- Ja, Sie haben Recht. Das ist völlig korrekt. Historiker lesen und hören doch genau. Vielen Dank, Herr Weber.
Der Landtag hat auf Vorschlag des Bildungsministeriums beziehungsweise der Landesregierung das Schulgesetz geändert. Es heißt dort:
„Nicht unter das Werbeverbot fallen Maßnahmen, die vorrangig den Bildungs- und Erziehungszielen der Schule dienen, auch wenn dabei eine Werbewirkung unvermeidlich ist.“
Wie gehen die Schulen mit diesem erweiterten § 49 um? Ich will dazu ein paar Beispiele nennen, die dem Bildungsministerium bekannt sind?
Die Herderschule in Rendsburg erhielt von einem Augenarzt eine Spende in Höhe von 6.000 DM zur Anschaffung von naturwissenschaftlichen Lehrbüchern. Die Firma Bäurer-AG verschenkte im Dezember 120 hochwertige Drucker. Die Deutsche Telekom AG bietet allen Schulen im Lande einen auf Dauer kostenfreien Netzanschluss an und verschenkt außerdem 125 so genannte Medienecken, die jeweils mit vier multimediafähigen Rechnern und einem Drucker ausgestattet sind. Die Fielmann AG unterstützt Schulen bei der Gestaltung von naturnahen Schulhöfen. Die Liste dieser Beispiele ist zufällig. Sie ließe sich beliebig verlängern.
Natürlich hat die Bildungsministerin auch nach Beispielen gesucht, in denen es Versuche gab, Sponsoreneinfluss auf die Belange der Schulen zu nehmen, aber keine der befragten Schulleitungen konnte solche Negativbeispiele nennen. Immer wurde bestätigt, dass die Spender ausgesprochen sensibel mit dem Thema Sponsoring umgehen, jedenfalls - füge ich hinzu - was die Einflussnahme auf schulische Belange angeht. Ich will heute nicht die besondere Problematik eines Sponsoring durch öffentliche Sozialversicherungsträger thematisieren. Dies steht auf einem anderen Blatt.
Ich nutze aber gern die Gelegenheit, im Namen von Frau Erdsiek-Rave all den Firmen und Privatpersonen zu danken, die etwas für eine einzelne Schule oder aber für den Bereich der Bildung insgesamt tun.
Die Beweggründe dafür sind sehr unterschiedlich. Es kann persönliche Betroffenheit sein, dass man seine alte Schule unterstützen möchte; es kann die elterliche Verantwortung sein, dass man Verbesserungsmöglichkeiten für seine Kinder an der Schule unterstützen möchte; es können auch gesellschaftliche Ansprüche sein, die Firmen mit einem solchen Sponsoring für sich erfüllen wollen.
Dabei haben sie im Bereich Bildung einen Bereich vor sich, der ihnen wenig Risiken schlechter Art bietet. Was ich meine, ist: Bildung ist ein ganz und gar sauberes Produkt, anders als Dinge im Showbusiness, wo es ja auch Sponsoring gibt. Dieser Bereich Bildung ist einer, wo kaum ein Sponsor etwas verkehrt machen kann. Das gilt übrigens auch für den Sozialbereich, wenn ich das werbend hinzufügen darf, allerdings cum grano salis, meine Damen und Herren.
Uns ist trotz der genannten positiven Beispiele aber sehr bewusst - und das klang auch in Ihren Reden an -, dass es im breiten Feld des Sponsoring auch Probleme und Unwuchten gibt. Es stellt sich natürlich die Frage: Was ist mit den Schulen, die selten oder nie in den Genuss eines Sponsoring kommen? Herr Höppner sprach es besonders an. Wie gehen wir mit Forderungen von Sponsoren um, die an Schulen herangetragen werden und die vielleicht problematisch sind?
Ob sich aber diese Fragen und diese Probleme mit einer Gesetzesänderung lösen lassen, das wage ich zu bezweifeln. Ich kann mir andere Instrumente vorstellen. Auch das Bildungsministerium, also meine Kollegin, kann sich andere Instrumente vorstellen. Denn letztlich steht in Ihrem Antrag, Herr de Jager, zwar mit mehr Worten, nichts anderes drin als das, was jetzt schon in § 49 steht. Sie wollen klarere Aussagen zu Sponsoring an Schulen, aber brauchen wir dafür wirklich eine Gesetzesänderung? Wäre es nicht viel vernünftiger und im Sinne der immer wieder und auch gerade von Ihnen geforderten Deregulierung, wenn das Bildungsministerium, die Landtagsfraktionen, die kommunalen Spitzenverbände und die Spitzen der Wirtschaft gemeinsam eine Best-practice-Broschüre erstellten?
Ich bemühe mich, Herr Präsident. Ich komme zum letzten Satz. Die Ministerin lädt Sie ein, gemeinsam eine so genannte Sponsoring-guideline zu erarbeiten. Das ist allemal unbürokratischer als die von der CDU geforderte Verordnung.
Ich denke, das Thema Sponsoring ist ein breites und insofern lohnt sich eine intensive Diskussion über diesen Bereich, auch im Sinne der Bürgergesell
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir treten in die Abstimmung ein. Beantragt worden ist die Überweisung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, Drucksache 15/738, zur weiteren Beratung an den Bildungsausschuss. Wer dem seine Zustimmung erteilen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei Auslandseinsätzen wie in Bosnien oder im Kosovo sind Bundeswehrsoldaten erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. So war in jüngster Zeit aus Presseberichten zu erfahren, dass der Herr Bundesverteidigungsminister unsere Soldaten ohne hinreichende soziale Absicherung in Krisengebiete beordert. Für noch schlimmer halte ich die Tatsache, dass Herr Scharping von diesen Problemen weiß, aber bis auf Entscheidungen in Einzelfällen bislang nichts getan hat, um die Situation zu verbessern. Der Bundesminister der Verteidigung verletzt damit, wie ich meine, auf skandalöse Weise seine Fürsorgepflicht.
Gegenwärtig befinden sich etwa 600 Bundeswehrsoldaten aus schleswig-holsteinischen Standorten im KFOR- oder im SFOR-Einsatz. Der Landtag sollte auch im Interesse dieser schleswig-holsteinischen Bürger in Uniform den Bund dazu auffordern, die von der politischen Führung der Bundeswehr selbst eingeräumten Unzulänglichkeiten umgehend abzustellen. Die F.D.P.-Fraktion hat deshalb dem Landtag einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt.
Nach dem vor zwei Wochen veröffentlichten Bericht des Magazins „Stern“ bestehen die genannten Probleme vor allem für jene Bundeswehrangehörigen, die nicht Berufssoldaten sind und daher keine beam
tenähnliche Absicherung genießen. Der „Stern“ zitiert Rudolf Scharping unter anderem mit dem Satz: „Das Soldatengesetz passt nicht auf eine Bundeswehr, die auch internationale Einsätze zu bewältigen hat.“ Änderungsbedarf bestehe unter anderem im Hinblick auf § 55 des Soldatengesetzes, der eine automatische Entlassung von kranken Zeitsoldaten vorsieht.
Im „Stern“ wird dazu der Fall eines Zeitsoldaten geschildert, dem durch eine Mine bei Prizren ein Fuß abgerissen wurde und den die Bundeswehr getreu den geltenden Bestimmungen nach einer Unterschenkelamputation entlassen hat, nachdem ihm zuvor, kaum dass er aus der Intensivstation herausgekommen war, erst einmal das Gehalt gekürzt worden war. Spontane Hilfe etwa zur Finanzierung behindertengerechter Umbauten in seiner Wohnung oder zu anderen Eingliederungsnotwendigkeiten erhielt der Betroffene nur durch Privatinitiative, durch eine Spendensammlung vor allem aus dem Kreis seiner Kameraden, die immerhin 20.000 DM eingebracht hat.
Wie der „Stern“ weiter berichtet, fordert der Deutsche Bundeswehr-Verband außer der Novellierung des Soldatengesetzes auch ein Invalidenprogramm, wie es in anderen Staaten bereits seit langem üblich ist und das Hilfen für Soldaten, die im Einsatz gesundheitliche Schäden erlitten haben, vorsehen soll.
Geradezu unglaublich, meine Damen und Herren, finde ich die vom „Stern“ zitierte Äußerung des Bundesverteidigungsministers aus einem Protokoll des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages - Zitat -, grundsätzlich berate die Bundeswehr die Soldaten dahin gehend, vor einem Einsatz eine private Unfallversicherung abzuschließen.
Abgesehen davon, dass sich viele private Versicherungen auf eine Kriegsklausel zurückziehen, die Ansprüche in der Regel ausschließt, muss man doch feststellen: Der Einsatz von Bundeswehrsoldaten bei friedensstiftenden und friedenssichernden Auslandsmissionen - das schließt auch militärische Kampfeinsätze ein, wie wir wissen - kann doch nicht als ein privates Risiko behandelt werden, gegen das man sich dann auf eigene Kosten absichern muss.
Hier, meine Damen und Herren, besteht eindeutig Handlungsbedarf. Die Kollegen aus dem Bundestag, Paul Breuer von der CDU-Fraktion und Herr Zumkley von der SPD-Bundestagsfraktion, haben dies ausdrücklich auch so eingeräumt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Damit es nicht wieder in eine sicherheitspolitische Debatte abgleitet, möchte ich vorweg eine Erklärung abgeben, die lautet: Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr leisten im Auslandseinsatz einen herausragenden Dienst mit höchsten physischen und psychischen Belastungen. Die Familien und Lebenspartner und -partnerinnen tragen auf andere Weise diese außergewöhnliche Belastung mit. Dafür will ich den Betroffenen meinen hohen Respekt zollen.
Anders als Herr Klug bin ich allerdings der Auffassung, dass der Handlungsbedarf in diesem Bereich keineswegs so prekär ist, wie geschildert. Wenn man sich ausschließlich auf die Zeitungslektüre des „Stern“ zurückzieht, ohne sich sachkundig zu machen, dann kann man natürlich alles nacharbeiten, was die Parlamente in Europa an Fehlleistungen erbringen. An diesem Punkt wird gearbeitet.
Weil dies im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bundeswehrstrukturreform diskutiert wurde, habe ich zunächst gedacht, dass plötzlich alle aus SchleswigHolstein abgezogenen Soldaten im Auslandseinsatz verwendet würden.
Aber ich erinnere mich auch daran, dass es die Sozialdemokraten Anfang der 90er-Jahre waren, die als Erste ein Auslandsverwendungsgesetz gefordert haben, das inzwischen auch erlassen worden ist.
- Die F.D.P. war auch dabei. Das ist völlig richtig. Im Jahre 1999 ist ergänzend dazu ein zwölf DIN-A4Seiten langes Merkblatt erschienen, in dem im Einzelnen geregelt wird, wie mit den Soldaten zu verfahren ist, die sich im Einsatz befinden. Herr Klug, es wäre tatsächlich unverantwortlich, wenn es so wäre, wie Sie es geschildert haben, dass nämlich kein Schadensausgleich erfolgt. Dies trifft aber nicht zu. Das, was Sie als Protokoll des Verteidigungsausschusses zitiert