Protokoll der Sitzung vom 25.01.2001

(Beifall bei SSW und SPD)

Nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Weber das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind jetzt doch in der Situation, dass wir über einen Berichtsantrag schon ausführlich in der Sache diskutieren. Deswegen darf ich mir erlauben, zwei, drei kurze Bemerkungen zur Sache zu machen, noch einmal etwas zur Antragslage zu sagen und einen Vorschlag zu unterbreiten.

Herr de Jager, die generelle Aussage, eigentlich sollten Lehrer Netzwerkbetreuung machen, können wir nicht nachvollziehen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will deutlich sagen: Dadurch, dass sich die Formen der Sachausstattung in der Schule verändern, ändert sich die Systematik der Zuständigkeit für die Sachausstattung nicht. Das wollen wir nicht. Darin stimme ich Herrn Klug zu.

Über einen weiteren Punkt sollten wir uns ernsthaft Gedanken machen: Dieser betrifft die Frage der Zuordnung. Die Definition dessen, was Pflege der Sachausstattung und was didaktische Aufgabe ist, wird zunehmend schwieriger. Also wird man darüber diskutieren müssen. Die Lösung kann, denke ich, aber nur darin bestehen, dass man über die Frage nachdenkt, wie man zusätzliche IT-Kompetenz in den Schulen und in den Kollegien erreichen kann, weniger über die Frage der formalen Netzwerkbetreuung. Darüber zu diskutieren lohnt sich. Das wollen wir tun. Dazu werden in dem Berichtsantrag ein paar zusätzliche Informationen zusammengetragen.

(Jürgen Weber)

Zur Antragslage lassen Sie mich Folgendes sagen: Einige Passagen des Änderungsantrages der CDU wollen wir übernehmen. Ich möchte Ihnen das kurz im Einzelnen vortragen.

Den von Ihnen vorgeschlagenen neuen Absatz 1 wollen wir übernehmen.

Wir wollen ferner den ersten Teilsatz von Absatz 5 (neu) übernehmen, der dann lauten soll:

„Muss es hinsichtlich der Ausstattung der Schulen und der Betreuung und Wartung der Anlagen zu einer Überprüfung der bestehenden Aufgabenverteilung zwischen Land und Schulträgern kommen?“

Der Rest von Absatz 5 (neu) wird aus Gründen, die ich wegen der Kürze der Zeit nicht erläutern will, nicht übernommen.

Absatz 6 (neu) übernehmen wir ebenfalls. Das ist mit den Kollegen der CDU-Fraktion abgesprochen. Wir sind uns darüber einig, dass wir einen gemeinsamen Änderungsantrag in der geschilderten Fassung einbringen wollen.

Dann können wir heute in der Sache entscheiden. Das hat zur Folge, dass wir im Ausschuss nicht über einen neuen Berichtsantrag beschließen müssen, über den wir im Plenum erneut diskutieren müssten, um hernach im Ausschuss über den Bericht selbst zu debattieren. Ich denke, wir sollten heute in dieser Form verfahren. Ich gebe der Frau Präsidentin eine - hoffentlich lesbare - Fassung, über die wir dann abstimmen sollten.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat jetzt Frau Ministerin Erdsiek-Rave.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Klug, jedes Beispiel muss ein Gegenbeispiel provozieren. Ich will nur zwei anführen: Vor wenigen Tagen wurde mir aus dem Kreis Steinburg berichtet, dass der Systemadministrator an einem großen Gymnasium, der ein umfassendes Netzwerk betreut, auf das Jahr gesehen pro Schulwoche etwas weniger als eine Schulstunde braucht. Mehr an Aufwand wurde weder durch den Schulleiter noch durch ihn selbst als erforderlich angesehen.

Ein zweites Beispiel: Ein Kieler Gymnasium, in dem auch die Schülerinnen und Schüler außerhalb des Unterrichts freien Zugang zu allen Computern haben, kommt praktisch ohne Systemadministration aus. Hier

wurde das System durch eine entsprechende Konfiguration und durch den Einsatz von so genannten Wächterkarten abgesichert, sodass kaum noch Wartung erforderlich ist. Aber natürlich - das weiß ich auch; so ist es immer bei Einzelbeispielen - haben wir auch noch Schulen, in denen engagierte Lehrerinnen und Lehrer viel Zeit für die Pflege der Systeme aufwenden und aufwenden müssen. Das ist auch kein Wunder, weil sie diesen technischen Bereich in ihrer Ausbildung nicht haben lernen können und im Übrigen auch in Zukunft nicht lernen werden. IT-Kompetenz und Medienkompetenz bei Lehrern für den Unterricht ist etwas anderes als die technische Kompetenz zur Einrichtung und Wartung von Netzen. Das gerät in der Debatte nach meinem Eindruck - mit Verlaub - oft ein bisschen durcheinander.

Oftmals erfolgt die Betreuung mit großer und engagierter Unterstützung von Schülern. Bei einem meiner ersten Schulbesuche im Leibnitz-Gymnasium in Bad Schwartau wurden mir voller Stolz die so genannten Admins vorgestellt: Das sind Schüler, die für die Systemadministration zuständig sind, und zwar ohne jede Bezahlung. Das ist anders als das, was die Technologiestiftung jüngst vorgeschlagen hat, nämlich den Einsatz der Schüler zu bezahlen. Diese Aufgabe wird dort unentgeltlich wahrgenommen. Die Gegenleistung der Schule, wenn man so will des Schulträgers, besteht darin, dass die Schüler in den Pausen, in der Freizeit alle Computerräume betreten und die Computer nutzen dürfen. Das heißt: Die Schüler sind für die Wartung zuständig. Das klappt nach Auskunft der Schule hervorragend. Sie können gern einmal dort hinfahren und sich davon überzeugen. Im Übrigen haben die Schüler selbst etwas davon.

Ich will damit sagen: Es gibt sehr viele unterschiedliche sowie sehr kreative und gute Lösungen, auf die die Schulen mittlerweile selbst gekommen sind. Um den engagierten Kolleginnen und Kollegen, die diese Aufgabe nicht allein wahrnehmen können, sowie jeder Schule zu helfen, haben wir am IPTS ein „Beratungsnetz“ aufgebaut. Überall dort, wo BeratungsnetzMitarbeiter vor Ort mitgewirkt haben - wir werden gern im Einzelnen darüber berichten -, laufen die Netze stabil und auch störungsfrei. Zusätzlich - das wissen Sie, Herr Dr. Klug - bereiten wir derzeit mit der Firma Siemens und der Softwarefirma Materna einen Pilotversuch vor. Es wird eine Software getestet, die das jeweilige Netz eigenständig administriert.

Mit der Deutschen Telekom arbeiten wir an einem „application-service-providing“, kurz ASP-Pilotversuch. Die Schulen haben bei diesem Pilotversuch die Software nicht mehr auf ihren eigenen Rechnern. Sie wird vielmehr auf einem zentralen Rechner gewartet und gepflegt. Wenn dieser Versuch gelingt - es ist

(Ministerin Ute Erdsiek-Rave)

übrigens ein Verfahren, das in der Wirtschaft, besonders aber in den USA schon sehr weit verbreitet ist -, werden wir die schulischen Netze künftig weitgehend von technischen Administrationen befreit haben.

Das mag manchem noch als Zukunftsmusik erscheinen, aber wenn man sich das Tempo der technologischen Entwicklung der letzten Jahre anguckt, kann man damit rechnen und muss das Fazit ziehen, dass wir alle das Tempo der technologischen Entwicklung eher unter- als überschätzt haben. Deshalb bin ich ziemlich sicher, dass wir dieses Problem in ein paar Jahren - da bin ich vielleicht etwas technikgläubiger als Sie - auch wegen des technologischen Fortschritts ein Stück weiter gelöst haben werden.

(Dr. Ekkehard Klug [F.D.P.]: Aber bis dahin muss es eine andere Lösung geben!)

- Herr Dr. Klug, mir ist bewusst - das wäre mein nächster Satz gewesen -, dass es noch nicht so weit ist. Das ist völlig klar. Wir müssen einerseits zwar in die Zukunft denken und planen, aber andererseits müssen wir natürlich auch mit der Realität umgehen. Ich bin mir sehr bewusst, dass es an sehr vielen Schulen noch Schwierigkeiten gibt. Deshalb haben wir auch für das Jahr 2001 das Förderprogramm ABI zum Aufbau von Netzwerken aufgelegt. Eine Bedingung für die Mittelvergabe ist allerdings, dass das Beratungsnetz des IPTS in Anspruch genommen wird.

Eines ist sicher: Die zukünftigen Systeme werden immer weniger störanfällig sein und immer weniger administrativen Aufwand verlangen. Vor diesem Hintergrund finde ich es wenig sinnvoll, wenn wir jetzt für die technische Betreuung von Schulsystemen dauerhaft sozusagen Entlastungen in Form von Ausgleichsstunden für Lehrerinnen und Lehrer beschließen wollten. Das wäre wirklich nicht angemessen, weil sie erstens künftig nicht mehr gebraucht würden, und wir uns zweitens- damit komme ich zu dem, worüber hier im Parlament offenbar Einvernehmen besteht - in die Belange der Schulträger einmischen würden.

Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des Städteverbandes Schleswig-Holstein - so viel zum aktuellen Stand - hat sich darauf verständigt, dass - ich zitiere

„die konzeptionellen Planungsarbeiten und Haushaltseinwerbungen, Reparaturen, Konfigurationen und Installationen... den Schulträgern... obliegen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben sollten die Schulträger das Beratungsangebot des IPTS nutzen.“

Das ist ein Beschluss, auf dessen Grundlage wir dabei sind, ein förmliches Abkommen - das wäre jedenfalls mein Wunsch - mit den kommunalen Landesverbänden hinzubekommen, und zwar nicht nach bayerischem,

sondern eher nach rheinland-pfälzischem Vorbild, Herr Dr. Klug. Die Weichen dafür sind gestellt. Ich hoffe, dass wir Ihnen den Bericht dazu im Frühjahr geben können.

Die Hauptaufgabe des Landes im Bereich Multimedia - lassen Sie mich das abschließend noch sagen, Frau Präsidentin - sehe ich in Zukunft darin, die Lehrerinnen und Lehrer dahin gehend fortzubilden, dass sie einen sinnvollen, didaktisch und methodisch qualifizierten Einsatz von Multimedia in Lehre und Unterricht gewährleisten können. Das ist die Aufgabe des Landes, die wir in Zukunft auch wahrnehmen werden.

(Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist sowohl Ausschussüberweisung als auch Abstimmung in der Sache über die Berichtsanträge beantragt worden. Ich frage einmal, ob der Antrag auf Ausschussüberweisung nach den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Weber aufrechterhalten werden soll? - Nein! Gut. Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache.

Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/687, in der Form, wie ihn Herr Abgeordneter Weber vorgestellt hat. Das heißt, der erste Absatz wird übernommen. Vom zweiten Absatz wird der Satz übernommen: „Inwieweit muss es hinsichtlich der Ausstattung der Schulen und der Betreuung und Wartung der Anlagen zu einer Überprüfung der bestehenden Aufgabenverteilung zwischen Land und Schulträgern kommen?“ Darüber hinaus soll Absatz 6 (neu) übernommen werden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist angenommen mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Fraktion der F.D.P.

Wir kommen jetzt zum nächsten Tagesordnungspunkt. - Zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Weber das Wort.

Frau Präsidentin! Sie haben über den Änderungsantrag abstimmen lassen, der von der CDU zum Änderungsantrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht worden ist, den diese zum Antrag der F.D.P. gestellt haben. Meines Erachtens müsste jetzt in der Sache noch einmal über den

(Jürgen Weber)

Gesamtantrag abgestimmt werden. Das denke ich jedenfalls.

Herr Abgeordneter Weber, Sie haben völlig Recht. Das ist lange Zeit immer wieder ein Streitpunkt gewesen und ist es bis heute, weil das viele für überflüssig halten. Aber ich stimme Ihnen zu. Ich danke für die Rückendeckung.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt noch einmal auf und lasse abstimmen über den Antrag der Fraktion der F.D.P. in der soeben durch die Änderungsanträge beschlossenen Fassung. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Dieser Antrag ist einstimmig so angenommen.

Ich rufe jetzt Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Erweitertes Konnexitätsprinzip ins Grundgesetz

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/654

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schlie.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf meine Kehrtwendung zu Ihnen, Frau Präsidentin, auch als Rückendeckung betrachten.

(Heiterkeit)

„Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Landtagsabgeordneten, haben zusammen mit der Landesregierung eine besondere Verantwortung, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine lebendige und kraftvolle kommunale Selbstverwaltung ermöglichen. Als jemand, der viele Jahre ehrenamtlich beziehungsweise hauptamtlich in der Kommunalpolitik tätig ist, verhehle ich nicht, dass ich mit Sorge auf die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung sehe.“