Neben den vielen Aufgabengebieten als Förderinstitut - zum Beispiel in der Städte- und Wohnungsbauförderung, bei Investitionen im Umweltschutz, in der Energiepolitik, in der Technologiepolitik - hat die Bank im vergangenen Jahr ihre Geschäftsfelder auf zwei neue wichtige Bereiche ausgeweitet: Zum einen arbeitet die I-Bank intensiv mit der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein zusammen, damit im Zusammenhang mit dem Verkauf der Landesliegenschaften eine optimale Bewirtschaftung dieser Gebäude umgesetzt werden kann. Unabhängig davon, ob man sich für oder gegen den so genannten Immobilien-Deal ausgesprochen hat, kann es doch keine zwei Meinungen darüber geben, dass eine Verbesserung der Bewirtschaftung der Landesliegenschaften dringend notwendig war.
Von der I-Bank als neuer Eignerin der Landesliegenschaften erwarten wir, dass sie diese Gebäude zu betriebswirtschaftlich vernünftigen Bedingungen und Preisen an die GMSH verpachtet. Ich habe keine Zweifel daran, dass die Leitung der I-Bank diese Bedingungen unabhängig und verantwortungsvoll zum Wohle des Landes, des Landeshaushalts festigt.
Vom Funktionieren dieses Zusammenspiels zwischen I-Bank und GMSH wird der Erfolg des Modells entscheidend abhängen.
Der Landtag ist natürlich verpflichtet, die konkreten Ergebnisse genau zu überprüfen. Das tun wir auch. Obwohl am 1. Januar 2000 schon 131 Liegenschaften und am 1. Januar 2001 weitere 64 Liegenschaften übertragen worden sind, werden wir dennoch die letzten Übertragungen abwarten müssen, ehe wir einen kompletten Überblick haben.
Zum anderen wird die I-Bank in Zukunft die Investitionen für die Schulbauförderung in Zusammenarbeit mit den Kommunen begleiten und abwickeln. Dadurch ist es möglich geworden, dass bei den Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Schulbereich innovative Lösungen nicht zuletzt im Bereich der Energieeinsparung gefunden werden können. Auch diese Aufgabenerweiterung der I-Bank scheint uns vor dem Hintergrund der jahrelangen Erfahrungen der Bank im Wohnungsbaubereich sehr sinnvoll zu sein. Dies wird dann hoffentlich auch zu einem effizienten Mitteleinsatz bei der Schulbauförderung führen.
Eine letzte Bemerkung, weil der Kollege Wiegard das angesprochen hat: Natürlich ist es wichtig, dass die IBank in Brüssel ein Büro hat.
Das ist nicht nur „nice to have“, das ist wirklich ganz nötig. Ich kann nur sagen, als der Finanzausschuss im letzten Jahr dieses neue Büro besuchte, gab es keine zwei Meinungen dazu, dass wir dadurch auch wirklich in Richtung EU-Förderung einen Fortschritt im Interesse unserer Wirtschaft gemacht haben. Ess ist also wirklich zu kurz gegriffen zu sagen, dass es einfach schön sei, so etwas zu haben.
Es ist beantragt worden, den Bericht dem Finanzausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das haben wir einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt die Tagesordnungspunkte auf, zu denen eine Aussprache nicht vorgesehen ist.
Stellvertretend für die Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses erteile ich dem Herrn Abgeordneten Eichstädt das Wort zur Berichterstattung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Innenund Rechtsausschuss hat sich mit der genannten Vorlage beschäftigt. Ich verweise zur Beschlussfassung durch das Haus auf die Empfehlung in der Vorlage.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der eben bezeichneten Drucksache in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung insgesamt abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit haben wir mit den Stimmen des Hauses gegen die Stimmen der FDP so beschlossen. Der Gesetzentwurf ist angenommen.
Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes über die Kostenträger nach dem Infektionsschutzgesetz (Kostenträger-Infektionsschutzgesetz - KTrIfSG)
Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf federführend dem Sozialausschuss zu überweisen. Wird Mitberatung vorgeschlagen? - Das ist nicht der Fall. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann ist die Vorlage entsprechend überwiesen worden.
Ich erteile der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm, das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 5. September 2001 mit dem Bericht des Innenministers über den Nachweis der Stimmberechtigung und die Vorprüfung des Quorums für die Volksinitiative zur Sonntagsöffnung von Videotheken beschäftigt. Er unterbreitet dem Landtag einstimmig folgende Beschlussempfehlung:
1. Der Schleswig-Holsteinische Landtag stellt fest, dass das nach Art. 41 Abs. 1 Satz 3 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein erforderliche Quorum für die Volksinitiative zur Sonntagsöffnung von Videotheken erreicht ist und sich auf einen zulässigen Gegenstand bezieht.
Eine Aussprache ist auch hier nicht vorgesehen. Ich lasse also über die Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses, Drucksache 15/1159, wie eben verlesen, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Einstimmig!
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf der Volksinitiative federführend dem Innen- und Rechtsausschuss und mitberatend dem Eingabenausschuss zu überweisen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.
Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf federführend dem Sonderausschuss „Kommunales“ zu überweisen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen!