Also, regen Sie sich nicht so auf. Wir werden hoffentlich im Ausschuss genau den Punkt sehr sachlich betrachten, um den es geht:
Wie kann man tatsächlich bei solchen Ehrenämtern, bei denen jetzt wirklich noch Ungerechtigkeiten auftreten - zum Beispiel im Bereich der Weiterbildung, des Sports oder auch im kirchlichen Bereich -, bei denen kleinere Summen gegeben werden und bei denen auch noch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern anfallen, Abhilfe schaffen?
Da sollten wir dann tatsächlich in die Beispiele hineingehen. Aber generell diesem bayerischen Antrag zuzustimmen - das hat Herr Eichstädt ja deutlich gemacht -, das wird zu Unsinn führen. Ich finde es auch sehr gut, dass wir auf Bundesebene die Enquetekommission zum bürgerschaftlichen Engagement haben; denn - das lassen Sie mich als Letztes sagen - es gibt noch ganz andere Probleme. Es gibt zum Beispiel das Problem, dass viele Leute bei ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht unfallversichert sind, nicht haftpflichtversichert sind, nicht darauf hingewiesen werden, was sie zu tun haben, um versichert zu sein. Solche Probleme sind häufig -
(Zurufe von CDU und F.D.P. - Martin Kay- enburg [CDU]: Sie wissen wirklich nicht, wovon Sie reden! Unglaublich!)
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zurufe von der CDU: Oh, oh! - Martin Kay- enburg [CDU]: So ein Unsinn! - Wolfgang Kubicki [F.D.P.]: Solche Beiträge sollte man tatsächlich verschicken!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es erstaunlich, wie Sie mir das beweisen, was ich vor
(Beifall beim SSW und des Abgeordneten Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zuruf von der CDU)
Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, die am 1. April des letzten Jahres in Kraft getreten ist, wurde auch vom SSW mit einiger Ernüchterung betrachtet.
Der SSW spricht sich schon seit Jahren für eine Abschaffung der so genannten 630-DM-Beschäftigungen aus. Ein steuerfinanziertes Sozialsystem wäre unseres Erachtens eine bessere Lösung.
Wir haben es mit einer Regelung zu tun, die nicht ausgegoren ist und auch nicht alle gleichermaßen berücksichtigt. Dies wird auch noch einmal durch den Antrag der CDU deutlich, der darauf abzielt, die Bundesratsinitiative aus Bayern zur Sozialversicherungsfreiheit von Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige zu unterstützen.
In den letzten Monaten konnten wir die Diskussion um das Ehrenamt in den Medien sehr gut verfolgen. Es ging dabei jedoch nur um die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte des Landes und die ehrenamtlich tätigen Bürgermeister.
Pressemitteilungen hierzu ist zu entnehmen, dass diese Ehrenämter unterstützt werden müssen. Wir sind uns jedoch alle darüber im Klaren, dass es sich nicht nur um ein spezielles Problem für Bürgermeister und Feuerwehrleute handelt, sondern dass es weiter geht.
Ohne die vielen ehrenamtlich Tätigen würde es Vereinen, Initiativen und Sozialverbänden und deren Anliegen nicht möglich sein, vernünftige Arbeit zu leisten und zu überleben. Ebenso wären viele Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ohne die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen nicht möglich.
Frauenhäuser und Kinderschutzzentren wären nie entstanden, wenn sich nicht Menschen zusammengeschlossen hätten, um hier Arbeit und Hilfe zu leisten.
Wir sind jedoch der Auffassung, dass der hier vorgelegte Antrag noch diskussionswürdig ist und die offenen Fragen im Ausschuss geklärt werden müssen. Der erste Punkt der Bundesratsinitiative aus Bayern, der sich positiverweise auf alle Ehrenämter bezieht, ist möglicherweise zu weit gefasst. Hier sollten wir genau erörtern - was der Kollege Eichstädt bereits ausgeführt hat -, wie und in welcher Form die Sozialversicherungsfreiheit bei Zahlungen unterhalb von 630 DM zu regeln ist.
Der zweite Punkt der Initiative fordert, dass das Ehrenamt grundsätzlich kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis darstellen soll. Hier ist der SSW jedoch der Auffassung, dass ehrenamtlich Tätige, die mehr als 630 DM erhalten, sehr wohl in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen stehen. Hier kann und sollte es keine anderen Überlegungen geben.
Auch der dritte Punkt der Initiative ist nach Ansicht des SSW problematisch. Wir sind nicht der Auffassung, dass der Steuerfreibetrag erhöht werden sollte. Wer eine Aufwandsentschädigung erhält, kann - soweit der Aufwand den Steuerfreibetrag übersteigt diesen Aufwand geltend machen. Eine Pauschalierung, wie sie im Antrag vorgesehen ist, kann zurzeit nicht nachvollzogen werden. Aus diesem Grund können und werden wir der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen.
Wir müssen dieses Problem aber sehr ernst nehmen. Daher schlagen wir vor, dass wir uns der Thematik im Ausschuss ergebnisoffen annehmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In einem Punkt dieser Debatte sind wir uns mit Sicherheit einig: Das Ehrenamt, das freiwillige bürgerschaftliche Engagement ist unverzichtbar für unsere Gesellschaft insgesamt und für einzelne Vereine, Verbände und Institutionen. Deshalb müssen seine Rah
Wie das zu bewerkstelligen ist, ist unsere Aufgabe zu beraten. Dieser Aufgabe kommen wir nur durch differenzierte Argumentation nach und nicht durch aufgeplusterte Polemik. Das will ich an dieser Stelle gleich sagen.
Weiter dürfte unstreitig sein, dass ein Merkmal des Ehrenamts neben der Freiwilligkeit die Unentgeltlichkeit ist. Dies schließt nun allerdings den Ersatz von Aufwendungen überhaupt nicht aus. Aber, sehr geehrter Herr Kollege Dr. Garg, pauschalierte regelmäßige Aufwandsentschädigungen gibt es - und das in sehr unterschiedlicher Höhe - nur für den weitaus kleineren Teil der ehrenamtlich Tätigen. Deshalb hätten Sie sich an der Stelle etwas anders echauffieren müssen, wenn Sie über die Ehrenamtler in den Sozialbereichen reden. Meistens gibt es diese Aufwandsentschädigungen - die ich für richtig halte, auch in ihrer Höhe für richtig halte -, für diejenigen, die quasi im öffentlichen Bereich, aber auch zum Beispiel im Sport, Ehrenämter bekleiden.
Ein Teil dieser Aufwandsentschädigungen war nach dem Einkommensteuergesetz schon immer steuerpflichtig und damit auch sozialversicherungspflichtig. Deshalb ist es nicht mit der Neuregelung der 630-DMVerhältnisse zu verbinden, außer in dem einen Punkt, den Sie zu Recht genannt haben.
- Ja, weil Sie so tun, als sei das jetzt unter der rotgrünen Bundesregierung alles so schrecklich geworden. Warum ist Ihnen das eigentlich nicht vorher eingefallen?
Frau Ministerin, zur Klarstellung nur eine Nachfrage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass in der Vergangenheit die Entschädigungen steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig gewesen sind?
In der Regel bleiben und blieben nur mindestens 50 DM, höchstens 300 DM monatlich und bei den so genannten Übungsleiterpauschalen in Sportvereinen zum Beispiel 2.400 DM, neuerdings 3.600 DM jährlich steuerfrei und damit sozialversicherungsfrei. Lesen Sie bitte das Protokoll des Innen- und Rechtsausschusses nach, Herr Kollege Kubicki, wo der bayerische Vertreter genau dies ausgeführt hat. Wenn Sie mir nicht glauben, glauben Sie vielleicht ihm.
Es wird zu Recht davon ausgegangen, dass die über die steuerfreien Anteile hinausgehenden Entschädigungsanteile nicht Kosten ausgleichen, sondern Entgelt sind, Entgelt für Zeit, Arbeitsaufwand und Verdienstausfall. Das ist ja auch in Ordnung so. Die schleswigholsteinische Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführer in den freiwilligen Feuerwehren sagt das übrigens ganz deutlich.