der vor seinem Kanzlerparteitag noch schnell das Wahlprogramm in diese Richtung umschrieb. Haben Sie mitgekriegt, was er da reingeschrieben hat? Familienpolitik pur! Gucken Sie sich das im Internet an! Sie sind doch da so fit.
Wir waren auf diesem Wege auch vor den Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, die uns vor zwei Tagen mit einem eigenen Entschließungsantrag überraschten.
Wir waren auf diesem Wege auch vor der SPD, deren Antrag ich gerade eben erst auf meinem Platz fand. Sonst machen Sie doch immer gemeinsame Sache als Koalitionsfraktionen. Warum haben Sie diesen Antrag denn nicht gemeinsam gemacht? Da muss es irgendwelche Unterschiede geben, Punkte, über die Sie sich nicht einig wurden. Diese Unterschiede werde ich noch herauskriegen.
Ich werde mich ganz intensiv damit befassen. Da muss es irgendetwas geben. Ich nehme an, es ist das Ehegattensplitting. Egal!
Die CDU hat sich mit diesem Thema intensiv beschäftigt - vor dem Familienurteil des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben eine Kampagne gestartet, die wir überschrieben haben mit: Familienland SchleswigHolstein - Kinder herzlich willkommen. - Wir haben das mit einem umfangreichen familienpolitischen Programm im Juni 2001 - Sie hören richtig - vollendet. Wir haben in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen und Expertenanhörungen - Sie waren leider nicht dabei, Herr Dr. Garg - mit Bürgerinnen und Bürgern, Familienverbänden, Wirtschaft und Gewerkschaften unsere Familienpolitik diskutiert und weiterentwikkelt. Daraufhin ist dieser Antrag entstanden. Ich glaube, es ist die Aufgabe einer Fraktion, die Politik, die die Partei erarbeitet, in praktische Politik umzusetzen. Ich glaube nicht, dass Sie es anders machen.
Ich möchte an dieser Stelle kurz auf die Situation berufstätiger Mütter eingehen, insbesondere der Alleinerziehenden, die in der Regel gezwungen sind zu arbeiten. In anderen Ländern, wie zum Beispiel in Frankreich, ist es für eine Frau selbstverständlich zu wählen, ob sie auch mit zwei, drei oder mehr Kindern einem Beruf nachgehen oder zu Hause bleiben will. Das funktioniert dort, weil man in Frankreich wie auch in Österreich, in Ungarn, in Norwegen, in Schweden, in Dänemark sicherlich auch - da habe ich mich nicht so ganz genau informiert - weiter ist als bei uns. Der Staat investiert in diesen Ländern in die Menschen und damit in die Zukunft. Unter anderem durch Erziehungslohn, Kinderbetreuungsschecks gibt man den Eltern die Möglichkeit, wirklich frei zu wählen, ob sie mit dem Geld qualifizierte Betreuung bezahlen oder es behalten und bei ihren Kindern zu Hause bleiben wollen. Das ist die Wahlfreiheit, die wir meinen, Frau Heinold. Wir wollen die größtmögliche, wir können auch sagen „absolute“ - da stimmen wir mit Ihnen überein -,
Dabei ist es weder hilfreich, dass Frauen, die mehrere Kinder haben und gleichzeitig berufstätig sind und eventuell auch noch allein erziehend sind, häufig behandelt werden, als hätten sie - jetzt zitiere ich eine leitende Redakteurin der „Wirtschaftswoche“ - zu Hause eine Psychopathenzuchtanstalt, noch darf die Präsenz eines Elternteils zu Hause sozusagen ein Tabu in unserer Gesellschaft sein und Erziehungsgeld beziehungsweise Familiengeld abfällig - das muss ich wirklich einmal sagen, Frau Fröhlich - als Zu-HauseBleib-Prämie bezeichnet werden. Diesen Ausdruck finde ich ganz schlimm, Frau Fröhlich.
Sie konterkarieren das, was Ihre Kollegin Frau Heinold, mit der Sie sich eben so intensiv unterhalten haben, eigentlich meinte: Wahlfreiheit, nämlich zu Hause bleiben oder berufstätig sein. Das ist Wahlfreiheit. Wenn Sie das eine, nämlich dass das Zu-HauseBleiben vom Staat finanziell unterstützt wird, abfällig als Zu-Hause-Bleib-Prämie bezeichnen,
Frau Abgeordnete, ich habe bereits seit einer halben Minute versucht, Sie zu unterbrechen, um zu sagen: Bitte formulieren Sie Ihren letzten Satz. - Bitte formulieren Sie ihn jetzt.
Also muss ich leider aufhören. Ich muss sagen: Dieses Mal freue ich mich wirklich auf die Beratung im Ausschuss.
Mir liegt noch eine weitere Wortmeldung zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung vor. - Frau Abgeordnete Heinold!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Schwarz, nur, damit Sie sich nicht allzu viel Mühe machen, möchte ich aufklären, warum es zwei Anträge gibt.
Der Antrag der CDU ist ein Antrag, der sehr grundsätzlich - das ist auch dargestellt - am Parteiprogramm orientiert Familienpolitik diskutiert. Ich finde, das ist Aufgabe des Landtags. Wir sind hier, um miteinander grundsätzlich politisch zu diskutieren und dann in der Folge in Gesetzgebung oder wie auch immer Politik zu gestalten.
Da Sie so einen Antrag eingebracht haben, haben wir gesagt: Okay, dann machen wir, um es vergleichbar zu machen und grundlegend im Ausschuss diskutieren zu können, einen Antrag der Grünen, einen Antrag der SPD. Sie wissen, dass Grüne und SPD eine unterschiedliche Programmatik haben. Insofern ist das nichts Neues.
Ich halte es auch im Rahmen einer Koalition für ausgesprochen gesund, wenn jeder, unabhängig vom gemeinsamen Regierungsagieren, seine Politik formulieren kann und auch formuliert.
Um die Herzlichkeit in der Koalition brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Da gibt es ganz andere Gremien, über die Sie sich um Herzlichkeit Gedanken machen könnten, wenn Sie denn wollten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Familienfreundliches Schleswig-Holstein - Kinder herzlich willkommen“ ist ein schöner Titel. Er ist fast so schön wie „Schleswig-Holstein - Land für Kinder“,
der Titel der Partnerschaft mit dem Deutschen Kinderhilfswerk, das die Landesregierung intensiv unter dem Vorsitz der Ministerpräsidentin pflegt. Schöne Titel, aber die Prozesse eines gesellschaftlichen Wandels zu einer auf Funktionalität und Effizienz ausgerichteten Lebens- und Arbeitswelt rücken die Bedeutungen der Belange von Kindern und Jugendlichen und die Sorge um geeignete Lebensbedingungen für die nachwachsende Generation dankenswerterweise wieder in den Vordergrund der politischen Debatte.
Die Bereitschaft der nachwachsenden Generation, später Elternaufgaben zu übernehmen, wird ganz wesentlich davon bestimmt sein, inwieweit wir, die gegenwärtig Regierenden, politisch Verantwortlichen, es schaffen, gleichzeitig mit wachsender Modernisierung auch für kinder- und familienfreundliche Lebensverhältnisse zu sorgen. Kinder- und Familienfreundlichkeit ist ein Standortfaktor im weiten Sinn für ein auf stabile Sozialstrukturen ausgerichtetes Gemeinwesen und ist wichtige Voraussetzung für eine generationengerechte Gesellschaft.
Die Jugendhilfe steht hierbei vor der bedeutenden Aufgabe im Sinn ihrer Querschnittsfunktion als Anwalt der Interessen von Kindern, Jugendlichen und Familien, die Kinder-, Jugend- und Familienfreundlichkeit der Gesellschaft in allen Politikbereichen voranzubringen. Familienpolitik ist im wohlverstandenen Sinn Querschnittspolitik.
Eine der zentralen Aufgaben in diesem Kontext ist natürlich der Ausbau von Ganztagsangeboten zur Betreuung von Kindern für Kinder zwischen null und 14 Jahren. Dazu gehören auch Ganztagsschulangebote. Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass Länder und Kommunen diese flächendeckende Ganztagsbetreuung nicht aus eigener Kraft garantieren können.
Wir haben festzustellen - dies sage ich ausdrücklich für die gesamte Landesregierung -, dass dies eine Aufgabe der Gemeinschaft ist, also eine Aufgabe für Länder, Gemeinden und Bund. Die Vorteile aus einer möglichen Reform des Ehegattensplittings müssen zweckgebunden für ein Leben der Kinder, für ein Leben mit Kindern gestaltet und tatsächlich gebunden werden.
Es ist richtig und notwendig, die Diskussion um die Notwendigkeit einer größeren Kinder- und Familiengerechtigkeit nicht nur an materiellen Ausgleichsleistungen entlang zu führen - dies gerade in einer Zeit, in der Sprachlosigkeit im Miteinander zu konstatieren ist, in der Kinder und Jugendliche Gewalt als alltägliche Konfliktlösung erleben und akzeptieren. Das partnerschaftliche Zusammenleben in Familie, Beruf und Gesellschaft ist konstituierend für eine zukunftsfähige Gesellschaft und muss Vorbild für Kinder und Jugendliche sein.