Mit der Abgabe werden teilweise ökologische Projekte finanziert. Das heißt, die Abgabe hat mittelbar auch eine ökologische Komponente.
Diese gerade aufgezählten Rahmenbedingungen, in denen sich die neue Abgabe bewegt, zeigen deutlich, dass man sorgsam mit der Abgabe umgegangen ist. Dass zum überwiegenden Teil Kraftwerksbetreiber die Abgabe zu zahlen haben, liegt nicht an der besonderen Zielsetzung, gerade diese Branche treffen zu wollen, sondern eher daran, dass man Ausnahmen und Befreiungen eingebaut hat.
betroffen werden, sondern alle Kraftwerksformen mit entsprechenden Kühlkreisläufen. Dies wird von vielen oft nicht realisiert. Das haben wir beim Redebeitrag von Frau Kollegin Sassen wieder schmerzlich erleben müssen.
Worauf wir in der derzeitigen Haushaltssituation gespannt sein dürfen, ist, ob die Abgabe „nur“ 46 Millionen DM, wie der Haushaltsentwurf aussagt, oder doch 62 Millionen DM, wie eine Schätzung aussagt, einbringt. Dass man sich hier noch nicht festlegt, hat wohl auch damit zu tun, dass man derzeit nicht genau weiß, wie sich die möglichen Einsparbemühungen der Betroffenen auswirken werden. Das zeigt aber auch, dass von Anfang an von Sparbemühungen in der Nutzung der Ressource Wasser ausgegangen wird.
Wir haben in den Ausschüssen die Abgabe beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt, die jedoch keine neuen Erkenntnisse dahin gehend gebracht hat, ob es Defizite in der Form der Umsetzung der Abgabepflicht gibt. Gerade dies habe ich in der Landtagssitzung im Oktober angesprochen und von unserer Seite aus die Bereitschaft erklärt, durchaus noch einmal über die eine oder andere Formulierung im Gesetz zu reden, wenn sich zeigen sollte, dass es Defizite in den Formulierungen im Gesetzestext geben sollte.
Die einzigen Erkenntnisse der Anhörung aber waren die, dass die, die zahlen sollen, nicht zahlen wollen und die Organisationen, die die ökologische Komponente der Abgabe sehen, sich über diese freuen. Vielleicht war das auch nicht anders zu erwarten. Gleichwohl haben sich somit keine neuen Erkenntnisse in der Beratung ergeben. Daher wird der Entwurf des Gesetzes nun in unveränderter Fassung eingebracht und findet so auch unverändert die Zustimmung des SSW.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will einen letzten Versuch unternehmen - ich habe CDU und F.D.P. trotz ihrer Einlassungen noch nicht aufgegeben -, für Zustimmung zu dem Gesetz zu werben.
Wasserressourcen betrifft, nicht so weit reicht, können Sie nicht behaupten, dass das Gesetz keine ökologische Zielrichtung habe.
Das Gesetz hat sehr wohl eine ökologische Zielrichtung. Wir haben darüber sehr wohl im Landtag als auch im Umweltausschuss mehrfach miteinander diskutiert. Ich will das hier gern noch einmal wiederholen.
Ganz schnell, verehrter Herr Müller! Ist Ihnen bekannt, dass Ihre Staatssekretärin, Frau Dr. Berg, und der Staatssekretär für Finanzen, Herr Döring, beide im Finanzausschuss erklärt haben, eine ökologische Funktion habe diese Steuer überhaupt nicht?
- Ich komme gern dazu! Es ehrt mich, dass Sie meine Staatssekretärin gerade promoviert haben. So weit ist sie noch nicht. Aber ich leite dieses Kompliment gern weiter.
- Ich komme dazu! - In dem Gesetz haben wir eindeutig darauf hingewiesen, dass es mindestens zwei gute Gründe gibt, warum das Gesetz ökologisch begründet ist.
Erstens ist das die Zweckbindung. Ich wüsste gern, Frau Sassen, ob die Wasser- und Bodenverbände, die aus dieser Abgabe unter anderem mit 10 Millionen DM profitieren werden, wirklich so leichtfertig darüber hinweggehen würden und ob wir nicht einer Meinung sind, dass dies eine sinnvolle ökologische Maßnahme ist, die gefördert werden sollte.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW - Zuruf der Abgeordneten Herlich Marie Todsen-Reese [CDU])
Zweitens. Sowohl die Kollegin Fröhlich als auch der Kollege Harms haben darauf hingewiesen, dass eine Abgabe auf die Nutzung von Oberflächengewässer ökologisch natürlich sinnvoll ist, dass sie dazu beiträgt, sparsam damit umzugehen.
Das ist im Sinne der Umweltpolitik der Landesregierung, der Bundesregierung und der Europäischen Kommission.
Jetzt ist der Kollege Kerssenbrock eben nicht hinausgegangen, obwohl er schon an der Tür stand. Im Umweltausschuss sind Sie nach der Hälfte der Zeit gegangen, was ja einen guten Grund gehabt haben mag. Sie haben sich aber jetzt hier hingestellt und beklagt, dass Sie die ökologische Begründung für das Gesetz nicht mitbekommen haben. Das ist etwas dürftig. Ich wäre froh, wenn Sie bei der nächsten Gesetzesberatung komplett anwesend sind, wenn wir sie im Ausschuss durchführen.
Zu der Frage, warum sowohl Frau Berg als auch Herr Döring darauf hingewiesen haben, dass die technische Konstruktion des Gesetzes - damit fallen all Ihre juristischen Bedenken in sich zusammen - absolut verfassungskonform ist! Erstens haben wir uns an BadenWürttemberg orientiert. Ich weise nochmals darauf hin: leider kein Land, das zurzeit rot-grün regiert wird!
Zweitens ist genau dieses Gesetz durchgeklagt worden bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Darum sind wir juristisch auf der sicheren Seite.
Wir haben dieses Gesetz so konstruiert, dass wir de jure die Vorteilsabschöpfung - wie Herr Kollege Harms, wie Frau Kollegin Fröhlich das perfekt begründet haben - besteuern, weil wir den Vorteil, den die Betriebe haben, mit einer Abgabe belegen. Das ist juristisch sauber. Das ist ökonomisch vernünftig und ökologisch absolut sinnvoll.
Lassen Sie mich einen Satz zum Pumpspeicherwerk Geesthacht sagen. Auch ich habe durchaus Sympathie für dieses Pumpspeicherwerk. Lassen Sie uns einmal die Sympathie beiseite stellen und gucken, welches die Fakten sind. Auch wenn dieses Pumpspeicherwerk so schön es sein mag und wenn es noch so wichtig für die Region ist, so gibt es kein ökologisches Argument, dieses Pumpspeicherwerk herauszunehmen. Der Wirkungsgrad bei der Stromerzeugung liegt bei unter 30 %. Insofern gibt es eben kein ökologisches Argument, es herauszunehmen. In Zeiten eines liberalisierten Energiemarktes sind die Energiekonzerne auch anderweitig in der Lage, die Netzleistung, die Geesthacht bisher liefert, aus dem liberalisierten Netz zu beziehen.
Es lohnt sich, ein Stück weit den Kontext zu betrachten, innerhalb dessen das Gesetz erlassen wird. Die Bundesregierung - darauf haben der Finanzminister und zahlreiche Rednerinnen und Redner heute hingewiesen - hat eine der größten Steuerreformen verwirklicht, die dieses Land je gesehen hat.
(Beifall des Abgeordneten Friedrich-Carl Wodarz [SPD] - Zuruf der Abgeordneten Herlich Marie Todsen-Reese [CDU])
Die Entlastung für Unternehmen und Bürger auf der einen Seite ist schön. Auf der anderen Seite müssen wir - das haben wir in vielen Bereichen schmerzhaft erfahren - mit Einsparungen darauf reagieren.
Wenn wir uns die Relation betrachten, ist es meines Erachtens absolut legitim, ein Stück der Kompensation für den Landeshaushalt auch durch eine neue Abgabe zu verwirklichen.
Im Verhältnis zu den Einsparungen ist die Erhöhung der Einnahmen durch den Erdölförderzins und die Oberflächenwasserabgabe absolut maßvoll und vernünftig. Auch bei allen betroffenen Unternehmen ist es nicht so, dass die Entlastung womöglich durch die Abgabe kompensiert werden würde. Ganz im Gegenteil; auch diese Unternehmen werden de facto durch die rot-grüne Politik in Berlin entlastet.