Viele von Ihnen haben ausgeführt, was ich noch einmal hervorhebe: Es geht unter anderem um Prozesssicherheit, und zwar in einem sehr viel stärkeren Maße als bei den bisherigen Gütezeichen. Wir wollen eines gerade im November nicht vergessen, denn demnächst werden wir von den Medien befragt werden, weil der erste BSE-Fall zwei Jahre zurückliegt: Es hat damals große Aufregung und Verunsicherung gegeben. Wer jetzt aber glaubt, damit antworten zu können, indem er sagt, damals ist nichts los gewesen, es gab nur Medienrummel, den warne ich. Sie konnten erleben, dass die Fleischwirtschaft vor einiger Zeit gesagt hat, man wolle keine freiwilligen BSE-Tests mehr durchführen. Da tobte der Bär. Alles war wieder so, wie wir es hatten. Lassen wir uns das gemeinsam mühsam errungene Vertrauen bewahren. Dazu gehörten als Antwort der Landesregierung SchleswigHolsteins die Qualitätstore.
Zur Frage der Gemeinsamkeit sage ich stichwortartig: Ich halte von dem Gütezeichen auch sehr viel. Vieles von dem, was gesagt wurde, kann ich unterschreiben. Es war vor 37 Jahren eine kluge Idee. Das Gütezeichen hat sich bewegt. Wir haben das Gütezeichen jedoch auf einer Vielzahl von Produkten, nämlich auf Fleisch, Käse, diätischen Süßwaren, Cornflakes, Topfpflanzen und bei Ferien auf dem Bauernhof. Überall ist das Gütezeichen drauf.
Wie wollen Sie das bei 90 Qualitäts- und Prüfungsbestimmungen mit dem Qualitätstor, das wir im Moment eindeutig auf Fleisch haben und später vielleicht auch auf Fleischprodukten, Milch und Gemüse haben werden, zusammenmauscheln? Das ist doch überhaupt nicht sinnvoll. Zu dieser Zeit schon ganz bestimmt nicht.
Auf die Gefahr der Rechtsprechung ist hingewiesen worden. Ich beziehe mich auf Maren Kruse, die das sehr deutlich getan hat. Meine Damen und Herren, das haben Sie auch in den Zeitungen gelesen. Ich weiß, dass Sie genauso firm und fit sind wie wir.
Das Urteil liegt noch nicht vor. Ich sage immer, bevor man sich über Urteile aufregt, sollte man warten, bis man die Begründung vorliegen hat.
Ein Begründungsbestandteil ist aber sehr maßgeblich. Da sehe ich leider eine große Verwandtschaft zur Kammer. Die CMA scheitert auch derzeit mit ihrem Siegel, weil sie es aus Zwangsabgaben finanziert.
Das tut die Kammer auch, soweit sie das aus ihrem Geld finanziert. Keiner ist freiwillig Mitglied der Kammer. Das wissen Sie so gut wie ich. Da ist eine Duplizität der Ereignisse gegeben. Damit soll ich zusammengehen? Das werden wir nicht tun. Wir werden uns um diese Sachen kümmern und wir werden auch beim Gütezeichen versuchen, das hinzubekommen.
Nun geht es mir so wie vielen anderen Kollegen, dass ich gedacht habe, was soll zu diesem Zeitpunkt ein solcher Antrag. Wir hatten vor kurzem einen großen runden Tisch mit allen prominenten Firmen, die mitmachen wollen, mit einer guten Diskussion. Wir müssen dann noch an die Bauern und Mäster heran.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich hoffe nicht, dass Sie es sich so leicht gemacht haben, die zu vertreten, die am schwersten zu überzeugen sind, nämlich die Landwirtschaft. Mein Verständnis hat die Landwirtschaft sogar, weil wir ihr eine Menge zugemutet haben. Arbeiten Sie mit, dass die Landwirtschaft mitmacht.
Das ist doch das, was wir künftig brauchen, nämlich qualitativ hochwertiges Fleisch. Wie wollen wir sonst die Osterweiterung und all das, was noch auf uns zukommt, durchstehen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gütezeichen hat überregional in ganz Deutschland eine Bedeutung, ist anerkannt und findet insbesondere in den Verbraucherkreisen eine hohe Akzeptanz.
Marketingexperten streiten sich, ob das Gütezeichen einen Marktwert von 30 oder 40 Millionen DM hat. Diesen Wert hat sich das Gütezeichen SchleswigHolstein über 35 Jahre hinweg am Markt erworben. Wenn wir jetzt noch die Qualitätstore haben - wir haben schon das QM-System, das QS-System und das gut eingeführte Gütezeichen -, würde das zu einer Verwässerung führen. Der Verbraucher wäre total
Frau Ministerin, wenn wir Ihrer Entscheidung folgen, schwächt das den Agrar- und Ernährungsstandort Schleswig-Holstein und fördert nicht unsere Wettbewerbsfähigkeit.
Insofern muss jegliche Zertifizierung zielgerichtet sein. Ich plädiere dafür - egal ob FDP, Grüne oder SSW, im Gegensatz zur SPD sind wir gar nicht so weit auseinander -, dass wir vor allem finanziell die Kräfte bündeln und mit den Mitteln der Qualitätstore das Gütezeichen weiterentwickeln.
Aufgrund der allgemeinen und berechtigt geführten Verbraucherschutzdiskussion müssen wir die Kräfte bündeln und das Gütezeichen in irgendeiner Form noch transparenter und zielgerichteter machen und das Ganze mit Leben erfüllen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Harms, in Ihrem Beitrag sind Sie als „Regierungssprecher der rot-grünen Koalition“ wohl ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen. Das muss ich einmal ganz deutlich sagen.
Offensichtlich weiß Ihre Ministerin Franzen über das Gütezeichen deutlich besser Bescheid, als das bei Ihnen der Fall ist. Das muss man einmal feststellen.
Frau Franzen, ich will auch anerkennen, dass Sie sehr wohl in Ihrem Beitrag darauf hingewiesen haben, welche Bedeutung das Gütezeichen für die Land- und Ernährungswirtschaft in Schleswig-Holstein hat. Das sollten wir meiner Meinung nach auch anerkennen. Das finde ich gut so.
Eines möchte ich aber doch noch sagen: Es ist heutzutage üblich, von Prozesssicherheit zu sprechen. Das ist ganz toll, klingt gut und ist auf jeden Fall ein Fremdwort. Das ist ganz wichtig dabei. Bei natürlichen Systemen stellt sich aber die Frage, ob Prozess
sicherheit alles ist. Ob eine Kartoffel, egal ob sie von einem Biobauernhof, einem konventionellen oder integrierten Bauernhof kommt, die Kriterien der Landwirtschaftskammer und des Gütezeichens hinsichtlich der Nitratbelastung einhält, kann man erst bestimmen, wenn man die Endkontrolle gemacht hat. Daher warne ich davor, gerade bei Nahrungsmitteln immer nur auf Prozesssicherheit zu setzen. Das reicht nicht. Wir brauchen die Endkontrolle, wie sie das Gütezeichen vorsieht.
Wir haben alle erlebt, wie wichtig die Endkontrolle ist. BSE ist über die freiwillige Kontrolle eines Schlachterbetriebs gefunden worden und nicht über die Prozesssicherheit. Nitrofen ist ebenfalls von einem Hersteller gefunden worden, der sicher sein wollte, dass das Bio-Getreide auch wirklich gutes Getreide ist. Er musste feststellen, dass es das nicht war, sondern dass es nitrofenbelastet war, wobei wir immer noch nicht wissen, wo dieses Nitrofen hergekommen ist.
Daher vertreten wir als FDP die Meinung, wenn wir dem Verbraucher Sicherheit geben wollen, müssen wir auch auf die Endkontrolle Wert legen und können nicht sagen, der macht das schon ordentlich und es wird alles in Ordnung sein. Das reicht nicht aus. Aus diesem Grund habe ich mich immer für das Gütezeichen eingesetzt, weil es nicht sagt, die Prozesskontrolle reicht aus. Herr Kollege Harms, es findet übrigens viermal während der Vegetationsperiode eine Kontrolle statt. Ich sage das nur, um lediglich noch ein paar Fakten in Ihren Kopf zu bringen. Entscheidend ist aber die Endkontrolle. Diese gibt dem Verbraucher die Sicherheit, ein gutes Produkt auf dem Tisch zu haben.
wer hat eigentlich den Antrag auf Abschaffung des Gütezeichens „Hergestellt und geprüft in Schleswig
Holstein“ gestellt? Haben wir das? Ich kann mich gar nicht daran erinnern. Ich dachte, es liegt ein CDUAntrag mit einer bestimmten Intention vor, da vielleicht einmal eine Zusammenführung zu prüfen. Darüber kann man auch einmal nachdenken. Sie greifen auf den ganz billigen Trick zurück und unterstellen uns, wir wären gegen eine Endproduktkontrolle und gegen das Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“. Ich kann mich nicht erinnern, dass irgendjemand dagegen geredet hätte. Das ist ein ganz billiger rhetorischer Trick. Lassen Sie davon die Finger.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung. Der Antrag auf Ausschussüberweisung ist vom Antragsteller zurückgezogen worden. Daher entscheiden wir jetzt in der Sache.
Wer dem Antrag Drucksache 15/2244 zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU und FDP abgelehnt.
Schutz junger Menschen vor fortschreitender Verschuldung Bericht der Landesregierung Drucksache 15/1916