Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war in der Tat nicht ganz einfach, angesichts des Zeitdrucks und des komplexen Themas eine gute, einvernehmliche Regelung für das Ausführungsgesetz zu finden. Ich freue mich, dass uns dies gemeinschaftlich gelungen ist, und bedanke mich bei allen Beteiligten. Zugleich hoffe ich sehr, dass dieser heute spürbare
Konsens in Sachen Hartz IV-Umsetzung auch über den 1. Januar 2005 trägt und weiter unterstützt wird.
Nicht alle Punkte müssen noch einmal angesprochen werden. Zwei Punkte sind genannt worden, die mich verwundert haben. Herr Lehnert, Sie haben sich Ihrerseits erstens verwundert über die Vorgaben geäußert, die die Landesregierung angeblich zur Frage der Einbeziehung der kommunalen Familie beim Thema der kreisangehörigen Gemeinden gemacht habe. In Wahrheit haben wir einen Vorschlag gemacht und von der ersten Stunde an gesagt: Wenn sich die kommunale Familie einigt, sind wir bereit, diesen Vorschlag zu übernehmen.
Wir standen übrigens kurz vor einer Einigung, aber dann brach es wieder ein Stück auseinander. Herr Lehnert, ich würde hier auch nicht auf die Koordinierung der Ressorts verweisen, sondern in diesem Falle vielleicht einmal die Koordinierung innerhalb der kommunalen Familie ansprechen.
Zweitens haben Sie, Herr Lehnert, sich zu einem, wie Sie es genannt haben, einseitigen Schreiben des Finanzministers geäußert. Wenn Sie gut informiert sind, wissen Sie sicherlich, dass es zu dieser Frage sehr viele Gespräche auch mit den kommunalen Landesverbänden gegeben hat und dass durchaus ein Konsens darüber bestanden hat, dass erstens alle Einsparungen, die beim Land entstehen, an die Kommunen weitergegeben werden und dass es zweitens sinnvoll ist, im Lichte der tatsächlich anfallenden Einsparungen und nicht fiktiv vorab darüber zu reden. Das war der Grund dafür, dass wir gesagt haben: Wir bieten in einer klaren schriftlichen Form, nämlich mit einem Brief - wir wären auch bereit gewesen, dies vertraglich zu unterzeichnen - den kommunalen Landesverbänden eine klare Regelung dafür an. Das schien auch konsensual, bis dann wieder einige ausgeschert sind.
Es gibt also gute Gründe für dieses Verfahren. Vielleicht schauen Sie einmal in Ihr Schwester- oder Bruderland Baden-Württemberg. Dort findet das unter einer CDU-geführten Landesregierung nicht statt. Dort will man das, was wir machen, nicht vorsehen. Seien Sie also bitte vorsichtig, wenn Sie Vorwürfe erheben. Sie gehen vielleicht in die falsche Richtung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns den Blick nach vorn richten. Noch haben wir nicht alle Probleme gelöst, was die Umsetzung von Hartz IV angeht. Ich will das deutlich sagen. Wir sind in SchleswigHolstein auf einem guten Weg, mein Eindruck ist: auf einem besseren Weg als in manchen anderen Regionen; aber die Fragebögen befinden sich noch nicht
komplett im Rücklauf. Wir haben zwar bereits über 85 %, aber ein paar fehlen noch. Die Personalausstattung ist noch nicht überall so, wie wir das brauchen. Insoweit muss noch nachgesteuert werden. Die Software läuft zwar, aber ob sie wirklich stabil genug ist, muss sich im weiteren Prozess noch zeigen.
Wir müssen uns - das hat der Abgeordnete Puls sehr deutlich gesagt - jetzt darauf konzentrieren, dass wir nicht nur die Zahlungen zum 1. Januar garantieren, sondern dass wir die Vermittlung und die Beschäftigungschancen für die betroffenen Arbeitslosenhilfeempfänger verbessern.
Ich kann nach dem, was ich aus anderen Ländern höre, nur sagen, dass wir in Schleswig-Holstein nach meinem Eindruck auch hier ein wenig weiter sind, indem wir mit unserem 10.000-Jobs-Programm zwei Angebote gemacht haben, die andere noch nicht gemacht haben. Wir haben nämlich erstmals in Deutschland ein Kombilohnmodell und, was gemeinnützige Tätigkeiten angeht, Modelle und Beispiele entwickelt, bei denen wir auch weiter sind, als dies in anderen Bereichen der Fall ist.
Ich denke, wir können mit einem gewissen Grundoptimismus in das Jahr 2005 gehen, und es würde mich freuen, wenn der Geist, der hier heute spürbar ist, nämlich der Konsens in dieser Frage, auch im nächsten Jahr noch trägt.
Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/3780, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Enthaltung des SSW und des Herrn Abgeordneten Hopp angenommen.
Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/3781, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP bei Stimmenthaltung der Abgeordneten des SSW abgelehnt.
Nun lasse ich über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/3649, in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit der soeben durch den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommenen Änderung abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dies ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Abgeordneten des SSW angenommen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes (Lebenspartner- schaftsanpassungsgesetz - LPartAnpG)
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln.
Es ist beantragt, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Dr. Trauernicht-Jordan, das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Pflege geht uns alle an - dieses Motto meines Hauses nimmt offensichtlich auch der Landtag ernst, sodass wir auch heute wieder über Aspekte der Pflege alter Menschen diskutieren. Das begrüße ich außerordentlich. Ich meine, dass die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion auch dort zu einem Erkenntniszuwachs geführt hat und die Basis für ge
Heimaufsicht - einmal mehr das Anliegen der CDUFraktion, aber auch, das betone ich ausdrücklich, der Landesregierung. Solide Heimaufsicht tut Not. Dies zeigen Studien zur Sicherung der Qualität in Einrichtungen. Aber solide Heimaufsicht reicht nicht. Mehr noch brauchen wir Qualitätsentwicklung in den Einrichtungen. Wir brauchen verantwortungsvolle Träger, wir brauchen motiviertes Personal.
Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Pflegesituation zeigt: Unter der Fachaufsicht der Landesregierung hat sich die Heimaufsicht als Kontroll- und Beratungsinstrument in den letzten Jahren gut entwickelt. Einige Indizien dafür: Erstens. Insgesamt hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen seit dem 1. April 2001 von 29 auf 45 erhöht. Zunehmend mehr werden neben Verwaltungsfachkräften auch Pflegefachkräfte eingestellt.
Ein zweites Indiz: Die Prüfungen sind gegenüber den Vorjahren verstärkt worden. Die landesgesetzliche Vorgabe zur jährlichen Prüfung zeigt zunehmend Wirkung.
Drittens. Aufgedeckte Mängel in der Pflegequalität, der Betreuungsplanung und -dokumentation haben Konsequenzen. Ich weise darauf hin: 114 Bescheide mit Anordnungen, 13 Untersagungen, 18 Bußgeldbescheide, zwei Beschäftigungsverbote und fast 2.000 Prüfungen in zwei Jahren, davon 73 % unangemeldet. All dies zeigt, die Instrumente der Heimaufsicht werden genutzt.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, haben Sie mehr Vertrauen zu den Kommunen. Die Heimaufsicht leistet ohne Zweifel überwiegend gute Arbeit. Sie kann noch besser werden; daran wird auch stetig gearbeitet. Nehmen Sie die örtlichen Heimberichte, die öffentlich zugänglich sind, zum Anlass auch für Diskussionen vor Ort.
Aber Kontrolle allein durch die Heimaufsicht reicht nicht. Pflege geht uns alle an. Seien wir alle wachsam. Wir brauchen vertragliche, staatliche und soziale Kontrollen. Diese müssen Hand in Hand gehen. Kontrolle und Beratung sind deswegen zwei Seiten einer Medaille. Deshalb forciert die Landesregierung auch die Entwicklung von Beratungsstrukturen vor Ort, die Nottelefone, die Beschwerdetelefone, Beschwerdemanagement in Einrichtungen und nicht zuletzt die trägerunabhängigen Beratungsstellen, nach denen Sie in Ihrer Anfrage auch gefragt haben.
Ein weiterer Aspekt der Großen Anfrage betrifft das Personalbemessungsverfahren PLAISIER. Sie wissen, dafür hat sich die schleswig-holsteinische Landesregierung, dafür hat sich meine Vorgängerin Heide Moser in besonderer Weise eingesetzt.
Verhandelt mit den kanadischen Lizenzinhabern hat aber nicht die Landesregierung, auch nicht die Bundesregierung, sondern haben die Landesverbände der Pflegekassen, die Wohlfahrtsverbände, das Kuratorium Deutsche Altershilfe und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste. Sie haben, weil es ihnen so ernst damit war, eigens dafür die Deutsche Gesellschaft für die systematische Erfassung von Pflegebedarf gegründet. Vom Scheitern der Verhandlungen sind alle überrascht worden. Wir haben davon Anfang September erfahren und haben die Bundesregierung um Einschätzung und Aktivitäten gebeten. Sie hat angekündigt, alle Beteiligten zu einem Gespräch einzuladen, die Länder wie auch die Deutsche Gesellschaft. Ich hoffe, dass die Deutsche Gesellschaft für die systematische Erfassung von Pflegebedarf Lösungsvorschläge für die Zukunft vorlegen wird; denn dort ist die Kompetenz, und dort sind auch die entscheidenden Vertragspartner für eine verbesserte Ausstattung.
Aber, meine Damen und Herren, genügend Personal allein reicht nicht. Das Personal muss mit der Arbeitssituation auch zufrieden sein. Die Arbeitsunzufriedenheit - das ist das bemerkenswerte Ergebnis neuer internationaler Studien - variiert von Einrichtung zu Einrichtung, auch in Schleswig-Holstein, und führt auch zu Wechselwünschen von Mitarbeitern. Diese schwanken zwischen 5 % und 50 % pro Einrichtung. Das sagt viel über das jeweilige Arbeitsklima. Das zeigt, Träger und Leitungen jeder Einrichtung sind gefordert, für ein gutes Klima zu sorgen. Die Landesregierung wird sie dabei mit ihren Mitteln nach Kräften unterstützen.
Ich möchte jetzt auf der Tribüne unsere nächste Besuchergruppe begrüßen: Studenten des Faches Politische Wissenschaft an der Christian-AlbrechtsUniversität zu Kiel unter Leitung des ehemaligen Kieler Oberbürgermeisters Norbert Gansel. - Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! In der Praxis der Fachaufsicht des Sozialministeriums über die Heimaufsichtsbehörden ist ein grundlegender Wandel eingetreten. Bis zum Amtsantritt von Sozialministerin Trauernicht wurde immer wieder behauptet, die Landesregierung verfüge über keine wirkungsvollen Instrumente, um in die Tätigkeit der Heimaufsichtsbehörden einzugreifen. Den immer wieder gebetsmühlenartig wiederholten Satz, man könne Qualität nicht in die Pflegeheime hineinkontrollieren, haben wir wohl alle noch deutlich im Ohr. Diese sowohl rechtlich als auch sachlich unhaltbare Position hat in der Vergangenheit zu heftigen Auseinandersetzungen geführt. Sozialministerin Trauernicht hat nun in ihrer Antwort auf unsere Große Anfrage eingeräumt, was ich seit Jahren im Plenum und im Sozialausschuss vorgetragen habe und was ich auch schon vor langer Zeit mit einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bewiesen habe: Die Fachaufsicht des Sozialministeriums über die Heimaufsichtsbehörden verfügt über ein ausreichend großes Instrumentarium von wirkungsvollen Eingriffsmöglichkeiten.