dann, wenn wir unsere Pläne beschlossen und umgesetzt haben, einen Umzug in Deutschland als echte Bedrohung empfinden müssen, weil es unterschiedliche Rechts- und Wirtschaftssysteme, Steuersysteme, Schulsysteme und so weiter geben wird. Es muss also dazu kommen, dass wir eine Entflechtung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern haben, aber danach eine klare Zuweisung, wer welche Lösungen so trifft, dass sie miteinander kompatibel und vergleichbar sind. Schleswig-Holstein hat sich bereit erklärt, in einem neuen schlanken Artikel 84 auf Zustimmungsrechte bei Bundesgesetzen zu verzichten, allerdings ist die Voraussetzung, dass die Länder die Umsetzung der Gesetze in der Verwaltung selbst gestalten können und dass sich der Bund nicht unangemessen mit freundlichen Versprechungen für die Bürger an die Länder wendet, die wir dann zu bezahlen haben.
Im Gegenzug zum Rückzug der Länder aus den Zustimmungsrechten muss der Bund den Ländern in erheblichem Umfang Gesetzgebungskompetenzen übertragen. Das kann in sehr vielen Bereichen Sinn machen, im Hochschulwesen, in der Arbeitsmarktpolitik, im Wohnungswesen und so weiter. Wo es allerdings nicht so viel Sinn macht, ist das, was mein Kollege aus Nordrhein-Westfalen vorschlägt, der immer darauf hinweist, er sei der viertgrößte Staat in der Europäischen Union und kann die Verhandlungen mit der Europäischen Union alleine machen. Das geht natürlich nicht, dass in Nordrhein-Westfalen andere Interpretationen europäischen Rechts als beispielsweise in Schleswig-Holstein gelten.
Wir erwarten auch vom Bund, dass er zumindest die gleiche Summe Geldes, die er bisher ausgegeben hat, an uns weiterreicht, wenn er uns Aufgaben gibt. Der Bund kann nicht aus seiner gesamtstaatlichen Verantwortung entlassen werden nach dem Motto: Ich behalte das Geld, und ihr macht die Aufgaben.
Es darf auch nicht sein, dass öffentliche Fürsorge, Besoldungs- und Versorgungsrecht davon abhängig gemacht werden - dort bin ich beispielsweise ganz anderer Meinung als Sie, Herr Hentschel -, wie nun gerade die Kassenlage der einzelnen Länder aussieht oder wie gut es einem gelingt, die anderen zu überreden oder besoffen zu reden, dass eine Erhöhung oder Senkung für irgendetwas vernünftig ist. Da müssen schon Spielregeln sein, die von Nord bis Süd und Ost
Es geht im Grunde genommen um den Gestaltungsspielraum. Über die anderen Sachen würden wir uns relativ schnell einig werden.
Ich darf noch einmal zusammenfassen: Es ist keine parteipolitische Streiterei, auch ein bisschen, aber es geht um die unterschiedlichen Interessenlagen zwischen den kleinen und den großen, zwischen den unterschiedlichen Ländern. Alle haben den Wunsch, ihren Bürgerinnen und Bürgern gleichwertige Lebensverhältnisse zu garantieren und anzubieten. Schleswig-Holstein hat sich in der Diskussion zwischen diesen Polen klar positioniert. Wir haben allerdings noch nicht an allen Stellen gesagt, wie wir stimmen, damit die anderen nicht nach dem einfachen Muster abgezählt „die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen“ uns schon für ihre Sachen kassieren, sondern wir behalten uns vor, dass wir in bestimmten Sachen am Ende noch verhandeln können, um mit anderen sagen zu können: Das machen wir, das machen wir nicht. Es geht, wie gesagt, um das Wohl unseres Landes, es geht auch um das Wohl der anderen Länder. Das versuchen wir hinzubekommen. Ich bin allen dankbar, die sich dieser Mühe unterziehen. Es muss eine schreckliche Sitzungsmarathon-Veranstaltung sein, wo der Sieg des Popos über den Kopf offensichtlich manchmal ganz wichtig ist.
Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.
Wir kommen jetzt zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache. Ich muss sie leider noch auf einen kleinen Marathon hinweisen, aber ich denke, auch den kriegen wir mit etwas Disziplin gut über die Bühne.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so angenommen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Ich erteile das Wort der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm.
Frau Präsidentin! Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.
Ich danke der Frau Berichterstatterin. Wortmeldungen zum Bericht sehe ich nicht. Auch hier ist eine Aussprache nicht vorgesehen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes (Schulgesetz - SchulG)
Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Bildungsausschusses, dem Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Einvernehmen mit dem beteiligten Finanzausschuss empfiehlt der Bildungsausschuss dem Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen, den Gesetzentwurf Drucksache 15/3367 abzulehnen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das sehe ich nicht. Auch hier ist eine Aussprache nicht vorgesehen.
Wer der Ausschussempfehlung entsprechen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Bei Gegenstimmen der Abgeordneten des SSW so angenommen!
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb eines FreienElektronen-Lasers im Röntgenlaserbereich Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/3692
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf federführend dem Bildungsausschuss, mitberatend dem Innen- und Rechtsausschuss
und dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so angenommen.