Die Landesregierung hatte wegen der Eilbedürftigkeit, um der TT-Line zu helfen, angeregt, den Gesetzentwurf in dieser Landtagstagung in erster und zweiter Lesung zu behandeln. Das läuft nun leider nicht so. Im Interesse der Reederei wäre ich aber sehr dankbar, wenn er zügig beraten und möglichst im Januar verabschiedet werden könnte.
Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort zu seinem ersten Redebeitrag in diesem Haus hat der Herr Abgeordnete Hans-Jörn Arp von der CDU.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen dieses hohen Hauses! Herr Minister, es ist richtig und überaus notwendig, dass wir das Betreiben von Spielbanken auf deutschen Fahrgastschiffen zulassen. Ohne Frage! Sie haben das erwähnt. Das sehen wir genauso.
Aufgrund der Wettbewerbsgleichheit müssen unsere Reeder genauso wie die skandinavischen Reeder die Möglichkeit haben, die diese schon nutzen. Wir wollen den Betrieb von Kasinos im Ostsee- und im Nordseeverkehr zulassen.
Es ist nicht nur eine kleine Entschädigung für den Ausfall von Duty-free, sondern es bietet darüber hinaus unseren Urlaubern die Möglichkeit, weitere Events oder Unterhaltungsmöglichkeiten wahrzunehmen. Sie wissen, der Tourismus in Schleswig-Holstein hat das bitter nötig.
Wir sollten auch im Interesse der Arbeitsplätze alle Anstrengungen unternehmen, dass es unseren schleswig-holsteinischen Reedern möglich ist, so viel Wertschöpfung wie möglich aus ihren Betrieben zu erzielen. Deshalb unterstützen wir Ihren Gesetzentwurf.
Es ist allerdings total unverständlich, dass der Betrieb ausschließlich durch die landeseigene Spielbank Schleswig-Holstein GmbH durchgeführt werden soll. Im Zeitalter der Liberalisierung der Märkte ist es ferner unverständlich, dass das Land für sich selbst ein Monopol ausbaut. Den Reedern bleibt nicht die Wahl der Mieter, weil nur das Land als Mieter auftritt. Dies geht möglicherweise zulasten der Attraktivität der Spielräume.
Überlassen Sie doch den Betrieb den Reedern oder überlassen Sie es ihnen, sich ihre Betreiber selber zu suchen. Das ist Wettbewerb. Dafür sollten wir einstehen.
Es ist auch nicht glaubhaft, wenn Sie einerseits die Spielbanken in den Kommunen, in den Städten und in den Gemeinden von Ihren Kommunalvertretern verdammen, verbieten und verhetzen und andererseits die gesamte Wertschöpfung aus dem Betrieb der Kasinobetriebe für sich, für das Land in Anspruch nehmen wollen. Ich glaube, das ist ein zweifelhaftes Verhalten.
Unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens - Sie sprachen das eben schon an - muss das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 19. Juli gesehen werden. Danach sind öffentliche Spielbanken mit der Verfassung unvereinbar und nichtig. Sie sagten es selbst. So stellt sich doch heute und hier die Frage nach dem Grundrecht der Berufsfreiheit - auch das sprachen Sie an -, die so nicht beantwortet ist. Die Verfassungshüter sahen auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt. Darüber hinaus ist es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn der Staat als alleiniger Nutzer und Konzessionär auftritt.
Alle Dinge haben Sie eben angesprochen. Wir wollen Sie auch auf diesem Wege unterstützen. Wir wollen die Konzessionierung zulassen, aber wir müssen dann auch über den privaten Betrieb reden.
Ich mache Ihnen einen Vorschlag - der Bund hat es ja bei der UMTS-Versteigerung vorgemacht -: Wir könnten auch den Betrieb von Spielbanken, eine zeitweise Konzessionierung über eine Versteigerung zulassen.
In vielen anderen Bundesländern - zum Beispiel bei unseren Nachbarn in Hamburg - hat man mit dem privaten Betrieb von Spielbanken überhaupt kein Problem. Das jeweilige Bundesland erhält sowieso schon einmal vorweg 80 % des Spielgewinns. In der Bundesrepublik werden zurzeit 15 Spielbanken privat geführt und es gibt überhaupt keine Probleme zwischen den Bundesländern und den Betreibern.
Selbst in der so konservativen Schweiz werden demnächst Spielkasinos zugelassen, aber alle werden privat geführt. Übrigens zur Ihrer Information: Bei den schwedischen Fährschiffen zahlen die nicht einmal eine Gebühr. Sie zahlen zwar Steuern, aber der Betrieb auf den schwedischen Fähren ist gebührenfrei.
Ich fasse zusammen: Änderung des Spielbankgesetzes ja, aber bitte konsequent. Nur wenn sich der Markt weiter entwickeln kann und freie Wettbewerbschancen gewährleistet sind, finden Sie uns - nicht nur bei dieser Sache - an Ihrer Seite. Die Regierung sollte ihre wirtschaftsfeindliche Einstellung überprüfen
und den Wirtschaftsminister - er ist leider nicht hier in die Entscheidung einbeziehen. Ein freier, streng kontrollierter Kasinomarkt in Schleswig-Holstein hätte ein großes Wachstumspotenzial.
Wir stimmen Ihrem Antrag auf Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss zu, sollten darüber aber ergebnisoffen diskutieren und überlegen, ob wir nicht auch noch den Finanzausschuss, besonders aber den Wirtschaftsausschuss einbeziehen sollten, um hier mehr Wirtschaftlichkeit in die Debatte zu bringen.
Ich bedanke mich bei den Kolleginnen und Kollegen dafür, dass sie mir so lange zugehört haben. Ich habe eine Minute überzogen. Ich bitte um Entschuldigung.
Trotz der leichten Überschreitung der Redezeit herzlichen Glückwunsch zu Ihrem ersten Redebeitrag, Herr Abgeordneter Arp!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Entwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes hat die Landesregierung rasch und zielgenau einem Anliegen der deutschen Fährschifffahrt im internationalen Seeverkehr Rechnung getragen und damit, Herr Arp, sehr wirtschaftsfreundlich gehandelt.
Die deutsche Seeschifffahrt hat es im internationalen Wettbewerb nicht leicht. Neben den so genannten Nachteilen durch die deutschen Standards bei Besteuerung, Sozialabgaben, Schiffsbesatzung und Schiffssicherheit kommt bei der Fährschifffahrt noch die Belastung durch den Wegfall des zollfreien Einkaufs auf den meisten Strecken hinzu. Die Vorredner haben das schon angeführt.
Die von der neuen Bundesregierung eingeführte Tonnagesteuer hat schon für Entlastung bei den Reedereien gesorgt und zu einer höheren Standortbindung geführt. Dennoch gibt es in anderen Ländern größere Lohnsteuerfreiheit beziehungsweise eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Billige Flaggen versprechen weitere Steuervorteile. Andere Flaggen gewähren die Möglichkeit des Spielbankbetriebes auf Fährschiffen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun dieser Wettbewerbsnachteil für Schiffe unter deutscher Flagge beseitigt. Es ist schon schwer nachvollziehbar, wenn Schiffe auf der gleichen Linie, im Eigentum der gleichen Reederei, nur unter verschiedener Flagge, nicht die gleichen Möglichkeiten des Spielbankbetriebes haben sollen.
Ganz und gar nicht nachvollziehbar ist die Erklärung von Herrn Sager vom 28. November 2000 zum Gesetzentwurf. Herr Sager ist jetzt leider nicht hier. Ich zitiere ihn:
„Der Haushalt der rot-grünen Landesregierung geht baden. Jetzt folgt auch die Spielbankpolitik. Anstatt weniger Spielstätten will Rot-Grün mehr davon und das auch nur auf Spielhöllen-Niveau.“