Der Gesetzentwurf war aber wirklich gut; das will ich ausdrücklich sagen. Deshalb entschloss sich die CDUFraktion, den Gesetzentwurf der Landesregierung zu ihrem eigenen zu machen. So kam es dazu - unendliche Geschichte -, dass im Dezember 1999 die CDU die guten Vorschläge der Landesregierung als eigenen Gesetzentwurf einbrachte. Leider war die Einsicht bei SPD und Grünen aber nicht gewachsen. In der Beratungsschleife des Innen- und Rechtsausschusses, die leider in einem Bermuda-Dreieck endete, verschwand der Gesetzentwurf in der 14. Wahlperiode in der Versenkung - weg war er.
Aber: Mutig, wie wir nun aber einmal sind, haben wir in der 15. Wahlperiode in der 3. Sitzung am 15. Mai 2000 einen dritten Versuch gestartet.
(Holger Astrup [SPD]: Sehr gut! - Karl- Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Klasse! - Holger Astrup [SPD]: Guter Mann!)
„- von dieser positiven Lebenseinstellung ließ sich die CDU-Fraktion leiten, als sie beschloss, den Gesetzentwurf erneut in die Beratung einzubringen.“
Und nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, scheint der Zustand des Erfolges einzutreten. Trotz einiger, leider nicht unwesentlicher rot-grüner Änderungen, die leider nicht zu einer stärkeren Verwaltungsvereinfachung oder Entbürokratisierung beitragen, sondern das Gegenteil bewirken, scheinen wir nun vor der endgültigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes zu stehen.
Trotz der rot-grünen Änderungen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Schließlich ist es jetzt ja unser Gesetzentwurf.
Seit drei Jahren liegt ein wichtiges Reformvorhaben damit ist es mir wirklich ernst -, das in allen andern Bundesländern bereits Gesetzeskraft erlangt hat, hier in Schleswig-Holstein auf Eis. Für mich ist das ein Synonym für die Handlungsunfähigkeit von Frau Simonis und ihrer Regierung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir freuen uns, dass die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf der Landesregierung vom 28. Mai 1998 heute endlich ihre Zustimmung gibt.
Wir haben mit den Änderungsanträgen von Rot-Grün den Bedenken Rechnung getragen, die in der schriftlichen Anhörung vorgetragen worden sind. Es ging dabei insbesondere - wie immer bei Vereinfachungsund Beschleunigungsvorschlägen im Verfahren - um Folgendes. Es wurden Befürchtungen insbesondere hinsichtlich einer Verkürzung von Bürger- und Betroffenenrechten im allgemeinen Verwaltungsverfahren geäußert.
Es ging darum, dass einige Verbände Bedenken hinsichtlich der Einschränkung von Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern und Verbänden, die insbesondere bei umweltrelevanten Planungen in Aussicht gestellt wurden, äußerten.
Die Änderungsanträge von Rot und Grün sind darauf eingegangen. Wir sind zu einem angemessenen Interessenausgleich gekommen. Wir freuen uns, dass wir heute dem Landesverwaltungsgesetz in geänderter Form unsere Zustimmung geben können - auch Sie, Herr Schlie.
Wir hätten uns allerdings gewünscht, dass sich der Gesetzentwurf der CDU - oder der Landesregierung; je nachdem, wie man das nimmt - insgesamt durchgesetzt hätte.
Aber Sie, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion, haben es sich wieder einmal nicht nehmen lassen, doch noch den einen oder anderen Hemmschuh einzubauen, der einzelne Verwaltungsverfahren wieder verzögern wird. So ließen Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, es sich nicht nehmen, im Rahmen der Plangenehmigung auch festzuschreiben, dass nicht nur das Benehmen mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange, sondern - wie Sie eben sagten, Herr Puls auch noch mit den nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Verbänden hergestellt werden muss.
Außerdem dürfen erhebliche Auswirkungen auf die Natur nicht zu besorgen sein. Da haben wohl besonders die Grünen wieder an ihre Freunde in den Verbänden gedacht.
Außerdem schränken Sie die Möglichkeit der Heilung von Verfahrens- und Formfehlern ein. Entgegen der bundesgesetzlichen Regelung können nämlich Handlungen, deren Nichtvornahme bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens von einer oder einem Beteiligten geltend gemacht wurden, nicht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgeholt werden.
Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf dennoch zustimmen. Denn auch ein kleiner Schritt nach vorn ist häufig einer, der nach vorn geht.
Vielleicht werden wir hier in nicht allzu ferner Zukunft doch noch eine Angleichung an die bundesgesetzlichen Regelungen erleben dürfen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist die längste Gesetzesarbeit, die ich hier im Haus erlebt habe. Nun sollen wir am kürzesten darüber reden. Mal sehen, ob es klappt.