Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich würde mir allerdings wünschen, dass weit mehr als bisher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, geförderte Wohnungen von der Fehlbelegungsabgabe zu befreien, um in der gegenwärtigen Lage auf dem Wohnungsmarkt der Ghettoisierung stärker entgegenzuwirken. Selbst wenn die Zahlen relativ beschwichtigend wirken, sind sie aus unserer Sicht doch noch zu hoch. Auch andere Maßnahmen wären denkbar, um zu verhindern, dass die Miete plus Fehlbelegungsabgabe in geförderten Wohnungen höher ist als auf dem freien Markt. Wir werden das im Rahmen der Ausschussberatungen weiter verfolgen.
Die Frage unserer zukünftigen Förderpolitik hängt damit eng zusammen, auch wenn sie heute nicht unmittelbar Thema dieser Beratung ist. Um den Sozialwohnungsbestand langfristig zu erhalten, müssen wir massiv in neue Preis- und Belegungsrechte investieren, nach unserer Vorstellung um zirka 5.000 Wohneinheiten jährlich. Gerade in Zeiten eines entspannten Wohnungsmarktes geht es darum, sich antizyklisch zu verhalten und zu denken, damit wir nicht in absehbarer Zeit durch verändertes Verbraucherverhalten oder durch veränderte Bevölkerungszahlen - das kann man jetzt nur schwer absehen - wieder in einen Wohnungsmangel hineinkommen, der uns vielleicht wieder zu panikartigem Handeln zwingt.
Dies wäre sehr gut zu verbinden mit der aus unserer Sicht ebenfalls notwendigen Altbausanierung. Herr Storjohann, wenn Sie kritisieren, dass wir zu wenig Eigentumswohnungen bauen, kann ich Ihnen nur zurückgeben: In dem gerade erstellten Wohnungsbauprogramm des Innenministeriums sind aus unserer Sicht zu viel Eigentumswohnungen herausgekommen, nämlich 50 %. Wir glauben, dass es besser wäre, den Schwerpunkt mehr in Richtung Belegungsrechte zu setzen und mehr in Richtung Altbausanierung, weil wir dringend etwas gegen die uns bevorstehende Flucht aus den Städten tun müssen. Das wird das Problem der nächsten Jahre sein. Wir müssen an dieser Stelle mit sehr viel Augenmaß und Einfühlungsvermögen mit unseren Städten umgehen.
In diesem Zusammenhang möchte ich sagen, dass mir die Schaffung familienfreundlichen Wohnens in den Städten am Herzen liegt, durch Altbausanierung, durch die Möglichkeit der Schaffung von Eigentumswohnungen, durch Hinterhofneugestaltung, durch kindgerechte Verkehrsplanung. Ich weiß durchaus, dass die These, Familien suchten nach günstigen Einfamilien- bezie
hungsweise Reihenhäusern, sehr populär ist. Ich würde allerdings dagegenhalten und sagen: Wir brauchen wie ich eben schon sagte - die urbanen Alternativen und sollten uns dringend darum kümmern. Herr Hildebrand, wenn Sie da nur von „kostspieligem Anachronismus“ reden, weiß ich nicht, ob nicht doch der blaugelbe Besserverdiener um die Ecke lugt.
Für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich das Wort der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits im September dieses Jahres haben wir uns mit der Zukunft des Wohnungsbaus beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde entsprechend dem Antrag der Mehrheitsfraktionen eine Reform der so genannten Fehlbelegungsabgabe gefordert. Für den SSW war dies ebenfalls ein wichtiger Punkt, damit sich in Wohngebieten nicht einseitige Strukturen bilden, wie wir sie heute leider in einigen Stadtteilen haben. Was wir uns vielmehr wünschen, ist eine Entwicklung von Mischstrukturen in Wohngebieten, die das Gesamtbild der Bevölkerung widerspiegeln. Dies ist unter anderem ein Ziel des uns vorliegenden Gesetzentwurfs.
Wir wissen, dass die Fehlbelegungsabgabe bei Wohnungen im sozialen Wohnungsbau von den Mietern gefordert wird, die nicht mehr den Kriterien für den Bezug einer derartigen Wohnung unterliegen und daher eigentlich diese verlassen müssen. Stattdessen werden sie zur Zahlung dieser Fehlbelegungsabgabe herangezogen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass es durch die bestehende Regelung zu nicht nachvollziehbaren Härten kommt. Das hatte der Kollege Hildebrand schon angesprochen, obwohl er sich kaum vorstellen konnte, dass es solche Härten gibt. Die gibt es.
Dies gilt zum Beispiel auch für Mieter, die aufgrund einer kurzfristigen geringeren Einkommensteigerung schlagartig fehlbelegungsabgabepflichtig geworden sind.
(Zuruf von der SPD - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Er ist nicht nur Parlamentarier! Er kann sich das leisten!)
Für diese, aber auch für andere Mieter ist es wichtig, dass man sich dann zwar an die Buchstaben des Gesetzes hält, aber, wie der Gesetzentwurf vorsieht, eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden kann, um künftig eine Ausnahme zu schaffen.
Mit einer solchen Härtefallklausel wird es künftig möglich sein, besser auf diese sozialen Aspekte der Mieter einzugehen, sie zu berücksichtigen und dann auf eine Erhebung der Ausgleichszahlung zu verzichten. Weiter wird die Gefahr eingedämmt, dass wirtschaftlich aktive Mieter und Mieterinnen vertrieben werden, und die verstärkte Entwicklung sozial einseitiger Bewohnerstrukturen wird vermieden. Gerade bei Absenkung des Mietzinses unter die Kostenmiete waren bisher die „Fehlbeleger" benachteiligt. Nach diesem Entwurf werden sie jetzt jedoch an der Kostensenkung beteiligt.
Die Neuregelungen schaffen also mehr Möglichkeiten, Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Dies dient vor allem dem Ziel, den sozialen Wohnungsbau und die Bewohner und Bewohnerinnen in den Zeiten des Wohnungsüberangebotes nicht durch die dann bisherigen ungerechten Regelungen zu benachteiligen, und auch, um die Strukturen in bestehenden Gebieten zu erhalten.
Der Wunsch nach Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe in Schleswig-Holstein ist durch den Mieterbund und die Arbeitsgemeinschaft SchleswigHolsteinischer Wohnungsunternehmen gefordert und auch verständlich. Aber zurzeit ist die Fehlbelegungsabgabe Mittel zum Erhalt und zur weiteren Durchführung des so genannten sozialen Wohnungsbaus. Dieser Entwurf scheint ein Schritt in die richtige Richtung eines sozial verträglicheren Wohnungswesens zu sein. Dies begrüßen wir ausdrücklich.
Wir treten in die Abstimmung ein. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 15/571, federführend dem zuständigen Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Sozialausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein
Es ist eine alte Rednerregel: Man muss die Leute erst einmal in Gang bringen. Vielen Dank, dass das so gut geklappt hat.
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes wird die Möglichkeit geschaffen, Spielbanken auf Fährschiffen zu betreiben, die in SchleswigHolstein registriert sind und regelmäßig zwischen schleswig-holsteinischen und ausländischen Häfen verkehren. Aufgrund einer sich ständig verschärfenden Wettbewerbssituation im internationalen Fährverkehr, insbesondere durch preisgünstige ausländische Linien und den Wegfall von Einnahmen aus Duty-freeVerkäufen, können sich deutsche Reeder nur dann im Wettbewerb behaupten,
Die Erfahrung auf ausländischen Schiffen zeigt, dass ein Spielangebot auf positive Resonanz bei den Fahrgästen stößt und als Bereicherung gesehen wird.
Der Betrieb von Spielbanken auf Schiffen ist allerdings nicht vergleichbar mit an Land befindlichen Einrichtungen.
- Ich erkläre Ihnen das, falls Sie das nicht wissen! Der Betrieb von Spielbanken auf Fährschiffen erfordert daher eine Herabsetzung der Spielbankabgabe. Von der im Spielbankgesetz festgeschriebenen Spielbank
Sie sehen, dass es der Landesregierung bei der Änderung des Spielbankgesetzes darum geht, Schiffe unter deutscher Flagge zu halten und damit Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein zu sichern.
Die TT-Line beabsichtigt, ein im Bau befindliches Fährschiff ab 1. Februar 2001 zwischen Lübeck und Schweden unter deutscher Flagge einzusetzen. Die Spielbank Schleswig-Holstein GmbH möchte auf diesem Schiff zeitgleich eine Spielbank eröffnen. Im Hinblick auf die notwendigen Investitionen bedürfen die Reederei und die Spielbank Schleswig-Holstein GmbH schnellstmöglich einer Entscheidung des Landes.
Für diejenigen, die verfassungsrechtliche Probleme befürchten, möchte ich kurz auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2000 zum baden-württembergischen Spielbankgesetz eingehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die dort geltende Bestimmung, nach der eine Spielbankerlaubnis nur einem Unternehmen erteilt werden kann, dessen sämtliche Anteile sich in öffentlicher Hand befinden, wegen Verstoßes gegen die Freiheit der Berufswahl für verfassungswidrig erklärt.
Wir werden eingehend prüfen, ob sich aus dieser Entscheidung gesetzgeberische Konsequenzen für unser Spielbankgesetz ergeben. Hierbei stehen wir aber unter keinem Zeitdruck. Eine konkrete Konkurrenzsituation, wie sie in Baden-Württemberg für das Auslaufen der Konzession privater Spielbankbetreiber gegeben war, liegt bei uns nicht vor. Die Neuvergabe der Konzessionen für die fünf Spielbanken im Land steht erst im nächsten Jahrzehnt an. Für eine eventuell später notwendige Änderung des Spielbankgesetzes wird die Landesregierung rechtzeitig Vorschläge unterbreiten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss also nicht die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs verzögern.
Die Landesregierung hatte wegen der Eilbedürftigkeit, um der TT-Line zu helfen, angeregt, den Gesetzentwurf in dieser Landtagstagung in erster und zweiter Lesung zu behandeln. Das läuft nun leider nicht so. Im Interesse der Reederei wäre ich aber sehr dankbar, wenn er zügig beraten und möglichst im Januar verabschiedet werden könnte.