- Entschuldigung, verehrter Herr Kollege Schlie. Wenn Sie einfach einmal die Geduld haben, einen Satz zu Ende anzuhören und sich dann aufzuregen, wäre ich Ihnen dankbar.
Vier von diesen Tagesordnungspunkten sind belegt mit teilweise schriftlichen, teilweise mit mündlichen Anhörungen, wobei ich mich nicht entsinnen kann, dass die alle auf unserem Ticket laufen, um den Ball zurückzuspielen. Das soll heißen: Wir sind der Auffassung, dass der Innen- und Rechtsausschuss mindestens aus zeitlichen Gründen schwer in der Lage sein wird, ein komplexes Thema so zeitgerecht abzuarbeiten, wie wir es für richtig halten und wie wir es gemeinschaftlich für richtig halten sollten.
Wenn wir uns gemeinschaftlich - und der CDUGesetzentwurf liegt ja auf dem Tisch - über die Veränderung - die Fortschreibung, wie wir sagen - der Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein unterhalten wollen, dann müssen wir zumindest eines gewährleisten: dass diese Diskussion so sorgfältig, in Ruhe und gezielt geführt werden kann, dass nach unserer Auffassung - darüber wird man ja streiten können ein Datum erreicht wird, nämlich Anfang Januar 2002 - das sage ich ganz bewusst, am liebsten wäre mir der 1. Januar -, zu dem diese neue, so geänderte Kommunalverfassung in Kraft treten kann, auf die wir uns hoffentlich einigen werden.
Ich möchte nämlich verhindern - und ich denke, Sie möchten das auch -, dass auch nur ansatzweise der Verdacht entsteht, dass sich die Diskussion über die Kommunalverfassung, die ja alle Parteien, die sich seriös mit diesem Thema beschäftigen, angeleiert haben, auf irgendwelche Wahlkämpfe - und seien es Bundestagswahlkämpfe - auswirkt. Umgekehrt müssen unsere Kommunalvertreterinnen und -vertreter eine Gewähr dafür haben, dass das, was sie im Jahre 2003 in der Kommunalwahl veranstalten, auf einer gesetzlich so sicheren Grundlage steht, dass nicht die Gefahr besteht, dass es kurz vorher noch geändert wird.
Deshalb wollen wir Ihnen vorschlagen, einen Sonderausschuss einzusetzen, der sich nur mit den Themen beschäftigt, die Sie schon vorgefunden haben, der sich also nach unserer Auffassung nicht mit dem Thema der Funktionalreform - das genau so wichtig ist - beschäftigen soll und wird und der sich auch nicht auf das Thema der Finanzbeziehungen zwischen Kommunen und dem Land beziehen soll. Auch das wollen wir ganz bewusst ausklammern, um uns dort nicht zu verzetteln.
Wir wollen allerdings mit dem Sonderausschuss verhindern, dass man sich - bedingt durch die Auflösung der Enquetekommission - nicht einmal mehr zielgerichtet mit einem Thema beschäftigen kann, von dem wir, glaube ich, einvernehmlich der Auffassung sind, dass wir es dringend aufnehmen müssen. Und so kommen wir wieder zu dem Sonderausschuss, den wir Ihnen heute vorschlagen.
Nun gibt es da ein Problem. Frau Kollegin Spoorendonk weist aus ihrer Sicht völlig zu Recht immer wieder darauf hin, dass in einem Sonderausschuss der SSW als kleinere Gruppe in diesem Parlament bedauerlicherweise nicht mit Sitz und Stimme vertreten ist. Abgesehen davon, dass das in allen Sonderausschüssen so war, wissen Sie, Frau Kollegin Spoorendonk, dass es Sonderregelungen gibt bezüglich der Enquetekommission, wo in § 12 unserer Geschäftsordnung, glaube ich, das entsprechend anders geregelt ist mit einer Art Grundmandat für alle Gruppierungen und Fraktionen und dass auch in § 4 des Untersuchungsausschussgesetzes - Sie merken, ich habe das gerade drauf - das Grundmandat für die Fraktionen gesichert ist. In einem Sonderausschuss ist es eben nicht gesichert und kann dort auch nicht gesichert werden - es sei denn, man machte diesen Ausschuss so groß, dass er 27 Mitglieder hätte. Das wiederum will nicht einmal der SSW. Dafür bin ich ihm sehr dankbar.
Das soll heißen, der SSW wird selbstverständlich nach § 16 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung im Sonderaus
schuss Rede- und Antragsrecht haben, bedauerlicherweise aus den genannten Gründen aber kein Stimmrecht. Ich hoffe, dass das den SSW nicht so sehr stört, dass er der Einrichtung des Sonderausschusses widerspricht.
Wir möchten, dass sich dieser Sonderausschuss mit den Themen beschäftigt, die Ihnen vorliegen, und ich sage von dieser Stelle aus, dass wir die Ergänzungsanträge der anderen Fraktionen gern übernehmen, sie natürlich gern zum Bestandteil des eigenen Antrages machen, weil wir eine breite Basis für diesen Sonderausschuss haben wollen. Das Thema ist wichtig genug.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Allein das Wort Sonderausschuss macht einen in dieser Legislaturperiode schon neugierig. Wenn dieser Sonderausschuss dann zusätzlich von dem Kollegen Astrup vorgestellt wird, dann kann im Sinne der Kommunen ja eigentlich nur etwas Gutes dabei herauskommen.
Denn bei dem letzten Sonderausschuss haben wir immerhin auch unter aktiver Beteiligung des Finanzministers und des Innenministers bewiesen, dass es den Kommunen in Schleswig-Holstein finanziell nicht besser geht als dem Land und dass damit der Eingriff in den Finanzausgleich ungerechtfertigt war. Aber ich denke, wir wollen uns durchaus auch mit diesem neuen Sonderausschuss auseinander setzen.
Ganz einzusehen ist es zwar nicht, warum der Innenund Rechtsausschuss die Beratungen nicht durchführen kann. Die größten Schiebeschleifen haben wir immer dann, Herr Kollege Astrup, wenn rot-grüner Abstimmungsbedarf vorliegt und nicht entschieden werden kann. Das sind eigentlich die wesentlichen Probleme, die in diesem Ausschuss dazu führen, dass wir eine große Menge an Dingen vor uns herschieben.
gewollt ist, nicht ganz unterschiedlich von dem Gremium, das Innenausschuss heißt, besetzt sein und sich auch sehr konkret und intensiv mit den Fragestellungen zum kommunalen Verfassungsrecht auseinander setzen wird. Ein wenig wundern wir uns über die Sprachlosigkeit. Es gab große Ankündigungen. Der Innenminister wollte einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Dann wurde gesagt, man wolle das erst einmal sein lassen. Dann hat der Innenminister das also nicht gemacht. Nachdem die CDU-Fraktion einen Entwurf vorgelegt hatte, hieß es, die rot-grünen Fraktionen würden einen Gesetzentwurf erarbeiten. Dieser Gesetzentwurf ist auch noch nicht da. Wir werden aber sicherlich inhaltlich ganz entscheidende Beiträge zu unserem Gesetzentwurf, der im Sonderausschuss sicherlich Beratungsgrundlage sein wird, von Ihnen hören. Darauf freuen wir uns, weil wir nämlich schon eine sehr breite Debatte im kommunalen Raum innerhalb unserer Partei geführt haben.
Herr Kollege Astrup, ich lade Sie herzlich dazu ein. Auch zu diesen Veranstaltungen können Sie gern kommen, weil dort wertvolle Beiträge von aktiven Kommunalpolitikern erwünscht sind. Auch Beiträge von außerhalb unserer Partei haben uns auf dem Weg zu einer neuen Kommunalverfassung schon ein ganzes Stück vorangebracht.
- Seien Sie doch nicht so unruhig, das ist doch gar nicht notwendig. Denn ich bin mit Ihnen ja völlig einig und die Fraktionen insgesamt sind sich mit Ihnen darüber einig, dass eine neue Kommunalverfassung, die dieses Haus verabschieden soll, natürlich einen breiten Konsens möglichst aller politischen Kräfte, die im kommunalen Raum tätig sind, haben muss. Ansonsten ist sie nämlich nicht wirksam.
Insofern freuen wir uns auf die Beratungen und wir freuen uns auch darüber, dass Sie unsere ergänzenden Vorstellungen, was die Arbeitsagenda dieses Ausschusses angeht, aufgenommen haben. Wir werden mit Sicherheit, Herr Kollege Astrup und meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen von der Regierung, spannende Beratungen haben. Wir freuen uns, dass wir das auf der Grundlage und anhand unseres Gesetzentwurfes tun können. Hoffentlich ist es dann in der nächsten Legislaturperiode auch ein Regierungsentwurf.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Zunächst eines vorweg: Eine Reform des kommunalen Verfassungsrechts ist sinnvoll und wird auch von der F.D.P. angestrebt. Ob der von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte Sonderausschuss allerdings die entsprechende Gesetzesänderung erarbeiten soll, ist für uns mehr als nur zweifelhaft. Mit Sonderausschüssen und Enquetekommissionen haben wir im letzten Jahr ja unsere Erfahrungen gesammelt. Es wurden Sitzungstermine festgelegt, Fragestellungen erarbeitet, Kommissionsvorlagen zugeordnet, Anzuhörende benannt und Gutachten in Auftrag gegeben. Nur inhaltlich wurde nicht gearbeitet, dafür aber wurden Regierungsvorlagen ohne jede Diskussion beschlossen.
Wenn es stimmt, dass man aus Erfahrung klug werden soll, wäre allein der Gedanke an einen Sonderausschuss schon eine große Torheit. Die vom Ausschuss abzuarbeitenden Punkte, wie zum Beispiel die Direktwahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister beziehungsweise Landräte, die zukünftigen Aufgaben des Hauptausschusses, die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger, die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und das Gemeindewirtschaftsrecht erwecken zwar durch ihre Vielzahl den Eindruck, dass eine erschöpfende Abarbeitung im Innen- und Rechtsausschuss nicht möglich ist, die Argumente zu den meisten Punkten sind aber bekannt und schon tausend Mal genannt. Ausnehmen kann man hier vielleicht die Direktwahl der ehrenamtlichen Bürgermeister und ihre Auswirkungen auf die Ämter oder die zukünftigen Aufgaben der Hauptausschüsse in Abgrenzung zu den Verwaltungschefs, die sicherlich eingehender diskutiert werden müssen.
Apropos Hauptausschuss! Herr Wadephul ist jetzt nicht anwesend; dennoch kann man ihm gratulieren, denn beim Hauptausschuss ist die CDU offensichtlich auf den Pfad der Tugend zurückgekehrt. Er soll ja, wenn man den Presseberichten der letzten Tage Glauben schenken darf, nach dem Willen der CDU doch nicht mehr verwaltungsleitendes Organ werden, sondern lediglich bei Personalentscheidungen mehr Mitbestimmungsrechte erhalten.
Wir haben diesen Standpunkt ja bereits in der JanuarDebatte vertreten. Wenn Sie also das nächste Mal einen Antrag vorbereiten, ohne vorher Ihre Basis be
(Beifall bei der F.D.P. - Klaus Schlie [CDU]: Wir verlassen uns dabei lieber auf unsere ei- gene Basis! Die ist etwas breiter!)
- Es ist merkwürdig, dass gerade Sie dies sagen. Sie haben doch eigentlich mit der Beratung durch Herrn Kubicki eine gute Erfahrung gesammelt.
Zurück zum Sonderausschuss! Der Sonderausschuss ist noch aus einem anderen Grund abzulehnen: Ich vermute, dass bei den Damen und Herren der Koalitionsfraktionen ein Missverständnis vorliegt. Zum einen soll laut Ihrer gemeinsamen Pressemitteilung vom 9. Februar dieses Jahres - so steht es auch im Antrag der Sonderausschuss bereits vor dem Sommer dieses Jahres dem Landtag einen Änderungsvorschlag zur Kommunalverfassung vorlegen.
Darin ist ja die Rede von der 15. Tagung. Dies ist, glaube ich, die Juli-Tagung. Zum anderen ließ kurz zuvor der Genosse Thönnes, seines Zeichens Landesvorsitzender der SPD, in Laboe verlauten und durch die Presse verkünden, dass die Sozialdemokraten die Veränderungen zum kommunalen Verfassungsrecht auf einem Landesparteitag der SPD im Herbst beraten und entsprechende Beschlüsse fassen wollten.
Dies ist ein gewisser Widerspruch. Aber vielleicht können Sie den noch aufklären, Kollege Astrup. Für mich lässt dies eigentlich nur folgende Auslegungen zu: Entweder weiß bei der SPD die Linke nicht, was die Rechte tut - das ist allerdings nichts Neues und trifft häufiger zu -,
(Zuruf von der SPD: Ja, so sind wir! - Holger Astrup [SPD]: Das erkläre ich Ihnen im Son- derausschuss!)
oder aber der Sonderausschuss soll in bewährter Manier erneut das Verfahren blockieren, bis die SPD mit ihrer Basis übereingekommen ist, was alles geändert werden soll. Das ist aber den Ausschussmitgliedern, den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und den Damen und Herren der Verwaltung nicht zuzumuten. Es kann aber auch sein, der Sonderausschuss macht - drittens - die Arbeit und der Landesparteitag der SPD beschließt. Auch dies ist schwerlich zu akzeptieren. Oder aber ich habe - viertens - den Fehler
gemacht, unser Verständnis von innerparteilicher Demokratie und Meinungsbildung auf die SPD zu übertragen. Aber die ist ja ohnehin nicht Ihre Stärke.