Weil wir uns in der Sache, was den Kern des Gesetzes angeht, einig sind, will ich dazu nichts sagen. Dazu hat die Ministerpräsidentin einiges dargestellt.
Hier gibt es eine breite Übereinstimmung, dass die rechtliche Änderung notwendig ist und in diesem Sinn erfolgen muss.
Das Einzige, was an dieser Stelle strittig ist, ist die Finanzierung dieser Aufgaben. Hier möchte ich gern das fortführen, was die Kollegin Happach-Kasan angesprochen hat. Es ist völlig unbestritten, dass die Länder in wirtschaftlichen Bereichen unterschiedliche Subventionen zur Verfügung stellen, auch in der Landwirtschaft. Hier aber zu fordern, dass, wenn irgendein Land Subventionen bereitstellt, wir aus wettbewerbsrechtlichen Gründen diese Subventionen auch zur Verfügung stellen müssten, halte ich in der Argumentation für ziemlich abstrus.
Wir müssen hier doch politische Glaubwürdigkeit zeigen. Das geht insbesondere in Richtung FDP. Frau Happach-Kasan, die Wirtschaftspolitiker sind an dieser Stelle ganz besonders gefordert, eine gewisse Konsistenz in der Argumentation, was Subventionen angeht, an den Tag zu legen. Wenn hier gesagt wird, die Erfüllung gesetzlicher Leistungen soll von Staats wegen subventioniert werden, habe ich damit ein großes Problem.
Ich glaube, völlig zu Recht liegt es in der Verantwortung der Produzenten, gesetzliche Leistungen zu erbringen. Es ist gerade Aufgabe der Politik, sich in diesem Bereich eher aus der Subventionierung der Aufgabenträger oder der Produzenten herauszuhalten und das dem Wettbewerb zu überlassen, als mit ständig neuen Subventionen in einen Wettlauf hineinzukommen, der die Kassen leer macht. Das darf nicht unsere Politik sein.
Deshalb glaube ich, dass wir in der Landwirtschaft auf dem richtigen Weg sind, auch hier in SchleswigHolstein.
Schaut man sich die Betriebsergebnisse der Landwirte in Schleswig-Holstein an - in vielen Bereichen sind wir nicht hoch subventioniert -, so stellt man fest, dass diese im Vergleich zu anderen Bundesländern ganz ausgezeichnet sind. Das beweist, dass man mit Subventionen auch negative Erfolge erreichen kann und dass das Wegfallen von Subventionen Wirtschaftlichkeit stärken kann.
In diesem Bereich kann man nicht so einfach argumentieren, dass man sagt: Wir brauchen Subventionierung. Deshalb wünsche ich mir, dass wir gucken, wie
wir unsere Landwirtschaft unterstützen können. Einfach in die Tasche zu greifen, das halte ich für den falschen Weg.
Deshalb glaube ich, dass wir im Ausschuss eine fruchtbare Beratung im Interesse der Landwirtschaft, aber auch im Interesse einer vernünftigen politischen Steuerung in der Landwirtschaftspolitik haben werden.
Fünf Stück, Herr Kollege Hay! - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierkörperbeseitigungsgesetz angeht, so ist nachvollziehbar, dass versucht werden soll, die Zwischenfinanzierungskosten für die Tierkörperbeseitigungsanstalten zu minimieren.
Den Tierkörperbeseitigungsanstalten können bei der Beseitigung von Tierkörpern Defizite entstehen. Durch die vorgesehene Änderung des Gesetzes sollen die Zinsaufwendungen für die Zwischenfinanzierung für solche Defizite größtenteils vermieden werden. Dafür ist vorgesehen, dass aus den besonderen Mitteln des Tierseuchenfonds die Defizite der Tierkörperbeseitigungsanstalten zeitnah ausgeglichen werden. Diese Änderung ist aus Sicht des SSW logisch.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie hoch diese Defizite sind, die künftig durch die Beiträge der Tierhalter aufgefangen werden sollen. Eine ähnliche Fragestellung kommt auch bei den Änderungen der Ausführungsgesetze für das Fleischhygiene- und das Geflügelfleischhygienegesetz auf.
In der Begründung zum Gesetz wird ausgeführt, dass der Landwirtschaft geringe Mehrbelastungen entstünden, die im Voraus nicht quantifizierbar seien. Ich glaube, eine ungefähre Richtung, in die sich die finanzielle Belastung bewegen wird, müsste darstellbar sein, damit wir die Auswirkungen des Gesetzes vernünftig bewerten können.
Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass die finanziellen Regelungen rückwirkend gelten sollen und so die Landwirtschaft rückwirkend belasten wird. Da muss selbstverständlich die Frage erlaubt sein, wie hoch die Belastungen sein sollen.
Inhaltlich sind die Vorschläge des Gesetzentwurfs nachvollziehbar. Die finanziellen Fragen sind aber noch völlig ungeklärt. Daher erwarte ich in den Ausschussberatungen konkrete Angaben zu den finanziellen Fragen, damit wir auf einer vernünftigen Datenbasis über die Gesetze entscheiden können.
Ansonsten bin ich jetzt froh und glücklich, Ihnen drei Minuten und sieben Sekunden schenken zu können.
(Beifall beim SSW - Dr. Heiner Garg [FDP]: So viel! - Lars Harms [SSW]: Ich bin schon wieder Gewinner!)
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz aller bestehenden Sicherheitsvorkehrungen kommt es immer wieder zu Entweichungen von Gefangenen aus dem Justizvollzug beziehungsweise von Untergebrachten aus dem Maßregelvollzug. Oft werden die Entwichenen von der Polizei rasch gestellt. Immer wieder aber kommt es nach der Entweichung auch zur Begehung gelegentlich auch schwerer Straftaten. Tötungsdelikte und Sexualstraftaten sorgen bedauerlicherweise immer wieder für bundesweite Aufmerksamkeit. Die rasche Einleitung einer Fahndung durch die Polizei ist daher im Hinblick auf die Vermeidung möglicher Straftaten von großer Bedeutung. Sie ist jedoch nur dann Erfolg versprechend, wenn die Polizei über die Hilfsmittel verfügt, die dafür unerlässlich sind.
Einen Moment, Herr Abgeordneter! - Auch, wenn ich feststelle, dass viele Abgeordnete entwichen sind, ist es sehr laut im Raum. Ich bitte um etwas mehr Ruhe.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Landesregierung weist in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage meinerseits vom 6. Dezember vergangenen Jahres darauf hin, dass Anfang des Jahres 2000 eine bundesweite Diskussion um die Aktualität von Lichtbildaufnahmen von Strafgefangenen einsetzte. Das Justizministerium hat dies auch offensichtlich zum Anlass genommen, die JVAs auf die bestehenden Bestimmungen hinzuweisen, nach denen bei der Aufnahme aller Gefangenen und unabhängig vom Haftgrund und der Strafe Lichtbilder zu fertigen sind, die auch nach Ablauf von jeweils drei Jahren und immer wieder dann zu erneuern sind, wenn sich das Aussehen des Gefangenen entscheidend verändert hat. Früher angefertigte Lichtbilder sind aufzubewahren, die Fotos werden in einer Lichtdatenbank hinterlegt, Fotos können jederzeit aufgerufen werden, um Veränderungen im Aussehen des Gefangenen festzustellen.
An der Sozialministerin jedoch ist diese Diskussion offenbar völlig spurlos vorbeigegangen. Es ist schon erstaunlich, wenn die Sozialministerin in ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage erklärt, die Notwendigkeit für Fahndungsfotos sei bisher nicht gesehen worden.
- Herr Kollege Kubicki, die Frau Ministerin ist anderer Auffassung. Es ist zwar richtig, Strafvollzug und Maßregelvollzug sind nicht gleichzusetzen. Beim Maßregelvollzug handelt es sich um eine psychiatrische Krankenhausbehandlung bei gleichzeitiger Sicherung.
Von nicht wenig Untergebrachten geht jedoch gerade aufgrund ihrer Erkrankung eine erhebliche Gefahr für die Öffentlichkeit aus. Unter ihnen sind Personen, die Tötungsdelikte oder Sexualstraftaten verübt haben. Die Tatsache, dass die Polizei im Falle der Entweichung eines Untergebrachten möglicherweise auf völlig veraltete Fahndungsfotos aus den staatsanwaltlichen oder polizeilichen Ermittlungsakten zurückgreifen muss, stellt einen schweren Sicherheitsmangel dar.
Wenn solche Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oft besonders gefährlich sind, aus dem Vollzug entweichen oder eine Vollzugslockerung zur Flucht ausnutzen, ist eine Fahndung und Ergreifung durch dieses Versäumnis erheblich erschwert. Es ist geradezu absurd, wenn die Sozialministerin ausführt, es sei nicht sinnvoll, von allen Maßregelvollzugspatienten vor jeder Vollzugslockerung aktuelle Fahndungsfotos zu fertigen,
da sich dies störend auf den Therapieprozess auswirken würde. Maßregelvollzugspatienten, denen Vollzugslockerungen gewährt werden, müssen psychisch so stabil sein, dass nicht schon die Anfertigung eines Fotos ein Rückfallrisiko erhöht.