Das ist natürlich illusorisch. Gleichwohl hat jeder Müllbürger das Recht, gegen seine individuelle Gebührenhöhe zu klagen. Man hat hierbei auch in Schleswig-Holstein schon durchaus Erfolg vor Gerichten gehabt.
Die Entgelte werden von unabhängigen Wirtschaftsprüfern ermittelt und überprüft. Außerdem wird die Aufgabe der Entgeltermittlung bei den Kreisen liegen. Somit glaube ich, dass wir mit dem heutigen Gesetzentwurf dazu beitragen, etwas emotionale Schärfe aus der Entgeltdiskussion herausnehmen zu können, und wir in nicht allzu langer Zeit merken werden, dass sich die Problematik überholt hat.
Somit bleibt festzustellen, dass wir mit dem uns heute vorliegenden Gesetzentwurf EU-Recht umsetzen, dass wir alle Probleme, die aufgetreten sind, alle Nachfragen im Ausschuss zur vollen Zufriedenheit von allen abarbeiten konnten und dass das neue Ge
setz kostenneutral für das Land, die Kreise und die kreisfreien Städte sein wird. Das kann eigentlich nur etwas sein, was wir zu begrüßen haben. Deshalb wäre es unverständlich, wenn wir als Landtag heute nicht alle gemeinsam für dieses Gesetz stimmten.
Für die Landesregierung darf ich der zuständigen Ministerin, Frau Dr. Brigitte Trauernicht-Jordan, das Wort erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Ausführung des Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetzes muss - so ist bereits gesagt worden - aufgrund neuer Gemeinschafts- und bundesrechtlicher Vorschriften zu Beseitigung tierischer Nebenprodukte erlassen werden. Das neue Ausführungsgesetz übernimmt viele der bisherigen gewachsenen und bewährten Regelungen. Diese entsprechen schon jetzt den speziellen organisatorischen, wirtschaftlichen und strukturellen Gegebenheiten unseres Landes.
Zentrale Punkte des Gesetzes sind folgende: die Bestimmung des Beseitigungspflichtigen, die Finanzierung der Beseitigungskosten und die Ermächtigung zur Bildung von Einzugsbereichen. Zu dem mittleren Thema, nämlich der Finanzierung der Beseitigungskosten, konnte bereits in der letzten Novelle zum Ausführungsgesetz zum Tierkörperbeseitigungsgesetz Europarechtsreform und für alle Beteiligten weitgehend zufrieden stellend alles geregelt werden. Deshalb konzentriere ich mich auf die beiden anderen Themen.
Wie Sie wissen, haben wir in den letzten Monaten intensiv mit den Verbänden der Tierhalter und der Kommunen erörtert, ob die aus unserer Sicht bewährte Bestimmung der Kreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige beibehalten oder ob die Beseitigungspflicht auf das Land verlagert werden sollte.
Wir haben es uns nicht einfach gemacht, sind aber doch zu einem sehr eindeutigen Ergebnis gekommen. Bekanntlich haben nämlich beseitigungspflichtige
Kommunen mit den von ihnen beauftragten Tierkörperbeseitigungsanstalten Entsorgungsverträge mit zum Teil außerordentlich langen Laufzeiten. Die längste Laufzeit endet 2014. Sie haben Entschädigungsregelungen und Übernahmeverpflichtungen oder Übernahmekosten bei Beendigung der Verträge abgeschlossen. Es stand deshalb nach einer intensiven Diskussion außer Frage und es bestand auch ein grundsätzliches Einvernehmen darüber, dass zunächst ein tragfähiges Konzept entwickelt werden muss, mit dem diese Verträge unter Ausschluss unvertretbarer finanzieller Risiken für die öffentliche Hand aufgelöst beziehungsweise umgestellt werden. Vorher kann - und so die übereinstimmende Einschätzung aller - eine Verlagerung der Beseitigungspflicht auf das Land keinesfalls infrage kommen.
Der zweite Teil des Gesetzes befasst sich mit einer Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes. Sie ist aufgrund aktueller Rechtsetzung und Rechtsprechung erforderlich. Es wird eine landesgesetzliche Ermächtigung geschaffen, um Dritte mit der Durchführung der Kennzeichnung von Vieh und den damit verbundenen weiteren Aufgaben beleihen zu können. Darüber ist hier bereits Vielfältiges gesagt worden.
Die bisherige Rechtsgrundlage für die Beleihung aufgrund der Viehverkehrsordnung des Bundes trägt infolge eines noch nicht rechtskräftigen Urteils des Verwaltungsgerichtes Oldenburg möglicherweise für die Zukunft nicht mehr. Weiterhin sind infolge einer Änderung des Tierseuchengesetzes überwiegend redaktionelle Änderungen des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz erforderlich geworden.
Wir meinen, dass mit dem Änderungsgesetz bewährte Regelungen zur Tierkörperbeseitigung neuen gemeinschafts- und bundesrechtlichen Vorgaben angepasst wurden. Ich habe mit Freude auf Seiten der Opposition zur Kenntnis genommen, dass es einen eigentlichen Handlungsbedarf gar nicht gegeben hätte. Diese Änderungen mussten aber sein. Ich denke, es gibt keinen Grund, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. Ich bitte daher den Landtag um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Claus Ehlers [CDU]: Im Gegensatz zu den Vorrednern waren das wohltuende Ausführungen!)
Ich gehe davon aus, dass das keine weitere Wortmeldung war. Wenn das so ist, liegen mir keine weiteren
Wortmeldungen vor. Dann schließe ich die Beratung. Der Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung in Form der Drucksache 15/3648. Wer so beschließen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Wir hatten vorhin beschlossen, dass wir um 13 Uhr in die Mittagspause eintreten. Diese Zeit haben wir erreicht. Deshalb wünsche ich allen eine gute Mittagspause. Wir setzen die Beratung um 15 Uhr fort. Die Sitzung ist unterbrochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:
Zukunft der Kreditwirtschaft in SchleswigHolstein Große Anfrage der Fraktion der SPD Drucksache 15/3484
Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich zunächst dem zuständigen Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Herrn Professor Dr. Rohwer, das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei der SPD-Fraktion für diese Große Anfrage bedanken.
und sie ist im Besonderen für die mittelständischen schleswig-holsteinischen Unternehmen ein existenzielles Thema.
Rund die Hälfte der kleinen und mittleren Betriebe kämpft mit Finanzierungsproblemen. Wir wissen das
aus Umfragen; dies ist auch in der Antwort enthalten. Und ein großer Teil dieser Probleme bezieht sich auf die Kapitalbeschaffung durch Banken und andere Kreditinstitute.
Die Antworten, die Ihnen vorliegen, sind gründlich und umfänglich. Dahinter steckt ein gutes Stück Arbeit. Ich möchte mich daher zunächst an dieser Stelle bei den beteiligten Institutionen und Verbänden, die Daten, Fakten und Einschätzungen zugeliefert haben, herzlich bedanken.
Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, dass ich mich auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanke. Denn auch sie haben viel Arbeit geleistet.
Die Kreditgewährung ist bundesweit rückläufig, allerdings nicht in Schleswig-Holstein. Dies ist ein Indiz dafür, dass die schleswig-holsteinische Struktur des Kreditwirtschaft mit den Sparkassen und der Landesbank beziehungsweise jetzt HSH Nordbank deutlich stabilisierend gewirkt hat.
Bemerkenswert ist ferner: Auch in SchleswigHolstein beklagen immer mehr Betriebe Schwierigkeiten bei der Kreditbeschaffung; ich habe die Zahlen eben genannt. Bei aller Berechtigung, dass auch die Kreditwirtschaft auf Eigenkapitalquoten und Sicherheiten achten muss, sage ich Folgendes: Das pauschale Runterreden von ganzen Branchen oder die pauschale Ablehnung der Bearbeitung von Kleinkrediten sind nicht akzeptabel.
Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass sich größere Geschäftsbanken restriktiver verhalten als regional verankerte Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Bankkredite werden ein wichtiges Finanzierungsinstrument bleiben; auch das ist ein Ergebnis unserer Antwort. Denn wir wissen, dass andere Formen der Kreditbeschaffung zwar möglich sind, aber noch nicht so schnell umgesetzt werden können, wie wir es bräuchten.
Umso wichtiger ist daher, dass Banken und Sparkassen die Kreditvergabe an den Mittelstand als zentrale Aufgabe des künftigen Bankgeschäftes sehen und dieses auch so stärken.
Umso wichtiger ist auch, meine Damen und Herren, dass die regionale Präsenz der Kreditinstitute gesichert bleibt.
Nebenbei bemerkt: Zur regionalen Präsenz gehört des Weiteren - auch das ist ein Ergebnis der Antwort -, dass die Kreditwirtschaft in Schleswig-Holstein auch unmittelbar - also nicht nur als Serviceeinrichtung für die Unternehmen insgesamt - über 21.000 Menschen in Schleswig-Holstein beschäftigt und insofern Arbeitsplätze schafft. Auch das zeigt, wie wichtig die regionale Verankerung dieser Institute ist.
Für die Landesregierung heißt das, alles zu tun, um eine ortsnahe Bankenstruktur in Schleswig-Holstein zu erhalten. Das heißt für uns zum einen, die Landesbank jetzt in der HSH-Nordbank-Struktur zu stärken, und das heißt für uns zum anderen, dass für uns eine Privatisierung dieser HSH Nordbank nicht in Betracht kommt.