Ansonsten konzentriert sich das Umweltministerium in allen Vorhaben ausschließlich auf den Ausbau der eigenen Machtbasis und nicht auf die Straffung der Verwaltung. In diesem Prozess hat der Umweltminister die im Bereich der Umweltverwaltung bestehende Dreistufigkeit - Ministerium erste Stufe, Staatliche Umweltämter zweite Stufe, untere Landesbehörden dritte Stufe - als zweistufig definiert. Er will sich also mit einem Trick der für ihn lästigen Diskussion entledigen.
Der Aufbau der Umweltverwaltung bleibt jedoch dreistufig. Doch auch bei einem grünen Minister gilt, dass drei nicht gleich zwei ist. Staatliche Vollzugsaufgaben werden in Schleswig-Holstein sowohl von den Staatlichen Umweltämtern als auch von den unteren Landesbehörden, sprich Naturschutzbehörden, erledigt. Die unteren Naturschutzbehörden sind per Gesetz des Landes mit Aufgaben betraut. Das kann vom Minister nicht negiert werden. Auch Sie, Herr Minister, haben sich an die Gesetze des Landes zu halten.
Im Übrigen, werte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich schlicht und ergreifend einmal auf die Anlage 1 der Drucksache 15/1565 verweisen. In den Nummern 37 und 38 werden Aufgaben auf untere Naturschutzbehörden übertragen. Also muss es diese Behörden doch geben. Aber warum werden sie bei der Dreistufigkeit schlicht negiert? - Das kann es nicht sein.
In Anlage 2, auf der letzten Seite, fehlen schlicht und ergreifend bei den unteren Landesbehörden sowohl die untere Denkmalschutzbehörde als auch die untere Naturschutzbehörde. Glauben Sie wirklich, wir würden Ihre Vorlagen nicht lesen! Natürlich lesen wir sie und müssen feststellen, dass Sie schlicht und ergreifend die dritten Behörden einfach vergessen, um die Zweistufigkeit zu definieren. So geht es nicht und so kommen wir mit einer Verwaltungsreform in diesem Land nicht weiter.
Um in diesem Bereich eine echte Zweistufigkeit zu erreichen, will die FDP die Abschaffung der Staatlichen Umweltämter. Daraus resultiert die Stärkung der kommunalen Ebene und des LANU bei zentraler Koodination der Aufgaben durch das Ministerium. Diese Forderung wird von den kommunalen Landesverbänden unterstützt.
Ich will nicht verschweigen, dass mir sehr wohl bekannt ist, dass die Arbeit der Staatlichen Umweltämter Anerkennung gefunden hat. Gleichwohl hat das Land die Aufgabe, seine Verwaltungsstrukturen so zu straffen, dass sie diese auch finanzieren kann.
Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist nach Auffassung der FDP eine gute Gelegenheit, die bestehenden Strukturen zu überprüfen und die Aufgaben im Hinblick auf den angestrebten echten zweistufigen Verwaltungsaufbau zu verteilen. Diese Chance darf nicht vertan werden.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie als bindendes EURecht verpflichtet die Mitgliedsstaaten auf verbindlich vorgegebene Umweltziele, die koordiniert innerhalb von naturräumlich definierten Verwaltungseinheiten zu verfolgen sind. Die Wasserwirtschaftsverwaltungen sind bei uns nach politischen Grenzen organisiert, die nicht mit den naturräumlichen Grenzen übereinstimmen. Die Kreise haben bereits Vorschläge zur Zusammenarbeit und zur Überwindung dieser Grenzen gemacht.
Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag hat rechtzeitig eine deutlich stärkere Beteiligung an den Aufgaben zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gefordert und sich gegen die Bestimmung der Staatlichen Umweltämter als zuständige Behörde im Sinne der Richtlinie ausgesprochen. Entsprechend einem konsequent zweistufigen Verwaltungsaufbau wollen auch wir die zentrale Steuerung beim Ministerium ansiedeln. Den Vollzug übernehmen die Kreise und kreisfreien Städte als geeignete zuständige Behörde in den drei Flussgebietseinheiten. Das zuständige Personal
Diese Vorschläge begründen sich im Wesentlichen auf drei Grundlagen: Es sind erhebliche Kosteneinsparungen vorhanden. Der Aufbau einer zweistufigen Verwaltung wird konsequent weiter verfolgt. Die Aufgabenwahrnehmung ist bürgernäher.
Durch die Aufgabenübertragung auf die Kreise und kreisfreien Städte entfällt die Schaffung von zusätzlichen acht Stellen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Nach den Berechnungen der kommunalen Landesverbände ergeben sich darüber hinaus Einsparungen von rund 20 % ab dem Jahr 2005. Das sind Fakten, die dem Umweltministerium bekannt sind, von ihm zur Kenntnis genommen wurden und dann in der Schublade verschwanden. Es ist offensichtlich, dass das Umweltministerium die Fortführung der Funktionalreform und den Einstieg in eine zweigliedrige Wasserwirtschaftsverwaltung ablehnt, obwohl durch die damit verbundenen Synergieeffekte erhebliche Kosteneinsparungen zu erzielen sind.
Damit ist auch deutlich, dass der Wille zu Kosteneinsparungen im Umweltministerium nicht besteht. Eine Ursache dafür liegt darin, dass das Ministerium durch das Einsammeln von Geldern aus drei Umweltabgaben - Abwasserabgabe, Grundwasserentnahmeabgabe und Oberflächenwasserabgabe - finanziell gut dasteht. Die Einsicht, dass das Ministerium auch in dieser Situation mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger ordentlich umgehen muss, ist schlicht nicht vorhanden. Wo der Wille zum Sparen fehlt, wird auch nicht gespart.
Natürlich ist das die Begründung für das Handeln des Umweltministeriums. Dahinter ist kein Druck. Wenn kein Druck dahinter ist, wird auch nichts getan. Es wird nicht gespart.
Kollege Nabel, ich vermisse bei der SPD, dass sie sich im Interesse des Landes an die eigenen Positionen erinnert. So begrüßte die heutige Landwirtschaftsministerin Frau Franzen in der Plenardebatte zum Bericht der Enquete-Kommission für die Fraktion der SPD die Einführung einer zweistufigen Verwaltung als Dezentralisierung und Stärkung der kommunalen Ebene. Frau Franzen sagte wörtlich:
„Es wäre eine Stärkung der Kommunen... von denen ich... in meinen zehn Jahren Kommunalpolitik geträumt habe.“
Sie ist leider nicht anwesend; sonst würde sie es sicherlich bestätigen. Das würde allerdings nichts nützen.
In der unendlichen Geschichte der Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie ist des Weiteren festzustellen: Die Landesregierung ist sich für Tricksereien nicht zu schade. Die Staatlichen Umweltämter sind entsprechend dem Wunsch der kommunalen Landesverbände nun zwar nicht mehr formal zuständige Behörde im Sinne von Artikel 3 der Wasserrahmenrichtlinie. Sie sollen aber die operativen Aufgaben für das Umweltministerium wahrnehmen. De facto bleibt es genauso, wie es vorher gewesen ist, und die kommunalen Landesverbände stehen einfach daneben.
Nach § 26 Landesverwaltungsgesetz - auch daran möchte ich erinnern - ist die sachlich zuständige Landesbehörde nach den Grundsätzen einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltung zu bestimmen. Auch gemäß dieser Bestimmung muss die Aufgabe an die Kreise übertragen werden.
Die damalige Rede von Frau Franzen und die Regierungserklärung von Frau Simonis sind vor dem Hintergrund des aktuellen Handelns der Landesregierung reine Sonntagsreden. Der damalige Bericht der Enquete-Kommission ist für die Landesregierung Altpapier. Es kann recycelt werden, ist aber nichts wert.
Das beweist auch der jetzige Bericht der Landesregierung. Groß wird verkündet, dass im Zeitraum von 1997 bis 2001 insgesamt 175 Vorschläge zum Projekt Funktionalreform vorgeschlagen worden sind. Davon seien 111 Vorschläge zur Umsetzung beschlossen worden; Herr Minister, Sie haben davon berichtet. Schaut man sich aber diese Projekte einmal genauer an, so muss man feststellen, dass eine Reihe von Zustimmungsvorbehalten hier und eine Reihe von Genehmigungsvorbehalten da gestrichen worden sind. Da das bei einer ganzen Reihe von Vorschlägen geschehen ist, muss man einfach fragen, warum die Aufgabenübertragungen nicht längst vollzogen worden sind.
Sind das nicht Peanuts, die im Verwaltungsvollzug bereits vor Jahren und Jahrzehnten hätten geändert werden müssen?
Abschließend möchte ich Folgendes feststellen: Diese Landesregierung ist festgefahren und vergeudet ihre Energie nur noch darauf, die brüchige Koalition zusammenzuhalten. Klientelbedienung statt Reformvorhaben ist dabei die Devise. Den Schaden davon hat das Land zu tragen.
Dem Berichtsantrag der Union zur Richtlinie stimmen wir zu. Der Antrag des Herrn Kollegen Schlie sollte im Ausschuss beraten werden. Ich beantrage die Überweisung der Anträge zur federführenden Beratung in den Innen- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung in den Umweltausschuss.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Regierungsfraktionen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart,
durch dezentrale Verwaltungsleistungen mehr Bürgernähe zu erreichen, Landesaufgaben auf die Kommunen zu verlagern und die Funktionalreform konsequent umzusetzen.
Zu den Einzelheiten der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird der Kollege Nabel nachher noch fachkundig vortragen.
Ich möchte uns allen die folgenden vier Fragen stellen: Funktionalreform, was ist das? Funktionalreform, was soll das?
Funktionalreform, was ist das? Funktionalreform umfasst alle Überlegungen und Maßnahmen, um die als notwendig erkannten Verwaltungsaufgaben Ver
waltungsträgern, den unterschiedlichen Organen und Behörden beziehungsweise Einrichtungen, optimal zuzuordnen.
Funktionalreform, was ist das? Frau Kollegin Happach-Kasan, Sie haben zutreffenderweise darauf hingewiesen, dass bereits nach der geltenden Fassung des § 26 des Landesverwaltungsgesetzes die Zuordnung öffentlicher Aufgaben den Grundsätzen einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und ortsnahen Verwaltung entsprechen soll. Auch Wissenschaft und Praxis sind sich darin einig, dass für die Zuordnung von Verwaltungsaufgaben im Grunde drei Kriterien gelten müssen: a) die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, b) die Orts-, Sach- und Bürgernähe der Entscheidung, also die Kundenfreundlichkeit der öffentlichen Verwaltung,