Letzter Satz: Es geschieht, wie ich es für die Bundesregierung und für die SPD sage - so Kanzler Schröder.
Wir sind uns doch im Rahmen der Diskussion über den Föderalismus hier im Hause immer einig gewesen. Wir wollen zum Beispiel für Gemeinden ein eigenes Heberecht für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Wir waren in diesem Hause schon weiter, als wir gesagt haben, reine Ländersteuern - Erbschaftsteuer, Vermögensteuer - sind und sollen vorrangig Sache der Länder sein. Die Länder werden diesen Gedanken deshalb auch aufgreifen.
Es geht auch um die Finanzierung insbesondere von Aufgaben, die die Länder ausüben, zum Beispiel im Bereich der Bildung und im Bereich der Familienbetreuung. Sie können sicher sein, dass das auch mit dem Bundeskanzler abgestimmt ist.
Er hat inzwischen gesagt, dass die Länder hinsichtlich ihrer Steuern - Vermögensteuer und Erbschaftsteuer - tätig werden können. Was die Erbschaftsteuer anbelangt, wird Schleswig-Holstein erneut einen Entwurf einbringen. Ich sage Ihnen: Es ist vorgeschrieben. Wir müssen es machen, ob es nun dem Kanzler passt oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber ins Gesangbuch geschrieben, dass die derzeitige Erbschaftsteuer
Wir müssen zu einer Angleichung der Besteuerung von sonstigen Vermögen und von Grundstücksvermögen kommen.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Der Bundesfi- nanzhof! Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden!)
Deshalb muss die Erbschaftsteuer angepasst werden. Es ist allerdings richtig, dass man die Freibeträge nach oben anpasst.
Wenn Sie hier fragen, was denn politisch mit dem Freibetrag für Alleinerziehende los ist, dann frage ich Sie: Was für ein Verständnis haben Sie vom Bundesverfassungsgericht? Das Bundesverfassungsgericht hat auch in diesem Punkt dem Gesetzgeber gesagt, es müsse gehandelt werden. Deshalb musste es nachvollzogen werden.
Ein letzter Punkt zu der Legende von Herrn Wiegard! Er hat gesagt, er wisse gar nicht, was wir wollten, da doch mehr Geld hereinkomme. Ich kann Ihnen hier die bundesweiten Zahlen belegen.
Wir hatten im Jahre 1996 ein Vermögensteueraufkommen von 9,0354 Milliarden DM. Wenn man dem entgegenstellt, was wir aus der - ausgelaufenen - Vermögensteuer, aus der leicht angehobenen Erbschaftsteuer
und aus der angehobenen Grunderwerbsteuer jährlich eingenommen haben, ergibt sich, dass die Länder ein Minus von 2,7 Milliarden DM gemacht haben. Das ist Fakt. Ich halte es dann auch für richtig, dass die Kompensation, die den Ländern bei der Abschaffung der betrieblichen Vermögensteuer zugesagt worden ist, nun bei der vom Verfassungsgericht vorgeschriebenen Novellierung des Erbschaftsteuerrechts erfolgt.
Es ist Abstimmung in der Sache beantragt worden. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Vertreter des SSW abgelehnt worden.
Ich bitte Sie, noch einen kleinen Moment im Raum zu bleiben. Ich möchte noch eine Ankündigung machen. Aus den Fraktionen ist der Wunsch geäußert worden, dass in einer Mittagspause dieser Tagung den Abge
ordneten die Möglichkeit gegeben wird, die Baustelle Neubau Plenarsaal zu besichtigen. Dies wird morgen, am Freitag, um 13:15 Uhr möglich sein. Treffpunkt ist die Lobby vor dem Plenarsaal.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich in der Loge den Vorsitzenden des Umweltausschusses des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern, Herrn Dr. Henning Klostermann, sowie Mitarbeiter der Landtagsverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns begrüßen. Herzlich willkommen!
Ich darf darüber hinaus auf der Besuchertribüne Damen und Herren des CDU-Ortsverbandes Norderstedt begrüßen
sowie Damen und Herren des Kulturprogramms für Junggebliebene und Ältere der Stadt Rendsburg. Seien Sie alle herzlich willkommen im SchleswigHolsteinischen Landtag!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als vor 12 Jahren Abgeordnete aus allen Ostseestaaten in Helsinki zusammenkamen, um über die Einberufung einer Konferenz der Parlamente des Ostseeraums zu diskutieren, herrschte Unsicherheit darüber, wie sich Russland auf diesen Vorschlag einlassen würde. Gewissheit bestand nur in einem: Ohne die Einbeziehung Russlands wäre die Ostseekooperation nur ein Torso.
Russland beteiligte sich von Anbeginn, aber das russische Engagement in den ersten Jahren war denkbar zurückhaltend. Heftige Anklagen und Angriffe insbe
sondere aus den jungen baltischen Republiken gegen die vormalige ungeliebte Schutzmacht prägten die Debatten. Die Furcht, dass es mit der kaum errungenen Freiheit und Selbstständigkeit schnell wieder vorbei sein könnte, stand im Vordergrund der Debattenbeiträge aus diesem Raum. Die Vertreter Russlands ihrerseits sahen sich entweder auf der Anklagebank oder - in den Folgejahren - durch Nichtbeachtung und vielfach auch durch Nichtachtung bestraft. Auch optisch war ihre Existenz lediglich am Rande der Konferenz auffällig. Sie saßen gleichsam am Katzentisch oder - in der Sprache Thomas Manns- : am schlechten Russentisch.
Ich rufe das in Erinnerung, weil wir immer wieder gefragt werden: Was haben die Kooperation im Ostseeraum und die Parlamentarier der Ostseeanrainerstaaten seit 1990 erreicht, seit die unnatürliche Teilung dieses alten gemeinsamen Kulturraumes endlich überwunden werden konnte? Die 11. Ostseeparlamentarierkonferenz von St. Petersburg hat hierauf eine deutliche Antwort gegeben. Die Furcht und das Misstrauen prägen das Konferenzgeschehen nicht mehr. Die Abgeordneten aus Russland und den baltischen Staaten ebenso wie unsere Kollegen aus Polen und den nordischen Ländern haben zu einem normalen Umgang miteinander gefunden. Es gibt keine Ausgrenzung mehr. Man ist miteinander im Gespräch. Die Verhältnisse haben sich stabilisiert. Niemand befürchtet Revision und Restauration oder Rückfall in aggressive Bedrohungsszenarien. Das ist der größte Erfolg im interparlamentarischen Verkehr und im persönlichen Umgang miteinander.
Das hat ganz sicherlich nicht die Zusammenarbeit der Parlamente alleine bewirkt. Aber sie hat einen beachtlichen Anteil daran, wie der Vorsitzende der Staatsduma der Russischen Föderation, Gennady Selesnjow, in seiner Eröffnungsansprache sagte. Zum ersten Mal war Russland jetzt Gastgeber. Es ist kein Zufall und es hat symbolische Bedeutung, dass St. Petersburg als Ort des Parlamentariertreffens ausgewählt worden war. Die Newa-Metropole ist seit nahezu 300 Jahren Russlands Tor zur Ostsee und das Fenster nach Europa, was Sergej Mironow, der Vorsitzende des Föderationsrates der Russischen Föderation, im Rahmen der Eröffnungszeremonie hervorhob.
Ich nenne die Namen dieser beiden russischen Politiker bewusst zu Beginn. Mit dem Präsidenten der Staatsduma und dem Präsidenten des Föderationsrates nahmen die beiden höchsten parlamentarischen Repräsentanten Russlands gemeinsam die Gastgeberrolle