Protokoll der Sitzung vom 10.11.2004

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: So ist es!)

Wegen der näheren Einzelheiten verweise ich auf Seite 3 der Drucksache. Ich bin sehr erfreut darüber, dass ich diese Feststellung in meinem voraussichtlich letzten Redebeitrag hier im Landtag treffen kann.

(Zurufe von der CDU)

- Ihr könnt später weinen!

Jetzt geht es nicht mehr um Grundsätzliches, sondern nur noch um Einzelheiten. Der wesentliche Punkt besteht darin, dass die Sozialministerin die Heimaufsichtsbehörden auch weiterhin - ich meine vielleicht noch etwas verstärkt - anhalten muss. Jede Heimaufsichtsbehörde ist von Gesetzes wegen verpflichtet, alle Pflegeheime ihres Dienstbezirks mindestens einmal im Jahr auch auf die Pflegequalität hin zu überprüfen. Diese Kontrolldichte wird nach wie vor nicht erreicht. Insoweit verweise ich auf die Seiten 7, 8, 4 und 5 der Drucksache. Hier wird die Sozialministerin ständig nachfassen müssen.

Die den Heimaufsichtsbehörden auferlegte Pflicht, der Sozialministerin auch über besonders gravierende Pflegemängel unverzüglich zu berichten, wird noch nicht zufriedenstellend erfüllt. Sonst hätte das Sozialministerium in der Besprechung mit den Heimaufsichtsbehörden am 26. August 2004 diese Verpflichtung nicht erneut bekräftigen müssen. Ich empfehle

der Sozialministerin, auf schriftlichen Berichten zu bestehen und sich zukünftig nicht mehr mit einer mündlichen Unterrichtung zufrieden zu geben. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass die gemäß § 22 Abs. 2 des Heimgesetzes von den Heimaufsichtsbehörden zu erstattenden und zu veröffentlichenden Tätigkeitsberichte zwar auch ein nützliches Hilfsmittel für die Fachaufsicht darstellen, aber wegen der zeitlichen Verzögerung auf keinen Fall geeignet sind, die den Heimaufsichtsbehörden jetzt auferlegte Berichtspflicht in irgendeiner Weise zu ersetzen.

Ich muss zum Bereich Fachaufsicht über die Heimaufsichtsbehörden noch eine kritische Bemerkung vortragen. Wir hatten nach der Zahl der in den Jahren 2003 und 2004 festgestellten Fälle von gefährlicher Pflege gefragt. Hierauf haben wir leider keine Antwort erhalten. Mit neuen Definitionen ist uns nicht geholfen.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben nach gefährlicher Pflege im Sinne des Stufenmodells gefährliche Pflege, Routinepflege, angemessene Pflege, optimale Pflege gefragt. Damit war hinreichend klar, was wir wissen wollten. Hierüber hätte die Landesregierung also konkrete Angaben machen können und auch müssen.

Meine Redezeit ist, wie immer, beschränkt. Eigentlich möchte ich noch zu zwei Punkten Stellung nehmen und alles andere im Ausschuss erörtern. Aber es wird auch das andere jetzt in den Ausschuss müssen, nachdem die Lampe vor mir schon blinkt.

Es geht noch einmal um die Pflegedokumentation. Da sollte man zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen. Andere arbeiten auch daran.

Außerdem geht es noch einmal um PLAISIR. Da kann ich, Frau Ministerin, die Bundesregierung und die Landesregierung so nicht aus der Pflicht entlassen. Die Bundesregierung scheute natürlich davor zurück, weil sie, wenn sie sich selbst beteiligt hätte, in die Situation geraten wäre, die Pflegeversicherung reformieren zu müssen. Das wäre dann unausweichlich gewesen.

(Glocke der Präsidentin)

Jetzt komme ich zu meinem allerletzten Satz: Es ist also klar zu sehen, dass sie sich da gedrückt hat, und Sie haben gewollt, aber durften nicht wollen. - So sehe ich das. Das wird sich vielleicht noch regulieren lassen.

(Anhaltender Beifall bei CDU und FDP)

Die böse Uhr läuft zum Schluss immer schneller. Dennoch bedeutet das blinkende Licht, dass die Redezeit abgelaufen ist; darauf wollte ich noch einmal aufmerksam machen. - Das Wort erhält jetzt der Herr Abgeordnete Beran.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Ministerin, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Anstrengungen, die Sie auf sich nehmen mussten, um auf diese Fragestellungen gut und inhaltsreich antworten zu können.

Beim Studium der Großen Anfrage hatte ich den Eindruck, dass sich die Fragesteller nicht besonders gut mit der Materie auskennen. Teilweise gehen die Fragen ins Leere. Als Beispiel möchte ich nennen, dass die CDU immer noch nicht weiß, dass es seit dem 1. Januar 2001 durch das Heimgesetz eine Berichtspflicht der Heimaufsichtsbehörden gibt.

(Zuruf des Abgeordneten Werner Kalinka [CDU])

- Siehe hierzu Frage A 14, Herr Kalinka! Dort können Sie es genau nachlesen.

Darüber hinaus habe ich den Eindruck gewonnen, dass die CDU immer noch versucht, Aufgaben der Kommunen auf das Land zu verlagern und dem Land Missmanagement, das die Kommunen zu verantworten haben, unterzuschieben.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Politische Forderungen der CDU werden nicht dadurch richtig, dass sie diese als Fragestellung formuliert, um den Eindruck zu erwecken, hier gäbe es seitens der Landesregierung Defizite.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Lass dein Manu- skript beiseite und gehe auf Frau Kleiner ein!)

Als Beispiel möchte ich hier auf die Fragestellungen zum Thema Heimaufsichtsbehörden verweisen. Hier soll dem Leser suggeriert werden: Wenn es vor Ort, in den Kommunen daneben geht, ist die Fachaufsicht, ist das Ministerium schuld. Nein, meine Damen und Herren, so einfach geht es nicht. Ich bin der Landesregierung dankbar dafür, dass sie hier die passenden Antworten gefunden hat, um deutlich auf die Verantwortung hinzuweisen. Die Vorbemerkungen der Landesregierung zu diesem Fragenkomplex sind

sehr deutlich. Ich glaube nicht, dass ich im Einzelnen darauf eingehen muss.

Auch wenn es aufgrund der Fragestellungen nicht leicht war, wird dem Leser oder der Leserin der Antworten doch deutlich, dass wir in Schleswig-Holstein unsere Schularbeiten in Sachen Pflege gemacht haben. Ja, ich bin davon überzeugt, dass wir im Ländervergleich Klassenbeste sind.

(Rainer Wiegard [CDU]: Wer hat Ihnen denn das aufgeschrieben?)

- Sehen Sie, jetzt hören auch Finanzpolitiker zu.

Gern möchte ich dies anhand der Antwort der Landesregierung begründen: Zum Thema Zuständigkeiten und Beziehungen zwischen den Heimaufsichtsbehörden und der Fachaufsicht des Sozialministeriums wird deutlich, dass die Kompetenzen klar zugeordnet sind und die Fachaufsicht alle möglichen Maßnahmen der Kontrolle geregelt hat. Deutlich wird jedoch auch, dass es noch Mängel bei einigen Heinaufsichtsbehörden gibt, welche es noch nicht schaffen, ihre gesetzliche Kontrollpflicht wahrzunehmen. Leider hat die Fragestellung nicht dazu geführt, in Erfahrung zu bringen, in welchem Umfang sich die Pflegequalität in Schleswig-Holstein verbessert hat. Ich weiß aus einer im letzten Jahr vom MDK durchgeführten Untersuchung, dass sich die Pflegequalität seit 1999 im Land erheblich verbessert hat. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Aussage der Landesregierung verweisen, wonach schwerwiegende Mängel schon heute durch die bestehenden Kontrollinstanzen erkannt und wirksam beseitigt werden können.

(Rainer Wiegard [CDU]: Das stimmt ja wohl gerade nicht!)

Ich bin der Landesregierung dankbar dafür, dass sie durch ihre Vorbemerkung zum Fragenkomplex Personalbemessungsverfahren endlich mit Gerüchten aufräumt. Weder Landesregierung noch Bundesregierung waren an Vertragsverhandlungen mit dem Institut EROS beteiligt, sondern ein Konsortium von Landesverbänden von Pflegeanbietern und -bezahlern. Doch egal, wer hier mit wem verhandelt hat: Es ist bedauerlich, dass die Verhandlungen gescheitert sind. Wir brauchen in der Pflege ein Personalbemessungssystem, um dem einzelnen zu Pflegenden eine auf ihn abgestimmte und ihn fördernde Pflege zu ermöglichen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir unterstützen daher die Landesregierung in ihrem

(Andreas Beran)

Bestreben, ein geeignetes Personalbemessungssystem ausfindig zu machen. (Veronika Kolb [FDP]: Unterstützung allein reicht nicht!)

Ich erspare uns weitere Ausführungen zum Thema Pflegeberatung. Die Antwort unterstreicht unsere Redebeiträge der vergangenen Landtagssitzungen. Noch immer scheinen jedoch einige CDU-geführte Kreise nicht verstanden zu haben. Mit dem Thema „Vereinfachte Pflegedokumentation“ hat die Landesregierung einen Hit gelandet. Hier ist es tatsächlich gelungen, für eine Entbürokratisierung der Pflege zu sorgen.

Die Zeit reicht nicht, um auf alle Punkte der Großen Anfrage einzugehen. Hierzu werden wir noch in der Ausschussberatung Zeit haben. Ich danke der Landesregierung nochmals für die Beantwortung, zeigt sie uns doch, dass wir in der Pflege hier im Lande weiterhin auf dem richtigen Weg sind.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Kolb das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage der CDU hat ihren Schwerpunkt überwiegend in den Fragen zur Heim- und Fachaufsicht. Die Fragestellung zu diesen Bereichen mag zwar ihrem Ursprung in den Pflegeskandalfällen in Heimen des DRK haben, doch wurde die Problematik der Heimaufsicht in der Vergangenheit immer wieder von Ihnen zum Thema gemacht.

(Rainer Wiegard [CDU]: Sehr richtig!)

Die Antworten sind deshalb nicht gerade neu, zumal, wenn man die Antworten der Landesregierung zu diesem Thema in dieser Legislaturperiode betrachtet.

(Rainer Wiegard [CDU]: Auch richtig!)

Schön ist aber, dass wir jetzt einen umfassenden Katalog zur Hand nehmen können, der die Zuständigkeiten aufzeigt und voneinander abgrenzt.

Natürlich ist unstreitig, dass eine konkrete Aufgabenzuordnung und -überwachung in der Heimaufsicht wichtig und notwendig ist. Diverse Vorfälle in der Vergangenheit haben dies sehr deutlich werden lassen. Aber hätte man nicht gerade, da die Große Anfrage im Hinblick auf die derzeitige Pflegesituation und -diskussion über Pflegequalität gestellt wor

den ist, den Schwerpunkt nicht im Bereich Pflegepersonalbemessungsverfahren und Personalmangel setzen müssen? Hierzu hätte ich mir weitergehende Fragen gewünscht. Der Fragenkatalog zu PLAISIR und der Abschnitt b) der Großen Anfrage wären eine gute Ausgangsbasis hierfür gewesen.

Leider beschränkt sich die Fragestellung lediglich auf die Schwierigkeiten bei der Einführung von PLAISIR. Frau Kleiner; hier hätten Sie weiter fragen sollen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Sozialministerin die Erfolgsmeldungen zu PLAISIR immer für sich mitgenommen hat und jetzt bei den Verhandlungsschwierigkeiten - auch der Landesverbände, Frau Ministerin - mit dem kanadischen Rechtsinhaber auf die Deutsche Gesellschaft für systematische Erfassung von Pflegebedarf als den eigentlichen Verhandlungspartner verweist, hätte ich hierzu weitergehende Fragen erwartet, beispielsweise: Wie soll eine Pflegepersonalbemessung in Schleswig-Holstein grundsätzlich aussehen? Welche Alternativen können wir im Land entwickeln? Was können wir aus dem Know-how der Pflegewissenschaft bereits heute in Schleswig-Holstein umsetzen?

Ich meine nicht, dass wir uns im Hinblick auf die Personalbemessungsverfahren auf einen Anbieter versteifen sollten, wenn deutlich wird, dass Verhandlungen mit ihm regelmäßig an unzumutbaren Forderungen scheitern.

(Vereinzelter Beifall bei der FDP)