Protokoll der Sitzung vom 19.06.2002

(Zurufe von der SPD)

Dritte Bemerkung. In der Tat ist es nicht hinnehmbar, dass dieser Finanzminister die Haushaltsplanung des Jahres 2002 aus eigener Machtvollkommenheit umgestaltet, ohne das Parlament mit einzubeziehen. Darin liegt die eigentliche Crux seines Handelns.

(Beifall bei CDU und SSW)

Wir wollen beteiligt werden, wenn die Rahmenbedingungen so verändert werden, dass gravierende Einbrüche und Einschnitte in das Handeln des Landes gegeben sind!

Was der Minister mir gegeben hat, ist im Übrigen nicht die Presseerklärung.

(Minister Claus Möller: Das ist sie! 900!)

- Ich denke, Sie sollten die offizielle nehmen, Herr Minister. Ich darf mich mit Erlaubnis des Präsidenten revanchieren.

(Martin Kayenburg [CDU] überreicht Mini- ster Möller ein Schriftstück und begibt sich sodann zu seinem Platz. - Minister Möller übergibt seinerseits dem Abgeordneten Kay- enburg ein Schriftstück - Heiterkeit und Bei- fall - Minister Claus Möller: Welches Origi- nal gilt denn? 900 vom 21. Mai! - Beifall bei der SPD und der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Für den Fall, dass sich aus dieser stillen Post etwas Wissenswertes für das Parlament ergibt, wäre ich um Aufklärung dankbar.

(Heiterkeit und Beifall)

Ansonsten darf ich fragen, ob weitere Wortmeldungen vorliegen. - Dies ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung. Wir treten in die Abstimmung ein. - Ich bitte, diesen Prozess auch auf der Regierungsbank zu verfolgen. - Hallo!

(Heiterkeit)

Uns liegt der Antrag der Fraktion der CDU zum Nachtragshaushalt in der Drucksache 15/1902 vor. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der Abgeordneten der SSW in der Drucksache 15/1977. Dieser Änderungsantrag sieht eine Ergänzung des Grundantrages vor. Deswegen stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag ab und danach über den Antrag bezüglich des Nachtragshaushalts als solchen. Ist das in Ordnung?

(Zurufe: Ja!)

Wer also dem Änderungsantrag der Abgeordneten des SSW in der Drucksache 15/1977 seine Zustimmung geben will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag des SSW mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SSW und CDU abgelehnt.

Wir treten -

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Herr Präsident, das war richtig!)

- Daran hatte ich keinen Zweifel, Herr Kollege Kubikki.

Wir treten nunmehr in die Abstimmung über den Grundantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 15/1902 zum Nachtragshaushalt 2002 ein. Ich darf fragen, wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilt, und um das Handzeichen bitten. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist mit den Stimmen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(Vizepräsident Thomas Stritzl)

gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW abgelehnt.

Damit ist der Tagesordnungspunkt zunächst erledigt.

Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 15, 16 und 51 zur gemeinsamen Beratung auf:

Gemeinsame Beratung

a) Repowering von Windenergieanlagen

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1858

b) Stromeinspeisung aus Windenergie

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/1859

c) Energiepolitik und Klimaschutz

Landtagsbeschluss vom 20. Februar 2002 Drucksachen 15/1563, 15/1627 und 15/1633

Bericht der Landesregierung Drucksache 15/1838

(Eine große Zahl von Abgeordneten verlässt den Plenarsaal)

- Vielleicht machen wir kurz Pause, damit der Mannschaftswechsel vollzogen werden kann.

(Zuruf)

- Zurzeit wird nur ausgewechselt, nicht eingewechselt.

Nun ist die notwendige Ruhe wieder hergestellt. Ich darf fragen: Wird das Wort zur Begründung der Anträge gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zum Bericht der Landesregierung Herrn Energieminister Möller das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Redezeiten sind knapp.

(Zuruf von der FDP: Auch die Vorlagen!)

Ich verweise deshalb auch auf die Drucksache 15/1838. Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich seit 1988 immer als treibende Kraft angesehen, wenn es um den Anspruch geht, eine nachhaltige Ressourcenpolitik zu betreiben. Wir unterstützen die im nationalen Klimaschutzprogramm und in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung beschlossene Zielsetzung.

Die nachhaltige Energiepolitik der Landesregierung steht im Einklang mit den Vorgaben der internationalen Klimakonferenzen der Europäischen Union und der Bundesregierung. Rot-Grün in Schleswig-Holstein und in Berlin haben zusammen auf diesem Feld viele Aktivposten geschaffen: Der geordnete Ausstieg aus der

Kernenergie, das Energieeinspeisegesetz, die Biomasseverordnung, die Energieeinsparverordnung und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz setzen wichtige Eckpfeiler für eine nachhaltige Energiepolitik.

Wir haben mit der Nachhaltigkeitsstrategie „Zukunftsfähiges Schleswig-Holstein“ einen eigenen Prozess auf den Weg gebracht, in dem der Energiebereich eine maßgebliche Rolle spielt. Durch effiziente und Ressourcen sparende Energiebedarfsdeckung wird der schrittweise durchgeführte Strukturwandel der Energiewirtschaft in Schleswig-Holstein vorangebracht und es werden Alternativen zur risikoreichen und umweltschädigenden herkömmlichen Energiewirtschaft entwickelt. Das bundesweit erste Breitenförderprogramm für Niedrigenergiehäuser und das entsprechende Engagement in Berlin führten letztlich zur neuen Energieeinsparverordnung, die unsere Niedrigenergiehäuser zum Standard werden lässt und den Energieverbrauch von Gebäuden halbiert. Gerade im Bereich der Heizkesselmodernisierung schafft das viel Arbeit für das Handwerk. Der Anteil der Kraft-WärmeKopplung liegt weit über dem Bundesdurchschnitt. Wir haben im Bundesrat eine Regelung verabschiedet, die der für den Klimaschutz wichtigen Kraft-WärmeKopplung wieder eine Existenzgrundlage gibt.

Die Windenergie ist längst den Kinderschuhen entwachsen und sie geht nicht nur an die Börse, sondern auch aufs Meer. Weltweit spitze ist unser hoher Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung. Auch die Potenziale der anderen Energieträger sind enorm. Ereignisse wie in Brunsbüttel haben uns außerdem die Notwendigkeit dieses Weges erneut vor Augen geführt.

Im Rahmen der schleswig-holsteinischen Nachhaltigkeitsstrategie setzen wir auf die Biomasse. Mit der Initiative „Biomasse und Energie“ werden wir hoffentlich eine ähnliche Erfolgsstory wie bei der Windenergie anstoßen und die erheblichen Potenziale nutzen. Ein Versorgungsbeitrag von bis zu 10 % erscheint uns möglich.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Einführung von Energiemanagement und bei der Stärkung insbesondere der kommunalen Kompetenz beim Klimaschutz und bei der Nachhaltigkeit.

Eine herausragende Rolle spielt im Land zwischen den Meeren naturgemäß die Windenergie. Hier haben wir dank einer rasanten technologischen Entwicklung, aber auch dank richtig gesetzter politischer Rahmenbedingungen die für 2010 aufgestellten Zielmarken für den Ausbau der Windenergie bereits überschritten.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Und zwar nachhal- tig!)

(Minister Claus Möller)

In diesem Jahr werden wir, durchschnittliche Windverhältnisse vorausgesetzt - im ersten Halbjahr hatten wir überdurchschnittliche Windverhältnisse -, 25 % des Stromverbrauchs in Schleswig-Holstein durch Windenergie decken. Unsere neue, eine ehrgeizige Zielmarke ist: im Jahre 2010 50 %.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Windenergie ist und bleibt ein Kernbestandteil unserer Nachhaltigkeitsstrategie.