men, die völlig selbstständig und unabhängig - ich glaube, da stimmen wir auch überein - die Einrichtungen überprüfen können. Hierbei möchte ich ausdrücklich auch das wichtige Instrument des Petitionsausschusses des Landtages nennen. Diese Gremien schreiten dann ein, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt oder eine solche Behandlung festgestellt wird. Das ist noch lange keine Folter, um dies auch klarzustellen. Diese Gremien vertreten die Rechte jedes Einzelnen gegenüber der Institution, in der diese Person untergebracht ist.
Im Fokus des öffentlichen Interesses steht in diesem Zusammenhang natürlich selbstverständlich die Polizei. Unsere Polizei - ich finde es sehr gut, Frau Fröhlich, dass Sie das hier auch noch einmal deutlich gemacht haben - handelt rechtsstaatlich einwandfrei. Wenn es untersuchungswürdige einzelne Vorfälle gegeben hat, so sind diese stets vorbehaltlos ermittelt worden.
Eines möchte ich auch klar zum Ausdruck bringen: Für uns als CDU gilt, dass unsere staatlichen Institutionen oder diejenigen, die dort als Beamte oder Angestellte tätig sind, nicht mit einem pauschalen Verdacht belegt werden dürfen. Sie erfüllen ihre Pflicht im rechtsstaatlichen Sinn. Es ist ebenfalls zu betonen, dass die Organe, die das staatliche Gewaltmonopol ausüben, sich auch einer besonderen Kontrolle der Öffentlichkeit unterziehen müssen.
„Unser Rechtsstaat hat zahlreiche Kontrollmöglichkeiten und ist in der Lage, schnell und mit der gebotenen Gründlichkeit und Objektivität zu reagieren.“
Das ist richtig und ich habe dieses Zitat extra mit aufgenommen, weil ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir hier breite Übereinstimmig haben. Und weil dies richtig ist, hat die Innenministerkonferenz auf ihrer Tagung am 8. Juli 2004 hier in Kiel auf eine zügige Unterzeichnung und Ratifizierung der Konvention gedrängt. Gleichzeitig haben die B-Länder aber darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung der Konvention, soweit dies möglich ist - ich sage dies ausdrücklich und betone es -, keine neuen Kontrollgremien geschaffen werden müssen. Das soll aber nicht den Grundsatz des vorhin Gesagten einschränken.
Ich betone abschließend nochmals: Es gibt für uns keine Relativierung oder Einschränkung des Folterverbots und deswegen stimmen wir diesem Antrag auch zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Menschenwürde darf auch im Freiheitsentzug nicht angetastet werden. Ich freue mich, dass wir tatsächlich breites Einvernehmen für den Antrag, der hier vorgelegt worden ist, im Landesparlament erzielen können. Die Kollegin Fröhlich hat die wesentlichen Begründungselemente dargelegt und erläutert; Herr Kollege Schlie hat sich im Wesentlichen angeschlossen.
Auch wir wollen, dass die Landesregierung auf eine schnelle Unterzeichnung und Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention hinwirkt, dass sie es weiterhin tut, will ich hinzufügen, denn wir wissen, dass sich unsere Justizministerin und der Innenminister in den zuständigen Gremien auf Bundesebene bereits intensiv eingebracht haben.
Anlass für unser Begehren - auch darauf hat die Kollegin Fröhlich hingewiesen - ist nicht etwa ein tatsächlicher Foltervorfall oder ein konkreter Folterverdacht in Schleswig-Holstein. Auch wir halten für genauso wichtig wie die Bestrafung tatsächlich geschehener Folter die Gewährleistung regelmäßiger und unabhängiger Kontrollen zur Verhinderung von Folter. Genau das ist das Ziel des Zusatzprotokolls. Mit der Ratifizierung werden die Voraussetzungen geschaffen für eine international und national abgestimmte vorsorgliche Kontrolle aller Gewahrsamseinrichtungen im Bereich von Polizei und Justiz sowie in Anstalten und Heimen mit geschlossenen Abteilungen. Lassen Sie uns unsere Landesregierung bei ihren weiteren Bemühungen um schnelle Ratifizierung und zügige Realisierung durch eine einstimmige landesparlamentarische Beschlussfassung unterstützen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich außerordentlich, dass hier im Landtag die Sozialdemokraten und die Grünen eine Initiative der FDP-Bundestagsfraktion aufgreifen und die Unterzeichnung und Ratifizierung des UN-Anti-Folter
Zusatzprotokolls durch die Bundesregierung, übrigens Rot-Grün, schnellstens einfordern. Sollten Sie auch in Zukunft Bedarf haben, Vorlagen der FDPBundestagsfraktion zu übernehmen, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, ich werde Ihnen dann weiterhelfen.
Ich bin aber auch aus einem anderen Grund dankbar für diesen Antrag. Er macht es mir wieder einmal möglich, darzulegen - und darauf lege ich besonderen Wert -, wie sehr Schein und Sein bei den rot-grünen Gutmenschen auseinander liegen. Es ist nämlich fast unerträglich, wie der grüne Außenminister Joschka Fischer, der übrigens für das Ratifizierungsverfahren der federführenden Minister in der Regierung ist, mit seinem Betroffenheitsgesicht durch die bundesdeutschen Medien zieht und im diplomatischen Alltagsgeschäft kneift, wenn es darum geht, Position zu beziehen. Noch 1995 hat Joschka Fischer im Bundestag Folgendes gesagt:
„Bei Menschenrechtsverletzungen gibt es kein Einmischungsverbot, bei Menschenrechtsverletzungen gibt es vielmehr nur eines, die Pflicht zur Wahrheit und zur öffentlich bekundeten klaren Position.“
Ein sehr gutes Zitat, kann ich nur sagen. Was aber ist die Realität? In der Russland-Politik findet der Außenminister überhaupt nicht mehr statt, was die Menschenrechte angeht. Was ist mit Camp X-ray in Guantanamo Bay? Haben wir von dem Bundesaußenminister hierzu eine klare Stellungnahme bisher gehört? Die reinste Herumeierei. Selbst die amerikanischen Gerichte, die festgestellt haben, dass die Häftlinge in Guantanamo ein Recht auf gerichtliche Überprüfung ihres Gefangenenstatus haben und die Einhaltung der Menschenrechte einfordern, sogar der britische Premier Blair, der treueste Koalitionär der Amerikaner im Irak-Krieg, der im Juli gefordert hat, die Gefängnisse auf Guantanamo zu schließen, ist weiter als unsere Bundesregierung. Schein und Sein, das gilt insbesondere für die Grünen im Bereich Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Es war mir und ist mir ein wirkliches Bedürfnis, das auch hier im Hause einmal festzustellen.
Die noch nicht erfolgte Unterzeichnung des UNZusatzprotokolls zur Anti-Folter-Konvention ist dafür nur ein weiteres Beispiel. Bereits am 18. Dezember 2002 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder
Strafen angenommen. Seit Anfang 2003 liegt es zur Unterzeichnung aus. Bis Juli dieses Jahres hatten bisher 24 Staaten das Protokoll unterzeichnet, erst drei haben es ratifiziert, nämlich Albanien, Malta und Großbritannien. Deutschland gehört bisher nicht dazu. Damit es aber in Kraft treten kann, ist es notwendig, dass es 20 Staaten ratifiziert haben.
Das Zusatzprotokoll hat erstmals eine vorbeugende Komponente zum Schutz vor Folter geschaffen. Es war damit ein Fortschritt zu den bisher bestehenden Menschenrechtskonventionen. Diese sahen lediglich nachträgliche Verfahren vor, die sich mit bereits zurückliegenden Vorfällen beziehungsweise Vorwürfen befassten. Damit war es für die Betroffenen aber jeweils regelmäßig zu spät.
Das neue Zusatzprotokoll fordert die unabhängige Kontrolle aller Einrichtungen, in denen Menschen die Freiheit aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidung entzogen ist. Das betrifft den Strafvollzug, Abschiebeeinrichtungen, psychiatrische Einrichtungen, Einrichtungen zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, aber auch die Polizei und den BGS, beispielsweise bei Ingewahrsamsnahmen. Hier sollen unabhängige Gremien gebildet werden, die die Einrichtungen in Abständen aufsuchen.
An dieser Stelle füge ich etwas ein. Vor einigen Tagen hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Strafgefangene, die menschenunwürdig untergebracht worden sind, keinen Anspruch auf Schadenersatz haben. Das ist ein Skandal und nicht hinzunehmen. Aber was viel schlimmer ist, ist, dass im Rahmen der Novellierung des Strafvollzugsgesetzes die Länder dabei sind, eine menschenunwürdige Überbelegung zur Regel erklären zu wollen, aus fiskalischen Gründen.
- Frau Fröhlich, ich bin dankbar dafür, wenn Sie sagen, dass wollten Sie nicht. Ich werde meine Bundestagsfraktion und meine Kolleginnen und Kollegen in den Ländern, soweit sie betroffen sind, auffordern, das nicht mitzumachen. Es kann doch nicht angehen, dass wir in Reden Folter, unmenschliche Behandlung öffentlich zu Recht kritisieren und gleichzeitig über die Hintertür aus fiskalischen Gründen solches an Schutzbefohlenen des Staates zulassen wollen.
Es sind - das ist gesagt worden - auch Landeskompetenzen betroffen. Es wäre interessant zu erfahren, welche konkreten Initiativen die Landesregierung
bereits ergriffen hat, um die Bundesregierung endlich zur Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zu bewegen. Ich bin gespannt auf das, was der Vorsitzende der IMK, Herr Buß, uns dazu sagen wird.
Es ist geradezu ein Armutszeugnis, dass erst der Landtag im Wege eines Beschlusses eine Aufforderung an die Landesregierung aussprechen muss, auf die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls hinzuwirken. Wir werden diesem Antrag aus vollem Herzen zustimmen. Folter ist überall und jederzeit zu ächten. Wir bedauern ausdrücklich, dass Malta und Albanien in dieser Frage weiter sind als Deutschland, als die sozialdemokratisch geführte Bundesregierung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die Geschichte des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention eingehen. Ende 2002 hatte die UN-Vollversammlung zu der bereits seit 1984 bestehenden UN-Anti-Folter-Konvention ein Zusatzprotokoll angenommen, welches von Deutschland bisher nicht unterschrieben wurde. Inhalt ist, dass sich die Vertragsstaaten dazu verpflichten, unabhängige Einrichtungen aufzubauen, die die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Land überprüfen sollen. Derartige Einrichtungen gibt es in dieser Form in Deutschland bisher nicht. Es gibt zwar Einrichtungen, die diese Aufgabe zum Teil erfüllen, aber die Unabhängigkeit, wie sie im Zusatzprotokoll verlangt wird, ist nicht gegeben.
Das jetzige Zusatzprotokoll beinhaltet das Konzept, ein präventives Besuchssystem aufzubauen, nicht nur eines, welches nachträglich entscheidet oder genau hinguckt. Das deutsche Institut für Menschenrechte hat deshalb eine Empfehlung herausgegeben, wie mit diesem Zusatzprotokoll umgegangen werden sollte, die wir auch unterstützen: endlich eine klare politische Entscheidung für die Unterzeichnung und Ratifizierung durch die Bundesrepublik und gleichzeitig einen Prozess zu initiieren, um einen effektiven nationalen Besuchsmechanismus auszugestalten, das heißt, auch die bereits schon heute bestehenden Systeme dem Protokoll anzupassen, frühzeitig die Nichtregierungsorganisationen und andere Organisationen einzubeziehen und bei den Überlegungen zur Ausgestaltung in andere Länder zu gucken, wie es dort organisiert ist.
Diese Forderungen können wir nur unterstützen. Deshalb erhebt sich bei dem hier vorliegenden Antrag die Frage, warum die Landesregierung erst nach Ratifizierung konstruktiv an der Ausgestaltung der im Zusatzprotokoll beschriebenen Mechanismen mitzuwirken hat.
Aus unserer Sicht ist es notwendig, schon jetzt mit der Unterstützung der Zielsetzung dieses Zusatzprotokolls anzufangen. Die bereits im Landesrecht vorhandenen Besuchssysteme sind schon heute auf die vom Zusatzprotokoll verlangten Mechanismen zu überprüfen und die vorhandenen Systeme bereits jetzt anzupassen.
Dies hat als erster Schritt bis zur Unterzeichnung des Protokolls doch eine unterstützende Wirkung, die wir heute schon als Politikerinnen und Politiker tun können, um damit eine bessere Akzeptanz herbeizuführen. Denn in vielen Bereichen haben wir schon - wie bereits gesagt - Mechanismen aufgebaut, die jedoch nicht vollständig den Forderungen des Zusatzprotokolls entsprechen.
Das System regelmäßiger Besuche soll dazu dienen, Hilfestellungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten, um gegebenenfalls Missstände zu verhindern. Der Hinweis, dass in Deutschland nicht gefoltert wird, kann nicht dazu führen, dass deshalb das Protokoll nicht ratifiziert wird. Dieser Hinweis wird auch von Staaten vorgebracht, die auch heute von Deutschland als Folterstaaten genannt werden. Die Folterdebatte ist im Übrigen auch in Deutschland aufgetreten und es gab Stimmen, die gegebenenfalls in Ausnahmefällen Folter zulassen wollten. Um genau diesem Eindruck entgegenzutreten, wäre es sinnvoll, die abgestimmten und durch die UN vorgeschlagenen Verfahren zu übernehmen.
Der Innenminister des Landes Schleswig- Holstein, Herr Buß, hat gerade im Oktober dieses Jahres erneut die Forderung der Innenminister der Länder wiederholt, diese Konvention zu ratifizieren. Damit ist die Landesregierung auf dem richtigen Weg. Wir sollten allerdings schon heute anfangen zu gucken, was wir in unserem Landesrecht verbessern können, um unsere eigenen Kommissionen an den Anforderungen des Zusatzprotokolls auszurichten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich danke den Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ihren Antrag und meiner nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung eigentlich zuständigen Kollegin, Frau Justizministerin Lütkes, für die Gelegenheit, Ihnen heute die Haltung der Landesregierung zur erforderlichen Ratifizierung und Umsetzung des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention darzustellen.
Im Dezember 2002 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Zusatzprotokoll zur UNAnti-Folter-Konvention von 1984 an. Es regelt nicht die in anderen internationalen Übereinkommen entwickelten Verfahren der nachträglichen Überprüfung von Foltervorwürfen in Einzelfällen, sondern ist auf die Verhinderung von Folter begünstigenden Umständen in Justizvollzugsanstalten, Abschiebehafteinrichtungen, psychiatrischen Einrichtungen, Polizeigewahrsamsräumlichkeiten, Einrichtungen zur geschlossenen Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, in Alten- und Pflegeheimen mit geschlossenen Abteilungen gerichtet.
Auf internationaler Ebene wird dazu ein UNUnterausschuss für Prävention eingerichtet. Auf nationaler, das heißt auf Bund-Länder-Ebene, sind ein oder mehrere Gremien, die so genannten nationalen Präventionsmechanismen, zu bilden. Die bestehenden Einrichtungen - Frau Hinrichsen hat das eben erwähnt - beispielsweise im Strafvollzug und in der Psychiatrie genügen den Anforderungen des Zusatzprotokolls allerdings nicht in vollem Umfang. Im Bereich der Polizei gibt es zurzeit in Bund und Ländern keine unabhängigen Kontrolleinrichtungen im Sinne des Zusatzprotokolls.
Die Mitglieder der nationalen Präventionsgremien werden Besuche in den genannten Gewahrsamseinrichtungen durchführen und erforderlichenfalls Verbesserungen für deren Ausgestaltung sowie für die Tätigkeit der Ausbildung des dort eingesetzten Personals den zuständigen Behörden vorschlagen. Die nationalen Präventionsmechanismen sind neu. Die hierzu im Verantwortungsbereich der Länder vorgeschlagene, auf Staatsvertrag oder Verwaltungsabkommen zu gründende gemeinsame Länderkommission mit je einem Mitglied pro Land und einem schlanken Stab und Sekretariat scheint mir wegen der klaren Kompetenzabgrenzung zum Bund das richtige Modell zu sein. Die Finanzierung erfolgt mittels Königsteiner Schlüssel.
fung einer Zeichnung und späteren Ratifikation des Zusatzprotokolls zügig zu betreiben. Auf die vom Bundesministerium für Justiz veranlasste Länderumfrage hat unser Justizministerium vor kurzem nach Berlin geantwortet, dass Schleswig-Holstein die Zeichnung des Zusatzprotokolls für erforderlich hält und dass die Umsetzung der Details, insbesondere bezüglich der Kostenbeteiligung, nach der Ratifikation geklärt werden kann.
Die gegen die Zeichnung des Zusatzprotokolls vorgebrachten Argumente - wir haben hier einige Zitate dazu gehört - sind bekannt, aber nicht überzeugend. Das Zusatzprotokoll wurde bisher von 27 Staaten, nicht jedoch von Deutschland gezeichnet und von drei ratifiziert. Deutschland darf hier nicht zurückstehen.