Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Aschmoneit-Lücke.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! - Herr Kubicki, dürfte ich vielleicht auch einmal reden? - Danke schön!
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Bundestag wird heute in erster Lesung ein Gesetz beraten, mit dem die Bundesregierung einen umfassenden Anspruch auf Teilzeitarbeit gesetzlich festschreiben und die Möglichkeiten befristeter Arbeitsverträge einschränken will. Beides verstärkt die staatliche Regulierung des Arbeitsmarktes. Das Beschäftigungswachstum wird gesenkt und die Arbeitslosigkeit wird erhöht.
Die derzeitige Entspannung auf dem Arbeitsmarkt ist konjunkturell bedingt. Der schwache Euro und die starke Weltkonjunktur haben die Nachfrage nach deutschen Exporten verstärkt. Um diese Nachfrage befriedigen zu können, stellen die Unternehmen mehr Arbeitskräfte ein. Die Entwicklung überdeckt die strukturellen Probleme des deutschen Arbeitsmarktes, sie
verringert sie jedoch nicht. Alle internationalen Vergleiche zeigen, dass der deutsche Arbeitsmarkt zu inflexibel ist. Dies ist eine der großen Ursachen dafür, dass wir die hohe Langzeitarbeitslosigkeit haben, dafür, dass die Beschäftigungschancen für geringer Qualifizierte so schlecht sind und dass wir ein niedriges Beschäftigungswachstum haben.
Um die strukturellen Probleme auf dem Arbeitsmarkt zu lösen, brauchen wir weniger Regulierungen. Die Absicht der Bundesregierung weist genau in die falsche Richtung. Paragraphen schaffen keine Arbeitsplätze, aber Unternehmen schaffen mehr Arbeitsplätze, wenn Paragraphen gestrichen werden!
Der Anspruch auf Teilzeitarbeit erhöht die Kosten des Faktors Arbeit; denn eine Vollzeitkraft kostet weniger als mehrere Teilzeitkräfte. Vorausschauend handelnde Unternehmer werden deshalb bei Neueinstellungen vorsichtiger sein. Das gilt insbesondere für die mittelständische Wirtschaft.
Sie müssen damit rechnen, dass eine neu eingestellte Vollzeitkraft ihren Anspruch auf Teilzeit verwirklichen will. Das würde dem Unternehmen zusätzliche Kosten aufbürden, ohne dass es dafür irgendeine Gegenleistung erhält. Folglich werden weniger Menschen eingestellt. Das gilt insbesondere für diejenigen, bei denen die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie irgendwann eine Teilzeitarbeit fordern können - zum Beispiel für jüngere Frauen.
Da sind wir wieder bei dem Thema, das wir eben angesprochen haben. Es nutzt nichts, noch so gute Frauenförderprogramme, insbesondere im beruflichen Bereich, aufzulegen, wenn gleichzeitig durch andere, sicherlich gut gemeinte Gesetze, aber eben keine guten Gesetze der Zugang für Frauen zum Arbeitsmarkt erschwert wird. Das wird die Folge sein.
Ich kann mich da auf die Aussagen von Professor James Heckmann berufen, Arbeitsmarktspezialist und diesjähriger Nobelpreisträger für Ökonomie, der dazu in der „Wirtschaftswoche“ vom 26. Oktober sagte: „So etwas wird fehlschlagen. Die Löhne und die Beschäftigung von Frauen werden sinken." Das will hier im Hause sicherlich niemand.
Befristete Arbeitsverträge - das ist der zweite Punkt - haben zwei große Vorteile. Erstens sind sie ein vorzügliches Sprungbrett für Berufseinsteiger und Wie
Zweitens sind sie eine gute Möglichkeit für Unternehmen, flexibel auf schwankenden Arbeitsbedarf zu reagieren. Bei unsicherer Konjunktur wird eher eingestellt, wenn Befristung möglich ist. Besteht diese Möglichkeit nicht, wird vielleicht gar nicht eingestellt, ich kann auch sagen: wird mit Sicherheit weniger eingestellt.
Die Einschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse wird deshalb dazu führen, dass weniger Menschen Arbeit finden. Das wollen wir doch alle nicht. Wer für mehr Beschäftigung und weniger Arbeitslosigkeit in Deutschland sorgen will, darf den Arbeitsmarkt nicht noch weiter regulieren. Im Gegenteil: Der Arbeitsmarkt und das Arbeitsrecht müssen flexibler werden.
Das gilt im Übrigen auch für die geplante Verschärfung der betrieblichen Mitbestimmung. Ich erspare mir an dieser Stelle weitere Ausführungen dazu. Die Wirtschaft hat sich dazu in den vergangenen Wochen eindeutig geäußert. Sie werden das alles verfolgt haben.
Die Landesregierung hat die Steigerung der Beschäftigung und die Senkung der Arbeitslosigkeit zu ihrer Jahrhundertaufgabe bestimmt. Im Bundesrat allerdings hat die Landesregierung bereits der stärkeren Regulierung des Arbeitsmarktes zugestimmt und damit tatsächlich für weniger Beschäftigung und für mehr Arbeitslosigkeit gestimmt.
Taten zählen mehr als Worte. Ich habe den Eindruck, dass die Landesregierung bisher auf dem falschen Weg gewesen ist, und möchte Sie sehr herzlich bitten, die Zustimmung dazu zu geben, dass sich die Landesregierung in anderer Weise, nämlich für mehr Beschäftigung, einsetzt. Für den Fall, dass Sie mir nicht glauben - normalerweise glauben Sie der Opposition ohnehin nicht -, möchte ich Sie auf das Sachverständigengutachten der fünf Weisen verweisen. Auf Seite 13 können Sie dies alles in wesentlich wohlgesetzteren Worten finden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 1. Januar 2001 soll ein neues Gesetz in Kraft treten, das die Teilzeitarbeit neu ordnet und das für die Zukunft klarere Vorgaben für befristete Arbeitsverträge schafft. Kernpunkte der neuen Teilzeitregelung sind der Schutz vor Diskriminierung, die Förderung von Teilzeitarbeit sowie das Schaffen von mehr Transparenz in Betrieben und Unternehmen in Bezug auf Teilzeitarbeitsplätze.
Ähnliche Argumente gelten für die zukünftigen Regelungen für befristete Arbeitsverträge. Auch hier stehen der Schutz vor Diskriminierung sowie die Zulässigkeit von befristeten Arbeitsverträgen und die verbesserten Chancen des Übergangs in einen Dauerarbeitsplatz im Mittelpunkt. Diese Regelungen halten wir nicht nur für überfällig, sondern auch für zwingend notwendig, und deshalb werden wir den Antrag der F.D.P.-Fraktion ablehnen.
Das Gesetz, das vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung vorgelegt wurde, wird dazu führen, dass Teilzeitarbeit noch stärker als bisher gefördert werden kann. Dadurch werden neue Arbeitsplätze geschaffen.
Gleichzeitig werden die Chancengleichheit von Männern und Frauen gefördert sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert.
- Sie sagen, das Gegenteil wird passieren. Wir sagen: Das, was Sie an die Wand malen, haben wir heute. Wir wollen es zum Positiven verbessern.
Kernpunkte der neuen Teilzeitregelung sind zum Beispiel der Schutz vor Kündigung, wenn der Arbeitneh
(Martin Kayenburg [CDU]: Dann haben Sie Austauschkündigungen! Da fallen Sie vor je- dem Arbeitsgericht hinten herunter!)
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zukünftig auch Anspruch auf Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die ihre berufliche Entwicklung und Mobilität fördern. Arbeitgeber sind in Zukunft verpflichtet, freie Arbeitsplätze im Betrieb auch als Teilzeitarbeitsplätze auszuschreiben. Ich denke, das allein sind Gründe, die für eine Veränderung sprechen.
- Wir argumentieren sauber. Sie brauchen nur einmal nachzulesen, was im Gesetzentwurf steht. Darin können Sie das alles finden.
Im Zusammenhang mit dem Wandel der Arbeitswelt, mit der Flexibilisierung der Arbeitsformen und Arbeitsweisen schafft die neue Teilzeitregelung die Voraussetzungen für eine dienstleistungsorientierte Betrachtung von Arbeit. Dies sind nur einige Kernpunkte, die deutlich machen, dass Schutz vor Diskriminierung, Förderung von Teilzeitarbeit, mehr Transparenz in Betrieb und Unternehmen durch dieses Gesetz gewährleistet werden.
Ein Kernpunkt für den Bereich befristeter Arbeitsverträge ist der Schutz vor Diskriminierung. So dürfen befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber unbefristet Beschäftigten nicht schlechter gestellt werden. Befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben künftig zumindest Anspruch auf anteilige betriebliche Leistungen. Es wird im Gesetzentwurf festgehalten, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse auch in Zukunft die übliche Form der Beschäftigung bleiben. Um den Übergang aus einem befristeten Arbeitsvertrag in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zu erleichtern, gelten in Zukunft neue Regeln.
Aufgrund dieser neuen Regeln ist der Unternehmer verpflichtet, befristet beschäftigte Arbeitnehmer in seinem Betrieb über neu zu schaffende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren. Befristet beschäftigte Arbeitnehmer haben Anspruch auf Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Darüber hinaus müssen Betriebs- und Personalräte künftig über die Anzahl befristet Beschäftigter und ihren Anteil an der Gesamtbelegschaft des Betriebes und der Unternehmen informiert werden. Die Arbeitnehmervertretungen in den Betrieben und Unternehmen werden so besser in die