Protokoll der Sitzung vom 09.05.2001

Bei der Weiterentwicklung der beruflichen Schulen geht es also nicht um eine Privatisierung staatlicher Aufgaben, sondern um das Ziel, öffentliche Aufgaben besser, effektiver, zukunftsgerichtet zu lösen. Das Ministerium wird demnach zukünftig die Aufgabenstellung und die Standards festzulegen und die Mittel zur Aufgabenerfüllung bereitzustellen haben. Die Art der Aufgabenerfüllung wäre dann eigenverantwortlich

(Ute Erdsiek-Rave)

von den Regionalen Berufsbildungszentren festzulegen.

Zweitens. Das Regionale Berufsbildungszentrum soll eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Institution werden, die auf die besonderen Anforderungen in der jeweiligen Region und mit besonderen Schwerpunkten, die dort in der Ausrichtung erforderlich sind, eigenverantwortlich reagieren und handeln kann.

(Rolf Fischer [SPD]: Sehr vernünftig!)

Ebenso sollen Investions- und Organisationsentscheidungen künftig in der Schule entschieden und verantwortet werden.

Nicht nur aus Wirtschaftsbetrieben, sondern auch aus der Entwicklung von Schulen in Deutschland, in Schleswig-Holstein der letzten Jahre weiß man: Entscheidungsfreiheit setzt Innovationen frei. Das trifft schon jetzt insbesondere auf die Arbeit der beruflichen Schulen zu. Hier wird schon heute flexibel reagiert, offen mit Dualpartnern die schulische Ausbildung den jeweiligen modernen Erfordernissen angepasst. Der vorhandene Freiraum ist dafür aber nicht ausreichend.

Drittes Ziel. Eine Berufsschule, die als Regionales Berufsbildungszentrum ihre Ressourcen den regionalen Partnern der Weiterbildung zur Verfügung stellt, leistet auch einen Beitrag zur effektiveren Nutzung öffentlicher Mittel in der beruflichen Bildung. Denn für diese Angebote sollen die Schulen Einnahmen erzielen können.

Natürlich geht es nicht darum, dass sich die Berufsschulen mit staatlicher Unterstützung sozusagen als Konkurrenz zu den vorhandenen Weiterbildungsanbietern auf dem Markt konkurrierend positionieren, sondern es geht um eine sinnvolle Verknüpfung von Aus- und Weiterbildung, mit der das lebensbegleitende Lernen, von dem so viel die Rede ist, schon in der Erstausbildung begonnen wird.

Wir wollen auf diesem Weg die Kooperation mit den Dualpartnern und den Weiterbildungseinrichtungen ausbauen und gemeinsam das Weiterbildungsangebot in den Regionen auf ein Niveau heben und auch quantitativ so ausrichten, dass es den Erfordernissen der jeweiligen Region Rechnung trägt.

Dazu gehört auch, dass die Finanzverfassung der Schulen sowohl in Bezug auf das Personal als auch auf die Liegenschaften und die Ausstattung kosten- und leistungsorientiert ausgebaut wird.

Nicht zuletzt müssen die beruflichen Schulen dafür rechtsfähig werden, damit sie als gleichwertige Partner im regionalen und Weiterbildungsverbund verbindlich und gleichberechtigt - das betone ich noch einmal

kooperieren können. Dies alles sind gute Gründe und gute Argumente, um den beruflichen Schulen den Weg hin zu diesen Regionalen Berufsbildungszentren zu öffnen.

Das ist der inhaltliche Weg. Ich will noch ein paar Bemerkungen dazu machen, wie es nun weitergehen soll. Ich habe diese Überlegungen im März dieses Jahres in einem Eckpunktepapier öffentlich vorgestellt und mit Vertretern der Wirtschaft, der Kammern und der Weiterbildungsinstitutionen an einem so genannten runden Tisch diskutiert.

Bis zum Herbst 2001 wird eine Arbeitsgruppe des Ministeriums ein Konzept erstellen, in dem Detailfragen geklärt und beantwortet werden, auch solche Fragen, die am runden Tisch und in Stellungnahmen und Gesprächen mit den Institutionen, den Verbänden gestellt und problematisiert worden sind. Dieses Konzept wird der Öffentlichkeit auf einer Fachtagung im Oktober dieses Jahres vorgestellt.

Um die neue Struktur, auch die neue Rechtsstruktur zu erproben, soll an einigen ausgewählten Schulen eine Pilotphase durchgeführt werden. Ich betone bewusst Pilotphase, weil wir keinen Modellversuch machen wollen. Wir wollen, dass diese Schulen den Anfang machen, um Erfahrungen zu sammeln. Wir wollen sie durch externe Evaluation begleiten lassen. Diese Pilotphase wird ausgeschrieben. Das Interesse daran das wissen viele von Ihnen - ist an mehreren Standorten bereits artikuliert worden. Die dort gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen werden in ein Reformgesetz zur beruflichen Bildung in Schleswig-Holstein Eingang finden.

Ich hoffe im Interesse aller Beteiligten darauf, dass die Weiterentwicklung der berufsbildenden Schulen zu regionalen beruflichen Bildungszentren im Konsens umgesetzt werden kann. Es täte diesem Vorhaben sehr gut, wenn es die Unterstützung aller, nicht nur der Verbände, die im beruflichen Schulbereich tätig sind, sondern auch aller Fraktionen fände. Um diese Unterstützung werbe ich bei Ihnen allen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich danke der Frau Ministerin für ihren Bericht, eröffne jetzt die Aussprache und erteile zunächst Frau Abgeordneter Eisenberg das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Berichtsantrag der Regierungsfraktionen aus der letzten Landtagstagung war in weiten Teilen, fast wörtlich,

(Sylvia Eisenberg)

von der am 27. Februar vorgelegten Dialogfassung des Bildungsministeriums zum Projekt „Weiterentwicklung der beruflichen Schulen“ abgeschrieben. Er diente - so kann ich das nur bewerten - wohl nur dem Zweck, dieses Thema auch von Ihrer Seite nun endlich zu besetzen. Auch hier kann ich sagen: Willkommen im Boot, Frau Birk.

(Beifall bei CDU und FDP)

Wenn Sie sich bereits etwas früher mit diesem Thema auseinander gesetzt hätten - wie es die CDU getan hat -, hätten Sie schnell feststellen können, dass die von Ihnen geforderten Antworten erst nach umfänglichen Diskussionen und Entscheidungsprozessen mit allen an der beruflichen Bildung beteiligten Kräften gegeben werden können.

Das war in der Kürze der Zeit sicher nicht möglich. Insofern war der Berichtsantrag unnötig. Der Bericht selbst bietet auf seinen insgesamt 14 Seiten nicht viel Neues.

Fasse ich das Ergebnis des runden Tisches zusammen, der zu dieser Dialogfassung getagt hat, so ergibt sich, dass es alle Gesprächspartner begrüßen würden, wenn die beruflichen Schulen mehr Eigenständigkeit und größere Gestaltungsfreiräume erhielten, um effektiver und schneller auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes reagieren zu können. Sie finden den Wortlaut im Bericht auf Seite 11. Das ist eine Forderung, die die CDU bereits im letzten Jahr programmatisch dargelegt hat und die in diversen Presseveröffentlichungen der CDU-Landtagsfraktion nachzulesen ist. Insofern ist dies vom Ergebnis her nichts Neues. Wenn wir aber schon einmal Übereinstimmung erzielt haben, dann sollten wir dieses Ergebnis festklopfen, und zwar unabhängig von dem Ziel der Neustrukturierung der beruflichen Schulen. Diesem Vorhaben dient Punkt 2 unseres Antrags.

Ebenfalls unabhängig von der Neustrukturierung ist für die CDU auch die Erhaltung und Festschreibung des staatlichen Bildungsauftrags der beruflichen Schulen bezogen auf die berufliche Erstausbildung und die Berufsvorbereitung. Wir scheinen darin einig zu sein, dass dieser Bereich Kernbereich der beruflichen Schulen bleiben muss. Daher ist er auch weiterhin durch verbindliche Zuschüsse vonseiten des Landes und der Schulträger sicherzustellen. Übrigens ist das auch eine Forderung der Wirtschaft und der Kammern, wie wir auf der CDU-Fachtagung am 25. März 2001 zu diesem Thema - zu der ich Sie herzlich eingeladen habe - gehört haben. Punkt 3 unseres Antrags dient der Festschreibung dieses Zieles.

Die Anzahl der offenen Fragen, die sich aus dem Bericht des Bildungsministeriums ergibt, übersteigt die

Anzahl der Antworten und der einvernehmlichen Feststellungen um ein Vielfaches. Sie betreffen besonders die Stellung der beruflichen Schulen im Rahmen der Weiterbildungsorganisationen in der Region sowie die Anforderungen an die Lehrkräfte der beruflichen Schulen. Aus Diskussionsbeiträgen der CDU-Fachtagung war zu erkennen, dass vor allen Dingen die Handwerkskammern mit ihren hervorragend arbeitenden Weiterbildungseinrichtungen - aber auch andere Weiterbildungsorganisationen - durch eine staatlich geförderte Berufsschule Wettbewerbsverzerrungen auf dem Weiterbildungsmarkt fürchten. Diesen Befürchtungen gilt es mit der Forderung nach strikter Trennung zwischen dem staatlich finanzierten Bereich und dem geplanten Weiterbildungsbereich vorzubeugen. Diese Festschreibung bezweckt Punkt 3 unseres Antrags.

Es kommt ein weiterer Punkt hinzu: Wir als Politiker kennen besonders auch die Wirksamkeit und die Bedeutung von Sprachregelungen. Der Begriff Regionales Bildungsz e n t r u m verursacht in Kreisen der Kammern weitere Befürchtungen, erweckt er doch den Eindruck, als wollten die beruflichen Schulen wie eine Spinne im Netzwerk der Weiterbildungsorganisationen alles andere an sich ziehen und vernichten. Ich sage deutlich, dass er den Eindruck erweckt. Das ist natürlich nach Aussage der beruflichen Schulen gerade nicht der Fall. Sie wollen als Partner, Dienstleister und integraler Bestandteil eines regionalen Bildungsnetzwerkes arbeiten und ihre Möglichkeiten und Kompetenzen in das Netzwerk der vorhandenen Organisationen einbringen und - wenn notwendig und wünschenswert - durch zusätzliche Angebote erweitern. Dieses den Dualpartnern insgesamt zu verdeutlichen, muss auch Aufgabe der Politik sein.

Aber jede Reform, soll sie denn gelingen, fordert die aktive Mitarbeit aller Beteiligten. Zu diesen gehören auch die Schulleitungen und die Lehrkräfte. Zu den neuen Anforderungen an die Lehrkräfte - und vielleicht auch zu den Veränderungen - wird in dem Bericht so gut wie nichts ausgesagt. Bei der jetzigen vielfältigen Belastung der Lehrkräfte an beruflichen Schulen und dem bereits vorhandenen und zukünftigen Lehrermangel stellt sich allerdings die Frage, inwiefern die Lehrkräfte überhaupt in der Lage und bereit sind, sich in den Prozess der Neustrukturierung einzubringen. Das wird mit Sicherheit nicht gelingen, wenn die Umstrukturierungen auch nur den Geruch eines Sparkonzeptes erahnen oder eine schleichende Entbeamtungspolitik vermuten lassen. Ich will schon an dieser Stelle davor warnen und erkläre für die CDU, dass wir dies nicht mitmachen werden.

Jede Reform ist in der Anfangsphase im Allgemeinen nicht kostenneutral zu gestalten, es sei denn, es gibt

(Sylvia Eisenberg)

Besonderheiten. Andererseits, so glauben wir, bieten veränderte Aufgabenfelder auch für Lehrkräfte die Chance, sich selbst und andere fort- und weiterzubilden und damit über den eigenen Tellerrand hinaus ihre fachliche und pädagogische Kompetenz einzubringen und einen Beitrag zur Fortentwicklung einer Region insgesamt zu leisten. Viele Lehrkräfte sind dazu bereit.

Langjährige Modellversuche oder Pilotprojekte erscheinen uns daher gerade unter diesem Gesichtspunkt wenig sinnvoll. Wenn den beruflichen Schulen übereinstimmend größere Gestaltungsspielräume eingeräumt werden sollen, wenn sie die Chance der Öffnung erhalten sollen, so muss das für alle beruflichen Schulen gleichermaßen gelten, um einer unterschiedlichen Entwicklung der Schulen in den Regionen vorzubeugen. Ich bin der festen Überzeugung, dass die beruflichen Schulen die Weiterentwicklung als Chance begreifen und diese Chance auch freiwillig wahrnehmen werden.

Die CDU unterstützt das Ziel der Weiterentwicklung der beruflichen Schulen nicht nur, weil wir dieses Ziel zuerst formuliert haben. Wir denken, dass durch partnerschaftliche Kooperation zwischen den beruflichen Schulen und anderen Weiterbildungseinrichtungen in der Region Konkurrenzsituationen vermieden, Synergieeffekte erzielt und solche Fort- und Weiterbildungsangebote geschaffen werden können, die - mit Unterschieden zwischen den einzelnen Regionen bisher nicht vorhanden waren. Damit wird auch ein Beitrag zur wirtschaftlichen Fortentwicklung einer Region geleistet. Frau Erdsiek-Rave, wir werden diesen Entwicklungsprozess kritisch und fachkompetent begleiten.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Joachim Behm [FDP])

Ich erteile Herrn Abgeordneten Jacobs das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Weiterentwicklung der beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren beherrscht zurzeit die berufsbildungspolitische Diskussion. Es könnte der Eindruck entstehen, das Thema sei neu. Frau Eisenberg hat in ihrem Beitrag diesen Eindruck unterstützt, da sie sagte, das sei von der CDU aufgegriffen worden. Ich behaupte an dieser Stelle, dass ich seit 1995 mit diesem Thema befasst bin. Gemeinsam mit dem Kollegen Kayenburg haben wir bereits 1995 auf einer Podiumsdiskussion dazu Stellung nehmen sollen und müssen. Dieses Thema lag eine Zeit lang auf Eis. Es wurde durch die Diskussion

über die Lehrerverbeamtung überschattet und dadurch ein wenig verdrängt. Nachdem die Lehrer aber wieder Beamte werden können, hat man dieses Thema - gerade vonseiten der Berufsschullehrerverbände - wieder aufgegriffen.

Die Berufsschullehrerverbände haben als Erstes kritisiert, dass beispielsweise im Koalitionsvertrag darüber nichts zu finden gewesen sei,

(Holger Astrup [SPD]: Selbstverständlich ha- ben wir eine Aussage gemacht!)

und Sie haben im letzten September sogar einen Berufsschultag unter dieses Motto gestellt. Dort hat sich übrigens auch die Bildungsministerin zu diesem Thema ausführlich geäußert und seinerzeit schon einmal signalisiert, dass diese Funktionsweise an drei Standorten erprobt werden soll.

Im Januar haben wir uns überlegt, uns einmal einen Überblick zu verschaffen, und haben deshalb einen entsprechenden Berichtsantrag gestellt. Sie sagen, wir hätten das von einem Papier wörtlich abgeschrieben. Das Papier kannten wir nicht. Ich habe allerdings 40 Papiere zu diesem Thema zu Hause auf dem Schreibtisch liegen und irgendwo haben wir das sicherlich auch herausgeschrieben; ich meine damit den Vorspann, denn darin finden sich allgemein gehaltene Dinge, die einfach auf das Thema hinführen. Die Fragen sind uns selbstverständlich selbst eingefallen. Allerdings habe ich bei der Formulierung gleich festgestellt, dass der Weg dorthin schwierig und steinig ist. Denn auf dem Weg dorthin habe ich schon eine gewisse Nervosität insbesondere bei einigen Weiterbildungsträgern feststellen können, die um irgendwelche Verlagerungen von Kompetenzen fürchten. Anfang März hat dann die Landesregierung eine Dialogfassung über die Weiterentwicklung veröffentlicht und einige - das gebe ich zu - unserer ursprünglich gestellten Fragen hatten sich dadurch erübrigt.

Dann gab es Anfang März noch einen runden Tisch und auch da haben alle Beteiligten eine Öffnung der Berufsschulen in dieser Richtung sehr begrüßt. Auch Sie als CDU haben eine Fach- und Expertentagung durchgeführt und versucht, die Frage zu beantworten, wie viel Freiheit die beruflichen Schulen nun wirklich brauchen. Offensichtlich gab es auch bei Ihren Teilnehmern zu diesem Thema nur positive Stimmen. Die wenigen Ausnahmen haben Sie vorhin in Ihrem Redebeitrag genannt. Ich jedenfalls danke der Landesregierung für die zügige Umsetzung unseres Berichtsantrages und möchte nur noch einmal kurz an die Herkunft erinnern.

Die Pläne zur Neubestimmung der Aufgaben der beruflichen Schulen reihen sich ein in eine gesamtge

(Helmut Jacobs)

sellschaftliche Diskussion über den Stellenwert und die Aufgaben der Schulen heute. Für die allgemein bildenden Schulen ist seit langem nicht mehr strittig, dass ihre Aufgaben weit über die reine Wissensvermittlung durch den Unterricht hinausreichen müssen und dass sie, wie im Schulgesetz festgeschrieben, weit stärker als in der Vergangenheit sowohl Aufgaben der Erziehung als auch Aufgaben der Betreuung und des Vorhaltens von Angeboten der Jugendarbeit und Jugendhilfe durch Vernetzung mit anderen Institutionen wahrnehmen müssen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Für die beruflichen Schulen stellt sich die Aufgabe natürlich ganz anders, weil ihre Schülerinnen und Schüler ältere Jugendliche und junge Erwachsene sind, für die die Schule nicht der einzige Lebensmittelpunkt ist, sondern sich diese Aufgabe - jedenfalls an der „klassischen“ Berufsschule - mit dem Ausbildungsplatz und damit mit dem Einstieg ins Berufsleben teilen muss. Für jeden Bereich der beruflichen Qualifikation gilt aber heute, dass das Lernen und das Bemühen um den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen ein lebenslanger Prozess sein muss. Daraus ergibt sich, dass die Berufsschule ihre Aufgabe nicht spätestens zum Ende der dreijährigen Berufsausbildung erfüllt hat. Sie ist nicht nur der Ort der begleitenden Erstausbildung, sondern auch der Fort- und Weiterbildung, soweit diese nicht im Ausbildungsbetrieb beziehungsweise am Arbeitsplatz geleistet wird. Diese Ausweisung der Aufgaben wird nicht ohne strukturelle Änderung möglich sein.

(Günter Neugebauer [SPD]: Das ist wahr!)