des Landesverbandes des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu diesem Tagesordnungspunkt aufmerksam verfolgen wird. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Für die Fraktion der CDU rufe ich Herrn Abgeordneten Hans-Jörn Arp auf.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Einnahmen aus dem Lottospiel sind in SchleswigHolstein mittlerweile zu einem wesentlichen Instrument der Finanzpolitik geworden. Mit über 78 Millionen € Einnahmen aus den Zweckerträgen der Lotterien allein im Jahr 2004 sind diese Mittel inzwischen Eckpfeiler der rot-grünen Finanzpolitik bei den Zuschüssen und Zuwendungen an Vereine, Verbände und Kommunen. Diese sind auch dringend notwendig, denn aus den regulären Haushaltsmitteln ist schon lange keine vernünftige Förderpolitik mehr zu finanzieren.

Da bleibt also nur noch das Glücksspiel, um überhaupt noch Vereinen und Verbänden finanzielle Mittel bereitstellen zu können. Vielleicht sollten Sie, Herr Finanzminister, der mal wieder nicht hier ist, wenn es um Geld geht, selbst Lotto spielen.

(Zurufe)

- Das ist in Ordnung. Ich ahnte ja nicht, dass er so weit nach hinten gerückt ist. Er sucht sich schon einen neuen Platz hier im Haus. Herr Minister, im Übrigen hätten Sie mit unseren Privatisierungsvorschlägen, die wir hier in den letzten Monaten diskutiert haben, sicherlich mehr Mittel zur Verfügung gehabt, um die Vereine und Verbände zu bedienen. Darüber haben wir aber ausreichend diskutiert. Das wollen wir heute nicht mehr tun.

Mit den 78 Millionen € werden nicht nur der Sport, die Naturverbände, die Kultur- und die Wohlfahrtsverbände gefördert, sondern auch soziale Leistungen und die Kindertagesstätteneinrichtungen. Maßnahmen zur Bekämpfung des Suchtmittelmissbrauchs oder die Insolvenzberatungsstellen werden aus diesem Topf bedient. Allein 32 Millionen € fließen schon für Kindertagesstätten an die Kreise und kreisfreien Städte. Weitere 2,5 Millionen € werden weiterhin für die Ausbildung in der Altenpflege verwandt. All das sind Ausgaben, die eigentlich nur aus Landeshaushaltsmitteln finanziert werden sollten. Wahrheit und Klarheit müssten die Eckpfeiler einer soliden und transparenten Finanzpolitik sein.

(Zuruf der Abgeordneten Ursula Kähler [SPD])

- Frau Vorsitzende des Finanzausschusses, Sie wissen, genau, dass all diese Daten im Haushalt ausgewiesen sind. Deshalb kommen sie aus dem Haushalt und nicht aus irgendeinem Topf oder aus irgendeiner Schublade. Das, was Sie eben dazu gesagt haben, war leicht missverständlich.

(Beifall bei der CDU)

Der nun verbleibende Betrag, der nicht einmal die Hälfte der Einnahmen aus dem Lottospiel ausmacht, soll nun wirklich den genannten Institutionen zugute kommen. Aber zur Verwunderung aller stehen nicht Sportvereine und Kulturverbände im Vordergrund Ihres Antrages. Es werden Einzelmaßnahmen wie die Emanzipation gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und Projekte für Migrantinnen und Migranten, alles Lieblingsprojekte rot-grüner Ideologie, unterstützt. Das ist bisher so gewesen. Das wird auch mit Sicherheit weiter so sein, denn das wurde aus dem Haushalt nicht herausgenommen. Es wurde auch nie gesagt, dass das in Zukunft nicht mehr unterstützt werden soll. Die Stiftung Naturschutz wird - wie bisher - mehrfach gefördert. Sie steht auch jetzt wieder in Ihrem Antrag drin.

Damit, Herr Innenminister, haben wir ein Problem. Erklären Sie einmal den Polizisten vor Ort, dass wir keine vernünftige Büroausstattung für sie haben, erklären Sie den Lehrern vor Ort, dass wir keine vernünftige Unterrichtsgarantie geben können, aber die freie Stiftung Naturschutz nach wie vor überhaupt keine finanziellen Probleme hat. Das können wir den Leuten vor Ort nicht erklären.

(Beifall bei CDU und FDP)

So ist zumindest die Wahrnehmung in unseren Wahlkreisen. Wir wollen, dass diese Projekte, wenn sie von uns gefördert werden - das müssen wir uns ansehen -, vollständig aus regulären Haushaltsmitteln finanziert werden und nicht wie bisher.

Wir fordern in unserem Antrag, die gesetzlich festgelegte Unterstützung für den Sport zu dynamisieren. Wir wollen, dass in § 8 des hier diskutierten Gesetzentwurfs festgelegt wird, dass 8 % der Einnahmen - mindestens 3,6 Millionen €; insoweit entspricht dies Ihrem Antrag, nur wollen wir die Mittel dynamisieren - zur Förderung des Sports zur Verfügung gestellt und diese Einnahmen - dies geht über den Gesetzentwurf hinaus - der jährlichen Inflationsrate entsprechend angepasst werden.

Aus den verbleibenden Mitteln ist wie bisher die Kultur im Lande zu fördern. Die in der Kulturarbeit tätigen Verbände und Organisationen wie der Landeskulturverband und der Landesmusikrat leisten - lassen Sie mich dies an dieser Stelle einmal sagen - eine umfangreiche ehrenamtliche Arbeit für unser Land.

(Beifall bei CDU, SPD und SSW)

(Hans-Jörn Arp)

Ohne das ehrenamtliche Engagement dieser Kulturverbände wäre unser Land ein ganzes Stück ärmer.

(Frauke Tengler [CDU]: Wo bleiben die Um- weltverbände!)