Diese Auffassung ist exakt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Wir sind froh darüber, dass Sie gezwungen worden sind, die Einnahmen nicht einfach zu verfrühstücken, sondern dass Sie sie benutzen müssen, um die sonstige Verschuldung herunterzuschrauben oder um Investitionen für die Zukunft zu tätigen.
Wir haben Sie daran gehindert, Geld zulasten des Landes Schleswig-Holstein zu verfrühstücken, auf das wir jetzt dringend angewiesen sind.
Lassen Sie sich einmal von der neuen Justizministerin darüber aufklären, dass es in einem Zivilverfahren möglich gewesen wäre, nur eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Die Hauptsache hätten wir gar nicht einreichen müssen.
Im öffentlichen Recht geht das leider nicht. Dann müssen Sie gleichzeitig Klage in der Hauptsache erheben. Selbstverständlich erheben Sie bei allen möglichen denkbaren Problemen die Klage, weil Sie sonst Ihres Rechtsmittels verlustig gehen. Aber Sie machen daraus, die Opposition hätte verloren. Das wird Ihnen,
wenn Sie dabei bleiben, den Bart rauben, nämlich den Bart des Propheten, den Sie sich angelegt haben.
Lassen Sie sich einmal ordentlich juristisch beraten, Herr Minister. Dann kommen Sie nicht mehr auf diese Gedanken.
Das Wort zu einem weiteren Beitrag nach § 58 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung hat der Herr Oppositionsführer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Möller, nachdem wir gestern schon den Sachverhalt klar gestellt haben, habe ich ehrlich kein Verständnis mehr für Ihre Äußerungen. Ich frage mich wirklich, ob ich das eher unter „frech“ oder bei „dumm“ subsumieren soll.
Aber eines werden wir mit Sicherheit nicht zulassen, nämlich eine Legendenbildung dieser Art. Sie und nur Sie haben verloren.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt Ihnen, dass Sie im vorauseilenden Gehorsam sogar weiter gegangen sind als in der einstweiligen Verfügung angeordnet. Was heißt das denn anderes, als dass Ihr Vorhaben, der Immobiliendeal - nämlich die Veräußerung, die Rückmietung und die Hereinnahme der Gelder in den Konsum und sie nicht als Kredit zu verbuchen -, untersagt worden ist? Das ist doch der entscheidende Punkt. Von daher ist das, Herr Minister, was Sie hier verbreiten, schlichtweg Legendenbildung. Es ist die Unwahrheit.
Dass Sie an selektiver Wahrnehmung leiden, haben wir auch vorhin in Ihrem Beitrag gehört. Der Landesrechnungshof hat an keiner Stelle gesagt, die Haushaltsergebnisse seien erfreulich. Im Gegenteil: Er bestätigt Ihnen teilweise schwerwiegende Verstöße gegen das Gebot des sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuermitteln. Das ist Ihre Art von Wahrnehmung, Herr Minister. Wenn Sie sich hier hinstellen und dann noch großartig verkünden, Sie hätten die Verfassung eingehalten, kann ich nur sa
Sie hätten gegen die Verfassung verstoßen, wenn wir Sie - wie es der Herr Kollege Kubicki auch deutlich gemacht hat - nicht gehindert hätten, diesen Immobiliendeal durchzuführen. Das ist die Wahrheit und nicht das, was Sie hier als Legende verbreiten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört; also haben wir in der Sache abzustimmen.
Wer dem Antrag der CDU seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und F.D.P. gegen die Stimmen der CDU abgelehnt worden.
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann kann ich die Aussprache eröffnen und will das Wort für die antragstellende Fraktion der Frau Abgeordneten Schmitz-Hübsch erteilen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann verstehen, dass die Klarstellungen, die eben erfolgt sind, bei der SPD-Fraktion zu Unruhe führen, aber ich bitte doch darum, dass diejenigen, die den Raum verlassen wollen, das schnell tun, Herr Nabel, denn ich habe nur fünf Minuten Redezeit.
Wir kommen jetzt wieder zu einem ruhigeren Thema. Es geht jetzt um „ziel“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion will es nun wissen! Wir wollen wissen, was es auf sich hat mit dem „größten Modernisierungsprojekt in der Geschichte unseres Landes“.
Wir wollen wissen, woher die Gelder kommen, die später von der Landesregierung mit segnender Hand im ganzen Land verteilt werden. Wie viel kommt wirklich von der EU, vom Bund, vom Land? Wie viel sollen Kommunen, sollen Verbände und private Unternehmen beitragen? Wie verteilen sich die Mittel auf die einzelnen Jahre?
Schon heute möchte ich ankündigen, dass wir uns die finanzielle Beteiligung der Kommunen besonders genau ansehen werden.
Im Koalitionsvertrag wird das geplante Abzocken der Kommunen durch die Landesregierung dadurch gerechtfertigt, dass diese ja in hohem Maße von dem geplanten Förderprogramm profitierten. Wenn den Kommunen also das, was sie an Mittel aus „ziel“ erhalten, wieder weggenommen wird und sie obendrein noch Komplementärmittel aufbringen sollen, wird das Ganze zu einem Nullsummenspiel.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, wenn ein solcher Schwindel geplant ist, dann wollen wir das öffentlich machen. Dann sollen das auch alle Bürgerinnen und Bürger im Land wissen.
Weiter will die CDU alles über die geplante Verwendung wissen. Der Wirtschaftsminister hat soeben bekannt gegeben, dass die einzelbetriebliche Förderung fortgesetzt wird und nicht mehr auf die Konversionsstandorte beschränkt werden soll. Das ist erfreulich, denn die strenge gebietsmäßige Abgrenzung führte zu Benachteiligungen von Firmen im ländlichen Raum. Die einzelbetriebliche Förderung soll - wie bisher auch - im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe stattfinden. Die Landesregierung hat vor, die GAMittel mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung - EFRE - zu kombinieren. Diese Mittel sollen additiv eingesetzt werden, heißt es.
Abgesehen davon, dass die Genehmigung der Verwendung der EFRE-Mittel für einzelbetriebliche Förderung noch aussteht, möchten wir genau wissen, wie das gehen soll. Darf das Land zum Beispiel Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Komplementierung von EU-Mitteln verwenden?
Wir wollen weiter wissen, wie die Entscheidungsprozesse über die Verwendung der Mittel ablaufen. Dass es Regionalbeiräte gibt, deren Meinung gehört werde, liest sich immer so nett. Tatsache ist aber, dass die letzte Entscheidung über die Förderung eines Projektes oder einer Investition bei der IMAG liegt, also bei den Ministerien. Deswegen hat es in den vergangenen Jahren immer wieder Irritationen gegeben. Auch darüber möchten wir informiert werden.
Schließlich wollen wir wissen, welche Kosten die Bearbeitung dieses Geldverteilungsprogramms verursacht und inwieweit im Anschluss ein Controlling bezüglich der ordnungsgemäßen Verwendung der bewilligten Mittel erfolgt.
Meine Damen und Herren, das Programm ist nicht neu. Hier werden zusammengefasst die Programme für Arbeit für Schleswig-Holstein, dann das ehemalige Regionalprogramm für den ländlichen Raum, es kommen EU-Mittel aus EFRE und dem Europäischen Agrarfonds hinzu sowie Mittel aus den Gemeinschaftsaufgaben zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Alles wird bunt durcheinander gewürfelt und dem staunenden Volk unter dem Namen „ziel: Zukunft im eigenen Land“ verkauft.
Leider ist dabei jegliche Transparenz verloren gegangen. Deshalb fordert die CDU mit diesem Antrag, die Förderpraxis des Landes wieder klarer und überschaubarer zu machen - und für alle verständlich, nicht nur für einzelne Mitglieder in Verwaltungen und Regierung.
Weil ich das Signal bekommen habe, dass auch in den Regierungsfraktionen eine Menge Unklarheit besteht, was nun alles darin versteckt ist, gehe ich davon aus, dass Sie unserem Antrag zustimmen werden. Ich bitte jedenfalls darum.