Claus Ehlers

Sitzungen

15/6 15/7 15/13 15/19 15/21 15/25 15/27 15/35 15/36 15/39 15/42 15/46 15/50 15/53 15/65 15/69 15/71 15/72 15/76 15/81 15/86 15/95 15/99 15/101 15/109 15/113 15/115 15/117 15/118 15/122 15/127 15/128 15/129 15/131 15/132 15/134 15/135

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Statistische Erhebungen sind nichts Neues, aber immer noch lästig und zunehmend arbeitsaufwendiger - nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im Gewerbe.
Seit dem Bericht der Landesregierung über die Reduzierung von statistischen Erhebungen sind knapp zwei Jahre vergangen. In dieser Zeit ist praktisch nichts geschehen.
Ich verkenne keineswegs, dass landesrechtliche Regelungen nicht für die Vielzahl der Erhebungen die Ursache sind, aber ich habe sehr wohl erwartet, dass die Landesregierung die Zeit nutzt, um den bürokratischen Aufwand in den Betrieben einzudämmen.
Wieder sind zwei Jahre nutzlos verstrichen und nichts ist geschehen.
Die Modernisierung der statistischen Erhebungen hat das Grundübel bisher nicht an der Wurzel gepackt. Unverändert müssen Doppelerhebungen bewältigt werden und nutzlose Zahlenreihen in umfangreiche Erhebungsbögen eingetragen werden.
Meine Damen und Herren, ich nenne als Beispiele die Viehzählungen für die HiT-Datenbank, die Viehzählungen für die Berufsgenossenschaft, den Grundantrag, der künftig Sammelantrag heißt, die Bodennutzungshaupterhebung für die Landes- und Bundesstatistik, die Daten zur Agrarstrukturerhebung und so weiter, und so weiter. Vieles davon kann sicherlich zusammengeführt werden.
Soweit dem datenschutzrechtliche Bedenken entgegenstehen, kann ich Ihnen versprechen, dass sich die Betroffenen - also die Landwirtschaft - an dieser Stelle nicht kleinkariert verhalten werden.
Gesetze kann man ändern - die Landwirtschaft macht mit. Hauptsache, der Papierkrieg auf den Höfen wird endlich auf ein erträgliches Maß reduziert, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir alle sind gemeinsam der Überzeugung, dass die Bürokratie abgebaut werden muss. Dies gilt jedoch nicht allein für öffentliche Verwaltungen, sondern auch für Betriebe, die gesetzlich gezwungen sind, viel Datenmüll zu Papier zu bringen. Das wollen wir ändern.
Bürokratieabbau ist für uns keine inhaltsleere Formel, sondern zwingend notwendig.
Schon vor einiger Zeit hat der Bauernverband angeregt, gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium und dem statistischen Amt über Vereinfachungen zu diskutieren. Trotz schriftlicher Erinnerung des Bauernverbandes ist bisher leider nichts geschehen.
Wir alle wissen: Statistische Erhebungen sind notwendig. Wir müssen wissen, wo wir stehen und die Zahlung von Prämien ist nun einmal von fingerdicken Anträgen abhängig. Es geht uns um vereinfachte Verfahren, die jede Doppelstatistik ausschließen und den Verwaltungen die Möglichkeit eröffnen, die vorhandenen Erhebungen untereinander auszutauschen oder aber die jeweils relevanten Zahlen zur Verfügung zu stellen.
Die Fortführung der jetzigen Situation nervt insbesondere diejenigen, die aufgrund der Betriebsstruktur besonders viele Daten liefern müssen. Teilweise ist die Zumutbarkeitsgrenze überschritten. Unsere Landwirte sollen jedoch nicht im betriebseigenen Büro Höchstleistungen erbringen, sondern in den Ställen und auf den Feldern.
Im Kern sind wir nicht so weit auseinander. Wir wollen die Entbürokratisierung und die Verwaltungsvereinfachung. Deshalb muss es doch möglich sein, hier auf einen gemeinsamen Nenner, meine sehr geehrten Damen und Herren zur Linken, zu kommen. Was für die öffentliche Verwaltung richtig ist, kann für unsere Landwirtschaft nicht falsch sein. Helfen Sie deshalb mit, den bürokratischen Aufwand auf unseren Höfen nach Kräften zu verringern! Ich darf um Zustimmung zu unserem Antrag bitten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Bundesrat wird ein Gesetz beraten, das zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes dienen soll. Darin enthalten sind unter anderem Regelungen, die in Überschwemmungsgebieten zu Ackerbauverboten führen können.
Ich rede über ein Bundesgesetz, das im Vermittlungsausschuss des Bundesrates keine Gnade gefunden hat und nicht nur von allen CDU/CSU-geführten Bundesländern, sondern ebenso von den SPDgeführten Bundesländern Brandenburg und Rheinland-Pfalz abgelehnt wird. Für den Fall, dass im Bundesrat keine Verständigung mit dem Bund zu erzielen ist, fordern wir die Landesregierung auf, dem Gesetz so, wie es vorliegt, nicht zuzustimmen.
Um Irrtümern vorzubeugen: Wir sind für die Schaffung von Retentionsflächen. Wir halten es für richtig und wichtig, vorausschauend Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu ergreifen. Aber das muss mit Vernunft und Augenmaß geschehen.
Das Gesetz setzt Fakten über die Köpfe der Betroffenen hinweg. Beschränkungen und Verbote, auch gegen jeden fachlichen Rat, sollen durchgesetzt werden.
Es ist noch keine 14 Tage her, da hat der Umweltminister des Landes erklärt, er werde auf die Menschen zugehen beziehungsweise man müsse die Menschen mitnehmen und er wolle eine verbindliche Form der Beteiligung bei umweltpolitischen Projekten finden.
Herr Minister, es ist immer gut, Politik mit den Menschen und nicht gegen sie zu machen.
Kaum haben Sie, Herr Minister, Ihre neue Politik verkündet, machen Sie im Bundesrat das Gegenteil. Dort setzt sich die schleswig-holsteinische Landesregierung für ein Bundesgesetz ein, das nicht ansatzweise die Betroffenen mitnimmt und einbindet. Das Gesetz ist voller Bewirtschaftungsbeschränkungen, Verboten bis hin zu enteignungsgleichen Tatbeständen. Von einer Mitwirkung Betroffener ist dagegen nichts zu lesen.
Ich hoffe sehr, dass die Landesregierung die angekündigte Politik wahr macht und ernsthaft Schritte unternimmt, um das Gesetz zu verhindern, das die Interessen der betroffenen Menschen ausblendet. Nicht die angekündigte Kooperation mit der Landwirtschaft ist die Grundlage des Gesetzes, sondern die gewollte Konfrontation. So, Herr Minister, schafft man kein Vertrauen und Ihre Ankündigungen werden zu inhaltsleeren Floskeln, fernab von jeder Realität.
Fernab von der Realität ist das Gesetz insgesamt. Die Kommission der Europäischen Union plant ein gemeinsames Aktionsprogramm für den Hochwasserschutz. Niemand weiß derzeit, welche Folgerungen sich aus den künftigen EU-Regelungen ergeben. Es ist absolut unsinnig, jetzt ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das nach kurzer Zeit durch EU-Recht überflüssig wird.
Ich will es mir ersparen, den umfangreichen Änderungskatalog des Vermittlungsausschusses hier vorzutragen. Betroffen durch das Gesetz ist keineswegs nur die Landwirtschaft, sondern sind ebenso Unternehmen, Bürger und Kommunen. Das Gesetz macht nicht einmal vor der Planungshoheit der Gemeinden Halt.
Insgesamt betrachtet komme ich zu folgendem Ergebnis: Das Gesetz ist wegen bevorstehender EURegelungen überflüssig, es greift in Eigentumsrechte ein, es geht rücksichtslos über die Köpfe der Menschen hinweg und es ist erneut ein Beispiel dafür,
dass rot-grüne Beteuerungen, die Menschen einzubinden, nichts wert sind.
Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, dem Gesetz nur mit den umfangreichen Änderungen des Bundesrates zuzustimmen und andernfalls das Gesetz abzulehnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zweifellos hat die Produktion von Biomasse in der Landwirtschaft eine viel versprechende Zukunft. Schon heute ist Deutschland bei der Biomasseproduktion in Europa führend. Es gibt jedoch keine Veranlassung, die Hände in den Schoß zu legen.
Wir haben in Schleswig-Holstein über 2.600 Windkraftanlagen, aber nur knapp 50 Biogasanlagen. Biogasanlagen produzieren auch dann Strom, wenn Windkraftanlagen wegen zu wenig oder zu viel Windes stillstehen. Die Verteilung zeigt den Nachholbedarf der Biomasseanlagen auf, die nicht nur Gas erzeugen, sondern auch Wärme, die künftig besser zu nutzen ist.
Die Entscheidung der Europäischen Union, bei Kraftstoffen eine Beimischung aus nachwachsenden Rohstoffen zuzulassen, ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Die Antwort auf eine Kleine Anfrage vor zwei Jahren hat ergeben, dass von den damals über 2.400 Dienstfahrzeugen des Landes kein einziges mit Kraft- oder Schmierstoffen auf Rapsölbasis betrieben wurde. Nicht einmal Wasserfahrzeuge, die im umweltsensiblen Wattenmeer eingesetzt werden, wurden mit umweltfreundlichen Kraft- und Schmierstoffen betrieben.
Eine Vorbildfunktion kann man dieser Landregierung in dieser Frage wirklich nicht bestätigen. Sie haben aber dazugelernt.
Herr Minister, der Anbau von Energiepflanzen wird vermutlich durch gentechnisch veränderte Pflanzen eine völlig neue Dimension erhalten. Ob die Regionen, in denen der Anbau solcher Pflanzen strikt abgelehnt wird, dann noch mithalten können, wage ich allerdings zu bezweifeln. Wenn die Gentechnik auf diesem Gebiet deutliche Fortschritte erzielt, wird sich unsere Landwirtschaft nach dem Willen der rotgrünen Politik vom Energiepflanzenanbau verabschieden müssen. Für viele Landwirte ist der Energiepflanzenanbau möglicherweise die einzige Alternative. Nachdem die Landesregierung Beschlüsse
gefasst hat, die zu einer Absenkung der Prämien um ein Drittel führen, bleibt für den Ackerbau auf der Geest nur noch der Anbau nachwachsender Rohstoffe. Zu kostendeckenden Preisen lässt sich zwischen Flensburg und Pinneberg kein Getreide mehr erzeugen.
Es spricht allerdings einiges dafür, dass aus ideologischen Gründen selbst dies infrage zu stellen ist. Der Energiepflanzenanbau und die Biomassenutzung auf den Höfen hat Zukunft. Das Schwergewicht der Energiepolitik muss künftig zugunsten dieser Richtung verschoben werden. Es ist auch erforderlich, die Weiterentwicklung zu unterstützen und dort, wo es möglich und richtig ist, selbst voranzugehen. Hier hat die Landesregierung noch Nachholbedarf. Das werden wir begleiten. Daher beantrage ich Überweisung an den Ausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Erfolg hat immer viele Väter. Wenn einer der Pflanzenölbasis zur Markteinführung verholfen hat, dann ist es unser ehemaliger Präsident Karl Eigen.
Karl Eigen hat die UFOP gegründet und hat ohne Subventionen Pflanzenöl zur Markteinführung verholfen. Das ist 15 Jahre her, falls Sie es vergessen haben.
Nun zu den Ausführungen von Herrn Malerius. Die CDU hat am 30. September 2002 eine Kleine Anfrage gestellt, und zwar unser Kollege Jensen-Nissen. Die Anfrage hat ergeben, dass von 2.422 Dienstfahrzeugen kein Fahrzeug auf Pflanzenölbasis betrieben wird. Ich darf sagen, Herr Malerius, mit der Wahrheit haben Sie es eben nicht ganz so genau genommen. Wir sind uns ja alle hier im Hause einig, dass wir möglichst schnell zur energetischen Verwertung von Biomasse kommen müssen. Wir müssen alle
unser Augenmerk darauf richten, sei es bei den Landesbehörden, sei es bei den Kreisbehörden, dass wir zu schnellen Baugenehmigungsverfahren kommen, dass wir zu schnellen Genehmigungen kommen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das allgemeine Betretungsrecht ist für uns eine Eigentumsfrage. Im Grunde genommen ist das eine weitere stille Sozialisierung von Rot-Grün, um über das Eigentum zu verfügen.
Man kann auch heute noch mit uns reden. Wenn es um ein allgemeines Betretungsrecht geht, dann wollen wir aber nur über den Staatswald reden. Der gehört uns allen. Den können wir meinetwegen auch in voller Breite öffnen, nicht aber den Privatwald. Der ist Privateigentum!
- Mein lieber Herr Wodarz, wir haben die Naturschutzbelange. Diese werden hier mit Füßen getreten, wenn man den Wald in voller Breite öffnet, ohne Setz- und Schonzeiten zu berücksichtigen und ohne flüchtiges Wild zu beachten, das auch zu Jagdzeiten flüchtet und auf der Straße Schäden anrichten kann. All dies wird in Ihrem Gesetzentwurf nicht in irgendeiner Form berücksichtigt. Den Naturschutzbelang tritt man hier mit Füßen.
Wir bekennen uns auch dazu, dass wir uns eine ökologische Waldbewirtschaftung - das gilt auch für die ökologische Landwirtschaft - nur leisten können, wenn die ökonomischen Rahmenbedingungen stimmen.
Hier wird der Privatwald in unerträglicher Weise gegängelt. Man macht ihm Vorschriften. Weitere Vorschriften, Erlasse und Durchführungsbestimmungen bedeuten mehr Bürokratie in der Umsetzung. Darüber haben wir noch gar nicht nachgedacht. Herr Minister, was Sie uns erzählen, das sieht in der bürokratischen Umsetzung doch ganz anders aus. Das betrifft insbesondere den Privatwald. Insgesamt setzen wir mehr auf Eigenverantwortung und weniger auf staatlichen Dirigismus.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgeschreckt durch die Presseberichterstattung haben schon viele den nächsten Skandal in der Landwirtschaft gesehen. Glücklicherweise hat sich herausgestellt, dass nicht alle Behauptungen den Tatsachen entsprechen und Tiermehl nicht in dunklen Kanälen versickert ist. Es bleibt jedoch ein Unbehagen. Dies ist durch Pressemitteilungen Ende September noch verstärkt worden. Es ist der Eindruck entstanden, dass Tiermehle, die als Düngemittel vorgesehen sind, eventuell auch im Futtertrog gelandet sein können. Die Auskunft im Ausschuss, nach Anlieferung auf den Höfen könne die Verwendung der Tiermehle nicht mehr nachvollzogen werden, trägt nicht gerade zur Vertrauensbildung in der Bevölkerung bei. Besonders pikant ist dieser Sachverhalt deshalb, weil Tiermehle offensichtlich vorrangig im ökologischen Landbau als Düngemittel zum Einsatz kommen.
Ich denke nicht daran, den Ökobetrieben pauschal ein Fehlverhalten vorzuwerfen. Aber die Möglichkeit, dass etwas geschieht, was nicht zulässig ist, hinterlässt einen schlechten Beigeschmack, Herr Minister.
Tiermehle werden in drei Kategorien eingeteilt. In die Kategorie 3 werden Tiermehle eingestuft, die aus Fleisch hergestellt werden, das für den menschlichen Genuss zugelassen ist. Hier stellt sich sehr wohl die Frage, warum das, was für Menschen geeignet ist, für Tiere, die keine Wiederkäuer sind, nicht geeignet sein soll. Allein die derzeitige Situation, entstanden durch die BSE-Krise, macht die Verfütterung unmöglich. Die Verfütterung von Tiermehl ist der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.
Dies muss man einfach zur Kenntnis nehmen.
Obwohl - nüchtern betrachtet - nichts gegen die Verfütterung von Tiermehl in der Kategorie 3 spricht - natürlich nicht an Wiederkäuer.
Verbraucherinnen und Verbraucher sind sehr sensibel geworden, wenn es um die Gesundheit von Lebensmitteln geht. Und das ist auch gut so. Dies ist gelegentlich auch mit einer überzogenen Reaktion verbunden, aber auch das ist oftmals verständlich. Umso mehr ist uns daran gelegen, kein neues Misstrauen in der Öffentlichkeit aufkommen zu lassen. Deshalb müssen alle Tiermehle lückenlos rückverfolgbar sein.
Anders ist das weitgehend zurückgewonnene Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu erhalten. Besonders schwerwiegend wäre, wenn Ökobetriebe, die Tiermehle als Dünger einsetzen, Teile davon verfüttert haben sollten. Dann wäre jedes Vertrauen verloren. Da hilft es auch nicht weiter, wenn 80 % der Ökobetriebe sich verpflichtet haben, keine Tiermehle einzusetzen. Es sollte auch bekannt sein, dass Bioprodukte von überall herkommen und schleswig-holsteinische Betriebe daher für die Produkte in den Märkten keine Hand ins Feuer legen können. Deshalb wäre ein Tiermehlverbot für landwirtschaftliche Betriebe die konsequenteste und radikalste Lösung. Aber das ist - ich habe es bereits ausgeführt - fachlich und sachlich nicht begründbar. Hier geht es eben nur noch um Empfindungen der Öffentlichkeit, die wir aber sehr ernst nehmen müssen.
Diese erneute Diskussion über Tiermehl hat gezeigt, dass es nicht jedem vergönnt ist, seine Meinung frei zu äußern. Erst recht dann nicht, wenn sich diese Meinung, wenn auch vorsichtig-kritisch, gegen grüne Interessen stellt. Sie war richtig und notwendig, weil sie eine Lücke bei der Tiermehl-Rückverfolgbarkeit aufgezeigt hat. Dafür sollten Kritiker nicht mundtod gemacht werden, sondern Anerkennung finden. Da noch viel Aufklärungsbedarf besteht, beantragt die CDU-Fraktion Ausschussüberweisung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach ausführlichen Diskussionen im Vorfeld ist es letztlich nicht gelungen, auch im Ausschuss eine umfassende Beratung durchzuführen. Der Wunsch, die kurzfristig eingegangene Stellungnahme eines beteiligten Unternehmens mit einer Anhörung zu untermauern, hat im Ausschuss leider keine Mehrheit gefunden.
Mir ist sehr wohl bekannt, dass ein Anwalt beide Beseitigungsunternehmen vertritt und daher in der Bewertung keine großen Unterschiede bestehen. Dennoch wäre es richtig gewesen, nicht nur ein Unternehmen zu berücksichtigen.
Die Notwendigkeit der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs ergab sich aus der Umsetzung einer Verordnung der Europäischen Union. Wir hatten bisher nicht das Gefühl, dass auf diesem Gebiet in Schleswig-Holstein ein Defizit besteht; dennoch muss gehandelt werden.
Im Verlaufe der Diskussion hat sich ergeben, dass die Tierkörperbeseitigung am rationellsten in einer Hand beim Land gebündelt werden sollte. Diese Option bleibt weiterhin offen, sofern die Kreise und kreisfreien Städte in der Lage sind, die Verantwortung entschädigungsfrei an das Land zu übergeben. Die finanziellen Unwägbarkeiten dürfen das Land nicht belasten. Ich hoffe, dass alle Beteiligten in nicht allzu ferner Zukunft auf einen Nenner kommen.
Die Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf wurde vonseiten der Beseitigungsfirmen nicht leichtfertig geäußert und ist weitgehend nachvollziehbar. Grundsätzlich legen wir Wert darauf, dass die derzeitigen Unternehmen die Beseitigungsaufgaben auch weiterhin durchführen. Dennoch wird spätestens mit Auslaufen aller Verträge eine Ausschreibung ins Haus stehen und damit insbesondere das Entgeltgefüge auf eine neue Basis gestellt werden. Der Bauernverband
hat deutlich gemacht, dass eine Ausschreibung in seinem Interesse liegt. Bis dahin müssen die Tierkörperbeseitigungsanstalten ebenso wie die Landwirtschaft mit den festgelegten Entgelten leben können.
Der Stellungnahme der Tierkörperbeseitigungsanstalten ist zu entnehmen, dass seit Jahren mit dem zuständigen Ministerium beziehungsweise dem Tierseuchenfonds Rechtsstreitigkeiten bezüglich einer marktgerechten Entlohnung bestehen. Der Stellungnahmen ist des Weiteren zu entnehmen, dass der Gesetzentwurf Regelungen enthält, die nicht gerichtsfest sind. Mit dem neuen Gesetz werden daher höchstwahrscheinlich Grundsteine für weitere Rechtsstreitigkeiten gelegt.
Zwar wird ein Unternehmen niemals der Überzeugung sein, zu hohe Gewinne zu erzielen, und die Landwirtschaft wird immer der Überzeugung sein, zu hohe Entgelte zu zahlen, dennoch erlaube ich mir die Frage, ob der vorliegende Gesetzentwurf in allen Details sauber formuliert ist. Vertreter der Firma Nagel haben uns gegenüber beklagt, dass mit ihnen nicht über den Gesetzentwurf gesprochen worden sei. Sollte dies zutreffen, wäre dies ein bedauerlicher Fehler.
Landesregierung und Tierseuchenfonds sollten ihre Haltung in dieser Frage noch einmal überdenken, wenngleich es für dieses Gesetz zu spät ist.
Nicht unmittelbar aus dem Gesetzentwurf, aber aus der Begründung geht hervor, dass künftig größere Veränderungen auf die Beteiligten zukommen. Das von der EU gegebene Stichwort lautet Ausschreibung. Wie können die beiden Unternehmen, insbesondere größere Investitionen planen, wenn sie keine Planungssicherheit haben? Der Gesetzentwurf löst das Problem nicht und ist möglicherweise nicht gerichtsfest. Deshalb lehnen wir als CDU-Fraktion den Entwurf ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Überschrift „EU-Agrarreform bietet Chancen für die Landwirte in Schleswig-Holstein“ kann ich mich durchaus identifizieren. Es muss jedoch die Gegenfrage gestellt werden, ob nicht vielleicht die Nachteile in dem Fall überwiegen. Grundsätzlich müssen wir mit den Vorgaben der Europäischen Union leben. Im Rahmen der Umsetzung bestanden und bestehen jedoch geringe Spielräume, die darüber entscheiden, ob die Betriebe besser oder schlechter damit zurechtkommen. Es ist schon bemerkenswert, was Rot-Grün gleichsam wie ein GrußAugust so alles begrüßt.
Erstens. Ich dagegen begrüße nicht, dass unsere Landwirtschaft durch den Vorwegabzug rund 18,5 Millionen € in Schleswig-Holstein verliert.
Zweitens. Ich begrüße nicht, dass durch die Bildung der Prämienregion weitere 1 Million € verloren gehen.
Drittens. Ich begrüße nicht, dass der durchschnittliche Bullenmastbetrieb nahezu 60 % seiner jährlichen Prämie verliert.
Viertens. Ich begrüße nicht, dass durch die erhebliche Verunsicherung über die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe in Schleswig-Holstein nicht mehr investieren.
Fünftens. Ich begrüße nicht, dass die neue Agrarreform den Strukturwandel rasant beschleunigt und Tausende Betriebe zur Aufgabe zwingt.
Zur Klarstellung, Herr Wodarz: Die EU-Agrarreform können wir nicht zurückdrehen. Das wissen wir alle. Wir werden damit leben müssen. Die CDU hat dennoch den Mut, die Auswirkungen deutlich zu machen, und zeigt damit mehr Verantwortung als alle anderen agrarpolitischen Schönredner hier im Lande. Ich will die Agrarreform nicht verteufeln. Sie hat auch einige Seiten, die in die richtige Richtung gehen. Aber mit jedem Euro, der künftig aus Brüssel nicht mehr bei uns ankommt, geht unserer Wirtschaft ein Stück Wirtschaftskraft gerade im agrarpolitischen Bereich bei den Landwirten verloren.
Das geht uns alle an. Schleswig-Holstein befindet sich nicht in der Situation, auf Mittelzuflüsse verzichten zu können. Dies gilt auch, wenn die Mittel unserer Landwirtschaft zugute kommen. Rot-Grün hat bereits die Agenda 2000 begrüßt, die der Landwirtschaft schmackhaft gemacht wurde mit der Behauptung, damit erhalte sie langfristige Planungssicherheit. Ich erinnere nur an die Halbzeitbilanz, die wir hinter uns haben. Man spricht schon von einer neuen Halbzeitbilanz 2009 und damit sind insbesondere jüngeren Landwirten keine Planungssicherheiten gegeben.
Jetzt wird alles über den Haufen geworfen und alles um 180 Grad gedreht. Die nächste Halbzeitbilanz wird kommen. Wiederum befindet sich die Landwirtschaft in einer unsicheren Zwischenphase, die eine langfristige Planungssicherheit nicht zulässt. Das alles begrüßen wir im Gegensatz zu Rot-Grün nicht. Die Landwirtschaft hat in der Vergangenheit gezeigt, dass sie in der Lage ist, auf Veränderungen flexibel zu reagieren. Darauf vertrauen wir und dafür sind die Landwirte auch bekannt.
Wir werden den SPD-Antrag, wie er hier von Herrn Wodarz vorgetragen worden ist, aus den von mir genannten Gründen ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Ernst Engelbrecht-Greve und Günter Flessner hatten wir Anwälte der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft. Die haben unsere Interessen vertreten. Hier werden sie nur noch verwaltet und nicht mehr gestaltet.
Wir dürfen in der Gesamtdiskussion nicht vergessen, dass jeder Ackerbaubetrieb durch die EU-Agrarreform 120 € pro Hektar verliert.
Das führt zu Strukturbrüchen, insbesondere im Milchvieh- und Viehfutterbaubereich, insbesondere aber auch bei intensiv geführten Bullenmastbetrieben. Diese Betriebe wurden mit hohen Investitionen ausgebaut. Dabei wurde auf Planungssicherheit gesetzt. Jetzt sind sie die großen Verlierer der EU-Agrarreform. Auch das muss man hier in Schleswig-Holstein sagen!
Insgesamt führt dies zu Belastungen für intensiv weitergeführte Betriebe, auf die wir alle setzen. Diese
müssen die größte Belastung tragen. Das führt zu großen Umschichtungen und Nivellierungen. Insgesamt wird der gesamte ländliche Raum an Wirtschaftskraft verlieren.
Ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Landtagsfraktion hat dem Parlament einen Antrag vorgelegt, der geeignet ist, unsere gebeutelten Milchviehbetriebe aus der derzeitigen Krise herauszuführen.
Sowohl Maßnahmen zur Exportförderung wie auch Marktentnahmen sind Bestandteil der EU-Agrarpolitik. Sie würden bei einer konsequenteren Nutzung erheblich zur Entspannung der jetzigen Situation beitragen. Eine Anpassung dieser Instrumente an den derzeitigen Verbrauch, ohne den Exportanteil zu vernachlässigen, wäre wünschenswert und auch machbar.
Eine vorübergehende Aussetzung der Saldierung - natürlich EU-weit - könnte zu einer weiteren Preisanhebung führen. Diese Maßnahme wäre jedoch im Gegensatz zu den anderen mit dem derzeitigen EURecht nicht kompatibel.
Wenn wir zu einer aktiven Preis- und Marktpolitik kommen wollen, dann müssen wir in irgendeiner Form die Mengen regulieren. Wir liegen jetzt EUweit bei 120 % und dann muss man sich auch Gedanken darüber machen, ob wir zu einer EU-weiten Quotensenkung kommen können.
Auf eines möchte ich in diesem Zusammenhang noch hinweisen: Es ist kein Zufall, dass wir in SchleswigHolstein einerseits die höchsten Milchüberlieferungen in der Bundesrepublik haben und andererseits die niedrigsten Milchauszahlungspreise. Wer hier keinen Zusammenhang sieht, dem ist sowieso nicht zu helfen.
Unsere Milchproduzenten haben jetzt ein schwerwiegendes Problem, das sich zu einer Existenzkrise ausweitet und daher jetzt angepackt werden muss.
Der Antrag der CDU, der im Ausschuss beraten worden ist, beinhaltet insbesondere solche Maßnahmen, die mit dem geltenden EU-Recht kompatibel sind und - dies ist das Besondere - unverzüglich umgesetzt werden könnten. Die mittelfristige Perspektive ist durch die jüngste EU-Agrarreform vorgegeben und kann daher nicht als Sofortprogramm greifen. Unsere Milchbetriebe brauchen jetzt Licht am Ende des Tunnels und können in dieser Situation mit künftigen Regelungen nichts anfangen.
Umso schwerer wirkt die Tatsache, dass Rot-Grün in völliger Verkennung der Situation nur solche Maßnahmen vorgeschlagen hat, die frühestens in fünf Jahren greifen können.
Wer angesichts der existenziell bedrohlichen Lage vieler Milchproduzenten nur dazu herablässt, auf eine ferne Zukunft zu verweisen, verhöhnt die Betroffenen.
Ich sage es Ihnen noch einmal: Unsere Vorschläge basieren im Wesentlichen auf geltendem EU-Recht und wären sofort umsetzbar.
Ihre Vorschläge dagegen taugen nicht einmal als Trostpflaster und bewirken auch in den nächsten Jahren überhaupt nichts. Anders formuliert: Das Haus brennt. Rot-Grün ruft statt der Feuerwehr den PizzaService und wünscht den Bewohnern einen guten Appetit.
Genauso verfährt Rot-Grün in der jetzigen Situation mit den Milchbauern in Schleswig-Holstein. Der rotgrüne Beitrag zur äußerst schwierigen Lage der Betriebe geht völlig an der Sache vorbei, ist in keinem einzigen Punkt hilfreich und lässt unsere Landwirtschaft, insbesondere unsere Milchbauern, im Regen stehen.
Es wird mir ewig verschlossen bleiben, wie man auf den Gedanken kommen kann, der akuten Notsituation
der Milchbauern mit Maßnahmen begegnen zu wollen, die erst in fünf bis zehn Jahren greifen oder vielleicht nie umsetzbar sind.
Dies lässt nur einen Schluss zu: Rot-Grün wird der Landwirtschaft nicht helfen und setzt auf marktwirtschaftliche Auslese. Die Schwachen werden dabei auf der Strecke bleiben. Selten zuvor hat eine Landesregierung Agrarpolitik der Bestenauslese so verdeutlicht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe das Gefühl, dass sich Rot-Grün mit den Tatsachen und Fakten auf dem Milchmarkt überhaupt nicht auseinander gesetzt haben.
Herr Wodarz spricht von einem Milchpreis auf hohem Niveau.
Die Fakten sehen so aus: Der Milchpreis liegt zurzeit bei 26 ct. Die Vollkosten liegen bei 30 ct. Nach der EU-Agrarreform haben wir 23 ct zu erwarten. Das bringt Unruhe im ländlichen Raum, insbesondere bei den Milchbetrieben.
Wenn wir etwas machen wollen, müssen wir in irgendeiner Form zu einer Mengenbegrenzung kommen. Wir haben zurzeit 120 % Angebot an Milch in Europa. Da gilt es, die Instrumente anzuwenden, die wir fordern, auch in Abstimmung mit dem Bauernverband. Die Saldierung EU-weit muss weg. Die Bundesreserve muss weg. Wir werden zu einer EUweiten Quotenkürzung kommen müssen.
Wir haben im Moment auf dem Lebensmittelmarkt die Situation - da muss insbesondere der Milchmarkt immer wieder herhalten -, dass sieben Multis 80 % des gesamten Lebensmittelumsatzes in Deutschland tätigen. Insofern werden Bauern immer wieder zum Spielball der großen Lebensmittelketten.
Das kann nicht mehr angehen. Es kann sich überhaupt keine aktive Preis- und Marktpolitik herausbilden.
Wir müssen zunächst einmal die Märkte einregulieren, um für die Landwirtschaft wieder zu einer aktiven Markt- und Preispolitik zu kommen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir den Antrag gestellt haben, haben wir uns weniger mit der Istsituation auseinander gesetzt, sondern damit, wie die Landwirtschaft in Zukunft aussieht.
Wir bekommen jetzt die Agrarreform, die dazu führen wird, dass wir in der Landwirtschaft einen riesigen Strukturwandel bekommen. In der Vergangenheit war es so, dass Landwirte ausgestiegen sind, nachdem sie eine fachliche landwirtschaftliche Ausbildung hatten, und dann in andere Berufe gegangen sind. Jetzt wird zum Teil der umgekehrte Weg gegangen. Man erwirbt eine landwirtschaftliche Ausbildung und bewirtschaftet den Hof weiter. Wenn wir sehen, wie die Agrarreform ausgestaltet ist, stellen wir fest: Allein unter Cross Compliance gibt es 19 Einzelvorschriften, die einzuhalten sind. Die Qualifikation, die Anforderungen an den Beruf Landwirtschaft werden größer, und die möchten wir auch den Nebenerwerbslandwirten eröffnen, die einen anderen Beruf haben. Das sind die Zielsetzungen unseres Antrages.
Um die notwendigen Schritte einzuleiten - wir können hier heute nicht mit inhaltlichen Ausführungen antreten, wir wollen den groben Rahmen festlegen -, ist es richtig - das hat Herr Harms auch richtig erkannt -, dass wir dies im Ausschuss weiter beraten. Wir werden uns dort auch beraten lassen, unter anderem von der Landwirtschaftskammer, von anderen Verbänden und Institutionen, um dies mit Inhalten aufzufüttern und somit auf den Weg zu bringen. Insofern ist die Ausschussberatung richtig. Wir haben die Zeichen der Zeit erkannt. Die SPD, und ich muss leider sagen, auch die FDP haben dies in ihren Ausführungen hier überhaupt nicht berücksichtigt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn die FDP etwas schneller gewesen wäre, hätte ihr Antrag „Gemeinsame Agrarpolitik der EU sinnvoll umsetzen“ zusammen mit den Anträgen
der CDU und des SSW zur Entkoppelung der Prämien behandelt werden können.
- Hör mal zu, das ist für dich Nachhilfeunterricht. - Inhaltlich sind CDU und FDP auf einer Linie und der SSW ist nahe dran, Herr Harms. Es wäre besser gewesen, alle drei Anträge zusammenzuführen. Es ist aber nicht so.
Die Agenda 2000 war bisher die einschneidendste Agrarreform der Europäischen Union. Sie wurde der Landwirtschaft mit der Behauptung verkauft, damit erhielten die Betriebe langfristige Planungssicherheit. Jetzt, nach nur vier Jahren, ist die Planungssicherheit beendet. Die neue Agrarreform der Europäischen Union war ursprünglich nur als Halbzeitbilanz gedacht. Daraus ist erneut eine umfassende Reform entstanden.
Jetzt geht es darum, Strukturbrüche zu vermeiden, keine neuen Ungerechtigkeiten zuzulassen und Übergangsregelungen zu schaffen, die Existenznöte - Herr Wodarz - vermeiden. Es ist völlig verfehlt, diese Reform mit einem ideologischen Unterbau versehen zu wollen. Die jetzige Agrarreform hat so wenig Bestand wie alle vorhergehenden. Die EU-Kommission hat die nächste Halbzeitbilanz fest im Auge, und damit ist sichergestellt, dass für den nächsten Scherbenhaufen bereits Maß genommen wird.
Aus Presseerklärungen entnehme ich, dass bei einigen Damen und Herren in den Regierungsfraktionen die wichtigste Agrarbotschaft der CDU immer noch nicht angekommen ist. Wir wollen, dass die Landwirte Einkommen durch ihre Arbeit und ausreichende Produktpreise erzielen, also Preis und Markt.
Die Abhängigkeit von öffentlichen Kassen muss ein Ende finden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
- Das kommt auch von uns Bauern, Herr Minister! Deshalb ist auch das neue Prämiensystem kein Weg in eine planbare Zukunft, sondern es führt in eine Sackgasse.
Unsere Landwirtschaft leistet für die Allgemeinheit vielfältige Aufgaben, die unverzichtbar sind. Diese Leistungen sind dann auch zu honorieren. Denjenigen, für die das alles neu ist, empfehle ich, einen Blick in unsere Wahlkampfprogramme zu werfen.
Dort können Sie das genau nachlesen, meine Damen und Herren.
Wir klammern uns nicht an Prämienzahlungen, die noch nie eine langfristige Perspektive geboten haben. Daran wird auch das neue System nichts ändern. Ich hoffe sehr, dass alle Beteiligten die Kraft aufbringen, sich irgendwann in naher Zukunft davon zu lösen.
Umso wichtiger ist es, einen fließenden Übergang - darauf kommt es an - zu gestalten. Unter diesem Gesichtspunkt bietet die EU-Agrarreform eine Chance. Es ist daher verfehlt, neue Prämienbesitzansprüche zu schaffen, die nur sehr schwer wieder einzusammeln sind. Dies ist ein wichtiger Grund dafür, die Prämienumverteilung abzulehnen.
Tausende Menschen sind damit beschäftigt, Prämien zu berechnen, zu verteilen oder zu kontrollieren. Ich glaube, es hat noch kein Mensch in Europa ausgerechnet, wie viele Mitarbeiter sich in der Verwaltung mit unseren Problemen befassen. Es wäre besser, sie würden sich mit der Zukunft Europas befassen als mit der Festschreibung vorhandener Strukturen, zumal das sowieso nicht gelingt. Die Prämien haben auch den Strukturwandel nicht aufgehalten, sondern beschleunigt. Dies wird uns in den kommenden Jahren in aller Deutlichkeit vor Augen geführt.
Dem Antrag der FDP stimmen wir zu, da er sich, wie ich eingangs bereits erläutert habe, mit unseren Vorstellungen weitgehend deckt.
Inhaltlich haben wir die Diskussion im Zusammenhang mit unserem Ergänzungsanstrag zur Prämienentkoppelung bereits im Agrarausschuss geführt.
Insofern beantrage ich, dass wir heute über den von der FDP gestellten Antrag abstimmen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die jüngste EU-Agrarreform wird den Milchmarkt erheblich beeinflussen. Viele Fachleute gehen davon aus, dass nach 2015 die Milchquote fallen und damit den freien Marktkräften überlassen wird. Wie auch immer der Milchmarkt künftig aussehen wird - wir müssen uns mit der aktuellen Situation auseinander setzen. Sie ist wahrhaftig nicht rosig.
Gleich mehrere Komponenten verderben den Milchbauern das wirtschaftliche Ergebnis. Wir haben in der Europäischen Union eine Milchproduktion, die 20 % über dem Bedarf liegt. Aber auch in Deutschland besteht mit 102 % eine leichte Überproduktion.
Der Preisdruck der großen Handelsketten ist ein wesentlicher Faktor des aktuellen Preisverfalls, machen doch zehn Multis 85 % des Lebensmittelumsatzes. Hinzu kommt der niedrige Interventionspreis von künftig nur noch 22 %. Dieser Interventionspreis ist für die Handelsketten offensichtlich die ausgemachte Zielmarke.
Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass auch die Milchproduktion im Wettbewerb bestehen muss und staatliche Eingriffe zu vermeiden sind.
Wir befinden uns jedoch in einem bis in den letzten Winkel reglementierten Markt, der mit Marktwirtschaft herzlich wenig zu tun hat. Deshalb trägt der Staat eine erhebliche Mitverantwortung.
Im Idealfall stimmen Angebot und Verbrauch überein. Diesen Idealfall haben wir jedoch nicht. Im Gegenteil! Die Europäische Union hat bereits beschlossen, die europaweite Milchmenge in den Jahren 2006 bis 2008 weiter zu erhöhen. Die Saldierung der Überlieferungen mit den Unterlieferungen trägt ebenfalls zur Erhöhung des Angebotes bei.
Auch in Schleswig-Holstein verlassen sich einige Landwirte darauf und produzieren mehr, als ihnen per Hofquote zusteht. Selbst wenn es gelingen sollte, im Milchquotensystem zu einer angepassten Angebots- und Nachfragesituation zu kommen, so bleibt doch die Frage, wann dies erreichbar ist. Bei den Abläufen auf EU-Ebene ist dies in den nächsten Jahren wahr
scheinlich nicht zu verwirklichen und bleibt daher der Zukunft vorbehalten.
Die Abschaffung der Saldierung muss wohl ähnlich betrachtet werden. Abweichend vom Antrag halte ich die zeitweise Aussetzung - ich betone: die zeitweise Aussetzung - der Saldierung für den richtigen Weg. Ich bitte dies bei der Bewertung des Antrags zu berücksichtigen.
Darüber hinaus halte ich es für wichtig, eine bundesweite Handelbarkeit der Milchquoten zu ermöglichen. Die Milchquoten müssen zu den Grünlandgebieten gehen, dorthin, wo optimale Bedingungen bestehen und die Wettbewerbskraft langfristig Bestand hat.
Die Bemühungen der Landwirtschaft und ihrer Verbände, mit den Handelsketten zu vernünftigen Regelungen zu kommen, halte ich nicht für besonders Erfolg versprechend. Wie man in den Medien verfolgen kann, bewegt sich in diesem Bereich wenig. Der Vorschlag, durch engere Verzahnung der genossenschaftlichen Meiereien die Macht der Milchanbieter zu stärken, ist grundsätzlich richtig. Aber bis es dazu kommt, werden möglicherweise noch Jahre vergehen. Die landwirtschaftlichen Milchproduzenten haben jetzt existenzielle Probleme, auf die die Politik jetzt Antworten geben muss.
- Hör mir doch erst einmal zu! - Vertröstungen auf Lösungsvorschläge, deren Verwirklichung länger dauert, als eine Milchkuh lebt, sind in der jetzigen Situation überhaupt nicht hilfreich, ganz im Gegenteil. Es besteht durchaus der Eindruck, dass einigen Politikern diese Lage recht willkommen erscheint. Ich habe das Gefühl, dass der Staat ein starkes Interesse an einer Überproduktion in allen Bereichen hat, damit wir das Volk weiterhin zum Nulltarif ernähren, Herr Vorsitzender.
Helfen kann nur, was umsetzbar ist. Umsetzbar sind die Elemente der geltenden Milchmarktordnung. Dazu gehören die Exportförderung und Marktentnahmen. Beides kann die EU sofort umsetzen und damit kurzfristig eine Preisstützung erzielen. Die Exportförderung ist in jüngster Zeit, zuletzt im April, angehoben worden. Dies können und sollen keine Dauermaßnahmen sein.
Auch die Anwendung dieser Instrumente bedeutet Markteingriffe, die wir vom Grundsatz her ablehnen. In einem voll regulierten Markt erscheint mir aber
derzeit kein anderer Weg geeignet, eine existenzbedrohende Situation für die Landwirtschaft und insbesondere die Milchbauern abzuwehren.
- Herr Astrup, befassen Sie sich mit meinen Ausführungen, das ist besser als Nachhilfeunterricht!
In der Zielrichtung sind wir uns mit dem Obmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag einig. Er fordert, Angebot und Nachfrage auf einen Nenner zu bringen und die Saldierung des Bundes, der Molkereien und der Betriebe einzuschränken, bis hin zur Aussetzung der Saldierung. Im Kern beinhaltet unser Antrag genau diese Forderung. Die übrigen Elemente sind geltendes EU-Recht. Unsere Landwirtschaft braucht Sofortmaßnahmen. Deshalb bitte ich Sie, unserem Vorschlag zuzustimmen.
Wir möchten gern im Ausschuss darüber diskutieren. Deshalb beantrage ich Ausschussüberweisung in den Agrarausschuss mit der Bitte, möglichst schnell tätig zu werden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Müller, ich glaube, Sie haben bei meiner Rede nicht zugehört.
Wenn sich hier jemand dafür ausgesprochen hat, dass wir zu einer aktiven Preis- und Marktpolitik kommen müssen, dann bin ich es gewesen.
Das Agrarsystem, das wir europaweit haben, ist auf den massiven Widerstand der Landwirte gestoßen. Wir wollten es nicht, aber wir müssen uns mit dem System einrichten, wir müssen mit dem System leben, solange wir es haben, meine Damen und Herren. Wir können es als Landwirte nicht ändern.
Da wir jetzt in Europa eine Überproduktion von 120 % und in Deutschland von nur 102 % haben, brauchen wir eine Mengenregulierung, um zu einer aktiven Preis- und Marktpolitik zu kommen. Dafür habe ich folgende Instrumente vorgeschlagen: Die Saldierung muss weg, die bundesweite Verrechnung muss weg und es muss zu einem größeren Schulter
schluss unter den genossenschaftlichen Meiereien kommen.
Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Aber 50 % der Meiereien sind in privater Hand und die werden überlaufen.
Wir kennen auch keine nachführbaren Märkte mehr. Wenn wir uns in Schleswig-Holstein marktkonform zeigen, kommt übermorgen die Milch aus Dänemark. Das wissen wir doch. Das ist doch auch irgendwo Marktwirtschaft.
Wir wollen mengenregulierende Maßnahmen, damit wir wieder zu einer aktiven Preis- und Marktpolitik kommen. Nichts anderes habe ich hier gesagt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Absicht des Umweltbundesamtes, eine verdeckte Feldbeobachtung durchzuführen, könnte sicherlich umgehend verwirklicht werden. Das wäre kein logistisches Problem. Personal mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen, erworben in der ehemaligen DDR, wird wohl noch in ausreichender Zahl vorhanden sein und steht sicherlich schnell zur Verfügung.
Frei nach Lenin, meine sehr geehrten Damen und Herren:
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Bisher gingen wir davon aus, dass die Pflanzenschutzkontrollen Ländersache sind und ordnungsgemäß erfolgen. Wir gingen auch davon aus, dass die zuständigen Ämter für ländliche Räume ihre Aufgaben in der Vergangenheit zuverlässig erfüllt haben.
Umso erstaunter sind wir, dass nun eine Bundesbehörde der Überzeugung ist, alles besser zu können. Es dürfte den Ländern nicht schwer fallen, die notwendigen Daten und Erhebungen zur Verfügung zu stellen beziehungsweise zu ermitteln.
Auch dieses Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes kostet Zeit und vor allen Dingen Geld - und es ist Steuergeld, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Es stellt sich daher die Frage, welches Ziel mit diesem Vorhaben überhaupt verfolgt wird. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist streng reglementiert. Von den Anwendern werden spezielle und nachgewiesene Kenntnisse verlangt und die Kontrollen werden nach Auskunft der Landesregierung ordnungsgemäß durchgeführt.
Wenn auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in SchleswigHolstein kein Nachholbedarf besteht, muss das Ansinnen des Umweltbundesamtes ins Leere gehen. Allerdings müssen auch den zuständigen Ämtern Auffälligkeiten bekannt sein, wenn es denn welche gibt.
Ich mag nicht glauben, dass Kontrolleure des Umweltbundesamtes Fehlverhalten in größerer Zahl aufdecken und damit unsere zuständigen Ämter als begossene Pudel dastehen, die mit ihrer Aufgabe anscheinend überfordert wären.
Aber nur unter dieser Voraussetzung der Überforderung macht die verdeckte Feldbeobachtung überhaupt einen Sinn. Letztlich werden nicht allein Landwirte und Gärtner kontrolliert, sondern auch die Qualität der Ämter. Und die Aufsichtsbehörde kann sich auch nicht von ihrer Verantwortung frei machen.
Wir wollen das Vorhaben des Bundesumweltamtes nicht zu hoch hängen. Es handelt sich um ein Forschungsvorhaben und die Erhebungen sollen angeblich anonym bleiben. Aber es bleibt die Frage, ob die zuständigen Ämter in ihrer Wahrnehmung der Kontrollaufgaben diese Erhebungen nicht kostengünstiger und wegen ihrer Kenntnisse vor Ort auch besser durchführen könnten.
Das Umweltbundesamt hat sich anders entschieden und wieder einmal wird das Geld der Steuerzahler zum Fenster hinausgeworfen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stimmen ausdrücklich dem von der FDP gestellten Antrag zu.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Sechste Forstbericht wird für den Zeitraum 1998 bis 2002 gegeben. § 45 Landeswaldgesetz formuliert eindeutig:
„Die Landesregierung legt dem Landtag jeweils zwei Jahre nach Beginn der Wahlzeit einen Forstbericht vor...“
Ich stelle fest: Die Landesregierung hinkt dem von ihr selbst erlassenen Gesetz zwei Jahre hinterher
und hat sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten.
Versöhnlich stimmt, dass der vorliegende Bericht sehr umfangreich und informativ ist. Er enthält eine Fülle von Abbildungen, Tabellen und Statistiken und arbeitet die sieben Anforderungspunkte aus dem Landeswaldgesetz ausführlich ab. Dafür gilt der Verwaltung ein besonderer Dank.
In fünf Minuten ist der 107-seitige Bericht nicht erschöpfend zu diskutieren. Wir werden das im Umwelt- und mitberatend im Agrarausschuss vertiefen.
Ich will jedoch einige Punkte herausgreifen.
Schleswig-Holstein ist mit 9,9 % unverändert das waldärmste Flächenland in Deutschland. Betrachtet man den Umfang der Neuwaldbildung - im Privatwald lächerliche 11 ha -, so stellt man fest, dass 2002 mit lediglich 119 ha das schlechteste Jahr seit 1969 war. In den letzten sechs Jahren wurde nicht einmal mehr der Durchschnitt der Neuwaldbildung des Berichtszeitraumes erreicht.
Abbildung 7 auf Seite 46 verdeutlicht die Flächenankäufe der Landesforstverwaltung für die Neuwaldbildung. Während 1987, dem höchsten Wert im Darstellungszeitraum, annährend 1.000 ha erworben worden sind, sank dieser mit Übernahme der rot-grünen Regierungsverwaltung auf einen absoluten Tiefpunkt für die reguläre Neuwaldbildung im Jahr 2002 mit unter 50 ha kontinuierlich ab.
Dieses Trauerspiel müsste Sie eigentlich erröten lassen, insbesondere die Grünen und den grünen Umweltminister, meine sehr geehrten Damen und Herren.
An den Fakten ändert dies jedoch nichts, Frau Fröhlich.
Seit dem Regierungsantritt vor über 15 Jahren hat es Rot-Grün nicht fertig gebracht, die rote Laterne abzugeben.
Vier Umweltminister, darunter zwei Grüne, haben es nicht zustande gebracht. Wundern dürfen Sie sich allerdings nicht, haben Sie doch zuletzt bei den Haushaltsberatungen im vergangenen Dezember die Förderung für Aufforstungen und neue Waldgebiete gestrichen. Unseren Antrag „Förderung der Neuwaldbildung zum Zwecke des Grundwasserschutzes“ haben Sie abgelehnt.
Zufriedener stimmt mich dagegen der Bericht über die Zertifizierung der nachhaltigen Forstwirtschaft. Erfreut nehme ich zur Kenntnis, dass die Debatte, die wir im Landtag dazu bereits einmal geführt haben, überflüssig war, denn inzwischen ist es möglich, dass sowohl die Zertifizierung nach FSC als auch die nach PEFC nach Umweltgesichtspunkten für nachhaltige Waldbewirtschaftung nebeneinander möglich sind.
Es freut mich, dass die Rivalisierung im Interesse des Zieles - einiges kann man auch bestätigen - weitgehend aufgegeben wurde.
Interessant wird es auf Seite 76 und in der Tabelle auf Seite 78. Während die Ausgaben der Landesforstverwaltung von 1999 bis 2002 kontinuierlich heruntergefahren wurden, ergab sich in 2002 immer noch ein Zuschussbedarf der Landesforstverwaltung in Höhe von über 10 Millionen €.
Man kann auch sagen: Jedes Jahr subventioniert der Steuerzahler im Land den defizitären Wald in Besitz des Landes mit über 10 Millionen €.
Dies ist angesichts der Kassenlage im Land nur schwer zu rechtfertigen.
- Darüber kann man sich in der Tat unterhalten, lieber Herr Höppner.
Erschwerend kommt hinzu, dass die privaten Forstbetriebe bis auf das Sturmjahr 1991 durchweg ein positives Betriebsergebnis, und zwar auch ohne Förderung, hatten.
Abschließend zwei positive Aspekte des Berichtes: Positiv will ich erstens den Landesbetrieb ErlebnisWald Trappenkamp hervorheben, der sich unter der engagierten Leitung von Frau Anne BenettSturies hervorragend entwickelt hat,
und zweitens die Arbeit der Forstabteilung der Landwirtschaftskammer, die allen privaten und kommunalen Waldbesitzern im Land beratend zur Seite steht.
Abschließend beantrage ich Überweisung an den Umweltausschuss und mitberatend an den Agrarausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rot-grüne Parlamentsmehrheit will hier heute ein Gesetz durchpauken, ohne dass die eingesetzte
Arbeitsgruppe überhaupt angehört worden ist, ohne das Ergebnis ihrer Beratungen abzuwarten.
Das geschieht auf der Grundlage von Falschinformationen, Fehlinterpretationen und juristisch unhaltbaren Behauptungen.
- Da sitzen gute Juristen, mein Lieber. Viele offene Fragen bedürfen der Abklärung. Aus diesen Gründen haben der Landkreistag, der Städteverband, der Bauernverband und die CDU-Landtagsfraktion sowie die FDP-Landtagsfraktion die zeitweise Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens erreichen wollen. Die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen haben sich dieser Forderung völlig verschlossen. Die Behauptung der Landesregierung, sie sei aufgrund europarechtlicher Vorgaben verpflichtet, das Gesetz zum 1. Januar 2004 in Kraft treten zu lassen, ist schlichtweg falsch.
Das Land ist keineswegs verpflichtet, in dieser Eile das Gesetz in Kraft treten zu lassen. Dies haben andere Bundesländer richtig erkannt und lassen sich die Zeit, die für ein vernünftiges Verfahren notwendig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass für andere Bundesländer ein anderes EU-Recht gültig ist.
Selten zuvor wurde ein Gesetz auf einer juristisch so dürftigen Grundlage beschlossen.
Ich unterstelle den Verantwortlichen nicht, dass sie das nicht selbst erkannt haben. Schleswig-Holstein ist wieder einmal Vorreiter bei einer Maßnahme, die sich klar und eindeutig gegen die Interessen der Betroffenen stellt.
Selbst wenn die Landesregierung mit ihrer Auffassung auf der juristisch sicheren Seite wäre, könnte das Land lediglich von der EU-Kommission zu einer Änderung der Beihilfepraxis aufgefordert werden. Ein Anlastungsverfahren mit Kostenfolgen ist hier jedoch keineswegs zu erwarten. Die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens wäre folgenlos. Deshalb macht es keinen Sinn, starrsinnig auf dem Termin 1. Januar 2004 zu beharren und alle Beteiligten, die sich
bisher damit befasst haben, zu verprellen. Es ist an der Zeit, auf die Bremse zu treten und wenigstens auf die Beseitigungspflichtigen zu hören, denn die haben letztendlich auch die Kosten zu tragen.
Es sind noch viele offene Fragen zu klären und es ist eine Folgeabschätzung vorzunehmen. Auch die Landkreise müssen wissen, was mit einer Änderung möglicherweise auf sie zukommt, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Es ist geradezu leichtfertig, sich diesen Wünschen zu verschließen und ohne jede weitere Diskussion über die Interessen der Beteiligten hinwegzugehen. Einmal mehr haben die Mehrheitsfraktionen gezeigt, dass sie nicht zuhören wollen - jedenfalls nicht in dieser Frage.
In einer Stellungnahme des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages sind die Gründe für eine Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens ausführlich dargelegt worden. Es ist schon erstaunlich, wenn die Mehrheitsfraktionen keine einzige Begründung ernst nehmen und völlig unbeeindruckt das Verfahren mit brachialer Gewalt durchziehen wollen.
So viel Arroganz nenne ich Ignoranz und politische Arroganz.
Bisher gibt es keine einzige juristisch haltbare Rechtsauffassung, die das Vorgehen der Landesregierung und der Mehrheitsfraktionen stützt. Das ist ein bedauerlicher Vorgang, der seine Spuren beim Städteverband, dem Landkreistag, der Landwirtschaft und bei uns hinterlassen wird. Sie stehen allein, meine sehr geehrten Damen und Herren, und könnten heute noch die Kurve kriegen, aber sie wollen das nicht. Sie haben die Chance auf eine vernünftige Zusammenarbeit verspielt und damit erneut bewiesen, dass Ihnen die Meinung der Betroffenen, die das letztendlich bezahlen müssen, keineswegs am Herzen liegt.
Wir beantragen die Aussetzung des Verfahrens und lehnen den Gesetzentwurf der Landesregierung hiermit ab.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung möchte ich für die Erstellung des von der CDU erwünschten Berichts danken.
Die im Bericht enthaltenen Daten zeigen keine positive Entwicklung auf, sondern sie sind das Spiegelbild einer Katastrophe. Wir verlieren an allen Ecken und Enden Arbeitsplätze, die Umsätze gehen zurück und Unternehmen wandern aus Schleswig-Holstein ab. In den vergangenen Jahren ist der Umsatz in der Ernährungswirtschaft um 24 % zurückgegangen. Kaum anders ist die Entwicklung der Beschäftigungszahlen verlaufen. Dies gilt aber auch für das verarbeitende Gewerbe insgesamt. Auch dort gehen immer mehr Arbeitsplätze verloren. Dem gestiegenen Umsatz des verarbeitenden Gewerbes außerhalb der Ernährungswirtschaft steht eine deutliche Reduzierung der Beschäftigten gegenüber. Derzeit spricht nichts für eine Umkehr dieser Entwicklung in SchleswigHolstein. Leider ist die Zahl der Betriebe weiter rückläufig.
Darüber hinaus müssen wir feststellen, dass zunehmend Entscheidungszentren aus Schleswig-Holstein verlagert werden. Das sehen wir genauso wie Sie, Herr Minister Rohwer, wenn wir nicht nur an Upahl, sondern auch an Zeeven denken, aber auch an die jüngste Entwicklung bei der Zuckerfabrik in Schleswig. Aber darauf komme ich noch.
Damit fallen Entscheidungen für hiesige Unternehmen in anderen Bundesländern oder sogar im Ausland. Konzernentscheidungen werden ohne Bindung zu Schleswig-Holstein getroffen. Die Ergebnisse sind bekannt, siehe die Zuckerfabrik Schleswig. Hier muss ich wirklich anmahnen, dass sich die Landesregierung um diesen Problemfall im Grunde genommen überhaupt nicht gekümmert hat. Hier ist eine politische Konzernentscheidung gefallen gegen den Zuckerrübenstandort in Schleswig, obwohl man viel leichter im Raum Hannover Zuckerrübenfabriken hätte schließen können. Das ist politisch nicht gut begleitet worden aus Ihrem Haus oder seitens der Landesregierung.