Protokoll der Sitzung vom 18.10.2000

Für Schleswig-Holstein haben wir mit dem Gesetzentwurf einen rechtlich und wirtschaftspolitisch klaren Weg gewählt, der kleine und mittlere Unternehmen aufgrund einer sehr hohen Bagatellgrenze bevorzugt und unterstützt. Die Bagatellgrenze von 5.000 DM liegt wesentlich über den Bagatellgrenzen anderer Bundesländer. Das heißt, wir stellen eine Entnahme von Oberflächengewässern bis zu einer Entnahmemenge von etwa 333.000 m3 von der Abgabe frei. Darüber hinausgehende Entnahmen können beim besten Willen nicht mehr als Bagatelle betrachtet werden. Sie lassen auf eine Größenordnung des Produktionsprozesses schließen, die nicht mehr in kleinen oder mittleren Unternehmen auftreten kann. Das heißt, es gibt auch keine Ausnahme für das Pumpspeicherwerk Geesthacht der HEW,

(Martin Kayenburg [CDU]: Ach! - Zuruf des Abgeordneten Klaus Schlie [CDU])

das Wasser entnimmt und damit abgabepflichtig ist.

(Klaus Schlie [CDU]: Da kann es passieren, dass Sie Ihre eigene Politik ad absurdum füh- ren!)

Der Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung verbietet eine gezielte Privilegierung Einzelner. Und es ist auch weder umwelt- noch energiepolitisch geboten, ein Unternehmen, das nicht zur Nettoenergiegewinnung dient, sondern insgesamt mehr Energie verbraucht als es produziert, zu befreien.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Martin Kayenburg [CDU]: Aber warum ist das in Niedersachsen so? - Glocke des Präsi- denten)

Herr Minister Müller, kommen Sie bitte zum Schluss!

Ich komme zum Schluss. Ich möchte zum Schluss darauf hinweisen, dass wir uns hier verfassungsrechtlich auf einem sicheren Boden bewegen.

(Lachen bei der CDU)

Wir haben uns sehr eng an das Verfahren in BadenWürttemberg angelehnt, was unter anderem - neben dem hessischen Wasserpfennig - einmal bis Karlsruhe durchgeklagt worden ist. Insofern können wir davon ausgehen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD sowie des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort Frau Abgeordneter Sassen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, ich werde trotz meiner Erkältung verstanden.

Unser Antrag vom 30. Juni 2000, von der Einführung einer Oberflächenwasserabgabeentnahme abzusehen, wurde mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW abgelehnt.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Die Landesregierung ist bis heute eine stichhaltige ökologische Begründung schuldig geblieben.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Sie hat auf meine Kleine Anfrage hin zugeben müssen, dass sich bei dem von Kernkraftwerken zu Kühlzwecken entnommenen Wasser keine ökologischen Veränderungen im Bereich der jeweiligen Einleitungsstellen ergeben haben, und dass die entnommene Wassermenge wieder in vollem Umfang dem Wasserkreislauf zugeführt wird.

(Zuruf der Abgeordneten Brita Schmitz- Hübsch [CDU])

(Ursula Sassen)

Im Wirtschaftsmagazin der Industrie- und Handelskammern zu Kiel und Flensburg heißt es in der Oktober-Ausgabe 2000:

„Die Nutzung von Oberflächenwasser für Kühlzwecke führt - neben einer vernachlässigbaren Erwärmung - zu einer Sauerstoffanreicherung des Wassers. Durch die teilweise Reinigung des Wassers ist die Qualität meist höher als vor der Entnahme.“

(Martin Kayenburg [CDU]: Dann muss die Landesregierung künftig zahlen! - Zurufe von der CDU)

„Eine Umstellung auf Kreislaufführung mit Kühltürmen hat sogar ökologisch negative Konsequenzen. Der erhöhte Energieverbrauch führt zu vermehrten CO2-Emissionen in die Atmosphäre.“

Die wohlklingende ökologische Begründung des Umweltministers ist also Makulatur.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Wenn der Umweltminister - als Beispiel für die Dimension der jährlichen Entnahmemenge des Kernkraftwerks Brokdorf - die fast siebenfache Menge des Selenter Sees anführt, mag dies als Beitrag für „Die Sendung mit der Maus“ staunende Kinderaugen hervorrufen. Ich frage mich: Was soll das?

(Beifall bei der CDU)

Wenn ich die Wassermenge eines Eimers in einen anderen schütte, was habe ich dann entnommen? Oberflächenwasser ist in Schleswig-Holstein zum Glück kein knappes Gut. Es ist politische gewollt, dass mit § 4 des Grundwasserabgabengesetzes Investitionen begünstigt wurden, die zu einer Verlagerung von Grundwasserentnahme hin zur Entnahme aus oberirdischen Gewässern führen. Betriebe, die sich in diesem Sinne engagiert und investiert haben, werden nun mit einer neuen Abgabe bestraft. Herr Minister Müller, das alles interessiert Sie offensichtlich nicht. Zwischenzeitlich sind Stellungnahmen und Anregungen der Betroffenen und verschiedener Verbände eingegangen, die Sie mit keinem Wort berücksichtigen. Sie halten stur an Ihren Argumenten fest. Dies geht zum einen daraus hervor, dass Sie in der ersten Haushaltsberatung der gemeinsamen Finanz- und Umweltausschusssitzung keine Notwendigkeit zur Korrektur des eingestellten Betrages von 46 Millionen DM für das Jahr 2001 gesehen haben. Zum anderen haben Sie Ihren Gesetzentwurf gegenüber der ersten Fassung nur unwesentlich verändert.

Mit der bereits bei anderen Gesetzgebungsverfahren dieser Landesregierung zu beobachtenden unnach

ahmlichen Selbstherrlichkeit präsentieren Sie uns und den Betroffenen einen Entwurf, bei dem es wegen des Hauruck-Verfahrens an der nötigen Sorgfalt und Weitsicht fehlt.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Mit Ihrer Variante der Oberflächenwasserabgabe können Sie sich nicht mit anderen Bundesländen vergleichen, zumal Sie es primär auf die drei Kernkraftwerke abgesehen haben. Mit der Bagatellgrenze von 5.000 DM haben Sie eine Konstruktion gefunden, die den Kreis der potentiell Aufmüpfigen überschaubar hält. So glauben Sie! Aber wundern Sie sich nicht, die Auswirkungen dieses Gesetzes werden, wie ein Stein, den man ins Wasser wirft, Kreise ziehen. Aufgrund der Marktbedingungen werden die Kraftwerksbetreiber gezwungen sein, allein wegen der Einführung der Oberflächenwasserabgabe den Strompreis um zirka 0,31 bis 0,35 Pf/kWh zu erhöhen.

Darüber hinaus ist nach dem jetzigen Gesetzentwurf das ökologisch äußerst sinnvolle Pumpspeicherwerk Geesthacht mit immerhin 19 Arbeitsplätzen von der Stilllegung bedroht. Auch bei der Kiesgewinnung werden Verfahren mit hohem Wasserverbrauch eingesetzt, sodass die Abgabenlast auch dort bedenklich werden könnte. Ihre Oberflächenwasserabgabe dient in vollem Umfang der Haushaltssanierung,

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

auch wenn die Hälfte der Einnahmen für die Verbesserung der oberirdischen Gewässer, der aquatischen Ökosysteme und so weiter verwendet werden soll. Dies alles sind keine zusätzlichen Maßnahmen. Sie sind in vergangenen Haushaltsjahren bereits in ähnlicher Größenordnung angefallen, wurden aber aus anderen Töpfen finanziert.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Mit einer Umschichtung wollen Sie uns vorgaukeln, dass das Gesetz umweltpolitisch erforderlich sei. Dieses Gesetz ist verlogen und stinkt wie die Ökosteuer.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Wie soll ich das Zitat des Energieministers verstehen?

„Wer auf Atomstrom setzt, vergibt Marktchancen und verkennt das wachsende ökologische Bewusstsein der Verbraucher.“

(Glocke des Präsidenten)

Herr Minister, Sie setzen selbst auf Atomstrom. Sie brauchen die Kernkraftwerke, denn allein Brunsbüttel trägt - laut Ihrer Presseerklärung - noch sieben Jahre, das AKW Krümmel noch 14 Jahre und das AKW

(Ursula Sassen)

Brokdorf noch 18 Jahre zu Ihrer Haushaltsfinanzierung bei.

(Martin Kayenburg [CDU]: So ist das! - Beifall bei der CDU - Zuruf des Abgeordne- ten Wolfgang Kubicki [F.D.P.] - Glocke des Präsidenten)

Frau Abgeordnete, wir müssen jetzt energisch zum Schluss kommen.

Ja, das mache ich. - Frau Simonis weiß, warum Sie auf Wellness setzt. Wir werden nämlich die Vision vom attraktiven Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein aufgeben müssen. Stattdessen müssen wir auf eine staufreie Fahrrad-Wellness-Tour mit frischen - nicht genmanipulierten - Gurkenscheiben im Gesicht umsatteln.

(Beifall bei CDU und F.D.P.)

Wir hoffen auf eine der Ernsthaftigkeit dieser Sache angemessene Diskussion in den Ausschüssen.