Herr Eichelberg, Sie haben gesagt, dass es einen Landesnahverkehrsplan gibt, in dem Servicefaktoren genannt werden, die harten Faktoren aber fehlen. Haben Sie diesen Landesnahverkehrsplan eigentlich gelesen? In diesem Plan sind viele Maßnahmen enthalten, die in den letzten Jahren umgesetzt worden sind. Dabei
handelte es sich um reale und wirksame Maßnahmen. Ich werde Ihnen gleich einige Beispiele nennen. Weiter sind in diesem Plan Maßnahmen enthalten, die zunächst gar nichts mit Service zu tun haben, sondern sagen, dass im Infrastrukturbereich das und das passieren muss und die Stationen wieder eröffnet werden.
Herr Harms, Ende dieses Jahres - und nicht im Jahre 2004 - wird der Integrale Taktfahrplan in Schleswig-Holstein mit einer wesentlich besser vertakteten Fahrplandichte, mit mehr und besseren Zügen, mit mehr Haltestationen und so weiter kommen. Ich frage mich: Nehmen Sie das alles nicht zur Kenntnis? Wo leben Sie denn? Die von Ihnen genannte Pressemitteilung ist für mich symptomatisch. Herr Eichelberg, Sie haben doch mit mir zusammen mit der SPD-Fraktion vor Ort für den Haltepunkt Ahrensburg geworben. So habe ich das immer verstanden. Nun sagen Sie, es sei keine Leistung, diese Haltepunkte wieder zu schaffen. Was ist denn eine Leistung? Ich kann mit dieser Art der Nörgelei überhaupt nichts anfangen. Das tut mir Leid.
Sie fragen, warum die Landesregierung nichts gegen die uralten Lokomotiven tut. Darüber haben wir im Ausschuss hoch und runter diskutiert. Die Lokomotiven werden von der Deutschen Bahn eingesetzt. Ich kann es nicht verantworten, aus den Regionalisierungsmitteln für die Deutsche Bahn in SchleswigHolstein neue Lokomotiven zu finanzieren. Wir haben schon die neuen Wagen finanziert.
Ich werde aber mit der Deutschen Bahn über einige Dinge verhandeln. Sie sagen, wir bräuchten ein Koordinierungsbüro. Das ist das Allerletzte, was wir bräuchten. Wir brauchen Ergebnisse. Herr Garg, jetzt bin ich bei Ihnen. Wir brauchen Ergebnisse. Gespräche brauchen wir auch, die unterstellen wir aber einmal als selbstverständlich. Wenn ich keine Gespräche führen würde, dann hätten wir nicht die Ergebnisse erreicht, die wir erreicht haben. Wir brauchen kein Koordinierungsbüro, sondern wir brauchen starke Verhandlungspositionen. Für starke Verhandlungspositionen brauchen wir erstens ein bisschen Geld, denn das kostet etwas. Zweitens brauchen wir Druckmittel gegenüber der Bahn. Drittens brauchen wir Druckmittel gegenüber Hamburg. Dazu habe ich im Ausschuss etwas gesagt. Darüber sage ich Ihnen in der nächsten und in der übernächsten Sitzung auch noch etwas. Darüber können wir stundenlang diskutieren.
Ich sage nur eines: Das, was Sie hier fordern, kostet viel Geld. Es kostet Landesgeld. Sie fordern Nahver
kehrsmaßnahmen. Sie fordern keine Fernverkehrsmaßnahmen. Diese Landesnahverkehrsmaßnahmen, die wir beim HVV, den S- und U-Bahnen oder wo auch immer mit neuen Strecken und so weiter mitbestellen müssten, kosten uns auf schleswig-holsteinischer Seite schon jetzt 12,5 Millionen € pro Jahr. Wir haben in den letzten vier Jahren 117 Millionen € in den Hamburger Rand investiert. Das Geld ist nicht unendlich vermehrbar. Es geht zu Lasten anderer Regionen, wenn wir nicht sagen, dass es einen gewissen fairen Ausgleich geben muss. Wenn Sie also sagen, was Sie wollen, dann sagen Sie auch, was Ihnen am dringendsten ist und wie wir das finanzieren können.
Die beiden Leitprojekte des Regionalen Entwicklungskonzepts der Metropolregion Hamburg - es sind zwei, denn das dritte Projekt ist kein Leitprojekt - sind realisiert oder auf dem Wege der Realisierung. Der AKN-Streckenausbau wird mit viel Geld aus Schleswig-Holstein finanziert. Er ist zu einem erheblichen Teil bereits abgeschlossen. Man könnte sogar fragen, ob man zu viel Geld dafür ausgegeben hat. Ein erheblicher Teil des schleswig-holsteinischen Geldes geht gerade auch in die AKN-Strecken. Das muss man wissen.
Zu der Elektrifizierung der Strecke Lübeck-Hamburg habe ich etwas gesagt. Auch hier schreiten wir deutlich voran. Gucken Sie sich also ein bisschen mehr an, was im Lande passiert und nehmen Sie auch das zur Kenntnis, was wir bereits an realen Erfolgen bei der Verbesserung des regionalen Nahverkehrs vorzuweisen haben. Wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, beispielsweise bessere Lokomotiven, dann müssen wir in den Wettbewerb gehen. Das ist unser Druckmittel und das machen wir auch. Ich bin dankbar, wenn Sie mich dabei auch öffentlich unterstützen. Das sollten wir machen. Hier haben wir ein großes Potenzial, um bessere Wagen, bessere Loks und so weiter einzusetzen. Sie haben die AKN-Durchfahrt nach Hamburg erwähnt.
Hier sind wir uns einig. Aber auch hier reicht es nicht, nur zu sagen: Wir wollen oder wir könnten. Die Probleme liegen in der Praxis, denn wir wissen natürlich,
dass es zu Mindereinnahmen bei der S-Bahn führt, wenn auch die AKN eine Durchfahrt ermöglicht. Hier muss es also eine Finanzierungslösung geben. Wir wissen, dass der Hamburger Hauptbahnhof eine Engpasssituation hat, die nicht mit links durch einen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtags beseitigt werden kann. Diese Probleme müssen gelöst werden. Wenn Sie also so etwas fordern, dann sagen Sie bitte auch, wie Sie diese Probleme lösen. Es bringt nichts, allgemein zu sagen, man könnte mal, man müsste mal. Wir sollten darüber konkret im Wirtschaftsausschuss sprechen. Sie wissen, ich bin immer dafür offen und ich bereite mich meistens auch darauf vor, sodass wir die meisten Fragen dort auch diskutieren können.
Frau Präsidentin! Ich will überhaupt nicht hintanstellen, dass in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein auf dem Sektor des ÖPNV vieles erreicht wurde. Das wurde völlig falsch interpretiert.
Ich habe das in meiner Rede mehrfach gesagt; Sie können das nachlesen. Es geht aber um elementare Dinge: Es ärgert mich wahnsinnig, wie in Niedersachsen vor drei Jahren die Strecke Lüneburg-Hamburg und die Notwendigkeit eines dritten Gleises diskutiert wurde. Die kriegen das dort bis 2004 gebaut. Das ärgert mich, weil wir seit zehn Jahren darüber reden und kein Planfeststellungsverfahren eingeleitet haben, in dem das verwirklicht wird. Das ist im Metropolgutachten definiert, aber nicht umgesetzt. Wir wissen, was richtig ist, setzen es aber nicht um. Das sage ich trotz der Dinge, die wir positiv machen.
Herr Harms, Sie erwähnen die Flughafenanbindung Hamburg, die Elektrifizierung und die Engpassbeseitigung in Elmshorn. All diese Dinge stehen aus Bundessicht unter dem Vorbehalt einer Klärung der festen Fehmarnbelt-Querung. Bis dahin tut sich nichts. Ich habe mich am Montag noch einmal vergewissert. Alles ist noch offen. Deshalb können wir nicht nur sagen: Das kommt, das findet statt.
Auch die Elektrifizierung - ich weiß, wie schwierig das war. Aber bei Herrn Steinbrück war es schon so weit, dass es hieß, die Elektrifizierung ist bis 2000 fertig und wir fahren gemeinsam mit der Bahn. Das ist doch verhindert worden. Da waren doch schon Agreements getroffen. Wie das gekommen ist, weiß ich doch nicht. Auf jeden Fall findet hier nichts statt und es verzögert sich weiter. Sie glauben doch nicht, selbst wenn es planfestgestellt ist - bevor die feste Fehmarnbelt-Querung nicht geklärt ist, kommt die Elektrifizierung auch nicht.
Wir sollen nur realistisch sein. Darum geht es. Die Ziele kennen wir ja, aber es geht darum, sie realistisch durchzusetzen. Wir verkünden immer nur Dinge, die wir einfach nicht umsetzen können.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es ist beantragt worden, den Antrag dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer es so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, den eigentlich für jetzt vorgesehenen Tagesordnungspunkt 6 ohne Aussprache zu behandeln. Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 13 und anschließend die Tagesordnungspunkte 34 und 5 auf.
Artikel 2 des Zweiten Seeschifffahrtsanpassungsgesetzes (Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz - SUG -)
Antrag der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW Drucksache 15/1675 (neu)
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Maurus das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im September letzten Jahres haben wir zum Zweiten Seeschifffahrtsanpassungsgesetz hier in diesem Hause in großer Übereinstimmung Stellung genommen und deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Seeunfalluntersuchung absolut praxisfremd ist und zu keiner Verbesserung des Verfahrens beitragen kann. Nicht öffentliche Sitzungen, Aufgabe der Zwei
stufigkeit des Verfahrens, mögliche Interessenkollision innerhalb einer Behörde und die Anlehnung von Seeunfalluntersuchungen an das Verfahren bei Flugunfalluntersuchungen waren - hier stichwortartig genannt - Gegenstand unserer Kritik.
Mittlerweile hat der Deutsche Bundestag - das interessiert sicherlich auch den Kollegen Astrup - in dritter Lesung am 21. Februar 2002 mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von FDP und CDU/CSU bei Enthaltung der PDS den im Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen des Bundestages leicht veränderten Regierungsentwurf angenommen. Mit Recht urteilte der schleswig-holsteinische Journalistenverband in einer Pressemitteilung:
„Unter völliger Missachtung einer Vielzahl von warnenden Stimmen, insbesondere aus den Küstenländern, ist damit ein Gesetz durchgeboxt worden, das Bürgernähe und Transparenz bei Verfahren von öffentlichem Interesse diametral entgegensteht.“
„Diese von der Bundestagsmehrheit beschlossene Lex ‘Pallas’ wird künftig Kritik an dilettantischem Krisenmanagement, wie im Fall der Pallas-Havarie vor der Deutschen Nordseeküste, bereits im Ansatz ersticken.“
Dieser vorliegende Gesetzentwurf darf nicht Rechtskraft erlangen, weil durch ihn das bisher unabhängige, öffentlich tagende Seeamtsgericht zugunsten eines internen Behördenverfahrens abgeschafft werden soll, weil hochkompetente Fachleute wie Kapitäne, Lotsen und Rechtsanwälte aus dem Ehrenamt zugunsten weisungsgebundener Behördenbeauftragter ausgesperrt werden sollen, weil die bisherigen Sofortmaßnahmen der Seeämter wie zum Beispiel Patententzug bei Trunkenheit von Steuerleuten - der Vorgang ist ja auch durch die Presse gegangen - zugunsten eines bis zu 12 Monate dauernden bürokratischen Verfahrens abgeschafft werden sollen, weil auf der Basis von Seeamtsansprüchen, die bisher in 70 % der Fälle zu außergerichtlichen Vergleichen geführt haben, eine Einigung nicht mehr möglich sein soll und weil es zu langwierigen Verhandlungen vor den Zivil- und Strafgerichten kommen wird. Alles wird wesentlich teurer und komplizierter. Das sagen die Reeder, das sagen die Hafenlotsen, das sagen die Fachleute von Greenpeace und das sagen die Betriebsräte. Die Versicherungskosten werden steigen, das sagen die Vertreter der Kleinschifffahrt. Alle befürchten eine Rufschädigung durch unkontrollierbare Verfahren. Nur das Bundesverkehrsministerium behält in Zukunft stets eine weiße Weste.
Es gibt noch einen weiteren Punkt, über den die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert worden ist. Ausgangspunkt der Gesetzesinitiative ist die EGRichtlinie 1999/35, die die Mitglieder der IMO verpflichtet, den Code A 849 (20) bei der Untersuchung von Schiffsunfällen anzuwenden. Andere EU-Länder haben mit einer Rechtsanpassung darauf reagiert. Das wäre auch bei uns durch die Änderung von zwei Paragraphen möglich gewesen. Ohne aufwendiges Gesetz wäre das bei uns machbar und so sehen es ja Gott sei Dank auch die übrigen Küstenländer wie auch die Mehrzahl der Rechtsexperten, die in der öffentlichen Anhörung des Bundesverkehrsausschusses vorgetragen haben. Statt mit einem 26 Seiten umfassenden, umfangreichen Gesetz wäre das Problem mit einem kleinen Artikelgesetz zu lösen, praxisfreundlich und in der Tat bedarfsgerecht.
Daher unternehmen wir heute noch einmal gemeinsam interfraktionell den Vorstoß zu einer praktikableren, vernünftigen Lösung. Wir fordern die Landesregierung auf, im Bundesrat gemeinsam mit den übrigen Küstenländern von ihren Rechten gemäß Artikel 77 des Grundgesetzes auf Anrufung des Vermittlungsausschusses und Einspruchseinlegung Gebrauch zu machen beziehungsweise im Falle der Bejahung der Zustimmungsbedürftigkeit gemäß Artikel 84 Abs. 1 Grundgesetz die Zustimmung zu dem jetzt in der Tat unbrauchbaren Gesetz zu verweigern.
Wir brauchen hier an der Küste, wir brauchen im Bereich der Seeunfälle praktikable, praxisgerechte Lösungen. Mit dem von uns vorgelegten Antrag ist dies machbar. Er ist praktikabel und umsetzbar.
Ich hoffe, dass das Land Schleswig-Holstein mit den übrigen Küstenländern im Bundesrat in dieser Woche diesen Weg gehen kann. Ich bin auch der Hoffnung, dass sich unsere Kollegen aus Hamburg unserer Auffassung noch anschließen werden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Neugestaltung des Seeunfalluntersuchungsgesetzes ist rechtlich fragwürdig und inhaltlich unhaltbar und bedeutet eine eindeutige Verschlechterung gegenüber dem bisher durchgeführten Verfahren. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesverkehrsministerium und Vermerke von Referenten sagen, dass dem Gesetzentwurf der Bundesregierung unter anderem die Verpflichtung aus internationalem Recht zur