cherweise damit einverstanden waren. Aber das Aber kam sofort in der Sitzung selbst. Die Einmütigkeit zerbrach. Es geschah folgendes: Erst dividierten sich Landkreistag, Städteverband und Gemeindetag auseinander, dann wollte die Opposition etwas anderes als die Regierungsfraktionen und schließlich - in der letzten Sitzung des Sozialausschusses - kamen sich SPD und Grüne in die Quere. Am Ende sah es also so aus, als würden wir bis Ende August gar nichts mehr auf die Reihe kriegen.
Frau Birk, Sie haben ausgeführt, ein In-Kraft-Treten erst zum 1. Oktober hätte nichts ausgemacht. Ich darf darauf hinweisen, dass Sie im Sozialausschuss gesagt haben, dass es auch zum 1. Januar 2001 reicht. Das wäre nach unserer Ansicht nicht erträglich.
aber ohne diesen wäre die Sache wohl erst nach der Sommerpause weitergegangen. Ich möchte mich deshalb ganz ausdrücklich bei den Kollegen Geerdts und Dr. Garg für ihren Einsatz bedanken.
Es erscheint uns auch etwas seltsam, dass zuletzt SPD und Grüne einen Änderungsantrag zum CDU/F.D.P.Entwurf eingebracht haben, obwohl ihr eigener Gesetzentwurf noch im Ausschuss liegt.
Trotzdem kommt dieser unseren Vorstellungen am ehesten entgegen. Daher findet der Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unsere Zustimmung.
Für den SSW war es nämlich von Anfang an entscheidend, dass die Finanzierung der Kinderhorte abgesichert wird. Ein Problem dabei ist der Kostenausgleich, der gezahlt wird, wenn ein Kind eine Einrichtung in einer anderen Kommune besucht. Nach dem bisher geltenden Kita-Gesetz ist er auf den Kostenausgleich für Kinder im Kindergartenalter begrenzt. Die Kommunen waren somit nicht verpflichtet zu zahlen, wenn ein bei ihnen wohnhaftes Schulkind in einer anderen Kommune einen Hort oder eine ähnliche Tageseinrichtung besuchte. Kinder sind also generell davon
Außerdem betrifft dieses natürlich insbesondere die kleinen Träger wie den Dänischen Schulverein oder freie Träger wie die Waldorf-Einrichtungen. Denn diese können nicht in allen Kommunen Horte vorhalten. Schon allein der wirtschaftlichen Effizienz wegen müssen sie notwendigerweise mit zentraleren Angeboten arbeiten.
Daraus folgt, dass der Kostenausgleich zwischen den Kommunen unbedingt auch für Kinder im schulpflichtigen Alter gelten muss. Die Betreuung von Schulkindern muss auch dann gesichert sein, wenn sie eine Einrichtung in einer anderen Gemeinde als ihrem Wohnort besuchen. Dafür haben wir uns bereits vor der Verabschiedung des Kindertagesstättengesetzes im Juni 1999 mit einem Änderungsantrag stark gemacht. Damals fand dies keine Mehrheit. Es ist schön, dass dies nunmehr heute beziehungsweise Freitag der Fall sein wird.
Ein Knackpunkt war weiterhin die Sozialstaffel. Meine Vorrednerinnen und Vorredner sind schon darauf eingegangen. Aber so sehr wir uns auf der einen Seite die sozialpolitischen Wohltaten gewünscht hätten, die zunächst mit dem ersten Gesetzesvorschlag vorgeschlagen wurden - nämlich dadurch, dass auf die SGBRegelungen verwiesen wurde -, so sehr ist uns auf der anderen Seite auch die aktuelle Haushaltslage des Landes und der Kommunen bewusst. Mit der nun gefundenen Lösung können die Kommunen flexibel entscheiden, ob und wie sie die Staffelung oberhalb des Sozialhilfesatzes ansetzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will auf die Vorgeschichte nur in zwei klitzekleinen Punkten eingehen,
um den Anteil am Chaos etwas gerechter zu verteilen, als das bisher geschehen ist. Denn auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und F.D.P., haben bei Ihrem ersten Gesetzentwurf übersehen, dass dort die Möglichkeit, die Bedarfsgrenzen des BSHG in die Sozialstaffel einzubeziehen, fehlte und
Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Ausschussdienst und Stenographischer Dienst
vielleicht haben Sie auch übersehen, dass in dem ersten angeblich gemeinsam abgestimmten Vorschlag der kommunalen Landesverbände die Hortausgleichsregelung enthalten war. Das scheint der Gemeindetag auch erst später bemerkt zu haben. Aber der Gerechtigkeit halber sage ich das hier.
§ 25 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz wurde 1999 im Rahmen der ersten Novellierung geändert, und zwar aus einem ganz bestimmten Grund. Die vorgesehenen landeseinheitlichen Empfehlungen für die Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, den kommunalen Landesverbänden und den Landesverbänden der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe waren nicht erarbeitet worden. Statt dessen hatten die Kreise und kreisfreien Städte sehr unterschiedliche Sozialstaffelregelungen erlassen und bei der Novellierung 1999 - Frau Höfs hat darauf hingewiesen - konnten sich die Kommunen nicht zu einer eigenständigen landesrechtlichen Regelung, für die es im Kinder- und Jugendhilferecht des Bundes eine Ermächtigung gibt, verstehen.
Deshalb war bei der Feststellung der zumutbaren Belastung für Eltern und bei der landeseinheitlichen Berechnung der Ermäßigung Bundesrecht anzuwenden. Weil das so war, haben wir das auch so in das Gesetz geschrieben. Nachdem das geschehen war, haben die kommunalen Landesverbände beziehungsweise die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgestellt, dass diese Anwendung des Bundesrechts ihnen ihre finanziellen Spielräume bei der Sozialstaffelregelung nahm. Wenn man weiß, dass die Spanne, wie Kreise die Kosten des pädagogischen Personals fördern, zwischen 3 und 22 % liegt, dann kann man sich vorstellen, dass sie diesen Spielraum behalten wollten. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass die kreisfreien Städte und die Kreise sowie die kreisangehörigen Gemeinden selbst darüber entscheiden möchten, wie sie die Gesamtkosten für die Kindertageseinrichtungen, die sie aufzubringen haben, auf die Betriebskosten einerseits und die Sozialstaffelregelung andererseits verteilen.
Ich freue mich, dass wir am Freitag zu einer Lösung kommen werden. Ich möchte meine Stellungnahme aber nicht ohne einen Appell an die sozialpolitische Verantwortung der Jugendhilfeträger abschließen. Wir alle wissen, dass man die Nachfrage nach Kindertagesstättenplätzen letztlich auch über die Höhe der Beiträge regeln beziehungsweise dämpfen kann. Ich vertraue in diesem Zusammenhang auf die Zusage der kommunalen Landesverbände, dass Kindergartenplätze in Schleswig-Holstein trotz des finanziellen Drucks, unter dem Land und Kommunen stehen, erschwinglich bleiben müssen.
Wir brauchen Kindertagesstättenplätze, weil die Kinder die Möglichkeit brauchen, vor dem Schulbesuch Sozialerfahrungen und erste Bildungserfahrungen zu machen, und weil die Eltern die Möglichkeit brauchen, Erwerbstätigkeit und Familie miteinander zu verbinden. In diesem Sinne vertraue ich auf die Verantwortung aller, auch, Frau Kollegin Birk, was die pädagogischen Standards angeht.
Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf sowie den Änderungsantrag dem Sozialausschuss zu überweisen. Ich rege an, dass auch der Berichtsantrag zunächst dem Sozialausschuss überwiesen wird und wir am Freitag über alles gemeinsam abstimmen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Mir bleibt nur noch, Ihnen einen schönen Abend zu wünschen. Wir beginnen morgen mit dem Tagesordnungspunkt 39.