Protokoll der Sitzung vom 11.09.2002

heben die freien Schulen in Schleswig-Holstein ein Schulgeld, das dem Kindergartenbeitrag in den Städten entspricht. Die freien Schulen in SchleswigHolstein - das sei an dieser Stelle gesagt - leben in erster Linie nicht von dem Entgelt, das sie bekommen, sondern von dem Engagement der Eltern und der Lehrkräfte. Den Eltern liegt vor allem an einer bestimmten Erziehung ihrer Kinder, nicht so sehr an einem bestimmten Wissen. Die allermeisten freien Schulen zeichnen sich durch ein pädagogisches Profil aus und unterbreiten deshalb ein schulisches Angebot, das staatliche Schulen von ihrem Auftrag her weder bieten können noch eigentlich bieten sollen.

Diese Gesetzesinitiative ist deshalb kein Misstrauensantrag gegen das öffentliche Schulwesen.

(Unruhe - Martin Kayenburg [CDU]: Schule interessiert offenbar keinen, oder?)

Vielmehr sehen wir darin eine Reaktion auf ganz konkret vorhandene Überlegungen zur Gründung von Schulen in freier Trägerschaft beziehungsweise zur Ausweitung bestehender Angebote.

Lassen Sie mich angesichts der Tageszeit in der gebotenen Kürze auf die Einzelheiten unseres Gesetzentwurfes zu sprechen kommen.

Wir wollen mit unserem Antrag künftig die Wartezeit bis zum Einsetzen der staatlichen Bezuschussung von derzeit vier auf zwei Jahre verkürzen. Wir glauben, dass die derzeitige vierjährige Wartefrist, die auch im bundesweiten Vergleich sehr lang ist, eine unangemessen hohe Hürde bei der Gründung von neuen freien Schulen in Schleswig-Holstein darstellt. Wir glauben, dass auch die Hälfte der Zeit ausreicht, um die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Schulträgers unter Beweis zu stellen. Wir wollen allerdings die Wartezeit verkürzen und nicht aufheben, weil auch wir glauben, dass ein freier Träger sehr wohl seine Bonität unter Beweis stellen muss, bevor eine staatliche Bezuschussung einsetzt. Insofern ist unsere Maßgabe hier Verkürzung, nicht Abschaffung.

Nun hat sich die Kollegin Schümann in einer ersten Reaktion auf den Gesetzentwurf in Bildungspolitik versucht und geäußert, dass sich das Land eine solche Regelung nicht leisten könne. Dem halten wir entgegen, dass letztlich selbst bei einem früheren Einsetzen der staatlichen Bezuschussung Schüler freier Schulen für das Land immer noch kostengünstiger sind als Schüler staatlicher Schulen. Anfang der 90er-Jahre - so glaube ich - hat es ja auch einmal eine Anfrage der Kollegin Volquartz gegeben, bei der in der Antwort die Berechnung angeführt wurde, dass die Stadt Kiel ein weiteres Gymnasium unterhalten müsste, wenn es hier in Kiel keine freien Schulen geben würde.

(Jost de Jager)

Wir wollen - das möchte ich an dieser Stelle auch sagen - an der Höhe der Bezuschussung, nämlich 80 % des üblichen Satzes, festhalten, weil wir glauben, dass das auch den Maßgaben von Ersatzschulen in freier Trägerschaft sehr wohl aus finanzpolitischen und grundsätzlichen Gründen entspricht.

Es ist ohnehin nicht davon auszugehen, dass es eine unbeherrschbare Gründerwelle geben wird, was freie Schulen anbelangt, sondern es geht um einen ganz konkreten Bedarf. Deshalb ist uns ein zweiter Punkt unseres Antrages wichtig. Wir wollen für diejenigen Schulen, die bereits ein Schulangebot unterhalten, vollends auf die Wartezeit verzichten, wenn sie ein weiteres Schulangebot aufmachen wollen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

- Ich danke für den Enthusiasmus der Fraktion.

Derzeit ist es so, dass für jedes weitere Angebot tatsächlich eine neue Wartefrist notwendig wird. Das halten wir für nicht erforderlich. Deshalb wollen wir diese Regelung ändern. Das ist ein wichtiger Punkt, weil das dazu führen würde, dass bestehende Schulen ihr Angebot ausweiten können, ohne sich einer neuen Hürde dergestalt aussetzen zu müssen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass Artikel 2 unseres Gesetzes von besonderer Bedeutung ist, weil er nämlich die Gründung weiterer Schulen in einen Schulentwicklungsplan einbettet, der mit den Kommunen abgestimmt sein muss. Wir nehmen damit Rücksicht auf Signale, die wir von den Kommunen und von den kommunalen Landesverbänden bekommen haben, die sagen, dass sie nichts gegen weitere freie Schulen haben, wenn sichergestellt ist, dass sie in die Planung für die Schulträger der staatlichen Schulen auch selbstständig einbezogen sind. Darauf nehmen wir gern Rücksicht und wir hoffen - nachdem es ja schon eine Unterstützung durch die FDP und die Grünen gegeben hat -, dass wir diesen Gesetzentwurf sehr zügig beraten können, damit er auch schon zum kommenden Schuljahr 2003/2004 in Kraft treten kann. Ich glaube, wir werden dann dadurch auch einen Beitrag dazu leisten, dass sehr kurzfristig auch zusätzliche freie Träger neue Schulangebote machen können.

(Beifall bei CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Dr. Höppner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Land Schleswig-Holstein zahlt an 30 allgemeinbildende und 16 berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft Zuschüsse von rund 33 Millionen € und für die Privatschulen in Hamburg, die von Schülerinnen und Schülern des Landes Schleswig-Holstein besucht werden, rund 3,8 Millionen €. Wir wissen um die Leistungsfähigkeit der privaten Schulen in unserem Land. Sie bereichern unsere Schullandschaft außerordentlich.

Der Landeszuschuss fließt bei den Privatschulen vier Jahre nach der ersten Genehmigung. Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, sieht eine Verkürzung der Wartezeit auf generell zwei Jahre vor. Das würde de facto bedeuten, dass die privaten Schulen wegen der fehlenden aufsteigenden Klassen künftig um zwei Drittel der bei ihnen entstehenden Kosten entlastet würden. Vier Jahre Wartezeit sind zugegebenermaßen eine hohe Hürde, die zu nehmen ist. Diese Wartezeit ist im Vergleich zu anderen Bundesländern sicherlich länger, dafür ist aber die anschließende Förderung durch das Land SchleswigHolstein umso komfortabler.

Ein solches Verfahren mit einer ausreichenden Wartezeit ist nach unserer Auffassung auch nötig. Private Schulträger müssen ausreichend Finanzkraft und Durchhaltevermögen haben, um ihren selbst gestellten Bildungsauftrag auch langfristig erfüllen zu können.

(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD])

Insbesondere Schüler und Eltern brauchen die Sicherheit, damit die Schülerinnen und Schüler das eingegangene Schulverhältnis auch mit dem angestrebten Schulabschluss abschließen können und nicht auf halbem Weg wieder von einer öffentlichen Schule aufgenommen werden müssen.

Alle in unserem Lande gegründeten Privatschulen haben dieses Verfahren durchstehen müssen. Das zeigt uns, dass das Verfahren und die Wartefrist bei der Gründung einer anerkannten Ersatzschule kalkulierbar und auch zumutbar sind. Letztlich würde die Halbierung der Wartezeit künftig für alle denkbaren Privatschulträger gelten, auch für solche, die wir uns als Bildungspolitiker heute vielleicht gar nicht so recht wünschen.

Erlauben Sie mir, liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einige Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf der CDU-Fraktion. Seit fast einem Jahrzehnt werden im Rahmen der Regelung des Schullastenaus

(Dr. Henning Höppner)

gleichs die Wohnsitzgemeinden der Schülerinnen und Schüler an Privatschulen mit einem 80-prozentigen Schulkostenbeitrag zur Finanzierung der Privatschulen herangezogen. Das heißt, dass die Gemeinden des Landes für die Schülerinnen und Schüler aus ihrer Gemeinde mit an der Finanzierung von Privatschulen beteiligt sind. Im Bereich der Sonderschulen und der beruflichen Schulen in freier Trägerschaft werden die Kreise veranlagt. Somit hat die Errichtung und Genehmigung einer Privatschule durchaus finanzielle Auswirkungen auf die Gemeindehaushalte.

Einerseits sind diese als Schulträger verpflichtet, eigene Schulen vorzuhalten und zu unterhalten. Das bedeutet, dass jeder Schüler, der nicht auf die vorhandene gemeindliche Schule geht, zu einer neuen Kostenstelle in einem Gemeindehaushalt führt. Da auch private Schulen in der Regel einen regionalen Einzugsbereich haben, kann das vor Ort schon zu erheblichen Verwerfungen in den Gemeindehaushalten führen. Es ist nach unserer Auffassung daher ausgesprochen wichtig, die kommunale Ebene in diese Diskussion um den Gesetzentwurf einzubeziehen; denn immerhin sind die Gemeinden des Landes heute schon mit gut 7 Millionen € an der Privatschulfinanzierung beteiligt.

Einen, lieber Kollege de Jager, in Ihrem Entwurf angesprochenen Aspekt kann ich allerdings gut nachvollziehen. Das ist die Frage der Verkürzung der Wartezeit bei bestehenden und vom Land geförderten Ersatzschulen, wenn diese aus ihrem Schulbetrieb heraus oder aufgrund des pädagogischen Bedarfs etwa Förderklassen oder Fachklassen einrichten wollen. Ich denke, dann sollte man diese Zeit durchaus verkürzen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit Freude, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, stelle ich fest, dass Sie die Schulentwicklungsplanung in diesem Gesetzentwurf als notwendiges Instrument der Bildungsplanung einstufen.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich darf Sie an dieser Stelle nur an Ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des kommunalen Verfassungsrechts in der Drucksache 15/657, Seite 44 unten erinnern.

(Holger Astrup [SPD]: Wann war das, Herr Kollege?)

- Den Entwurf haben wir erst in der letzten Sitzung behandelt.

(Holger Astrup [SPD]: Ach ja!)

Da ist nämlich Folgendes nachzulesen - ich zitiere -:

„Die bisher gesetzlich vorgeschriebene Schulentwicklungsplanung ist... abzuschaffen.“

Glückwunsch, liebe Kollegen, zur wiedergewonnenen Erkenntnis über die Notwendigkeit der Schulentwicklungsplanung.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion im Bildungsausschuss.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Dr. Klug.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes gewährt den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik Deutschland das Recht, Schulen in freier Trägerschaft zu errichten.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das schleswig-holsteinische Schulgesetz verhindert aber durch die bisherige Fassung des § 60 de facto die Wahrnehmung dieses Rechts, indem es bis zur Gewährung staatlicher Finanzhilfe eine vierjährige Wartefrist vorschreibt. Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, hat diese vom Land bislang verordnete finanzielle Durststrecke für die Gründung nicht staatlicher Schulen eine kaum zu überwindende Hürde aufgebaut.

Die FDP-Landtagsfraktion hat deshalb sowohl in der letzten wie in der vorletzten Wahlperiode des Landtages die ersatzlose Streichung dieser Wartefrist beantragt. Für diese in den 90er-Jahren gestellten Anträge haben wir zweimal keine Mehrheit gefunden.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf der Union, der in einem wesentlichen Punkt darauf abzielt, die Wartefrist auf zwei Jahre zu halbieren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn wir - das möchte ich ausdrücklich betonen - an unserer weitergehenden Zielsetzung weiterhin festhalten. Es ist nicht einzusehen, weshalb einem freien Träger, der ansonsten die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt, die vom Bun

(Dr. Ekkehard Klug)

desverfassungsgericht wiederholt als unabdingbar bezeichnete Finanzhilfe versagt bleiben soll.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der heute in erster Lesung zu beratende Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass auf eine Wartefrist vollständig verzichtet wird, sofern eine bestehende Schule durch einen neuen Zweig oder eine neue Fachrichtung erweitert werden soll. Diesen Vorschlag begrüßen wir uneingeschränkt.