Auch die Möglichkeit, die Ziele und Grundsätze wirtschaftlicher Betätigung auf den Hauptausschuss übertragen zu können, halten wir für falsch. Wenn es um die wirtschaftliche Betätigung einer kommunalen Gebietskörperschaft geht, müssen alle Fraktionen einer Vertretung beteiligt werden. Nach der vorliegenden Beschlussempfehlung kann bereits die einfache Mehrheit in einer Vertretung diese Aufgabe an den Hauptausschuss abtreten. Ein Grundmandat hätte hier Abhilfe geschaffen. So können wir dem nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, die Regierungsfraktionen haben uns aber einen Weg aufgezeigt, wie das gesamte „Dilemma“, nämlich unser schönes Land SchleswigHolstein zu regieren, am besten gelöst werden kann. Die SPD wollte nach den vielen verlorenen Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte ihre Basis besänftigen, indem die Legislaturperioden mit den Amtszeiten der Bürgermeister und Landräte gleichgeschaltet werden sollten. Man versprach sich dadurch bessere Wahlaussichten. Die Grünen waren dagegen. Die Grünen wiederum wollten den Bürgerentscheid auf die Bauleitplanung ausdehnen. Man stelle sich vor, es gäbe einen Bürgerentscheid über die Höhe einer
Geschossflächen- oder Grundflächenzahl oder darüber, ob Grundstückseinfriedungen mit einem Jägerzaun oder mit einer Hecke vorzunehmen seien; ziemlich krause Vorstellungen. Hier war nun die SPD dagegen. Was geschah? Keine dieser beiden Vorstellungen kam zum Zuge. Das wünsche ich mir auch in anderen Bereichen der Landespolitik. Ohne viele missliche Beschlüsse dieser Koalition stünde SchleswigHolstein heute besser dar.
Ja, ich komme gleich zum Schluss. - Meine Damen und Herren, meine Auffassung ist, dass eine Kommunalverfassung von einer breiten Mehrheit des hohen Hauses getragen werden sollte. Denn sie gilt für kommunale Mandatsträgerinnen und -träger, egal welcher Partei oder Wählergemeinschaft sie angehören, und für alle Vertretungen und Kreistage, ganz gleich, welche Mehrheitsverhältnisse bestehen. Wir sehen aber leider keine Möglichkeit, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen, denn sie ist unausgegoren, halbherzig und unvollständig. Wir bedauern sehr, dass sich der Landtag in der nächsten Legislaturperiode schon wieder mit einer Änderung befassen muss. Wir werden dafür sorgen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute über ein Werk, an dem wir fast eineinhalb Jahre gearbeitet haben, und setzen damit auch einen wichtigen Punkt des Koalitionsvertrages um. Nun beansprucht die CDU massiv das Erstgeburtsrecht. Wir haben sie ja dafür gelobt, dass sie ihren Entwurf eingereicht hat. Aber man muss sagen, dass das Ganze vorher beschlossen worden ist und dass die CDU wusste, dass es auf dem Terminplan steht, als sie diesen Antrag einen Monat zuvor eingereicht hat. Bei der Wahrheit kann man ja auch einmal bleiben.
Zu dem vorliegenden Werk haben aber alle Parteien des Landtages beigetragen. Alle Parteien haben ihre Positionen eingebracht. Auch die drei kommunalen Landesverbände haben intensiv mitgearbeitet. Kommunen, Kreise und Städte haben ebenfalls Vorstellungen formuliert. Die Vereinigung der hauptamtlichen Bürgermeister hat ihre Stellungnahme abgegeben, viele Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landräte, ehrenamtliche Stadt- und Gemeinderäte und Kreistagsabgeordnete verschiedener Parteien haben mitgewirkt. Von allen sind zahlreiche Vorschläge in die Kommunalverfassung eingeflossen. Das, finde ich, ist ein gutes Ergebnis.
Das, was Sie, Herr Hildebrand, gerade demonstriert haben, ist nun wirklich die praktizierte Unfähigkeit, Demokratie zu begreifen.
Es gab zwar unterschiedliche Positionen, aber es war keineswegs so, dass es eine rot-grüne und eine schwarz-gelbe Wand mit unterschiedlichen Vorstellungen gab, dass es unterschiedliche Lager gab, die aufeinander eingeschlagen haben. In einer Reihe von Punkten - so zum Beispiel bei der Stärkung des Ehrenamtes - stimmten wir mit der CDU überein und die SPD hatte eine andere Auffassung. In anderen Punkten, insbesondere bei den Rechten für die kleinen Parteien, vertraten FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN logischerweise die gleiche Meinung. Diese wirft uns jetzt vor, dass wir das nicht durchsetzen. Aber beide großen Parteien haben ganz andere Vorstellungen. Sie hätte sich in einer CDU-Koalition mit solchen Fragen auch nicht durchgesetzt, wenn beide große Fraktionen dieses hohen Hauses einer Meinung gewesen wären.
Wenn Sie also die Vorstellung haben, dass Koalitionen so funktionieren, dass eine kleine Fraktion das ganze Land erpresst, dann ist das zwar eine schöne Vorstellung, hat aber mit praktischer Demokratie überhaupt nichts zu tun, Herr Hildebrand.
Aus grüner Sicht ist es allerdings gelungen, zusammen mit den Sozialdemokraten eine ganze Reihe wichtiger Punkte gemeinsam umzusetzen:
besondere bei den Weisungsaufgaben, durch bessere Beteiligung bei Personalentscheidungen und bei der Steuerung der Beteiligung der Kommune. Ich finde, das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Bisher hatten die Kommunen nur das Recht, sich über die originären Aufgaben der Kommunen und der Kreise zu informieren. Wir wissen aber, dass Bürgermeister und Landräte auch als untere Behörde des Landes tätig sind. Einen großen Teil ihrer Tätigkeit führen die Landräte im Auftrage des Landes durch, bezahlt wird dies aber nachher von der Gemeinde beziehungsweise vom Kreis. Das heißt, es besteht ein großes Interesse der Kreistagsabgeordneten, dass sie in Zukunft auch über diesen Bereich der Tätigkeit des Landrates informiert sind, Auskunftsrechte haben, mitsprechen und damit auch die Finanzen regeln können. Das ist ein ganz wesentlicher Fortschritt für das Ehrenamt.
Auch die Frage der Beteiligung der Kommunen ist von großer Bedeutung. Immer häufiger ist zu beobachten, dass staatliche Aufgaben in private Gesellschaften ausgelagert werden. Die Kommunen bilden GmbHs oder, was neuerdings auch möglich ist, Anstalten des Öffentlichen Rechts. In diesem Rahmen werden dann Elektrizitätsversorgung, verkehrliche Aufgaben und so weiter im Auftrage der Kommune, im Auftrage der Bürger wahrgenommen und können so effizienter gestaltet werden. Heute besteht aber das Problem, dass die gewählten Gemeinde- und Kreisräte in diesen Gesellschaften nichts zu sagen haben und über deren Tätigkeiten kaum informiert werden. Von daher ist es ein ganz wesentlicher Fortschritt der neuen Kommunalverfassung, dass die Gemeinde- und Kreisräte künftig das Recht haben, auch über die kommunalen Beteiligungen in Gänze informiert zu werden und steuernd mitwirken zu können.
Einen weiteren Punkt haben wir umgesetzt, der für einige Aufregung gesorgt und noch in den letzten Tagen zu einem Brandbrief der Bürgermeister von Flensburg, Kiel und Lübeck geführt hat. Das ist die Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten. In der Vergangenheit hat es, was die Situation der Gleichstellungsbeauftragten angeht, enorme Probleme gegeben - zwar nicht im ganzen Land, aber wir wissen ja: Regelungen trifft man nie für die große Fläche.
Probleme treten immer in Einzelfällen auf, und gesetzliche Regelungen sind dazu da, die kritischen Ein
zelfälle dort zu regeln, wo es Probleme gibt. Sie meinen nicht den Regelfall, bei dem es problemlos läuft, weil die Leute vernünftig sind und sich vertragen.
Wir haben nunmehr unter anderem eine Regelung eingeführt, die die Kündigung der Gleichstellungsbeauftragten an gesetzliche Normen bindet. Das halte ich für ganz wichtig.
Denn ich möchte, dass die Gleichstellungsbeauftragte, wenn sie schon vom Gemeinderat oder vom Kreistag gewählt ist, zumindest ganz normale Kündigungsrechte hat und nicht einfach politisch abgewählt werden kann, weil sie der Mehrheit gerade nicht passt.
Ich finde, das ist eine vernünftige Regelung. Sie ist nicht überzogen. Wir haben keine Zweidrittelmehrheit eingeführt, wie sie von vielen, auch von vielen in unserer Partei, verlangt worden ist. Aber wir haben eine Regelung eingeführt, die eine gute Grundlage dafür schafft, dass Gleichstellungsbeauftragte auch einmal in einen Konflikt mit dem Bürgermeister eintreten können. Das, finde ich, ist richtig.
Und wenn es denn Bürgermeister im Lande gibt, die mit Gleichstellungsbeauftragten nicht umgehen können, dann, muss ich ehrlich sagen: Das ist ihr Problem.
Ein weiterer Punkt ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für kleine Fraktionen. Die kleinen Fraktionen sind sich darüber einig, dass sie in den Gemeinderäten häufig besondere Probleme haben. Wir wissen alle, dass die Arbeit der Gemeinderäte ehrenamtlich ist. Diese Arbeit wird von Menschen, die den ganzen Tag arbeiten, abends, zum Feierabend, wahrgenommen. Wir wissen auch, dass das sehr viel Arbeit ist. Fast alle von uns waren einmal in einem Gemeinderat oder in einem Kreistag tätig und wissen, dass man dort mit Bergen von Papier überschüttet wird, dass man viel zu tun hat, dass diese ehrenamtliche Arbeit nicht immer nur Spaß macht, sondern manchmal auch sehr mühsam ist. Dafür wird de facto bis auf kleine Entschädigungen nichts gezahlt. Das ist eine Privatsache wie die Betätigung in einem Sportverein. In dieser Situation stehen natürlich die Vertreter von kleinen Parteien, beispielsweise von den Grünen oder von der FDP, die häufig alleine oder zu zweit im Gemeinderat sitzen, vor ganz besonderen Problemen.
getroffen werden. Sie werden an die Ausschüsse delegiert, um die Arbeit überhaupt bewältigen zu können. Die kleinen Parteien sind aber nicht unbedingt in allen Ausschüssen vertreten. Wenn es Einzelvertreter sind, sind sie sogar sehr häufig nicht vertreten und damit von wichtigen Mitwirkungsmöglichkeiten ausgeschlossen. Deswegen haben wir in diesem Punkt sehr hart verhandelt. Dies hat bis zum Schluss zu heftigen Auseinandersetzungen geführt, auch - man kann ruhig einmal Geheimnisse verraten - mit Holger Astrup.
Dies hat zu einer großen Diskussion geführt, und wir haben letztlich einen Kompromiss gefunden. Wir haben uns nicht hundertprozentig durchgesetzt, aber die SPD ist uns wesentlich entgegengekommen, und wir haben eine Regelung gefunden, die es jetzt ermöglicht, dass kleine Parteien- und Einzelvertreter in allen Ausschüssen der Gemeinde die Möglichkeit haben, vernünftig mitzuarbeiten. Ich finde, das ist eine gute Regelung, die wir begrüßen sollten.
Zwar finde ich auch nicht alles gut. Das ist logisch bei einem solchen Kompromiss. Aber gerade weil so wichtige Fragen positiv geregelt worden sind, finde ich es bedauerlich, dass es die FDP nicht schafft zu sagen: Das ist ein Ergebnis, an dem wir alle mitgearbeitet haben; dem stimmen wir zu.