Das ist ein wörtliches Zitat des Vorsitzenden des Städtebundes Schleswig-Holstein und damaligen Bürgermeisters der Stadt Eckernförde am 20. November 1996 anlässlich der Gespräche mit Landtagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern. - Herzlichen Dank, Herr Buß!
Und deswegen - nicht nur bezogen auf dieses Zitat hat die CDU-Fraktion einen Antrag aus der letzten Legislaturperiode wortgleich heute noch einmal vorgelegt, weil wir der Auffassung sind, dass dies notwendig ist. Damals haben wir uns auf eine Aussage im rot-grünen Koalitionsvertrag in Berlin bezogen. Dort heißt es:
„Die neue Bundesregierung tritt dafür ein, dass die zukünftige Aufgabenverlagerung im Verhältnis der staatlichen Ebenen - Bund einerseits, Länder und Gemeinden andererseits - im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs berücksichtigt wird (Konnexitäts- prinzip).“
„Wir als SPD-Fraktion haben keinen Anlass, daran zu zweifeln, dass die Bundesregierung diese Absicht über den Bundestag in gesetzgeberische Realität umsetzen wird, ohne dass es der Bundesratsinitiative bedarf.“
Er ist mehrfach zitiert worden, er ist kein Wischiwaschi, haben Sie damals gesagt und das haben Sie dann auch in einem Antrag zum Ausdruck gebracht. Das Problem ist nur: Er ist nicht umgesetzt worden.
Die Ministerpräsidentin Heide Simonis und der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Roland Schäfer, sind sich einig: So geht es nicht weiter. Der Bund dürfe - so sagen sie - die Finanzlast nicht länger auf die Länder und Kommunen abwälzen.
Frau Ministerpräsidentin, wir sind Ihnen dankbar, dass Sie das öffentlich deutlich gemacht haben; denn es ist ja nicht nur im Verhältnis des Bundes zu den Ländern so, dass er seine Verantwortung auch in finanzieller Hinsicht abwälzt, sondern es ist eben auch im direkten Verhältnis des Bundes zu den Kommunen so, dass er es nach wie vor tut. Das gilt nicht nur für den damals von mir zitierten Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz und andere gesetzliche Regelungen,
sondern eben auch für die in dieser neuen Legislaturperiode laufenden gesetzgeberischen Verfahren im Deutschen Bundestag. Es betrifft Dinge im Sozialbereich - wie die Streichung der originären Arbeitslosenhilfe -, die Kürzung des Bundesanteils am Unterhaltsvorschuss, die Erhöhung der Regelsätze bei der Sozialhilfe ebenso wie die auf uns zukommende Rentenreform.
Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir müssen hier die Initiative noch einmal ergreifen, oder ich fürchte, die Kommunen protestieren gegen das neue Reha-Recht; denn auch hier wird es zu Kostenverlagerungen kommen.
Schon in der damaligen Debatte hat der damalige Innenminister Wienholtz zum Ausdruck gebracht, dass er unserem Antrag inhaltlich voll zustimmt. Aber er war damals - das war vor zwei Jahren im Januar 1999 - der Auffassung, dass es insgesamt kein politisches Klima gäbe, in der Bundesrepublik einen solchen Vorstoß in Gang zu bringen, denn die neue Bundesregierung habe ja eben erst mit ihrer Arbeit begonnen und man müsse abwarten.
Es ist insbesondere auch durch die Äußerungen der Ministerpräsidentin in Schleswig-Holstein deutlich geworden, dass sich diese Bundesregierung in Berlin nicht an das hält, was sie sich selbst in ihren Koalitionsvertrag hineingeschrieben hat. Jetzt ist tatsächlich das Klima entstanden, um zu einem richtigen Zeitpunkt diese Debatte als Bundesratsinitiative im Bundesrat anzuschieben.
Sie haben damals, Herr Hildebrand - nicht Sie persönlich, sondern die F.D.P.-Fraktion -, eine kleine Variante eingebracht, die wir begrüßt haben. Wir wollten aber Ihrem Redebeitrag nicht die Grundlage entziehen. Deswegen haben wir das nicht übernommen. Hätte ich gewusst, was Sie heute zur Kommunalverfassung sagen, hätte ich mir das vielleicht noch überlegt. Aber das habe ich erst gestern Abend erfahren.
Deswegen wird es, sehr geehrter Herr Hildebrand das hoffe ich zumindest -, eine Beratung im Ausschuss geben, wie übrigens auch beim letzten Mal. Ich hoffe nur, dass diese Ausschussberatung tatsächlich dazu führen wird, hier etwas in Gang zu bringen und zu einer Bundesratsinitiative zu kommen.
Als ich zu reden anfing, Herr Präsident, saß die Frau Präsidentin noch da. Aber ich bin natürlich angenehm überrascht und hoffe, dass Sie unserer Initiative zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erweitertes Konnexitätsprinzip ins Grundgesetz! Wir treiben wieder einmal einen „Begriffselefanten“ durch die parlamentarische Arena, den es etwas näher zu umschreiben gilt.
1998 hat der Landtag einen einstimmigen Beschluss zum so genannten Konnexitätsprinzip gefasst. Danach wird Gemeinden und Kreisen - Herr Schlie hat darauf hingewiesen - landesverfassungsrechtlich ein finanzieller Ausgleich garantiert, wenn die Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben vom Land auf die kommunale Ebene übertragen wird. Unser landesverfassungsrechtliches Konnexitätsprinzip sieht in der Tat ja vor, dass bei jeder Aufgabenübertragung die finanzielle Mehrbelastung der Kommunen konkret abzuschätzen und spätestens im folgenden Haushaltsjahr durch Finanzmittel des Landes auszugleichen ist.
Das Beratungsergebnis des seinerzeit eingesetzten Sonderausschusses zur Reform der Landesverfassung ist in diesem Punkt allgemein und allenthalben als kommunalfreundlicher Schritt zu mehr finanzieller Sicherheit für die Kreise und Gemeinden in SchleswigHolstein begrüßt worden. Alle kommunalen Landesverbände haben sich seinerzeit ebenfalls dieser Bewertung angeschlossen. Heute will nun die CDU mit dem Antrag von Herrn Schlie zum zweiten Mal die auch von uns nach wie vor erwünschte Abhilfe im Verhältnis vom Bund zu den Gemeinden schaffen.
Der heute behandelte CDU-Antrag ist - Herr Schlie hat darauf hingewiesen - wortgleich mit dem CDUAntrag vom 7. Januar 1999, zu dem ich damals geäußert habe, was aus der Sicht der SPD-Landtagsfraktion auch heute noch gilt: Auch wir sind der Meinung, dass
derjenige Gesetzgeber, der den Kommunen kostenträchtige Aufgaben überträgt oder bestehende erweitert, für die vor Ort entstehenden Kosten aufkommen muss. Auch wir sind der Meinung, dass eine sachgerechte Aufgabenerfüllung im Wechselspiel der drei Ebenen Bund, Länder und Kommunen nur dann gelingen kann, wenn die Kommunen finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben in eigenverantwortlicher Weise auszufüllen. Auch wir wollen nicht, dass der Bund unmittelbar auf die kommunale Ebene durchgreift und kostenintensive Aufgaben dorthin verlagert, ohne verpflichtet zu sein, entsprechend dem Konnexitätsgedanken für einen unmittelbaren Kostenausgleich zu sorgen. Wir teilen also auch heute die mit dem Antrag der CDU-Fraktion zum Ausdruck gebrachten Zielvorstellungen, sind allerdings der Auffassung, dass heute nicht über den Antrag in der Sache abgestimmt werden sollte. Herr Schlie hat sich damit einverstanden erklärt, dass wir ihn dem zuständigen Fachausschuss überweisen. Wir sollten im Innen- und Rechtsausschuss das weitere Verfahren vertieft beraten, inwieweit wir uns möglicherweise mit diesem Anliegen auch in die auf Bundesebene laufenden Verhandlungen zum Länderfinanzausgleich einbringen können. Das sollten wir einer vertieften Ausschussberatung im Einzelnen überlassen. Ich danke Ihnen und stimme dem Überweisungsantrag der CDU-Fraktion zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist vernünftig, dass die CDU diesen Antrag eingebracht hat.
Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist eine wichtige Aufgabe. Dabei ist die Frage der finanziellen Sicherung der Kommunen zur Durchführung der Selbstverwaltungsangelegenheiten ein wichtiger Faktor. Damit haben wir uns in den letzten Landtagstagungen reichlich beschäftigt und versuchsweise auch in der Enquetekommission und im Sonderausschuss.
Die Rechnung ist simpel. Werden Kommunen neue Aufgaben auferlegt, ohne dafür im Gegenzug adäquate finanzielle Mittel zu erhalten, müssen die Kommunen die Durchführung dieser Aufgaben aus den selbst erwirtschafteten Mitteln finanzieren, Mittel, die dann zur
Das so genannte Konnexitätsprinzip haben wir inzwischen in der Landesverfassung im Verhältnis zwischen Land und Gemeinden praktisch gewährleistet.
Auf Bundesebene gibt es das Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Gemeinden nicht. Das ist der Ansatz dieses Antrages. Soweit aber den Kommunen Aufgaben vom Bund auferlegt und übertragen werden sollen, bedarf dies der Zustimmung durch die Länder im Bundesrat. Die Länder haben hier den Auftrag, sich für die Belange der Kommunen und speziell für den finanziellen Ausgleich durch den Bund einzusetzen. Dies funktioniert nicht immer, da Rücksicht auf parteipolitische Belange genommen wird, zumal wenn Landesregierungen und Bundesregierung von der gleichen Partei gestellt werden.
Wie sieht es aber - wenn wir eine Ebene höher gehen auf europäischer Ebene aus? Müssen wir uns - der Deutsche Gemeindetag hat diese Frage aufgeworfen auch für ein entsprechendes Konnexitätsprinzip einsetzen? Ist das überhaupt möglich und durchsetzbar?
Zu dieser angestrebten Änderung, die auch von uns im Jahr 1999 mit vertreten wurde, müssen wir uns natürlich noch einige organisatorische Fragen stellen. Wer soll denn beispielsweise die Kommunen in Berlin vertreten? Wie sollen solche Ausgleichszahlungen im Einzelnen ausgehandelt werden? Wie sollen diese auf einzelne Kommunen verteilt werden? Hier müssen wir aufpassen, dass keine zusätzlichen Bürokratiestufen eingebaut werden, die das Ganze erschweren, und letztlich ein Großteil der Mittel, die den Gemeinden für diesen Ausgleich zur Verfügung gestellt werden sollten, durch eine schwerfällige Verwaltung wieder verbraucht wird.
Wir sind der Ansicht, dass wir der Landesregierung sehr wohl auf die Finger zu schauen haben, dass sie sich nicht im Bundesrat auf Kosten der Kommunen zum Beispiel aus parteipolitischem Kalkül - als schwacher Verhandlungspartner zeigt. Wir müssen aber darauf achten, wenn der Bund einen finanziellen Ausgleich für die auf die Kommunen zu übertragenden Aufgaben leistet, dass diese Mittel an die Kommunen weitergegeben werden und nicht in den Kassen des Landes versickern.