Wir können heute noch nicht die im Antrag der CDU gewünschte Auskunft über den finanziellen Umfang für die Vorbereitung und Durchführung konkreter
Maßnahmen geben. Wir befinden uns am Beginn einer langen Planungsphase, die erst im Jahre 2009 abgeschlossen sein wird. Ich kann daher nur eine grobe Schätzung abgeben, nach der sich die Gesamtkosten auf etwa 700 Millionen € belaufen dürften. Das würde bei einer Laufzeit von 15 Jahren durchschnittlich etwa 45 Millionen € pro Jahr entsprechen. Im Haushaltsansatz 2002 sind rund 2 Millionen € für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen, die für die zusätzlich eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Vergabe von Werkverträgen über Grundlagenarbeiten zur Bewertung der Gewässer und Strukturerhebungen an Gewässern vorgesehen sind, so wie sie übrigens von den Betroffenen eingefordert werden.
Gemeinsam mit den federführenden Wasser- und Bodenverbänden und den beteiligten Arbeitsgruppen stehen wir am Anfang eines langen Planungsprozesses, der nicht nur den Lebensraum der Pflanzen und Tiere verbessern wird, sondern auch die Grundwasserversorgung und Trinkwasserqualität sowie die Badewasserqualität sichert sowie das Landschaftsbild verschönert. Damit ergeben sich aus der Wasserrahmenrichtlinie für die Weiterentwicklung Schleswig-Holsteins große Chancen, die wir gemeinsam mit den Betroffenen und Interessierten verwirklichen wollen.
Bevor ich die Aussprache eröffne und jetzt den Mitgliedern der Fraktionen das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass die Landesregierung die ihr zustehende Redezeit um eine Minute überzogen hat. Das ist keine Kritik, aber ich muss darauf hinweisen, dass damit den Rednern der Fraktionen die Hälfte der überzogenen Redezeit zusätzlich zur Verfügung steht, also 30 Sekunden. Es kann genutzt werden, es muss nicht genutzt werden.
Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der CDU erteile ich der Frau Abgeordneten Ursula Sassen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bedaure, dass diese beiden Tagesordnungspunkte zusammen diskutiert werden. Denn es sind zwei sehr interessante - zwar miteinander harmonisierende Themen, die jedoch auch sehr viele Unterschiede aufweisen.
Happach-Kasan [FDP] und Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Konrad Nabel [SPD]: Das geht uns auch so!)
Der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur nachhaltigen Wasserwirtschaft steht bezüglich des Schutzes und einer nachhaltigen Bewirtschaftung von Gewässern in Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Hier jedoch ausführlich über das Für und Wider einer weiteren Liberalisierung zu diskutieren, würde den zeitlichen Rahmen sprengen. Ausgangspunkt aller Überlegungen muss aber der berechtigte Anspruch sein, dass es keine Verschlechterung der Qualität des Lebensmittels Wasser und keine Verschlechterung der politischen Ziele beim Umwelt- und Gewässerschutz geben darf.
Die Tatsache, dass sich private Anbieter möglicherweise primär Versorgungsregionen aussuchen, wo sich der Aufwand finanziell lohnt - speziell in Ballungsgebieten -, könnte dazu führen, dass der ländliche Raum oder schwer zugänglichere Gebiete auf der Strecke bleiben und dort höhere Gebühren bezahlt werden müssen. Ich schlage eine weitere Diskussion dieser Punkte in den zuständigen Ausschüssen vor.
Nun zur EU-Wasserrahmenrichtlinie! Herr Minister Müller, Sie hatten um Fristverlängerung gebeten, damit der von der CDU geforderte Bericht über den aktuellen Stand zur Umsetzung dieser Richtlinie unseren Ansprüchen gerecht werden kann. Auf den ersten Blick tut er das. Insider erkennen jedoch, dass noch vieles im Argen liegt.
Da etwa zeitgleich in ganz Deutschland die Umsetzung der Richtlinie erfolgen soll, ist rechtzeitig zu prüfen, ob es genügend Kapazitäten qualifizierter Ingenieurbüros gibt und inwieweit - auch aus arbeitsmarktpolitischer Sicht - die Vergabe von Werkverträgen an Firmen in Schleswig-Holstein möglich ist. Die Vergabekriterien würden mich daher sehr interessieren.
Das geplante Ausmaß solcher Werkverträge scheint enorm zu sein. Vier der insgesamt acht zusätzlichen Stellen sind für die Durchführung und Begleitung der naturwissenschaftlichen Untersuchungen in den drei Flussgebietseinheiten und den zugehörigen Küstengewässern sowie für die Begleitung von Werkverträgen erforderlich. Allein die Werkverträge für Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wasser werden für das laufen
de Jahr mit 200.000 €, für Strukturerhebungen und Pilotvorhaben zur Bewirtschaftungsplanung mit 600.000 €, insgesamt in einem Gesamtvolumen von rund 1,3 Millionen € in 2002 angegeben - nur für Werkverträge. Angesichts dieser Summen für Fremdarbeit halte ich es nicht für gerechtfertigt, dass nur die Geschäftsführung der Arbeitsgruppen ein Entgelt erhält. Es müssten alle Mitglieder der Arbeitsgruppen wenigstens eine angemessene Aufwandsentschädigung bekommen.
- Ja, ich finde, dass das gerecht wäre, ganz einfach aus dem Grund, weil dieser Personenkreis nicht nur mit dem Vorteil der Wahrnehmung seiner Interessen abgespeist werden darf. Es kann doch nicht sein, dass ehrenamtlich eingebrachtes Know-how nicht honoriert wird.
Unter dem Punkt 3.5 beschreiben Sie die Beteiligung auf Ebene der Bearbeitungsgebiete und heben hervor, dass die Zahl der Mitglieder so klein zu halten ist, dass gerade die Arbeitsfähigkeit hergestellt ist.
Über die Aufträge der Arbeitsgruppen im Detail wird nichts gesagt. Die Frage, wer was macht, bleibt offen. Dienen die Arbeitsgruppen etwa primär der Konfliktdämpfung?
Dieser Eindruck entsteht durch das aufgezwungene Konsensprinzip, das im Bericht wohlweislich unerwähnt bleibt und auch aus meiner Sicht illusorisch ist. Für das Ministerium ist das Konsensprinzip in jedem Fall ein Gewinn: Entweder wird in der Arbeitsgruppe etwas Brauchbares im Konsens entschieden - dann freut sich das Ministerium - oder aber es wird kein Konsens erzielt, dann gibt es aber zumindest ein verwertbares Diskussionsergebnis - und dann darf das Ministerium wieder entscheiden. Der lange Arm des Ministeriums reicht bis in alle Ebenen.
Es ist zu begrüßen, dass die Wasser- und Bodenverbände ihre Chance bekommen, das Wissen federführend einzubringen. Auch wenn eine Straffung des Verbandswesens wünschenswert sein mag, ist der Druck, den die Landesregierung auf die Verbände über das
Instrument der Mitarbeit in Arbeitsgruppen bei der Umsetzung der Richtlinie ausübt, schlichtweg unfair.
Der Wunsch nach Zusammenschluss muss an der Basis entschieden werden. Darüber hinaus ist auch die Frist 15. Juni 2002 für die Wahrnehmung der Option der Federführung ohne Detailkenntnis über die Aufgabenstellung
und ohne Wissen, wie der öffentlich-rechtliche Vertrag überhaupt aussehen soll, eine Zumutung. Falls dieser Zeitrahmen von den Wasser- und Bodenverbänden nicht eingehalten werden kann, „dürfen“ die Kreise und kreisfreien Städte die Lücke füllen. Spätestens am 30. September 2002 ist die Sanduhr abgelaufen, dann greift das Umweltministerium zu und der schwarze Peter liegt bei denen, die beim Blindekuhspiel ausgeschieden sind - das kann nicht sein.
Die Erfahrungen aus den Pilotgebieten müssen in die zukünftige Vorgehensweise einfließen können. Deshalb führt das Eingreifen des Umweltministeriums bei Fristablauf dazu, dass die Türen endgültig zugeschlagen sind. Das darf nicht sein. Dieser Punkt muss bei einer Maßnahme, die die Wasserwirtschaft noch die nächsten 30 Jahre beschäftigen wird, variabel sein.
- In meinem letzten Satz möchte ich noch kurz auf die Kosten eingehen. Es ist ziemlich riskant, so vorzugehen, wie sie planen, denn es wird zum Teil auch mit der Oberflächenwasserentnahmeabgabe finanziert. Da könnten - wie wir es bei Störfällen wie in Brunsbüttel sehen - hohe Einnahmeverluste auftreten. Dann taucht die Frage auf: Wie soll es bezahlt werden?
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Auf unserer Erde gibt es sehr viel Wasser, aber nur 0,3 % wird als Trinkwasser genutzt. Daher ist Wasser ein
Erbe, das eine nachhaltige, das heißt sparsame, pflegliche und vorsorgliche Bewirtschaftung auch im Interesse nachfolgender Generationen erfordert.
Es ist aber nicht nur als Trinkwasser ein kostbares Gut, für manche Wirtschaftszweige - wie die Fischerei, den Schiffbau, aber auch für den Tourismus - ist Wasser gerade in Schleswig-Holstein die Existenzgrundlage. Für Industriebetriebe ist die Nutzung der Wasserressourcen ein längst ernst zu nehmender Kostenfaktor.
Es ist ökologisch vernünftig und ökonomisch sinnvoll, das Lebensmittel Nummer 1 effektiver zu nutzen. Weil die Kosten für die Versorgung mit Trinkwasser in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern hoch sind, kommt oft die Forderung nach niedrigeren Preisen. Es ist von der Privatisierung oder Liberalisierung des Wassermarktes die Rede. Ähnlich wie bei Telekommunikationsdienstleistungen, bei der Strom- und Gasversorgung soll durch Aufhebung der bisher kartellrechtlich geschützten geschlossenen Versorgungsgebiete der Wettbewerb um die Verbraucher eröffnet werden. Es lassen sich aber keine verbundenen Leitungsnetze wie bei Strom oder Gas schaffen. Trinkwasser ist wegen unterschiedlicher Herkunft und Aufbereitung nicht beliebig mischbar. Bei einer Liberalisierung des Wassermarktes wäre die Basis für eine nachhaltige Wasserwirtschaft gefährdet. Während kaum Vorteile zu erkennen sind, überwiegen deutlich die Nachteile.
Die ökologischen und hygienischen Leistungen einzelner Wasserversorger könnten zurückgefahren werden oder wegfallen. Möglicherweise würden Instandhaltungsarbeiten zurückgefahren, verringert oder gar nicht erfolgen. Auch die Rohrnetzpflege könnte unter erhöhtem Kostendruck leiden. Denkbar wäre auch ein größerer Einsatz von Chlor oder anderen Desinfektionsmitteln. Da ein hohes Maß an Überwachung erforderlich ist, wäre auch mehr Regulierung statt Deregulierung erforderlich.
Wenn auch manche Kommunen die Aufgabenwahrnehmung privaten oder teilprivatisierten Unternehmen übertragen haben, bleibt die Trinkwasserversorgung hierzulande eine Kernaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge und damit der Kommunen.
Wir sehen aber einen Modernisierungsbedarf in der Wasserwirtschaft. Ziel muss die Schaffung von effizienten, kundenorientierten und wettbewerbsgerechten Dienstleistungsunternehmen sein, die sich einer nachhaltigen Wasserwirtschaft verpflichtet fühlen. Kernstück muss die Förderung von Kooperationen bis hin