Daher fordere ich den Wirtschaftsminister auf, die Bundesregierung unverzüglich zu einer Untersuchung des Kanalausbaus zwischen Königsförde und Holtenau zu bewegen. Wegen der großen Bedeutung des Kanals für Schleswig-Holstein wäre es wahrscheinlich gerechtfertigt, wenn wir uns am Aufwand dieser Untersuchung - ich spreche von der Untersuchung, meine Damen und Herren - beteiligten. Die Anmeldung des Ausbaus für den dringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan sollte dieses Ansinnen unterstützen. Wenn Sie hier sagen, das sei alles Quatsch, wir brauchten nicht anzumelden, sondern müssten erst eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung haben, frage ich Sie: Wie läuft es denn beim Bundesverkehrswegeplan? Wir müssen erst anmelden. Natürlich werden dann auch die Wirtschaftlichkeit und die Sinnhaftigkeit im Rahmen der Entscheidungen der Bundesregierung untersucht.
- Haben wir denn angemeldet, Herr Malerius? Wenn mir heute jemand sagt: Wir haben diesen Ausbau angemeldet, dann ist dem Anliegen ja bereits Genüge getan. Darüber bin ich dann sehr froh.
Zu den TEN-Projekten ist natürlich Ähnliches zu sagen. Sie haben gesagt, dies sei in die Richtschnur aufgenommen worden. Wunderbar! Es ist bisher aber, jedenfalls soweit ich informiert bin, kein TENProjekt.
Meine Damen und Herren, meine letzte Bemerkung gilt dem Lotsenwesen. Herr Malerius, das Lotsenwesen liegt Ihnen ja sicherlich auch sehr am Herzen. Der
Minister formuliert die Anforderungen an das Lotsenwesen eingängig: Sie müssen sich der Attraktivitätssteigerung des Kanals stellen, ohne dass die Sicherheit gefährdet wird. - Hier könnte leicht der Eindruck entstehen, als wären nach Meinung der Landesregierung die Lotsen die Bremser bei der Steigerung der Attraktivität der Kanalpassage. Damit dieser - vom Minister sicherlich nicht gewollte - Eindruck bei niemandem zu einer festen Überzeugung wird, möchte ich hier feststellen: Die Lotsen sind kein Hindernis für die Steigerung der Attraktivität und der Wettbewerbsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals. Im Gegenteil, die Lotsen sind die Garanten dieses Fortschritts, denn schließlich und endlich leben die Lotsen von dem Kanal und der Attraktivität des Kanals.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist selbstverständlich, dass ich auch zu dieser Zeit noch meinen wesentlichen Beitrag zu dieser Debatte leisten werde.
Der Nord-Ostsee-Kanal ist einer der wichtigsten Verkehrswege in Schleswig-Holstein. Man kann sogar sagen, es ist der wichtigste Verkehrsweg in Schleswig-Holstein, denn immerhin wird über die Hälfte des gesamten Transitverkehrs durch Schleswig-Holstein über den Kanal abgewickelt. Die Kapazität eines normalen Feeders entspricht der Kapazität von 700 LKWs. Das heißt, wenn ein Feeder nicht fährt, bedeutet das, dass 700 LKWs durch SchleswigHolstein rollen. Der Safety-Tanker Class 2004 von Lindenau hat eine Ladekapazität von 37.400 m3. Dies entspricht der Kapazität von 1.133 Tanklastzügen. Diese Tanklastzüge würden durch Schleswig-Holstein rollen, wenn dieser Tanker nicht mehr fährt. Das macht deutlich, welche enormen Kapazitäten per Schiff über die Wasserstraßen transportiert werden können.
Der Transport über die Wasserstraßen ist im Übrigen erheblich billiger als der Transport über die Autobahnen. Das bedeutet, dass die Wasserstraße eine hoch attraktive Verbindung für die Wirtschaft, für den Güterverkehr, für die Skandinavienverkehre ist.
Ich meine, dass kein Zweifel daran bestehen kann, dass wir uns alle über die große Bedeutung des NordOstsee-Kanals einig sind. Die Frage, die sich stellt, ist: Müssen wir den Nord-Ostsee-Kanal in absehbarer Zeit ausbauen? Dazu ist zu sagen, dass der NordOstsee-Kanal die doppelte Anzahl der Schiffe, die heute dort fahren, verträgt. Es ist aber nicht absehbar, dass die Zahl der Schiffe im Nord-Ostsee-Kanal sich verdoppeln wird. Wenn sich allerdings herausstellt, dass die Zahl der Schiffe zunimmt, müssen wir über den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals reden und uns darüber Gedanken machen, ob wir entsprechende Maßnahme ergreifen wollen.
Es gibt keinen Grund, sich über die Investitionen des Bundes für den Nord-Ostsee-Kanal zu beschweren. Um den Kanal fit zu machen, sind seit 1960 Mittel in Höhe von 0,6 Milliarden € investiert worden. Auch in den letzten Jahren ist der Nord-Ostsee-Kanal an vielen Stellen renoviert und ausgebaut worden. Es hat ein ständiger Prozess der Verbreiterung und Sicherung dieser Verkehrsstraße stattgefunden. Immerhin wurden fast 90 % der Kanalstrecke in den letzten Jahren verbreitert und gesichert. Auch in den nächsten Jahren sollen weitere Investitionen zur Modernisierung der Schleusen und der Kanalbefeuerung ebenso wie zum Aufbau einer automatisierten Verkehrslenkung stattfinden. Auch für die Kanalquerungsanlagen wie Brücken und Tunnel werden bis 2007 151 Millionen € investiert. Ich glaube, man kann sich angesichts dieser Situation über die Investitionen im Kanalbereich nicht beschweren.
Wir müssen nun noch über den Antrag der CDU reden. Dazu ist erstens zu sagen, dass ich die Passage betreffend die TEN-Projekte nicht verstehe. Wenn Sie die Einbeziehung des Ausbaus des Nord-OstseeKanals in die TEN-Projekte gemeint haben, hätten Sie es auch so schreiben müssen. Sie hätten dann aber auch definieren müssen, was Sie damit meinen. Die Aufnahme in die Liste der TEN-Projekte ist bereits erfolgt. Der Kanal ist in der TEN-Liste enthalten. Insofern haben Sie die Informationen des Wirtschaftsministers im Wirtschaftsausschuss schlicht nicht zur Kenntnis genommen. Das bedauere ich außerordentlich.
Nun zum Thema Bundesverkehrswegeplan! Wenn sich herausstellt, dass ein Ausbau des Kanals über die bisher laufenden Ausbaumaßnahmen hinaus notwendig ist, mag es sinnvoll sein, diesen Ausbau auch über das Instrument des Bundesverkehrswegeplans abzusichern. Darüber kann man reden. Angesichts der Kapazitäten sehe ich im Moment aber keinen Bedarf in dieser Hinsicht. Was ich an Bedarf sehe, ist, dass Investitionen für laufende Renovierungen weiter bis
bisher getätigt werden. Das ist gesichert. Von daher sehe ich keine Notwendigkeit, dem Antrag der CDU betreffend den eben genannten Punkt zu folgen.
Der letzte Punkt betrifft die Privatisierung der Verwaltung. Bei einem reinen Zuschussbetrieb stellt sich allerdings die Frage, in welcher Form dieser Betrieb privatisiert werden soll.
Das Modell, einen privatwirtschaftlichen Betrieb aufzubauen, den man anschließend aus der Staatskasse laufend subventioniert und der dann auch noch Gewinne machen soll, scheint mir nicht sehr erfolgreich zu sein. Von daher sehe ich nicht die Notwendigkeit, dem entsprechenden Punkt in dem Antrag der CDU zuzustimmen.
Der Antrag der CDU enthält drei Punkte. Ich kann in allen Fällen nicht erkennen, warum man diesen Punkten zustimmen soll. In der Summe lehne ich den Antrag deshalb ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Intention der CDU, durch ihren Antrag etwas voranbringen zu wollen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist die Zielrichtung des Antrages in der Tat etwas diffus. Unter Ziff. I wird die Landesregierung aufgefordert, den Ausbau des Nord-OstseeKanals für den Bundesverkehrswegeplan anzumelden. Die Maßnahme, um die es geht, ist die Kurvenbegradigung zwischen Königsförde und Holtenau. Allerdings ist man sich unter den Fachleuten noch nicht einmal einig, ob diese Maßnahme wirklich unbedingt notwendig ist. Immerhin geht es hier um 135 Millionen €, die das Begradigungsprojekt kosten würde. Dass bei einer solchen Summe das Begradigungsprojekt auch mit anderen Maßnahmen und deren Notwendigkeit verglichen werden soll, ist klar. Mir fallen viele Projekte ein, die wichtiger sind als dieses. Auch die CDU hat schon viele solcher Projekte angemahnt. Das Geld hierfür ist aber eben nur begrenzt vorhanden. Wie gesagt, ich habe in dieser Hinsicht völlig andere Ideen.
Vor allem aber stellt sich die Frage nach dem Nutzen dieser Maßnahme. Bisher gibt es zwar einige wenige Stimmen, die sagen, dass wegen der immer größer werdenden Schiffe eine Kurvenbegradigung notwendig sei. Es finden sich aber auch viele Stimmen, die sagen, dass dieses Problem auch mit verbesserter Technik zu lösen ist. Diese technische Lösung wäre natürlich viel billiger und sie müsste auch nicht schon jetzt installiert werden, sondern erst dann, wenn sie auch wirklich gebraucht würde. Wir sollten somit nicht einen Ausbau für möglicherweise größere Schiffe vornehmen, von denen wir nicht einmal wissen, ob diese auch wirklich kommen werden; vielmehr sollten wir schon jetzt nach technischen Lösungen suchen, die dann im Bedarfsfall vergleichsweise schnell und kostengünstig installiert werden können. Ich glaube, dies wäre die bessere Lösung, zumal die ökologischen Auswirkungen einer Begradigung des Nord-OstseeKanals zwischen Königsförde und Holtenau dann ebenfalls noch eingehend untersucht werden müssten. Auf jeden Fall kann man aber sagen, dass eine Ausbauentscheidung zum heutigen Zeitpunkt verfrüht wäre.
Unter Ziffer II wird die Landesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals als transeuropäische Wasserstraße in die Liste der TEN-Projekte der EU aufgenommen wird. Um in Zukunft europäische Zuschüsse für Ausbauprojekte auslösen zu können, ist dies in der Tat wichtig. Die Ausschussberatungen haben allerdings ergeben, dass die Aufnahme in die Liste bereits erfolgt ist. Somit gibt es dahin gehend keinen Handlungsbedarf.
Weiter wird gefordert, dass der Nord-Ostsee-Kanal zu privatisieren ist. Erst einmal ist festzustellen, dass eine Überführung von Teilen der Verwaltung des Nord-Ostsee-Kanals in eine private Rechtsform schon geplant ist und man untersucht, welche Bereiche sich hierfür eignen.
Wenn aber schon die Privatisierung von Teilbereichen geprüft wird, ist es für uns wichtig, dass man diese Überlegungen nicht ohne die Beschäftigten anstellt. Die Beschäftigten kennen die Betriebsabläufe, und deren Know-how sollte in die Überlegungen einfließen. Der gesamte Prozess muss von Anfang an transparent angelegt sein, dass heißt, Verwaltungsleitung, Personalrat und die Beschäftigten müssen die Chance haben, sich in den Prozess konstruktiv mit einzubringen. Eine Privatisierung von Teilbereichen kann nur dann den gewünschten Erfolg haben, wenn die Mitarbeiter auch wirklich hinter dem Konzept stehen. Von solchen Überlegungen findet sich allerdings im CDU-Antrag ebenfalls nichts.
Allerdings kann man jetzt schon sagen, dass die Privatisierung kein Allheilmittel sein wird, da die Ausgaben die Einnahmen bei weitem übersteigen. Einnahmen von 12 Millionen € stehen Ausgaben von 48 Millionen € gegenüber. Eine schwarze Null ist da nicht zu erwarten. Daher macht es Sinn, darüber nachzudenken, wie die Verwaltungsabläufe und die internen Strukturen in der Kanalverwaltung verbessert werden können. Dies muss nicht zwingend zu einer pauschalen Privatisierung führen. Die öffentliche Aufgabe der Verwaltung und des Betriebs des Nord-Ostsee-Kanals kann möglicherweise auch unter optimierten Bedingungen in der jetzigen Form weitergeführt werden. Ich glaube, dass sich überhaupt nur ein relativ kleiner Teil der Kanalverwaltung überhaupt in eine private Rechtsform überführen lässt.
Wir können also zusammenfassen: Der Ausbau ist derzeit nicht notwendig. Der Nord-Ostsee-Kanal ist schon für die TEN-Projekte angemeldet, und die pauschale Privatisierung sehen wir kritisch. Somit können wir, ähnlich wie der Kollege Hentschel das eben formuliert hat, den Antrag bloß noch ablehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will ja gern zugestehen, dass die EU-Geschichten nicht ganz so einfach zu verstehen sind, aber so schwer sind sie nun auch wieder nicht, Herr Kollege Hentschel. Der Nord-Ostsee-Kanal ist Teil der TEN-Netze.
Um in die TEN-Projekte aufgenommen zu werden, muss ein solcher Antrag von der Bundesregierung bei der EU gestellt werden.
Das ist Bestandteil unseres Antrages unter zweitens Erster Teil. Das bedeutet, dass ein Ausbau, der von der Bundesregierung gewollt sein muss, mit EUMitteln gefördert werden kann. Das möchten wir.
Zum Zeitfaktor. Wenn wir es zum Bundesverkehrswegeplan anmelden, dann können wir leider Gottes nicht davon ausgehen, dass schwuppdiewupp der NOK ausgebaut ist. Wir wissen doch alle, bei der Finanzlage des Bundes, dass man sich rechtzeitig
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben, und das ist ein Schaden für Schleswig-Holstein. Wir müssen jetzt handeln, damit wir in Zukunft den Nord-OstseeKanal fit haben.
Noch eine kleine Anmerkung zu Ihnen, Herr Malerius. Sie haben ja hier ganz gut gebrüllt, aber ich möchte dann doch Ihrem Gedächtnis ein klein wenig auf die Sprünge helfen. Am 24. Januar 2002 haben Sie eine Pressemeldung verfasst als Reaktion auf den Antrag der CDU, die Befahrensabgabe abzuschaffen. Sie haben dort geschrieben: „Nicht durch Abschaffung der Befahrensabgabe werden die Arbeitsplätze der Lotsen und Kanalschleusenwärter sicher, sondern durch den Ausbau und die Modernisierung der Schiffspassage“.
Wenn Sie sich hier dem Fraktionszwang unterwerfen, ist das Ihre Sache, und wie Sie damit politisch Furore machen wollen, ist auch Ihre Sache, aber erzählen Sie hier nicht so ein dummes Zeug.