in einem lebenslangen Treueverhältnis zu ihren Dienstherren stehen. Beide Ämter - Minister und Abgeordneter - sind politische Tätigkeiten. Daran ändert auch die Stellung der Ministerin oder des Ministers als Spitze der Verwaltung nichts. Zudem sind Regierung und Fraktionen in einem parlamentarischen Regierungssystem auf Regierungsseite eng miteinander verzahnt. Deswegen macht auch in systematischer Hinsicht die Anrechnung von Dienstzeiten in der Funktion des Landtagspräsidenten oder als Fraktionsvorsitzender auf die Ministerpension Sinn. So ist der Austausch von Personen zwischen Parlament und Regierung reibungslos möglich.
Wenn die Grünen als Regierungsfraktion diese Zeiten nicht anrechnen möchten, bitte sehr! Die F.D.P. ist schon sehr gespannt darauf, ob die Ankündigungen auch in einen eigenen Gesetzentwurf gegossen werden oder ob es das Parlament wieder einmal mit der üblichen grünen Ankündigungspolitik zu tun hat.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Sie waren doch noch gar nicht hier, Sie können das doch gar nicht beurteilen!)
Ziel des Gesetzentwurfs der F.D.P. ist es, zukünftig eine angemessene Versorgung der Landesminister zu gewährleisten. Eine allumfassende Revision der Versorgungsregelungen mit diesem Antrag ist nicht unser Ziel. Selbstverständlich ist meine Fraktion für weitergehende Vorschläge offen. Es darf aber auf keinen Fall dazu kommen, dass die notwendige Novellierung des Landesministergesetzes durch populistische Maximalforderungen blockiert wird.
So wichtig es ist, dass Überversorgungen abgebaut werden - Ministerinnen und Minister üben ein schwieriges und anstrengendes Amt aus und haben ein Anrecht auf eine angemessene Altersversorgung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kollege Hildebrand, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Ihr Antrag das Ergebnis von Übereifer und Populismus ist. Denn spätestens seit März hätten Sie wissen können, dass es eines solchen Begehrens von Ihrer Seite nicht bedarf, weil sowohl vonseiten der SPD als auch vonseiten der Landesregierung angekün
Wir gehen also davon aus, dass es noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf geben wird. Und Sie haben ja gesagt, Sie wollten das nicht umfassend regeln. Das ist ein Fehler. Wenn man ein Gesetz ändert, muss man sich doch die Mühe machen, alle Facetten und Bestandteile einer Reform mit aufzunehmen.
Insofern, glaube ich, haben Sie diesen Schnellschuss nicht ausgiebig in Ihrer ja leider größer gewordenen Fraktion diskutiert.
(Heiterkeit - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Wie erklären Sie sich denn die Erklärung von Lo- thar Hay!)
- da ist er ja -, für die Feststellung, dass Sie mit Absicht nicht von einer „Lex Müller“ gesprochen haben. Ich habe gerade auf dem Weg hier zum Podium gesagt, dass ich nicht hoffe, dass er vor In-Kraft-Treten des von uns ja gemeinsam beabsichtigten Gesetzes zurücktritt. Nein, hier geht es nicht um Einzelne und es geht auch nicht um die Aufnahme der populistischen Forderung des so genannten Steuerzahlerbundes.
Wer wie dieser Verband Rekordgehälter in der Wirtschaft kritiklos akzeptiert, aber ständig über angeblich zu hohe Gehälter von Regierungsmitgliedern und Abgeordneten herzieht, ist für uns in diesem Diskussionsprozess kein guter Ratgeber.
Wir müssen auch respektieren, dass es in der Öffentlichkeit zu tatsächlicher oder angeblicher Überversorgung eine Sensibilität gibt, der wir Rechnung tragen müssen, auch wenn sich diese Sensibilität meistens nicht an der Überversorgung von ausgeschiedenen Bundesligatrainern, Bankern oder hoch bezahlten Managern ausrichtet, sondern am öffentlichen Dienst.
Ich will hier deutlich machen, dass der Dienst am Land und an seinen Bürgern durch Mitglieder der Landesregierung nicht nur reich an Verantwortung, sondern auch an Belastungen und Zeit ist, und ich will auch deutlich machen, dass gute Leute auch gut bezahlt werden müssen.
Sie müssen auch für diesen Zeitraum abgesichert sein was die Altersversorgung angeht -, in dem sie dem Land gedient haben. Herr Kollege Kubicki, und deswegen wollen wir diese Reform frei von Populismus und mit Vernunft und Augenmaß angehen.
Ich will - da mögen Sie mir vielleicht zuhören - in wenigen Sätzen beschreiben, von welchen Eckwerten wir bei dem erwarteten Entwurf der Landesregierung zur Reform des Ministergesetzes ausgehen.
Zum Ersten gehen wir davon aus, dass nach dem Ausscheiden eines Ministers Einkünfte im öffentlichen Dienst und außerhalb nicht wie zurzeit möglich bis zum 60. Lebensjahr, sondern bis zum 65. Lebensjahr gegengerechnet werden.
Zweitens gehen wir davon aus, dass Bezüge, die aus einer unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Ministeramt ausgeübten Tätigkeit im öffentlichen Dienst oder außerhalb erzielt werden, sofort gegen die Übergangsbesoldung gegengerechnet werden, weil ja die Übergangsbesoldung aus dem Grund gezahlt wird, um
Drittens sind wir der Auffassung, dass der Anspruch auf Ruhegehalt nicht sofort einsetzen sollte, sondern erst, nachdem eine fünfjährige Amtszeit erfüllt ist,
wie auch bei Abgeordneten mit dem 65. Lebensjahr und natürlich - da sind wir konform - bis zum maximal 55. Lebensjahr zurückgerechnet werden sollte, soweit die Ministertätigkeit länger als fünf Jahre dauert. Wir sind auch der Auffassung, dass sich die Höhe der Versorgungssätze an dem Standard anderer Bundesländer orientieren sollte.
Wichtig - Kollege Kubicki, das haben Sie nicht bedacht - scheint mir auch - ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin -, dass wir die Erkenntnisse aus den Erfahrungen, die wir bei der Konstituierung dieser Landesregierung am Ende eines Monats gemacht haben, mit aufnehmen. Dem ist ja durch eine sehr großzügige Spendenregelung Rechnung getragen worden. Aber ich denke, in einem Ministergesetz sollte geregelt werden, dass die Dienstzeit tageweise entlohnt wird, wie man das auch aus anderen Bereichen kennt.
Anerkennung für gute Arbeit, aber auch Rücksicht auf die sensible Diskussion in der Öffentlichkeit nehmen, das ist unser Ziel. Das wollen wir, nachdem die Landesregierung ihren Gesetzentwurf eingebracht hat, dann mit Ihnen gemeinsam mit Augenmaß, Vernunft und frei von Populismus diskutieren.