Schlusssatz: Eine so genannte Kulturrevolution gegen geltendes Haushaltsrecht unter Missachtung der Informationsrechte des Parlaments darf von Ihnen, Frau Ministerpräsidentin, nicht gebilligt werden. Ziehen Sie die Konsequenzen!
Bevor ich das Wort erteile, will ich Gäste begrüßen. Auf der Tribüne haben Schülerinnen und Schüler der Herder-Schule Rendsburg mit ihren Lehrkräften und der Gesamtschule Hassee - das muss wohl die zweite Gruppe sein - Platz genommen. - Herzlich willkommen!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Wadephul hat den Angriff der Abgeordneten Heinold auf den Rechnungshof bereits zurückgewiesen. Ich sage Ihnen, Frau Kollegin Heinold: Es ist eine Frage des Stils, ob man den Rechnungshof in einer öffentlichen Debatte angreift, wohl wissend, dass er sich in einer solchen Debatte nicht verteidigen kann.
Aber auch da kann ich Ihnen sagen: Es kommt auf Ihr Wollen überhaupt nicht an, und zwar deshalb nicht, weil der Rechnungshof von Verfassung wegen verpflichtet ist, die Einhaltung der Haushaltsordnung zu überwachen. Diesem Auftrag kommt er nach.
Ihr Problem besteht darin, Frau Heinold, dass Sie glauben, man könne Recht durch Mehrheitsentscheidungen ersetzen. Es wird Ihnen noch deutlich werden, dass das nicht geht.
Sie geben auch dauernd Anregungen für die Opposition. Ich rate Ihnen, dass Sie sich um Ihre eigenen Belange innerhalb der Grünen kümmern und dafür Sorge tragen, dass sie politisch nicht bald verschwinden.
Frau Ministerpräsidentin, ich verstehe ja, dass Sie sich schützend vor Ihren Finanzminister stellen wollen. Ich habe auch Verständnis dafür, dass Sie erklären, aus Ihrer Sicht gebe es für eine Entlassung oder auch für einen Untersuchungsausschuss keinen Grund. Das mag so sein, wobei ich hinzufügen möchte: Über die Frage, ob Sie Deutschland besser vertreten als andere, werden die Menschen in diesem Lande entscheiden und nicht Ihre Erklärung. Darüber werden die Menschen entscheiden. Sie hätten im Jahre 2000 bereits gegen Sie entschieden, wenn es keine Spendenaffäre der Union gegeben hätte. Das müssen Sie einfach nur einmal zur Kenntnis nehmen. Aber machen Sie nur so weiter.
Sie können zwar sagen, eine Entlassung sei unangemessen und möglicherweise wäre auch ein Untersuchungsausschuss unangemessen. Aber eigentlich müssten Sie froh darüber sein, dass die Opposition so massiv darauf gedrängt hat, die Frage zu klären, wie ein Vergabeverfahren aussieht. Wir haben doch geradezu eine Lehrstunde für Ihren Finanzminister abgehalten.
Er wäre heute noch der Auffassung, Herr Nabel, eine Kabinettsvorlage reichte. Er hat gesagt, es sei alles in Ordnung. Er wäre heute noch der Auffassung, die Verstöße gegen das Vergabeverfahren seien gar nicht so schlimm.
Heute jedenfalls gibt es über § 823 BGB ein subjektives Recht der Mitbieter, sich dagegen zu wehren. Abgesehen davon, dass es das damals auch schon gab, sage ich noch einmal: Vielleicht sollten sich die Juristen in Ihrem Hause einmal daran erinnern, Frau Ministerpräsidentin, dass sie nicht nur dieser Regierung dienen, sondern auch dem Land und dass man vielleicht auch Minister und die Ministerpräsidentin von falschen öffentlichen Aussagen abhalten muss, wenn man dem Land nicht schaden will. Selbstverständlich besteht nach wie vor ein Anspruch aus culpa in contrahendo. Die Frage ist nur, ob er durchgesetzt werden kann, ob bewiesen werden kann, dass entsprechend positive Schäden entstanden sind. Aber dass dem Grunde nach ein Anspruch besteht, kann doch niemand ernsthaft bestreiten. Anderes dürfen Sie doch öffentlich gar nicht erklären; sonst geben Sie sich der Lächerlichkeit preis und das wollen wir doch vermeiden.
Wir werden den weiteren Vorgang aufklären. Wir werden aufklären, was im Finanzministerium so los ist, welche Mitarbeiter des Finanzministeriums in welchen Bereichen welche Aufsichtsfunktionen ausüben. Es kann doch nicht sein, dass eine Entscheidung in dieser Größenordnung allein von zwei Personen vorbereitet und getroffen wird, nämlich von einem Projektleiter und einem Staatssekretär. Das kann doch wohl nicht wahr sein. So habe ich mir Regierungshandeln bisher nicht vorgestellt. Um aufzuklären, wie es eigentlich in Ihrem Haus aussieht, Herr Minister, ist ein Untersuchungsausschuss mehr als notwendig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist das gute Recht der Opposition, Wind zu machen und möglicherweise auch ein bisschen Sturm zu initiieren.
Aber wenn der offizielle Oppositionsführer hier sagt, es sei die Moral seitens der Landesregierung einzufordern, dann möchte ich darauf hinweisen, dass es auch zum moralischen Verhalten gehört, die Sachverhalte hier so darzustellen - Sie selbst haben an den Finanzausschusssitzungen nicht teilgenommen, sondern nur mal kurz hineingeschaut -, wie sie jeweils in den einzelnen Redebeiträgen sowohl der Regierungsmitglie
- Es geht mir um die Aufgeregtheiten, darum, dass viel Lärm um etwas gemacht wird, was der Finanzminister zugegeben hat.
Ich frage mich: Wie oft muss denn ein Mensch Fehler zugeben, bevor die Opposition bereit ist zu akzeptieren, dass diese Fehler begangen worden sind? Sie verhalten sich hier doch absolut pharisäerhaft. Sie pumpen sich auf wie ein Maikäfer. Das gilt übrigens auch für den Juristen Kubicki,
der, wenn er bei bestimmten Punkten nicht weiterkommt, einfach nach dem Motto verfährt: Angriff ist immer die beste Verteidigung.
Da Sie, Herr Wiegard, und viele Ihrer Kollegen zahlreiche Fragen an die Landesregierung beziehungsweise an den Finanzminister hatten, haben wir vorgeschlagen, vor der Landtagssitzung eine weitere Finanzausschusssitzung durchzuführen. Diesem Vorschlag sind Sie nicht gefolgt. Sie haben das abgelehnt. Gleichwohl stellen Sie sich heute hier hin und empören sich maßlos über Dinge,
bezüglich derer Sie nicht bereit sind zuzugeben, dass dazu in der Stellungnahme des Finanzministeriums die Argumente bereits dargestellt worden sind. Sie gehen zwar auf die Vorwürfe des Landesrechnungshofs ein, geben dem Finanzminister aber keine Chance.
Moral bedeutet auch, dass man eine in der Tat fehlerhafte Situation an der Sache orientiert abarbeitet.
Das erwarte ich von allen. Das erwarte ich vom Landesrechnungshof genauso wie von uns und von der Landesregierung. Ich möchte Sie auffordern, dahin zurückzukehren.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Das Parlament beschließt Gesetze. Daraus ergeben sich weitere Regeln. Die Gesetze und die Regeln sind von der Landesregierung umzusetzen. Die Mitglieder der Landesregierung leisten einen Eid darauf, dass sie sich an diese Regeln halten. Wir haben eine einzige Möglichkeit, die Einhaltung dieser Regeln zu kontrollieren. Das ist das Instrument des Landesrechnungshofs. Deshalb danke ich an dieser Stelle dem Landesrechnungshof ausdrücklich dafür, dass er uns in dieser Arbeit unterstützt und uns in die Lage versetzt, die Einhaltung von Gesetzen und Regeln zu kontrollieren.