Protokoll der Sitzung vom 15.11.2001

denen zum Teil auch Menschen wohnten. Diese Menschen konnten dieses Land aber - so weit es heute ausgedeicht ist - auf Dauer nicht halten. Denken wir an die alten Inseln Strand oder auch Alt-Nordstrand.

Diese Kulturspuren sind hoch interessant. Zu denken ist an Rungholt. Zu etwas wirklich Besonderem werden sie aber erst in Verbindung mit den Deichen, den Sielen, Warften, Leuchttürmen, Uferböschungen, Häfen, Dörfern und Städten und dem Netzwerk von zahlreichen Deichen in der angrenzenden Marschlandschaft. Da muss ich dem Bericht und auch Ihnen, Frau Dr. Happach-Kasan, Recht geben. Alles zusammen: Kulturspuren vor dem Deich, die Deiche selbst und die Art, wie die Menschen dort leben und lebten, bilden die Symbiose des Menschen in seinem Leben mit der Natur, aber auch der Kämpfe gegeneinander ab. Das ist in der Tat ein hoch spannender, übrigens auch völkerverbindender europäischer Prozess, würdig eines Welterbes; denn hier wird eine ganz besondere Leistung der Menschen deutlich.

Es wäre also schon ein mögliches Welterbe. Aber dieser Prozess, dem die Landschaft unterworfen ist, ist kein statischer, sondern ein dynamischer. Ein Schutz in dem Sinne könnte sich also immer nur auf das generelle Landschaftsbild, das Prinzip von Eindeichung und Kampf gegen das Meer beziehen mit den jeweils notwendigen, sich neu ergebenden Ergänzungen, denn Deiche werden immer erneuert, repariert, gegebenenfalls erhöht werden müssen.

Bevor wir diesen Weg weiter beschreiten, müsste meiner Meinung nach zweierlei wirklich feststehen. Das Wattenmeer allein - trotz aller Kulturspuren, die ich sehr hoch schätze - stellt selbst kein Weltkulturerbe dar. Es bedarf eines sorgfältigen Abwägungs- und Erörterungsprozesses vor allem mit der Bevölkerung, wobei Kriterien für die Dinge, die es zu schützen gilt, würde man die angrenzenden Bereiche mit hineinnehmen, erarbeitet werden müssen. Dieser Abwägungsprozess wird einen längeren Erörterungszeitraum benötigen. Diese Zeit müssten wir uns nehmen. Ich sehe die Tür nicht zugeschlagen, sehe hier aber auch nicht unbedingt ein akutes Handlungsproblem.

Auf einem anderen Blatt steht die Frage nach dem Weltnaturerbe. Hier liegen andere, meiner Meinung nach nachprüfbare Kriterien vor. Diese Frage sollte weiterhin offen erörtert werden, auch von dem Teil der Bevölkerung an der Küste, der sich für die Frage interessiert, und von dem Teil, der strikt gegen das Welterbe ist. Hier müsste die Diskussion übrigens wesentlich breiter angelegt werden; das kann nicht nur in Kuratorien geschehen.

(Beifall bei SPD, CDU und SSW - Heinz Maurus [CDU]: Das sehe ich genauso!)

In der Anerkennung als Weltnaturerbe unter Berücksichtigung der dem Wattenmeer innewohnenden Dynamik liegt eine Chance für die Region, die nicht unterschätzt werden sollte. Darüber hinaus muss weiter über das Weltnatur- und auch über das Weltkulturerbe nachgedacht werden, und zwar im Respekt vor dem Erbe, das wir alle mit dem Wattenmeer besitzen. Dieses Erbe kann man nutzen und wahren, man kann es verschleudern und vernichten, aber ablehnen - wie das manchmal gesagt wird und in Leserbriefen zu lesen ist - kann man es in der Tat nicht. Denn wir haben das Erbe.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Zum Antrag der FDP! Nummer 1 sollte erledigt sein, Nummer 2 müsste abgelehnt werden - wobei ich immer sage, dass der Denkprozess weitergehen sollte und Nummer 3 sollte im Ausschuss beraten werden.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort für die Fraktion der CDU erteile ich der Frau Abgeordneten Ursula Sassen.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Diskussion um die Novellierung des Nationalparkgesetzes wurde der von der CDU angemahnten Beteiligung der Westküste nicht ausreichend Rechnung getragen.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: Sehr richtig! Typisch!)

Damit sich dies nicht wiederholt, hat die CDU einen Antrag auf intensive Beteiligung der Betroffenen vor der Anmeldung des Schleswig-Holsteinischen Wattenmeeres als Welterbe eingebracht und der Umweltminister hat angezeigt, dass eine Anmeldung als Welterbestätte nur mit Zustimmung der Region erfolgen würde.

(Klaus Schlie [CDU]: Sehr gut! - Peter Leh- nert [CDU]: Er ist lernfähig!)

Die Entscheidungsträger der Westküste haben sich nach Informationsveranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern in Husum und Heide und Diskussionen in Gemeinden und den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen zwar nicht grundsätzlich gegen eine Anmeldung als Welterbe ausgesprochen, wohl aber wegen bestehender Bedenken die Forderung erhoben, die Anmeldung zurückzustellen. Auch aus anderen Regionen kamen Vorbehalte.

(Ursula Sassen)

Noch immer ist vielen Bürgerinnen und Bürgern der Unterschied zwischen Weltnaturerbe und Weltkulturerbe nicht klar. Daher war die Entscheidung, auf der 9. Trilateralen Regierungskonferenz in Esbjerg noch keinen Beschluss über eine Anmeldung als Welterbestätte zu fassen, folgerichtig.

Der mit dem FDP-Antrag eingeforderte Bericht der Landesregierung zur Machbarkeitsstudie zur Ausweisung des Gebietes des Nationalparks SchleswigHolsteinisches Wattenmeer als Weltkulturerbe lässt in seiner Tendenz ganz deutlich erkennen, worauf die Landesregierung hinaus will. Dazu später.

Wenn in der Einführung des Berichts davon die Rede ist, Kulturspuren schützen zu wollen, stellt sich die Frage, was zukünftig über die bestehenden Gesetze hinaus vor wem geschützt werden soll. Die Wattenmeerregion ist durch das Nationalparkgesetz hinreichend geschützt. Daher - das wird von der Landesregierung ja auch immer beteuert - bedarf es keiner weiteren Schutzmaßnahmen.

(Beifall bei der CDU - Zuruf von der CDU: So ist es!)

Seit 1997 - das ist ein langer Zeitraum - arbeitet also die WADCULT an dem grenzübergreifenden Projekt LANCEWAD. Herr Minister Müller hat es vorhin erklärt. Man hat leider bislang noch nie etwas davon gehört, obgleich auch Zwischenberichte interessant gewesen wären.

Die schleswig-holsteinische Arbeitsgruppe von LANCEWAD besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Forschungs- und Technologiezentrums Westküste und soll gewährleisten, dass sich Vertreter der unterschiedlichen Nutzergruppen einbringen und das vorhandene Wissen der Einwohner über Landschaft und Kulturgüter in die Arbeit einfließen kann. An dieser Stelle erfolgt im Bericht eine Anreihung wohlklingender Aussagen über Sinn und Zweck des Projekts.

Das LANCEWAD-Projekt ist abgeschlossen und der umfangreiche Abschlussbericht wurde auf der Ministerkonferenz in Esbjerg vorgestellt - in englischer Sprache, wie gehabt. Es kann doch nicht sein, dass 336 Seiten in englischer Sprache nur von einer verschwindenden Mehrheit

(Zurufe: Minderheit!)

- ja, richtig! - Minderheit zur Kenntnis genommen werden, der breiten Öffentlichkeit aber verschlossen bleiben. Wo bleibt da die viel zitierte Bürgerbeteiligung?

(Beifall bei der CDU)

Wenigstens Kernaussagen müssen für die Öffentlichkeit in deutscher Sprache vorliegen.

Im Sinne der Vertrauensbildung und des gewünschten Öffentlichkeitsinteresses ist eine rechtsverbindliche Übersetzung des gesamten Textes in die deutsche Sprache dringend notwendig. Denn dieser Bericht könnte als Grundlage für eine Eignung des Wattenmeerschutzgebietes als Weltkulturerbe herangezogen werden.

(Glocke des Präsidenten)

Ich möchte einen kurzen Hinweis geben. Bitte nehmen Sie davon Abstand, Unterlagen von Regierungsmitgliedern abzulichten.

Darüber hinaus sind die Inhalte des Berichtes insbesondere für Nordfriesland und Dithmarschen interessant, da er für diese Regionen besonders detaillierte Beschreibungen und landschaftsgeschichtliche Betrachtungen enthält. Diese und die erwähnten großmaßstäblichen Karten und farbigen Bilder, die alle Aussagen untermauern, sollte man aufgeschlossenen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Schulen im Interesse der Umweltbildung nicht vorenthalten.

Nun zur Machbarkeitsstudie! Brauchen wir diese wirklich, wenn es bereits eine von Herrn Professor Burbridge gibt, die gleichermaßen die Eignung des Wattenmeeres als Weltkulturerbestätte wie auch als Weltnaturerbestätte untersucht?

Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass das kulturelle Erbe überwiegend außerhalb des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer auf dem Festland liege, wogegen das Wattenmeer selbst lediglich als untergegangene Kulturlandschaft bezeichnet werden könne. Und dann plötzlich - im Gegensatz zu den Infoveranstaltungen in Husum und Heide - ist in dem Bericht doch die Rede davon, dass die Anerkennung als Weltkulturerbe durch die UNESCO neue Schutzkategorien fordert.

(Minister Klaus Müller: Das habe ich immer gesagt!)

Weitere Grabungsschutzgebiete im Wattenmeer werden erforderlich. Die Ausweisung von Denkmalbereichen in der Marsch droht, so heißt es. Mit erheblichem Widerstand der Westküstenbevölkerung sei zu rechnen. Und dann ist da auch noch - wie könnte es anders sein? - „die beengte Haushaltssituation des Landes“.

Die Kosten für das Projekt LANCEWAD belaufen sich zurzeit auf etwa 720.000 DM, wovon auf den

(Ursula Sassen)

Landeshaushalt rund 215.000 DM entfallen. Die Kosten für eine zusätzliche Machbarkeitsstudie könnten sich möglicherweise in gleicher Größenordnung bewegen.

„Ob angesichts der bereits vorliegenden Ergebnisse und der bislang aufgewendeten Mittel ein weiteres finanzielles Engagement des Landes in nicht unbeträchtlicher Höhe vertretbar ist, erscheint zumindest fraglich.“

Ich frage mich: Sind 215.000 DM etwa zu viel für ein Weltkulturerbe,

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nein!)

wo doch möglicherweise allein der Status „Welterbe“ ausreichen soll, leichter EU-Mittel für Projekte in der strukturschwachen Wattenmeerregion einzuwerben?

Und erst der zusätzlich erwartete Tourismusstrom! Neue Besuchergruppen werden kommen, heißt es. Vielleicht finden jene, die in St. Peter-Ording wegen der neuen Sandbank-Beparkungsregelung weggeblieben sind, nun zurück, um sich als Teil des Weltnaturerbes zu fühlen. Ich möchte Frau Dr. HappachKasan doch sagen, dass ihre Aussage berechtigt ist. Vielleicht passen aber die Menschen besser zum Weltkulturerbe, wo sich Natur und Mensch vereinen und die lebendige Landschaft geprägt haben, die schützenswert ist und weiterentwickelt werden kann, wie es auf Seite 3 des Berichts so schön heißt.

(Beifall bei CDU und FDP)

Aber dann bräuchten wir in der Tat doch ein neues Gutachten, wenn da nicht noch der eine Punkt wäre, den ich anfangs schon erwähnte: Die Landesregierung will um jeden Preis eine Welterbestätte „SchleswigHolsteinisches Wattenmeer“. Ein Weltnaturerbe hat beim Wettbewerbskomitee der UNESCO offensichtlich bessere Erfolgsaussichten, weil es davon noch nicht so viele gibt:

(Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Das ist falsch!)

138 Weltnaturerbestätten im Vergleich zu 529 Weltkulturerbestätten. Dieser Bericht, der Image vor Inhalte stellt, wird den wahren Schätzen des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und seiner Kulturlandschaft nicht gerecht.

(Zuruf von Dr. Ulf von Hielmcrone [SPD] - Dr. Christel Happach-Kasan [FDP]: Es gibt nur 23 Natur- und Kulturerbestätten! Das ist viel besser!)

Vor einer weiteren Machbarkeitsstudie drückt sich die Landesregierung. Wer weiß: Vielleicht könnte ja dabei herauskommen, dass der Nationalpark Schleswig

Holsteinisches Wattenmeer nicht nur die Kriterien für ein Weltnaturerbe, sondern auch für ein Weltkulturerbe erfüllt. Und dann? Aber das soll im Umweltausschuss und im Kulturausschuss beraten werden.