totalitäre Züge an. Damit meine ich nicht den öffentlich geäußerten Unmut der demonstrierenden Beamtinnen und Beamten, die ihr demokratisches Grundrecht wahrnahmen, sondern ich meine das „Zentralkomitee“ der Spitzenfunktionäre, das sich als Aufhetzer und Einpeitscher betätigte.
Herr Konrad Freiberg, ein Mann, den ich persönlich kenne und schätze, hat sich dazu verstiegen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes als Arbeitssklaven zu bezeichnen. Das halte ich für unzumutbar.
Er hat aufgerufen zu einem Aufstand der Ordnungshüter, er hat aufgerufen zur Aufgabe der Loyalität der Beamten und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Das ist disziplinarrechtlich relevant, meine Damen und Herren!
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Klaus Schlie [CDU]: Das ist doch nicht zu fassen! Reden Sie doch nicht so einen Mist! Das kann doch nicht wahr sein!)
Die Demonstration ist schon unter falschen Voraussetzungen einberufen worden und es ist zu einer Demonstration mit den falschen Inhalten eingeladen worden.
Wenn gesagt wird, die Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein - das ist dem Aufruf zur Demonstration vom 7. November zu entnehmen - wolle mit Bürgermeister Wowereit unter der Überschrift „Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht“ einen Antrag in den Bundesrat einbringen, ist das falsch. Es gibt keinen solchen Antrag der Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein oder der Landesregierung Schleswig-Holstein. Es gibt einen aus Berlin stammenden Antrag im Bundesrat. Falsch ist die Behauptung, zehnprozentige Kürzungen der Besoldungen und Versorgungen würden angestrebt.
Es wird die Möglichkeit angestrebt, Besoldungsanpassungen, also Besoldungserhöhungen, flexibel zu handhaben. Das hat mit einer Kürzung von Besoldungen nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Wenn dann noch hinzugefügt wird, gleichzeitig solle die Arbeitszeit auf 42 Wochenstunden angehoben werden, ist dies ebenfalls eine Irreführung. Mir ist davon nichts bekannt, uns allen in der SPD-Fraktion ebenfalls nicht, der Ministerpräsidentin selbst wahrscheinlich auch nicht.
Die SPD-Fraktion hat in ihrer gestrigen Fraktionssitzung eine Positionsbestimmung vorgenommen, die ich Ihnen vorstellen möchte.
Erstens. Wir erkennen an, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst große Anstrengungen unternehmen, um die öffentlichen Aufgaben trotz immer knapper werdender Haushaltsmittel sach- und fachgerecht zu erledigen. Wir distanzieren uns von Äußerungen - egal, woher sie stammen -, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes pauschal abqualifizieren.
Zweitens. Die schwierige Lage der öffentlichen Haushalte macht es erforderlich, alle Maßnahmen zu erörtern, die geeignet sind, die finanzielle Handlungsfähigkeit des Landes zu gewährleisten.
Herr Hildebrand, wenn Sie hier von Zwei-KlassenVerwaltungen sprechen, spreche ich davon, dass wir auch den öffentlichen Dienst nicht davon ausnehmen wollen, ihn modern zu organisieren, wie es auch in der privaten Welt üblich ist. Dass es hier nicht ZweiKlassen-Arbeitswelten gibt, Herr Kollege Hildebrand, müssen wir ebenfalls erreichen.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Günther Hildebrand [FDP]: Das steht doch gar nicht zur Diskussion!)
Drittens. Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt das bundesländerübergreifende Vorhaben einer Öffnungsklausel im Bundesbesoldungsrecht zur Eröffnung länderspezifischer Entscheidungsspielräume im
Sie wollen gar nichts; das drücken Sie, Herr Kollege Kayenburg und Kollege Hildebrand, mit Ihren Anträgen aus.
Sie lehnen alles ab. Sie machen einen kleinen Zusatz: Wir wollen auch Flexibilisierung. - Wie, wo und in welcher Weise, sagen Sie mit keiner Silbe.
(Beifall des Abgeordneten Holger Astrup [SPD] - Martin Kayenburg [CDU]: Bleiben Sie bei der Wahrheit! Sie wollen Flexibilisie- rung nach oben, haben Sie gesagt!)
Viertens. Unabhängig von den bundesrechtlichen Regelungen bleibt eine grundlegende Reform des öffentlichen Dienstrechts weiter erforderlich. Die Landesregierung wird aufgefordert, sich konstruktiv an weiteren Debatten auf Bundesländer- und Bundesratsebene in Absprache mit der SPD-Landtagsfraktion und den Interessenverbänden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu beteiligen.
Wir selbst werden unverzüglich Gesprächsangebote an die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Personalräte richten, um diesen Themenbereich zu erörtern.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich den Kollegen Peter Deutschland hervorheben, dessen Beitrag auf der gestrigen Demonstration sich wohltuend von den Vorträgen anderer abhob. Er hat nämlich genau diese Verhandlungsbereitschaft weiterhin signalisiert. Selbstverständlich wollen wir mit den Gewerkschaften verhandeln.
Bevor es zu Regelungen kommen kann, müssen wir selbstverständlich mit den Betroffenen sprechen und verhandeln.
Fünfter und letzter Punkt: An der Gesetzesvorlage des Landes Berlin kritisieren wir, dass soziale Belange lediglich in der Begründung erwähnt werden. Wir werden bei einer Umsetzung bundesrechtlicher Regelungen in Schleswig-Holstein für sozial differenzierte