möchte, alles dies hat sehr viel mit Psychologie zu tun. Davon könnten wir auch etwas lernen. Die gemeinsame Vermarktung der Øresundregion als moderner Wirtschaftsstandort, der den Herausforderungen der Globalisierung gewachsen ist, ist dabei wegweisend. Schleswig-Holstein hat daher ein ganz ureigenes Interesse, mit dieser interessanten Region, die sozusagen vor der Haustür liegt, eine gedeihliche Zusammenarbeit anzustreben.
Schon seit Jahren spielt Schleswig-Holstein bei der Ostseekooperation eine positive Rolle. Es hat sich intensiv an der Entwicklung der Zusammenarbeit mit den Ostseeanrainern beteiligt. Auch ich möchte das unterstützen, was der Kollege Lehnert sagte: Es ist wichtig, dass wir als Parlament diesen Prozess aktiver begleiten können.
Dabei ist es nur natürlich, dass das vorrangige Ziel der Ostseezusammenarbeit weiterhin die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Schleswig-Holsteins in der südwestlichen Ostsee bleibt.
Das STRING-Projekt zur Entwicklung der südwestlichen Ostsee gemeinsam mit den Partnern aus der Øresundregion, Hamburg und den dänischen Amtskommunen Storstrøm und Vestsjælland hat genau diese Zielsetzung. Dabei darf nicht vergessen werden, dass es bei dem STRING-Projekt in erster Linie um den Austausch von Informationen geht und dass es zur Herstellung von Infrastruktur führen soll. Vor diesem Hintergrund ist es schon richtig zu fragen, wie eigentlich die Fortsetzung dieses ersten Schrittes aussieht.
Es geht auch nicht in erster Linie um großartige gemeinsame Projekte, auch wenn die Fehmarnbeltbrücke immer in den Hinterköpfen spukt; vielmehr geht es darum, konkrete Netzwerke und Kontakte zwischen Unternehmen verschiedener Größe und Branchen, zwischen Fachhochschulen und Universitäten, zwischen politischen Entscheidungsträgern zu schaffen. Ziel ist es, eine langfristige Zusammenarbeit zu etablieren. Das heißt, STRING ist die Voraussetzung für die Zusammenarbeit.
Es geht auch darum, Lösungen für gemeinsame Probleme und Herausforderungen zu finden; das ist klar. Die STRING-Partner haben entsprechende Leitprojekte beschlossen. Wie wir hörten, hat das Landeskabinett dem gestern zugestimmt.
Natürlich unterstützt auch der SSW das STRINGProjekt, da es die Möglichkeit eröffnet, dass Schleswig-Holstein ein wichtiger Teil der Kooperation von
Metropole zu Metropole werden kann. Dennoch möchten wir aus regionaler Sicht davor warnen, dass die Landesregierung bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu einseitig auf die Øresundkarte setzt.
Aus Sicht des SSW besteht dabei die Gefahr, dass der nördliche Landesteil von der Entwicklung der Achse Kopenhagen - Schleswig-Holstein - Hamburg abgekoppelt wird und nur in sehr geringem Maße davon profitieren kann. Daher werden wir die Landesregierung nicht aus der Verantwortung dafür entlassen, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen dem Landesteil Schleswig und dem Amt Sønderjylland von Schleswig-Holstein intensiv unterstützt werden muss.
Die jetzt angestrebte Partnerschaft zwischen Schleswig-Holstein und Sønderjylland begrüßen wir ausdrücklich. Aber es kann nur ein erster Schritt sein.
Auch wenn die Akteure der Region Schleswig/Sønderjylland auf ihre Eigenverantwortlichkeit pochen - unsere Kolleginnen und Kollegen tun das auch; sie wollen es gerne selbst machen -, ist es wichtig, dass die Verantwortung der Landesregierung für die Regionalpolitik weiterhin im Mittelpunkt steht, damit die Wachstumspotenziale des Landesteils weiterhin gezielt gefördert werden können. Dabei geht es in erster Linie darum, dass die Region das letzte Interreg-Programm bis 2006 effizient umsetzt, um in gemeinsame Bildungs- und Verkehrsinfrastruktur zu investieren. Ich sage das so deutlich, weil wir nicht damit rechnen können, dass wir nach 2006 weitere Interreg-Programme für unsere Grenzregion bekommen. Das ist die letzte Chance.
Auch danach werden Wirtschaftsförderprogramme zur Stärkung des Landesteils notwendig sein. Die Landesregierung ist trotz leerer Kassen gefragt, den Landesteil Schleswig weiterhin zu unterstützen.
Ich habe keine ausdrücklichen Anträge gehört, frage aber, ob das zur abschließenden Beratung in den Europaausschuss überwiesen werden soll?
Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit 1993 haben wir Erfahrungen mit dem Landesnaturschutzgesetz gemacht. Wir haben in dieser Zeit überwiegend gute Erfahrungen mit dem Gesetz gemacht. Das Landesnaturschutzgesetz hat in erheblichem Maße dazu beigetragen, dass die Sensibilität für den Naturschutz in der Bevölkerung deutlich erhöht wurde. Das ist auch gut so.
Im Laufe der Zeit ist jedoch deutlich geworden, dass es - wie bei anderen Gesetzen auch - im Landesnaturschutz Regelungen gibt, die einer näheren Überprüfung nicht standhalten. Das Landesnaturschutzgesetz geht von einem Gegensatz von Küstenschutz und Naturschutz aus. Wir meinen, das ist so nicht richtig.
§ 7 des Landesnaturschutzgesetzes definiert die Eingriffe in Natur und Landschaft. Unter anderem ist festgelegt, dass Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, die die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen, als auszugleichender Eingriff anzusehen sind. Genau um diese Frage geht es: Sind Küstenschutzmaßnahmen als nachhaltige Beeinträchtigung für Natur und Landschaft anzusehen und daher auszugleichen? Unsere Antwort darauf ist klar und deutlich: Nein. Hier ist eindeutig ein Fehler im Gesetz. Maßnahmen des Küstenschutzes sowie die
Errichtung oder Änderung von Küstenschutzanlagen sind keine Vorhaben, die zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes führen.
Im Gegenteil: Küstenschutzanlagen sind seit Jahrhunderten prägende Elemente des Landschaftsbildes, Herr Kollege Hentschel, und dienen neben dem Schutz der Menschen auch dem Schutz der auf dem Festland befindlichen Natur- und Kulturlandschaft. Das Vorhandensein und die ständige Verbesserung der Küstenschutzanlagen sowie die weiteren Maßnahmen des Küstenschutzes sind somit eine Grundvoraussetzung dafür, dass sich die Natur auf dem Festland so entwikkeln kann, wie sie es derzeit tut.
Somit wird die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts auf dem Festland durch den Küstenschutz nachhaltig gewährleistet.
Die im Landesnaturschutzgesetz für bestimmte Fälle festgeschriebenen Ausgleichszahlungen und Ausgleichsmaßnahmen dienen in erster Linie der Wiedergutmachung für einen zugefügten Schaden an Natur und Landschaft. Durch Küstenschutzmaßnahmen sowie durch die Errichtung und Änderung von Küstenschutzanlagen wird der Natur aber kein Schaden zugefügt, der auszugleichen wäre. Vielmehr sind Küstenschutz und Naturschutz als eine miteinander verbundene Einheit anzusehen. Aus diesem Grunde sollte auf Ausgleichsmaßnahmen und Ausgleichszahlungen für Vorhaben des Küstenschutzes sowie für die Errichtung oder Änderung von Küstenschutzanlagen verzichtet werden. Das ist das Ziel unseres Gesetzentwurfs.
Die vorgeschlagene Änderung des Landesnaturschutzgesetzes würde dazu führen, dass mehr Mittel für Maßnahmen des Küstenschutzes sowie für die Errichtung oder Änderung von Küstenschutzanlagen zur Verfügung stehen und die Ziele des Generalplans Küstenschutz kostengünstiger und somit schneller erreicht werden könnten. Darüber hinaus wäre es schneller möglich, sich der ständig neuen Anforderungen im Küstenschutz, die durch die Naturgewalten an der Küste entstehen, anzunehmen.
Wir haben in den vergangenen Jahren feststellen können, dass nicht jede Küstenschutzmaßnahme, die man als wichtig und nachhaltig eingestuft hat, zeitnah durchgeführt werden konnte. Maßnahmen wurden verschoben, weil nicht genügend Geld da war. Der Effekt war, dass bei jeder Sturmflut an den betreffen
den Stellen mit extremen Folgen zu rechnen war, die auch teilweise eingetreten sind, und dass manch eine Maßnahme, die aus finanziellen Gründen nicht sofort umgesetzt werden konnte, aufgrund der zusätzlichen Schäden, die im Laufe der Zeit eingetreten sind, später noch teurer wurde. Einer solchen Entwicklung wollen wir mit unserem Gesetzentwurf entgegenwirken.
Damit Sie auch sehen können, dass die finanziellen Probleme in Bezug auf den Küstenschutz durchaus real sind, zitiere ich aus einem Brief von Landwirtschaftsministerin Franzen an eine Amtsverwaltung in Nordfriesland, in dem es um eine Deichverstärkungsmaßnahme geht. Dort heißt es:
„Nach dem zurzeit bearbeiteten neuen Generalplan Küstenschutz ist der oben genannte Deichabschnitt den prioritären Maßnahmen zugeordnet.“
„Wegen der begrenzten Mittel und der Vielzahl von prioritären Maßnahmen kann ich Ihnen den Zeitpunkt der Durchführung der Verstärkungsmaßnahme zurzeit leider nicht mitteilen.“
Es wird also deutlich: Hier fehlt Geld. Um es klar zu sagen, dies ist kein Vorwurf an die Landesregierung, dass Geld fehlt. Die Zeiten sind so, dass das Geld knapp ist. Gleichwohl machen wir jetzt einen Vorschlag, wie man des Problems besser Herr werden kann. Wenn man die künstliche Verteuerung von Küstenschutzmaßnahmen abschaffen würde, könnte man jährlich Millionenbeträge einsparen, die man genau in diese prioritären Maßnahmen stecken könnte. Ich weiß, dass die Landesregierung schon in Einzelfällen versucht, bei Ausgleichsmaßnahmen Küstenschutzaspekte zu berücksichtigen, zum Beispiel in Neufeld. Wir wollen aber eine feste Regelung zugunsten des Küstenschutzes.
Küstenschutzmaßnahmen werden vornehmlich aus den Mitteln für die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes finanziert. Diese Mittel sind zweckgebunden. Naturschutzmaßnahmen müssten aus anderen Haushaltstiteln bestritten werden. Wir wollen deutlich machen, dass die für den Küstenschutz zur Verfügung gestellten Finanzmittel auch komplett für den Küstenschutz verwendet werden sollten. Der SSW ist nicht der Auffassung, dass der Küstenschutz einen Gegensatz zum Naturschutz darstellt. Wir sind eher der Meinung, dass sich beides gegenseitig ergänzt und teilweise auch bedingt. Küstenschutz und Naturschutz sind als eine eng miteinander verbundene Einheit anzusehen.
Es geht uns nicht darum, dass Landesnaturschutzgesetz auszuhöhlen. Es soll kein Präzedenzfall geschaffen werden, der bestimmte Nutzungen prioritiert und andere weiter mit Abgaben belegt. Ziel ist vielmehr, einen Fehler im System zu korrigieren. Dass der Küstenschutz bisher - zumindest auf dem Papier - als Beeinträchtigung der Natur angesehen wurde, ist nach unserer Auffassung definitiv falsch. Das wollen wir gern korrigieren.