Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zusammenarbeit auf verschiedenen Gebieten des Gesundheitswesens in Norddeutschland
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf dem Sozialausschuss zu überweisen. Die zweite Lesung werden wir am Freitag haben.
Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Dann möchte ich mitteilen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, den Tagesordnungspunkt 27 - Unterrichtssituation im Schuljahr 2000/20001 - auf die November-Tagung zu verschieben.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Klug.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Abschaffung der ZVS ist überfällig. Die Dortmunder Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen ist nach unserer Auffassung ein planwirtschaftliches Monstrum. Nur durch ihren Wegfall kann es gelingen, den Wettbewerb zwischen den deutschen Hochschulen zu stärken. Ohne Wettbewerb um die besten Studentinnen und Studenten lässt sich der Wettbewerbsgedanke im Hochschulbereich überhaupt nicht realisieren. Jeder Handwerksmeister sucht sich seine Auszubildenden selbst aus.
Reimar Lüst, der frühere Präsident der Max-PlanckGesellschaft, hat das Thema auf den Punkt gebracht, als er feststellte - ich zitiere -: „Nur die Gefängnisse und die Universitäten dürfen sich ihre Klientel hierzulande nicht selber aussuchen.“
Wir wollen die Hochschulen in die Lage versetzen, sich ihre Studenten künftig selbst auszuwählen, und zwar vollständig.
Halbe Sachen zumachen - wie dies der Vorschlag der CDU-Fraktion vorsieht - und die Auswahl auf 50 % zu beschränken und für den Rest vorerst - für wie lange eigentlich? - die ZVS beizubehalten, lehnen wir ab.
Die von der Dortmunder Vergabestelle praktizierte „Studentenlandverschickung“ ist das Relikt eines überbürokratisierten Hochschulsystems in Deutschland. Durch die Abschaffung der ZVS werden zugleich Mittel frei, die heute zur Finanzierung von 150 ZVSMitarbeiterinnen und -Mitarbeitern aufgewendet werden müssen.
Die Auffassung der nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin Behler, die ZVS sei ein - ich zitiere „Bürgerservice“, eine unverzichtbare Dienstleistung, ist geradezu aberwitzig.
Da finde ich es wirklich sehr beruhigend, wenn es aus den Reihen der Sozialdemokraten auch andere Stimmen gibt. Am 30. September 2001 berichtete die „Welt am Sonntag“ - ich zitiere -:
„Einen schnellen, pragmatischen Einstieg in den Ausstieg aus der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) hat der niedersächsische Wissenschaftsminister Thomas Oppermann (SPD) gefordert. Die besten Universitäten sollten sich künftig ohne ZVS selbst die besten Studentinnen und Studenten auswählen dürfen.“
Frau Ministerin Erdsiek-Rave, auf welche Seite stellen Sie sich bei den sozialdemokratischen Wissenschaftsministerinnen und -ministern? - Auf die Seite der Traditionalisten wie Frau Behler, oder auf die Seite des Modernisierers Thomas Oppermann?
- Ja, das würde mich freuen, weil bisher aus Ihrem Hause aus Stellungnahmen durch Pressesprecher und andere Vertreter des Ministeriums und auch durch Herrn Stegner eher das Altbackene und sehr stark an der ZVS Festhaltende als Tenor herauszuhören gewesen ist.
Also, meine Damen und Herren, wir haben hier auch bei den Sozialdemokraten die Alternative zwischen den beiden möglichen Optionen in Sachen ZVS, in der letzten Zeit dokumentiert durch Äußerungen prominenter sozialdemokratischer Landesminister.
Gegenwärtig werden ohnehin nur rund 30 % aller Studienplätze über das Verteilungsverfahren der ZVS besetzt. Abgesehen davon, dass also die Mehrzahl der Studienplätze in den meisten Studienfächern heute bereits ohne eine solche Verteilungsbürokratie besetzt wird, kommen auch andere Staaten sehr gut ohne eine derartige Verteilungsinstitution wie die ZVS aus. Wenn heute im ZVS-Vergabeverfahren neben der Abiturdurchschnittsnote die Wartezeit und die Wohnortnähe zu den wesentlichen Kriterien bei der Vergabe von Studienplätzen zählen, dann kann von einer leistungsorientierten Studienplatzvergabe doch eigentlich wirklich nicht die Rede sein.
Unser Land sollte sich der Initiative BadenWürttembergs anschließen, das den Staatsvertrag über die ZVS zum nächstmöglichen Termin Ende 2005 kündigen will. Dies ist ohnehin eine mittelfristige Perspektive. Wir hätten also keinen abrupten Bruch. Aber wir halten es für wichtig, dass man diesen Prozess jetzt einleitet. Den gelegentlich zu hörenden Einwand, durch hochschuleigene Auswahlverfahren werde das Abitur entwertet, halte ich für eindeutig falsch. Bundesweit wird das Abitur in einer Vielzahl unterschiedlicher Schulformen und bei sehr unterschiedlichen Leistungsstandards vergeben. Das wissen wir nicht zuletzt durch die Ergebnisse der verschiedenen TIMMS-Studien im Bereich der Naturwissenschaften und der Mathematik.
Abiturdurchschnittsnoten verkleistern solche Unterschiede und sind als Auswahlkriterien sehr ungerecht gegenüber jenen Abiturienten, die für gute Noten wesentlich anspruchsvollere Leistungen erbringen müssen als andere Altersgenossen an anderen Standorten. Gute Schulen, die ihren Schülerinnen und Schülern eine gute Bildung auf den weiteren Lebensweg mitgeben, werden durch ein hochschuleigenes Auswahlverfahren belohnt und nicht etwa bestraft. Qualität wird sich dann in Zukunft mehr auszahlen, als dies heute der Fall ist.
Lassen Sie mich einen Satz zum Verfahren hinzufügen. Wir beantragen - das ist abgestimmt -, dass unser Antrag und der der Union zur weiteren Beratung in den Bildungsausschuss überwiesen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Beinahe wäre in diesem Sommer bei der Zulassung von Studierenden an Hochschulen ein Schritt in die richtige Richtung gelungen, vielleicht sogar ein kleiner Sprung. Kurze Zeit sah es danach aus. Der immerhin mit Professoren besetzte Beirat der ZVS hatte sich nach langem Hin und Her zu der Empfehlung durchgerungen, dass künftig in den der ZVS vorbehaltenen zulassungsbeschränkten Fächern die Hochschulen jeden zweiten Studierenden selbst auswählen dürfen.
Sogar der Kieler Kultusstaatssekretär fand diesen Vorschlag „besonders zu begrüßen“. Diese Aussage des Staatssekretärs durfte man allerdings nicht mit der Haltung des Bildungsministeriums verwechseln. Am Ende haben im Verwaltungsausschuss der ZVS alle SPD-regierten Länder bis auf Brandenburg gegen eine solche Selbstauswahl gestimmt.
Einer der Gründe dafür, so konnte man dpa entnehmen, ist darin zu suchen, dass für eine Änderung des Zulassungsverfahrens zunächst eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes erforderlich wäre. Wenn das der Grund sein sollte, dann ändern wir das Hochschulrahmengesetz doch und ermöglichen diese Selbstauswahl, die nun gefordert wird.
Deshalb beantragt die CDU-Fraktion heute eine Bundesratsinitiative, die eben diese Änderung des Hochschulrahmengesetzes zum Ziel hat.
Wir wollen, dass die Hochschulen in einem ersten Schritt gemäß der Systematik des bisherigen Hochschulrahmengesetzes die Möglichkeit erhalten, 50 % ihrer Studierenden in den zulassungsbeschränkten Fächern selbst auszuwählen. Diese Eigenauswahl soll dem Zulassungsverfahren durch die ZVS vorgeschaltet werden. Dies ist ein Punkt, den ich nachher noch näher erläutern werde.
Vielleicht noch zu dem, was der Kollege Klug gesagt hat. Er hat davon gesprochen, dass dies ein halber Schritt sei. Nein, wir nehmen zunächst einmal eine Kompromisslinie auf, die erarbeitet worden ist und die durchaus Chancen hätte, tatsächlich umgesetzt zu werden. Deshalb sagen wir: Lasst uns doch zunächst den Schritt machen, der machbar ist - 50 % -, und lasst uns danach den Schritt machen, den wir auch für richtig halten, nämlich mittelfristig die ZVS abzuschaffen. Nur, jeder weiß ganz genau, dass das Jahr 2005 natürlich nicht das Datum sein wird, zu dem dies eintritt, sondern dass dies später der Fall wäre. Insofern wollen
Die Selbstauswahl ist ein hervorragend geeignetes Mittel für die Profilbildung von Hochschulen, genauer: von einzelnen Fakultäten und Studiengängen. Es erlaubt den Hochschulen, für ihre jeweiligen Studiengänge die am besten geeigneten Studierenden auszuwählen, und dies nach einem Verfahren, das die besondere Qualifikation dieser Studierenden über den bloßen bürokratischen Fragenkatalog hinaus würdigt. Es beinhaltet für die Studierenden die Chance, zusätzlich erworbene Leistungen und Fähigkeiten in das Bewerbungsverfahren um einen Studienplatz einzubringen. Solche zusätzlichen Qualifikationen können Sprachkenntnisse oder auch relevante Praktika sein. Der Hochschule oder der Fakultät wiederum kann es durch ein solches eigenes Zulassungsverfahren gelingen, den Leistungsstand in diesen Fächern zu erhöhen, indem die Studierenden haargenau in das Profil eines Studiengangs passen.
Es gehört übrigens zu den Legenden in dieser Diskussion, dass die Hochschulen dies nicht wollten. Es wird immer darauf verwiesen, dass die bereits jetzt mögliche Eigenauswahl von 20 % der Studierenden nicht genutzt werde. Dieses Gegenargument ist jedoch falsch. Die Hochschulen sind sehr wohl bereit, eigene Zulassungsverfahren für Studierende zu entwickeln, wenn sie sicher sein können, dass ihnen ein solches Zulassungsverfahren auch etwas bringt. Das genau ist im Moment noch nicht der Fall.
Wir haben als CDU-Fraktion im Frühsommer dieses Jahres alle Hochschulen des Landes angeschrieben und gefragt, ob sie von dieser 20-prozentigen Möglichkeit der Selbstauswahl Gebrauch machen, und wenn nicht, warum nicht. Die Antworten haben ergeben, dass eigene Zulassungsverfahren lediglich von den privaten Hochschulen und jenen mit einem künstlerischen Schwerpunkt angewendet werden. Ansonsten wird die Möglichkeit mit dem Hinweis nicht genutzt, dass die Kosten-Nutzen-Relation nicht stimme. Diese stimmt aus zweierlei Gründen nicht. Zum einen sei der Anteil von 20 % zu wenig, um ernsthaft von Nutzen für eine Hochschule zu sein, und zum anderen komme nach dem derzeitigen Stand der Dinge erst die ZVS und dann die Hochschule zum Zuge. Haargenau diese Reihenfolge muss umgekehrt werden, weshalb die CDU-Fraktion fordert, die Eigenauswahl dem ZVSVerfahren vorzuschalten.
Eine solche Gesetzesänderung würde einen zweifachen Wettbewerb auslösen, zum einen einen Wettbewerb unter den Studierenden um die besten Studiengänge, zum anderen einen Wettbewerb der Hochschulen um die Studierenden. Um sicherzustellen, dass
auch tatsächlich Studierende in Schleswig-Holstein studieren wollen, bedarf es nicht nur einer Änderung des Hochschulrahmengesetzes, sondern es bedarf insgesamt einer überzeugenden und attraktiven Hochschulpolitik in Schleswig-Holstein. Derzeit würden sich die schleswig-holsteinischen Schulen diesem Wettbewerb mit dem Ballast einer dramatischen Unterfinanzierung stellen, und sie wären eben nicht zu 100 % und fair wettbewerbsfähig mit Einrichtungen in Bayern und in Baden-Württemberg.