Seit knapp fünf Jahren gibt es in Schleswig-Holstein ein Informationsfreiheitsgesetz. Damit ist mit einem alten Grundsatz der deutschen Verwaltung gebrochen worden, wonach die Geheimhaltung der Akten die Regel war. Nunmehr ist sie zur begründungsbedürftigen Ausnahme geworden, was, wie ich finde, für einen modernen Staat das Allermindeste ist. Der begründungsfreie Zugang zu Informationen verbessert die Möglichkeiten der politischen Mitbestimmung, fördert die Akzeptanz der Verwaltung und schafft einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung und zum Kostenbewusstsein der Verwaltung.
Als Problem hat sich in der Folge die Frage erwiesen, welche Stellen denn Informationen herausgeben müssen, sowie die Frage, welche Informationen herausgegeben werden müssen. Letzteres betrifft das fiskalische Handeln von Verwaltungsstellen. Wir kennen die Debatte zu den Bürgerentscheiden und sind damit auch nicht ganz glücklich, Herr Innenminister, muss ich bei der Gelegenheit sagen.
Der SSW hat nunmehr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der insbesondere auf die Umwandlung in private Rechtsformen reagiert. Dies wird von uns ausdrücklich begrüßt. Es kann nicht sein, dass das Informationsgesuch eines Bürgers zurückgewiesen wird, weil eine öffentliche Aufgabe von einer GmbH in öffentlicher Hand wahrgenommen wird.
Der vorliegende Antrag des SSW geht mit einem just in dieser Woche verabschiedeten Entwurf für ein schleswig-holsteinisches Umweltinformationsgesetz einher, der dem Landtag sicherlich demnächst zugeleitet wird. Er erfüllt eine europäische Vorgabe zu
Umweltdaten. Es ist sinnvoll, beide Projekte zusammen zu beraten. Es wäre daneben auch wünschenswert, zu einem Ergebnis zu kommen, das den Informationszugang einheitlich für Umweltdaten und andere Daten gestaltet. Das bedeutet für mich auch ein einheitliches Informationszugangsgesetz auf Bundesebene. Für den Bereich des privatisierten Verwaltungshandelns liegt mit dem Entwurf des SSW ein Vorschlag vor. Aber es gibt da noch mehr aus dem Bereich der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie, das ich auch gern auf die allgemeine Informationsfreiheit übertragen möchte.
Insbesondere sollten die Verwaltungen generell dazu angehalten werden, von sich aus aktiv Informationen zu verbreiten. Das entspricht im Übrigen auch unserer Vorstellung einer E-Governmentstrategie. Bevor an die technisch sehr anspruchsvollen Möglichkeiten der rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation gedacht wird, sollten wir vorrangig alle Möglichkeiten der allgemeinen Kommunikation ausschöpfen, das heißt neben der Terminabsprache, der Bereitstellung von Formularen zum Herunterladen eben in erster Linie auch die Bereitstellung von Informationen über ihre Gemeinde, über ihr Land, die die Bürger interessieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und auch von der FDP, ich bitte Sie sehr herzlich, sich auch schon einmal intensiv mit den Möglichkeiten dieses Gesetzes zu befassen, damit uns der Hinweis auf eine unchristliche Hektik an dieser Stelle nicht womöglich in die Falle lockt, dass wir es nicht mehr schaffen.
Ich finde, das wäre außerordentlich bedauerlich, und so möchte ich auch diese Hinweise hier aus der Opposition nicht verstanden wissen, sondern meine Fraktion und ich haben ein großes Interesse daran, das entsprechend abzuarbeiten - aus genannten Gründen. - Ich habe Ihnen 6,22 Minuten erspart.
Das Wort zu einem Kurzbeitrag erteile ich der Frau Abgeordneten Hinrichsen. - Sie zieht zurück. Dann erteile ich Herrn Innenminister Buß das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Fröhlich, ich hoffe, es trifft Sie nicht zu hart, dass ich das letzte Wort habe.
Ich versuche, mich kurz zu fassen, da offensichtlich das Interesse an der Information über die Situation am heimischen Herd immer stärker wird.
Die Landesregierung sieht in dem bestehenden Informationsfreiheitsgesetz einen wichtigen Baustein des Verständnisses moderner Verwaltung im Land Schleswig-Holstein. Zu dem Verständnis gehört neben Schlagworten wie „Bürokratieabbau“, „Effizienz der Verwaltung“ oder „Bürgernähe“ auch die Öffnung der Verwaltung hin zur Bürgerin und zum Bürger. Durch die jetzt grundsätzlich gewährte Möglichkeit, sich über Vorgänge und Abläufe in den Verwaltungen zu informieren, ist es möglich, politische Prozesse zu erkennen und nachzuvollziehen. Somit wird auch der demokratischen Meinungs- und Willensbildung gedient. Die Gewährung von Informationen bildet die notwendige Grundlage für die Gewährleistung der erforderlichen Handlungs- und Entscheidungsprozesse, ohne die eine wirksame demokratische Kontrolle oder die öffentliche Meinungsbildung kaum denkbar sind. Insoweit hat das Informationsfreiheitsgesetz erheblich dazu beigetragen, dass Verwaltungen verstärkt Informationen gewähren.
Der Gesetzentwurf der Abgeordneten des SSW geht einen großen Schritt weiter. Er ist hauptsächlich darauf gerichtet, Informationsansprüche auch dann zu gewähren, wenn Behörden oder Private nicht nur öffentlich-rechtlich, sondern auch in der Handlungsform des privaten Rechts tätig sind. Nach unserem Verständnis ist das für die Formulierung der entsprechenden Normen im bestehenden Informationsfreiheitsgesetz bisher nicht möglich.
Ich weiß natürlich auch, dass es über die Auslegung des Gesetzes unterschiedliche Auffassungen gibt. Deshalb ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Entscheidung über die Auslegung dieser Frage nicht der Literatur oder den Gerichten überlassen bleibt, sondern durch den Gesetzgeber selbst erfolgen soll.
Allerdings bin ich der Auffassung, dass der Frage der Ausgestaltung des Anspruchs in den kommenden Ausschussberatungen breiter Raum eingeräumt werden muss.
Ich will nicht alle Punkte wiederholen, die von den Vorrednern bereits erwähnt worden sind. Ich bin sicher, dass wir im Ausschuss intensive Beratungen durchführen werden. Gestatten Sie mir nur noch zwei kurze Hinweise:
Erstens sehe ich keine Notwendigkeit, nur für das Informationsfreiheitsgesetz den bewährten organisationsrechtlichen Behördenbegriff des § 3 Abs. 2 des Landesverwaltungsgesetzes, wonach Behörde jede organisatorisch selbstständige Stelle ist, die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausübt, zu verändern. Das kann nicht Ziel eines speziellen schleswigholsteinischen Landesgesetzes sein, die Übereinstimmung innerhalb des Landesrechts zugunsten des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes aufzugeben.
Zweitens nehme ich noch einmal den Hinweis auf, den auch Frau Fröhlich eben gegeben hat. Im Umweltministerium ist der Entwurf eines Umweltinformationsgesetzes des Landes erarbeitet worden. Wir haben ihn am letzten Dienstag im Kabinett beschlossen. Der Entwurf wird jetzt in die Verbandsanhörung gegeben. Das Gesetz ist zur Umsetzung europäischen Rechts Anfang 2005 erforderlich.
Der SSW - Frau Spoorendonk hat es angedeutet - will mit dem vorliegenden Gesetzentwurf offensichtlich erreichen, dass ein spezielles Umweltinformationsgesetz des Landes zusätzlich zum Informationsfreiheitsgesetz überflüssig wird. Das scheint uns zwar grundsätzlich richtig und erstrebenswert zu sein, wenn zusammenhängende Rechtsbereiche in einem Gesetz geregelt werden - dies entspricht dem erklärten Ziel der Landesregierung, wonach Normen, die zusammengehören, auch zusammenzuführen sind -, aber ich denke, es wird noch sehr sorgfältig zu prüfen sein, ob der vorliegende Entwurf den Anforderungen der Europäischen Umweltinformationsrichtlinie gerecht wird oder hinter den Anforderungen zurückbleibt. Letztes, Frau Spoorendonk, da sind wir uns sicherlich einig, ist auf alle Fälle zu vermeiden.
Für diese und weitere Rechtsfragen, meine Damen und Herren, biete ich wie immer die Unterstützung des Innenministeriums für die weiteren Beratungen an.
Ich lasse abstimmen, wie wir damit verfahren. Vorgeschlagen war, den Entwurf im Innen- und Rechtsausschuss zu behandeln. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist einstimmig so beschlossen.
Das Wort zur Begründung wird natürlich nicht gewünscht. - Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Dr. Klug das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vor zweieinhalb Jahren erfolgte Gründung der Patentverwertungsagentur der schleswig-holsteinischen Hochschulen war in jeder Hinsicht notwendig und auch sinnvoll.
Es geht darum, Erfindungen aus dem Bereich der Hochschulen und Forschungsstätten so gut wie möglich wirtschaftlich zu nutzen, dadurch Einnahmen zu erzielen und im günstigsten Fall aus den Erfindungen von heute Arbeitsplätze von morgen zu machen.
Das von der Bundesregierung dazu aufgelegte Förderprogramm zählt zu den wenigen echten Pluspunkten in der Bilanz der Bundesforschungsministerin Edelgard Bulmahn.
- Wenn von der Opposition hier im Hause so ein positiver Kommentar kommt, dann ist dies sicherlich Beifall von Ihrer Seite wert.
Der Bund hat hierfür der Patentverwertungsagentur Schleswig-Holstein bis Ende 2006 Mittel im Umfang von jährlich 302.000 € zugesagt. Der Landeszuschuss in Höhe von 125.000 € ist dagegen nur bis Ende 2004 gesichert. Würde er nicht weitergeführt, stünde die Patentverwertungsagentur vor dem Aus.
Dies wäre, meine Damen und Herren, nicht nur deshalb ein Fehler, weil man damit für zwei weitere Jahre die Chance verspielen würde, mit 1 € Landesgeld gut 3 € an Bundesförderung einzuwerben. Es geht hier keineswegs um Mitnahmeeffekte. Es geht vielmehr darum, dass diese Einrichtung - die Patentverwertungsagentur Schleswig-Holstein - eine weitere
Starthilfe braucht, damit sie die Chance erhält, mittelfristig genügend eigene Erträge zu erwirtschaften.
Meine Damen und Herren, jede Patentverwertung braucht erfahrungsgemäß Zeit, bis etwa nach zwei bis drei Jahren aus den vergebenen Lizenzen Einnahmen zurückfließen.