Der zweite Punkt - den haben Sie auch angesprochen das sind die regionalen Planungsräte in § 6 a des Gesetzentwurfes. Wir sehen die regionalen Planungsräte nicht eindeutig demokratisch legitimiert
und ich bin auch ganz sicher, dass sich die kleinen Kommunen bei der jetzigen Formulierung „angemessen“
Somit ist auch die Qualität des Zweidrittelquorums mit Sicherheit infrage zu stellen. Die SPD-Fraktion befindet sich in der Frage der Kommunalisierung von Planungsaufgaben seit längerem im Gespräch mit den Kommunen. Federführend ist hier unser Fraktionsvorsitzender. Abgesehen von der Notwendigkeit der Anpassung des Landesplanungsgesetzes an das novellierte Raumordnungsgesetz des Bundes - das steht auch noch an - will auch die SPD eine Stärkung kommunaler Instrumente. Wir setzen uns auch für möglichst viel interkommunale Kooperation auf möglichst vielen Planungsebenen ein.
Wir sollten in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit diskutieren, Planungsaufgaben zu reduzieren oder sogar Planungsebenen wegfallen zu lassen.
Kollege Schlie, wir wollen uns nicht verweigern, Sie brauchen uns nicht zu bitten. Wir sehen diese Vorlage der kommunalen Familie als eine sehr gute Diskussionsgrundlage an,
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU will mit ihrer Gesetzesinitiative die Möglichkeit schaffen, dass Kreise und kreisfreie Städte zur Erarbeitung von Regionalplänen regionale Planungsräte bilden dürfen. Soweit damit das Ziel verfolgt wird, kommunale Planungen stärker zu kommunalisieren, als dies bisher der Fall ist, haben Sie unsere Unterstützung. In einem Punkt teilen wir Ihre Einschätzung allerdings nicht: Wir sehen diese Frage nicht als eine Fortsetzung der Funktionalreform an, denn letztlich schaffen Sie mit der Bildung von regionalen Planungsbehörden zwischen Kreis- und Landesplanungsbehörde eine Mittelbehörde, wodurch Sie Bestrebungen der Funktionalreform konterkarieren.
Das ist meines Erachtens eindeutig. In der Konsequenz müssten Sie dann auch beispielsweise bei der Formulierung von Landschaftsrahmenplänen Planungsräte schaffen. Ich gehe davon aus, dass auch Sie sich vorstellen, dass - unter Berücksichtigung des Konnexitätsprinzips - Regionalräte vom Land bezahlt werden müssten, denn sie würden eine Landesaufgabe übernehmen. Insofern ist es wichtig, im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf auch über Kosten zu sprechen.
Mir ist bewusst, dass im Land insgesamt über zu viel Planung gestöhnt wird. Es lässt sich aber auch nicht leugnen, dass die steigenden Nutzungsansprüche auf die sich nicht vermehrenden Flächen dazu führen, dass wir mehr Planung brauchen, um diesen ver
schiedenen Nutzungsansprüchen gerecht zu werden. Ich weiß, dass dies im Lande teilweise als Bevormundung empfunden wird, aber wir müssen uns im Landeshaus darüber im Klaren sein, dass wir dies im Interesse übergeordneter Interessen, die wir haben, auch tatsächlich wollen müssen.
Bei der Aufstellung der Pläne muss sichergestellt sein, dass die verschiedenen Nutzungen gerecht gegeneinander abgewogen werden. Wir wissen alle, dass bestimmte rechtliche Rahmenbedingungen - ich nenne hier das Landesnaturschutzgesetz - dies verhindern. Daran kann die Einrichtung von regionalen Planungsräten auch nichts ändern. Wenn wir das nicht wollen, müssen wir das Landesnaturschutzgesetz ändern. Regionale Planungsräte kommen an diesen gesetzlichen Vorgaben nicht vorbei.
Für die F.D.P. ist entscheidend, dass die Landesplanung regionale Belange und übergeordnete Interessen vernünftig miteinander verknüpft. Wir können nicht erkennen, dass grundsätzlich dagegen verfahren wird und dass dies an den jetzigen Landesplanungsstrukturen liegt. Wenn dagegen verfahren wird, ist dies teilweise auch mangelnder Überzeugungskraft zuzuschreiben oder es liegt an entsprechenden anderen Gesetzen wie zum Beispiel dem Grundlagengesetz.
In der Vergangenheit haben wir im Rahmen von verschiedenen Diskussionen hier im Hause erfahren, dass die Bereitschaft von Kreisen und Gemeinden, Belange, die über die Grenze der eigenen Gebietskörperschaft hinausgehen, angemessen zu berücksichtigen, gering ist. Von daher betrachten wir das Instrument der regionalen Planungsräte mit einer gewissen Skepsis. Ich will aber auch nicht verhehlen, dass wir - insgesamt gesehen - einer größeren Beteiligung der Kommunen an der Regionalplanung sehr wohl zustimmen. Ich hoffe auf eine konstruktive Diskussion im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Happach-Kasan, das hat mich nun doch gewundert, dass Sie hier gesagt haben, wir bräuchten in diesem Land mehr Planung. In der letzten Legislaturperiode habe ich das weniger so verstanden. Ich bin auch nicht überzeugt davon, dass wir tatsächlich mehr Planung brauchen. Wir brauchen eine effiziente Planung. Ich glaube, das ist das Problem, vor dem wir stehen. Die Effizienz einer Planung ist natürlich auch davon abhängig, wie weit diese Planung tatsächlich
von der Ebene der Betroffenen mitgetragen wird. Dabei kann die Frage der Kommunalisierung eine große Rolle spielen. Ich finde es daher richtig, dass die CDU diese Initiative ergriffen hat, die von den kommunalen Landesverbänden getragen wird.
Ich würde allerdings - im Gegensatz zum Kollegen Wodarz, der von mir sehr geschätzt wird - nicht sagen, dass dies eine sehr gute Vorlage ist. Ich glaube, dass diese Vorlage doch noch erhebliche Kinken hat, die in den Ausschussberatungen verbessert werden müssen.
Die Zielrichtung, die Zukunftsplanung von Regionen abgeleitet von der Raumordnungsplanung des Landes stärker an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu binden, halten wir für richtig. Frau Dr. HappachKasan hat allerdings die richtige Frage gestellt: Laufen wir zwischen diesem Spannungsfeld von Vereinfachung auf der einen Seite und damit zusammenhängender Kommunalisierung auf der anderen Seite nicht Gefahr, neue Ebenen zu verankern, die es für die Bürgerinnen und Bürger nicht transparenter und einfacher machen, sondern das Planungsgeschehen in diesem Lande eher noch verwirrender gestalten, weil hier eine Ebene eingezogen wird, die in der demokratischen Legitimation dieses Landes nicht vorgesehen ist? Ich glaube, das ist schwierig, weil es den Eindruck verstärken könnte, dass hier lediglich Bürokratie und Verwaltung am Werke seien und nicht diejenigen, die von den Bürgerinnen und Bürgern beauftragt sind, die politischen Richtlinien dieses Landes vorzugeben. Das ist das Problem, vor dem wir bei diesen Fragen stehen.
Für mich ist dabei die ganz wichtige Frage, wie weit das, was in diesen Planungsgremien mit Akribie, viel Sachverstand und Kompetenz entwickelt wird, auch ein halbwegs verträgliches Verhältnis zur Realität hat.
Wir müssen sehen, dass das, was wir im Bereich der Landesplanung veranstaltet und häufig mit hehren Worten und dicken Papieren verabschiedet haben, mit der Entwicklung der Wirklichkeit in diesem Lande oft nicht viel zu tun hat.
Deshalb ist es wichtig, darüber zu reden. Die Debatte über den Raumordnungsbericht hat noch einmal deutlich gemacht: Wir haben das Achsenkonzept als eines der zentralen Entwicklungskonzepte dieses Landes. Kollege Hildebrand, wenn man sich aber die Entwicklung im Hamburger Umland anguckt, dann muss man feststellen, dass gerade das, was von der Landesplanung vorgegeben wird, relativ wenig mit der wirklichen Entwicklung zu tun hat. Daher ist es wichtig, einen Blick auf die Wirklichkeit zu werfen, wenn man sich über Planung unterhält und Instrumente entwikkelt, die die Planung verbindlich für das machen, was in der Wirklichkeit zu geschehen hat.
Dieser Gesetzentwurf ist ein richtiger Anstoß. Wir begrüßen, dass damit eine Debatte in Gang kommt, die in vielen Bereichen das Verhältnis von Land und Kommunen neu organisieren soll. Wir haben das heute Vormittag bereits an mehreren Stellen diskutiert. Ich würde mir allerdings wünschen, dass in die Diskussion um das Landesplanungsgesetz mehrere Punkte einbezogen werden. Wir haben die Raumordnungsgesetzgebung des Bundes, die in unserem Gesetz aktualisiert werden muss, und wir haben eine Reihe von anderen Fragen, die auch diskutiert werden müssen. Ich stimme Frau Dr. Happach-Kasan an dieser Stelle völlig zu, wenn sie sagt: Wenn wir das auf der Ebene der Regionalpläne ändern, dann muss die Ebene der Landschaftsrahmenpläne mit einbezogen werden, ansonsten bekämen wir eine Schieflage der Verantwortlichkeiten.
Aus meiner Erfahrung als Kommunalpolitiker möchte ich hinzufügen, dass die Verpflichtung der Kreise geändert werden sollte, Kreisentwicklungspläne aufzustellen, denn die Märchenbücher, die dort verfasst werden, erfordern in den Kreisen sehr viel Arbeit, haben jedoch überhaupt keine Relevanz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier eine Debatte, in die wir uns mit großem Engagement stürzen können, weil es sich lohnt. Ich freue mich auf diese Debatte im Ausschuss. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu - aber in dem Sinn, dass wir das Thema gern erweitert diskutieren und nicht auf diese Paragraphen begrenzen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schleswig-Holstein hat mit dem Landesplanungsgesetz ein rechtliches Instrument, das unter anderem Vorgaben zur Organisation und zum Aufbau von Landes- und Regionalplanung enthält. Um eine zukunftsorientierte Landesplanung zu ermöglichen, die alle Anforderungen, die an unser Land gerichtet sind, erfasst, gegeneinander abwägt und koordiniert, ist es wichtig, ein übergeordnetes Planungsinstrument zu haben. Der uns heute vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zielt jedoch darauf ab, die regionale Planungsebene nicht nur zu stärken, sondern sie vielmehr zu eigenständigen Trägern der Planungen zu machen.
Der SSW hat keineswegs etwas gegen eine Stärkung und umfassende Beteiligungsmöglichkeit der einzelnen Planungsebenen, um die Umsetzung der Regionalpläne schneller und unter Berücksichtigung aller Interessen voranzubringen. Im Gegenteil, wir warten schon lange genug darauf, dass beispielsweise der neue Regionalplan für den Planungsraum V im Entwurf vorgelegt wird. Für uns ist es wichtig, dass die ländlichen Räume zügig notwendige Planungssicherheit bekommen. Gleichwohl haben wir Bedenken, was einzelne Punkte angeht, die in den Ausschüssen noch beraten werden sollten.
Wir wissen, dass an den Aufgaben der Landesplanung viele Spezialisten aus verschiedenen Fachbereichen zusammenarbeiten und dass der Landesplanungsrat die Landesplanungsbehörde in grundsätzlichen Fragen berät. Dies dient gerade der Qualität, aber auch der Schnelligkeit. Mit der vorgesehenen Einrichtung von regionalen Planungsgemeinschaften schaffen wir eine Vielzahl von selbstständigen Einheiten, die dem Ziel einer abgestimmten Landesplanung nicht dienlich sein könnten. Konjunktiv - ganz wichtig! Eventuell bauen wir zusätzliche und unnötige Strukturen auf. Dies sage ich auch in Hinsicht auf die aktuelle Diskussion zur Funktionalreform, wo wir uns genau umgekehrt verhalten möchten.
Ebenso sehen wir in der vorgesehenen Zusammensetzung der regionalen Planungsräte - da sie regional unabhängig voneinander bestimmt werden sollen - die Gefahr der Uneinheitlichkeit. Es soll ja eine Landesplanung sein. Das heißt, jeder Planungsrat könnte sich anders zusammensetzen und würde somit andere Ziele verfolgen, die eventuell im Gegensatz zueinander stehen könnten. Das wurde gerade eben schon einmal gesagt: An der Kreisgrenze ist Schluss.