Wir sehen aber einen Modernisierungsbedarf in der Wasserwirtschaft. Ziel muss die Schaffung von effizienten, kundenorientierten und wettbewerbsgerechten Dienstleistungsunternehmen sein, die sich einer nachhaltigen Wasserwirtschaft verpflichtet fühlen. Kernstück muss die Förderung von Kooperationen bis hin
zu Fusionen zwischen benachbarten Wasserver- und -entsorgungssystemen sein, die nicht zuletzt durch das in der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorgesehene kooperative Management von Flusseinzugsgebieten vorgezeichnet sind.
Damit bin ich beim zweiten Teil des Tagesordnungspunktes, nämlich beim Bericht über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein. Ich habe, ehrlich gesagt, nicht erkennen können, welche Intention hinter dem CDU-Berichtsantrag gestanden hat, zumal seit Oktober 2001 ein umfassender Bericht zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie vorliegt.
Es hätte völlig ausgereicht, über die minimalen Umsetzungsveränderungen seit der Vorlage des umfassenden Berichts, die übrigens auch der Presse zu entnehmen waren, im Umweltausschuss zu berichten.
Im Zuge der Diskussion über die Umsetzung der Richtlinie hat insbesondere die SPD-Landtagsfraktion gefordert, dass keine Vorfestlegungen erfolgen dürften, die eine Funktionalreform mit zweistufigem Verwaltungsaufbau verhindern würden. Wir haben uns frühzeitig dafür eingesetzt, die Wasser- und Bodenverbände mehr einzubinden und von einer Stärkung der Staatlichen Umweltämter abzusehen. Das ist inzwischen geschehen. Diesen Verbänden ist mittlerweile angeboten worden, die Federführung in den Bearbeitungsgebieten zu übernehmen. Soweit das nicht gewollt ist, wird die Aufgabe von den Kreisen übernommen beziehungsweise den Kreisen angeboten. Ansonsten erfolgt die Übernahme durch das MUNF. Die Übernahme der Arbeitsgruppenleitung kann bis zum 30. September erfolgen.
Die Finanzierung der über 15 Jahre laufenden Planungs- und Umsetzungsphase mit rund 688 Millionen € erfolgt aus den Wasserabgaben, nicht nur aus der Oberflächenwasserentnahmeabgabe, sondern aus allen Abgaben. Das wird sicherlich ausreichen.
Verbesserte Gewässerzustände machen unser Land noch attraktiver. Unsere Landesregierung setzt die Wasserrahmenrichtlinie trotz des von der EU vorgegebenen Zeitdrucks vorbildlich um, gerade auch wegen der intensiven Beteiligung der Selbstverwaltungskörperschaften und der Naturschutz-, Landwirtschaftsund Fischereiverbände. Dafür danke ich.
Das Wort für die Fraktion der FDP erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach der Liberalisierung von Strom- und Gasversorgung gibt es eine Diskussion über die Möglichkeit, bei der Trinkwasserversorgung durch mehr Wettbewerb zu mehr Effizienz zu kommen und damit auch zu günstigeren Preisen. Der Minister hat dies eingangs dargestellt.
Auch dieses Reformbemühen geht nach dem üblichen Muster: Es wird ein dickes Gutachten erstellt. Dieses stellt fest, dass es erhebliche Defizite im Bereich der Trinkwasserversorgung gibt, und zwar nicht bei den Leistungen, sondern bei der Effizienz. Dieses Gutachten macht Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen in umfangreicher Art und Weise. Die Bundesregierung erklärt offensichtlich auch unter dem Beifall von RotGrün in Schleswig-Holstein, dass zunächst einmal nichts geändert werden sollte. Genauso macht RotGrün Reformen. Ein Gutachten ist teuer. Es werden keine Lehren daraus gezogen.
Der Titel „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ ist falsch gewählt. Es müsste heißen: nachhaltige Staatswirtschaft. SPD und Grüne bringen in diesem Antrag zum Ausdruck, dass sie eine weitere Öffnung des Wasserwirtschaftsmarktes ablehnen. In der Begründung spekulieren sie über verschiedene mögliche negative Folgen. Diese spekulative Begründung zeigt zunächst, dass sich Rot-Grün gar nicht sicher ist, ob das auch so stimmt. Zweifel an dieser Begründung sind angebracht. Es ist offensichtlich, dass die Regierungsfraktionen das Gutachten „Optionen, Chancen und Rahmenbedingungen einer Marktöffnung für eine nachhaltige Wasserversorgung“, das vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegeben wurde, entweder nicht verstanden oder überhaupt nicht gelesen haben.
Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass mehr Wettbewerb möglich ist, ohne dass Trinkwasserqualität, Versorgungssicherheit und Gewässerschutz gefährdet werden. Die Qualität des Trinkwassers unterliegt bereits heute einem umfassenden Regulierungsrahmen. Ich nenne als Beispiel nur die EU-Richtlinie über Wasser für den menschlichen Gebrauch, Trink
wasserverordnung, Landeswassergesetz und die verschiedenen technischen Regelwerke. Die Regelungen gewährleisten die hohe Güte des Lebensmittels Wasser, ohne dass sie eine bestimmte Organisationsform vorschreiben.
Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Bestimmungen ist ebenfalls unabhängig von der Organisationsform und muss weiter gewährleistet sein. Die Arbeitsteilung: marktwirtschaftlich organisierte Produktion und eine von Behörden organisierte Kontrolle der Produkte und der Produktion haben sich in vielen Bereichen bewährt. Warum nicht auch im Bereich Trinkwasser? Eine Marktöffnung führt eben nicht dazu, dass umwelt- und gesundheitspolitische Ziele schlechter erfüllt werden, als dies bislang der Fall ist.
Das oben genannte Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums bestätigt die hohe Qualität des Leistungsangebots deutscher Wasserversorger. Die Wasserqualität ist gut, die Versorgungssicherheit gewährleistet, der Anschlussgrad beträgt 98,6 %. Aber das Gutachten fordert mehr Wettbewerb.
Gleichzeitig sehen die Gutachter zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass es zu wenig Anreize zur effizienten Leistungserstellung gebe. In Bayern wurden zum Beispiel Preisspannen zwischen 0,75 und 5,82 DM/m3
ermittelt. Das zeigt: Die einen können es effizient und die anderen nicht. Der Leidtragende ist immer der Wasserkunde, sind die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, die überhöhte Preise zahlen müssen.
Die Gutachter kritisieren, dass mit der Übernahme von Umweltleistungen durch die Versorgungsunternehmen die Verbraucher mit Kosten belastet würden, die sie nicht zu verantworten haben. Die Gutachter stellen fest, dass die Anbieter von Wasserversorgungsleistungen nur in beschränktem Maß dem Wettbewerb unterstellt sind. Es fehlt an Anreizen zur Kostensenkung.
Der organisatorische Zuschnitt von Versorgungsgebieten richtet sich nach den Verwaltungsgrenzen. Dies hat zu sehr kleinteiligen Strukturen in Deutschland geführt. Bei uns kommen auf eine Million Einwohner 88 Wasserversorger. In den Niederlanden sind es 4,4. Die steuerliche Ungleichbehandlung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen führt dazu, dass Kostenvorteile der Leistungserstellung im Verbund nicht genutzt werden.
Diese Kritikpunkte machen deutlich, dass durch mehr Wettbewerb eine Steigerung der Effizienz und damit niedrigere Preise für die Verbraucher erzielt werden könnten.
- Wir haben nicht nur Halligen in diesem Lande, werter Kollege Nabel, sondern auch zusammenhängende Landesgebiete. Es könnte sich einiges auch bei uns ändern. Man sollte sich Veränderungen offen halten und sie nicht von vornherein abblocken.
Wir als FDP-Fraktion sprechen uns hier nicht vorbehaltlos für eine völlige Öffnung der Wassermärkte aus. Aber wir können Ihrer Intention nicht zustimmen, eine weitere Öffnung von vornherein völlig auszuschließen und alles beim Alten zu lassen.
Ich bin der Auffassung, wir sollten uns im Ausschuss mit diesem Thema eingehend befassen. Das Gutachten der Bundesregierung zeigt, dass es einen erheblichen Reformbedarf gibt. Wir sollten dazu eine Anhörung machen. Ich bitte daher, den Antrag von Rot-Grün in den Umweltausschuss zu überweisen, damit wir uns dort über eine solche Anhörung verständigen können; denn ich meine, es gibt Handlungsbedarf auf diesem Gebiet auch in Schleswig-Holstein.
Zum Berichtsantrag über die EU-Wassenrahmenrichtlinie! Die FDP bekräftigt ihren vorher geäußerten Standpunkt: In diesem Bericht ist nichts Neues enthalten, sodass ich nicht näher darauf eingehen werde.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt dem Herrn Abgeordneten Rainder Steenblock das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt wohl kaum ein Politikfeld, in dem der mittlerweile bekannte und akzeptierte Spruch „Global denken lokal handeln“ so angebracht ist wie in den Themenfeldern Wasser und Wasserwirtschaft.
Wir haben auf der Welt ungefähr nur 3 % Süßwasser. Das hat der Kollege Jacobs gesagt. Das ist richtig. Darauf will ich hinweisen und das verschärfen. Nur 0,007 % dieser Vorräte sind als Trinkwasser nutzbar. Das zeigt, wie begrenzt das Potenzial ist und wie sorgsam wir mit dieser Ressource umgehen müssen.
„In den Entwicklungsländern, schätzen die Vereinten Nationen, leiden 50 % der Bevölkerung an einer mit ungereinigtem Wasser zusammenhängenden Krankheit. In den Märkten Europas, Nordamerikas und Australiens lassen Umweltbewusstsein und modernisierungsbedürftige Infrastruktur die Nachfrage nach hochwertigen Wasserdienstleistungen steigen. Alle diese Daten deuten drauf hin, dass der Wassermarkt immer stärker durch private Unternehmen bestimmt werden wird. Zwar bleibt der öffentliche Bereich mit etwa 50 Milliarden $ der größte Investor. Aber die Nettoumsätze der Privatversorger werden bis 2010 um mehr als das Vierfache zunehmen. Das entspricht einem Markt von mehr als 390 Milliarden $.
Das macht deutlich, wohin die globale Entwicklung gehen wird - mit all den Konsequenzen, die das haben wird, mit all den Verschärfungen und Zuspitzungen, die wir im Rahmen der Globalisierung eh schon haben. Wenn die zentrale Ressource, die wir auf diesem Planeten haben, das Wasser, unter diesen Bedingungen eine Handelsware wird, kann ich nur sagen: Was dann auf diesem Planeten an kriegerischen Auseinandersetzungen um diese Ressource passieren wird oder an Profiten auf Kosten der ärmsten Menschen dieser Welt gemacht werden wird, davor graut mir wirklich.
Deshalb ist es wichtig und richtig, dass der Zugriff auf diese Ressource nicht der privaten Verfügungsgewalt überlassen wird. Wasser ist kein Handelsgut wie jedes andere. Die Wasserver- und -entsorgung gehört neben der Abfallwirtschaft und dem öffentlichen Personennahverkehr zu den Kernbereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Diese Kernbereiche müssen auch in Zukunft von den Ländern, von den Kommunen organisiert werden.
Wir haben hier in diesem Haus häufig über Kompetenzabgrenzung in dem neuen Europa gesprochen, darüber, wer für was zuständig sein soll. Wir haben hier einen Bereich, in dem die öffentliche, kommunale Hand deutlich gemacht hat, wie sie in der Lage ist, diesen Bereich im Interesse der Verbraucherinnen und