Deswegen sagen wir Ihnen: Wer Vorsorge will, wer dem Parlamentsgesetz Vorrang vor dem Verordnungsweg einräumen will, muss den Nachtragshaushalt hier entsprechend in Angriff nehmen.
Der zweite Punkt lautet - ich komme darauf zu sprechen, weil er erwähnt wurde, Herr Kollege Neugebauer -, es gebe keine Vorschläge der CDU. Ich darf nur daran erinnern, dass Sie persönlich bei den Haushaltsberatungen 2000 die Gelegenheit genutzt haben, gegen
die Drucksache 14/2599 zu stimmen. Das war der Antrag der CDU-Fraktion „Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans 2000“. Insgesamt hat er 15 Seiten umfasst, Herr Kollege. Das Schwarze war die Schrift. Sie haben dagegen gestimmt. Ich wollte Sie nur daran erinnern, wenn Sie Anregungen suchen, schauen Sie einmal in dieser Drucksache nach.
Zum Thema „Redlichkeit der Sprache“ möchte ich Folgendes anmerken, Frau Kollegin Spoorendonk! Es hat zum ersten Mal in der Geschichte des Landes Schleswig-Holstein - so glaube ich, anderenfalls möge mir der Finanzminister widersprechen - eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht im Wege einer einstweiligen Anordnung gegeben, die dazu geführt hat, dass ein Haushaltsvollzug vom Bundesverfassungsgericht gestoppt worden ist.
Antragsteller waren die Fraktionen von CDU und F.D.P.; verloren hat die Landesregierung: „von Grünen und SPD“. Daraus nun ein Unentschieden zu machen, konnte selbst das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen. Denn erst nachdem das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die Landesregierung erklärt hatte, sich so zu verhalten, wie es die Antragsteller beantragt haben, haben Sie gesagt: Dann ist das Rechtsschutzinteresse in der Hauptsache erledigt.
Das heißt: Erst nachdem sich die Regierung so verhalten hat, wie die Opposition es vorher eingefordert hatte, ist das Verfahren nicht zum Ende geführt worden. Es ist also ein klarer Punktsieg für eine entsprechende Haushaltsklarheit und -wahrheit der Opposition.
Wie gesagt: Das Angebot zur Zusammenarbeit hat der Kollege Sager gemacht. Ich will nur hinzufügen: Dazu gehört, dass Sie bereit sind, über eigene Hürden zu springen. Eine Zusammenarbeit nach dem Motto „Die Opposition hat bei den Schwierigkeiten mitzumachen und die Regierung verteilt darüber hinaus die Nettigkeiten“ wird es mit uns nicht gehen.
Das heißt im Klartext - das hat der Kollege Wadephul auch gesagt -: Wir wollen nicht mehr Geld, sondern Rechtssicherheit für die Kommunen, wenn es um ihre Finanzierung geht. Es geht um Haushaltswahrheit,
Haushaltsklarheit und um Berechenbarkeit. Wer Vorsorge treffen will, sollte sie heute treffen, Herr Minister, statt im Herbst hierhin zu kommen und zu sagen: „Wir haben leider kein Geld für 2001“. Und dann heißt es: Alles Hopplahopp in Form von Sonderausschüssen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zweizeiler des Bundesverfassungsgerichtes muss Sie doch hart getroffen haben.
Sie sind mit Ihren Klagen angetreten, das Liegenschaftsmodell zu torpedieren. Dann sind sie schon vorsichtiger geworden und haben bei Ihren eigenen Haushaltsanträgen die Rückübertragung gar nicht beantragt.
Was ist Sache? - Sie haben zwei Verfahren betrieben. In dem einen Verfahren hat es eine einstweilige Entscheidung gegeben, dass wir die Einnahmen wie einen Kredit behandeln müssen.
(Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Ich kann Ihnen die Rede heraussuchen, die Sie im Au- gust 1998 gehalten haben!)
Wir haben es deshalb wie einen Kredit behandelt und konnten deshalb die Nettoneuverschuldung senken oder Investitionen finanzieren. Dann haben wir offen und ehrlich gesagt: Daran halten wir uns natürlich auch in der Zukunft.
Es gab Hinweise vor der Wahl. Wir haben Ihnen gesagt: „Dann ziehen Sie doch Ihr Verfahren zurück. Das ist erledigt.“ Aber Sie wollten das nicht. Dann haben Sie noch auf den Organstreit gesetzt. Das Gericht hat es abgelehnt, sich mit Ihrem Verfahren zum Organstreit überhaupt zu beschäftigen. Stattdessen ist es unmittelbar zu den Akten gelegt worden.
Insofern sage ich Ihnen: Das Liegenschaftsmodell, wie wir es uns vorgenommen haben, ist angelaufen. Wir werden es zu Ende führen. Viele Länder interessieren sich dafür, es in modifizierter Form ebenfalls zu machen. Wir akzeptieren die eine Auflage.
Aber die entscheidende Frage ist das Liegenschaftsmodell. Sie sind daran gescheitert, das Liegenschaftsmodell über Verfassungsklagen kaputt zu machen. Das müssen Sie auch einmal zugeben.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich bemerken, dass offensichtlich die Höhenluft des Präsidentenstuhls den Kollegen Stritzl zum Aufwachen gebracht hat. Es war eine sehr brillant vorgetragene Rede.
Die historische Wahrheit kann man locker und leicht darstellen. Wir haben hier im September eine Debatte
geführt. Herr Minister, ich habe Ihre Worte noch genau im Ohr. Ich habe sogar Wetten entgegen genommen - vielleicht weiß das der eine oder andere noch -, und zwar gegen den Minister, Herrn Steinbrück, Herrn Neugebauer und Herrn Dr. Rümker. Hier ist nämlich erklärt worden, die einstweilige Anordnung werde gar nicht erlassen, weil die Veräußerung der Liegenschaften - begutachtet durch Herrn Wegener und andere Verfassungsexperten; Herr Wegener ist leider auch nicht mehr da - als völlig bedenkenlos dargestellt worden ist.
Herr Minister, eine Feststellung des Kollegen Stritzl stimmt doch: Es gab bisher in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland noch keine Gelegenheit, bei der das Verfassungsgericht im laufenden Haushaltsjahr gesagt hat: „Stoppt das!“. Das war ja auch Ihre Hoffnung. Sie haben gesagt: „Stopp! So wie Sie es gemacht haben, geht es nicht.“
Wenn Sie meine Redebeiträge nachlesen, dann werden Sie von mir kein Wort finden, dass ich gesagt hätte, dass die Veräußerung der Liegenschaften an Dritte oder auch an die eigene Gesellschaft an sich kritisierenswert, verfassungsrechtlich bedenklich oder verboten wäre. Ich habe immer gesagt: Die Einnahmen aus dem In-sich-Geschäft mit der I-Bank müssen Sie wie einen Kredit verbuchen, weil es, was das Unternehmen Schleswig-Holstein angeht, nichts anderes als eine Verlängerung der Bilanz nach außen ist.