Ich möchte auf der Tribüne die nächsten Besuchergruppen begrüßen: den türkischen Arbeiterverein Neumünster, den SPD-Ortsverein und die AG „60 plus“ aus Heiligenhafen. - Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Zur Minderheitenpolitik ist jetzt schon so viel Wertvolles gesagt worden, beginnend mit der Ministerpräsidentin. Deshalb von mir nur noch einige kurze Anmerkungen und Unterstreichungen.
Die Sprachen- und Kulturvielfalt gehört zum europäischen Erbe. Sie macht gleichsam den kulturellen und geistigen Reichtum unseres Kontinents aus. Diese Vielfalt gilt es zu bewahren. Dies ist nur durch einen verstärkten Schutz und die Förderung von Sprachengemeinschaften und nationalen Minderheiten
möglich. Das ist Ziel unseres heutigen Antrages. Ich freue mich, dass wir ihn fraktionsübergreifend heute auf den Weg bringen wollen.
Zum Glück befinden wir uns heute in Europa in einer Situation, in der es nicht mehr um die Frage geht, ob wir einen Minderheitenschutz brauchen, sondern nur noch um die Frage, wie wir ihn ausgestalten wollen. Doch warum ist diese Frage so wichtig?
Während bei den Individualrechten eher die Passivität des Staates gefordert ist, - er soll nämlich nicht in die Freiheiten des Einzelnen eingreifen -, geht es beim Minderheitenschutz in erster Linie um ein aktives Tätigwerden des Staates.
Es gehört zur Besonderheit der Minderheitenrechte, dass sie grundsätzlich nur durch Fördermaßnahmen zugunsten der Minoritäten erreicht werden können. Genau das wollen wir auf europäischer Ebene auf den Weg bringen. Das ist auch die richtige Ebene. Selbstverständlich bedeutet der Schutz der Minderheiten dabei nicht, dass sie sich abkapseln sollen, obwohl diese Gefahr durchaus bestehen kann, falls sich eine Gruppe zu sehr in Eigenheiten verliert. Es geht darum, die Gräben zwischen den Minderheiten und Mehrheiten einzuebnen und das Zusammenleben zu entwickeln.
Diese Zusammenarbeit sollte nach dem Verständnis der FDP am besten über die Staatsgrenzen hinweg gefördert werden und damit sowohl dem internationalen Frieden als auch der Minderheit selbst dienen. Nicht zuletzt die verheerenden Ereignisse auf dem Balkan haben dies gezeigt. Es waren in erster Linie Minderheitenfragen, die die dortigen Konflikte ausgelöst haben. Bislang sind in Europa die entsprechenden Instrumentarien zur Begegnung dieser Konflikte offenbar noch nicht weit genug entwickelt, allen bereits verbindlichen Dokumenten wie dem Rahmenübereinkommen des Europarates oder der Grundrechtecharta zum Trotz.
Aber nicht nur die grundsätzliche staatliche Anerkennung von Minderheiten ist für ein tolerantes und friedliches Europa wichtig. Wichtig sind vor allem auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Minderheiten und das Verständnis für Minderheiteninteressen.
Dazu gehört nach meiner Auffassung nicht, möglichst viele Minderheiten in der Landesverfassung aufzuzählen, wie es bisweilen versucht worden ist. Wir haben den grundgesetzlichen Schutz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Ras
se, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. In unserer Landesverfassung ist dieser Schutz für die nationalen Minderheiten und Volksgruppen spezifiziert. Wir müssen dieses Schutzrecht aber auch leben. Es ist daher nur konsequent, wenn wir den Schutz von Minderheiten, wie wir ihn hierzulande festgeschrieben haben, auch für die zukünftige europäische Verfassung fordern.
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich sehr, dass sich alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag zum Minderheitenschutz in einer europäischen Verfassungsordnung einigen konnten. Ich denke, das ist auch die logische Fortsetzung der landespolitischen Bemühungen zum Minderheitenschutz. Zwar wurde das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten bereits von 32 Staaten ratifiziert, aber ein wesentliches Problem dieses Übereinkommens ist, dass es keine Definition des Begriffs nationaler Minderheiten und Volksgruppen enthält. Es bleibt den Vertragsstaaten überlassen, zu bestimmen, auf welche Gruppen das Übereinkommen angewendet wird.
Damit steht der Schutzgedanke möglicherweise auf tönernen Füßen und bedarf einer Sicherung. Diese Sicherung soll erreicht werden, indem der Minderheitenschutz in die europäische Verfassungsordnung aufgenommen wird und damit der alleinigen einzelstaatlichen Definition insoweit entzogen wird.
Die Europäische Union ist eine Gemeinschaft in Vielfalt. Diese Gemeinschaft in Vielfalt will zur Einheit werden. Dieses Ziel kann nur erreicht und eingehalten werden, wenn die Rechte nationaler Minderheiten und Volksgruppen gewahrt werden. Gerade im Zug der europäischen Erweiterung ist es unerlässlich, den Schutz und die Förderung nationaler Minderheiten verfassungsrechtlich zu verankern und die Einhaltung dieser Rechte auch als Aufnahmekriterium festzule
gen. Es reicht nicht, wenn Rahmenübereinkommen geschlossen werden, die nicht einmal subjektive einklagbare Rechte enthalten. Zum Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das genau dieses enthalten soll, konnte sich die Mehrheit bisher nicht durchringen. Aber gerade dieser Aspekt scheint mir sehr entscheidend zu sein. Nur das verbriefte einklagbare Recht garantiert Sicherheit. Daher müssen diese Rechte uneingeschränkt in die europäische Verfassung aufgenommen werden.
Wir in Schleswig-Holstein wissen, wovon wir reden. Das schleswig-holsteinische System der Minderheitenpolitik wird als vorbildlich angesehen und ist europaweit anerkannt. Deshalb ist es sinnvoll, unser Modell großenteils in eine europäische Verfassung zu übernehmen.
Allerdings bleibt das von mir erwähnte Problem der Definition des Begriffs der nationalen Minderheiten und Volksgruppen. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass darin auch so genannte nicht autochthone Minderheiten einzuschließen sind, also nicht nur die angestammten nationalen Minderheiten, sondern auch die, die durch Migrationsbewegungen unserer heutigen Zeit entstanden sind. Auch diese haben ein Recht auf Minderheitenschutz und Integration ohne Assimilation.
Ich fand es etwas übertrieben, zu sagen, Assimilation habe das Ziel der Vernichtung. Integration bedeutet^auch , dass die Identität der Minderheiten gewahrt wird. Es gibt auch friedliche Absichten eines Assimilationsansatzes, den wir in Europa nicht unbedingt für erforderlich halten.
In Europa leben zum Beispiel Millionen Türken. Das hat übrigens nichts mit der Auseinandersetzung darüber zu tun, wie weit Europa und Deutschland ihre Tore öffnen sollen. Ich hoffe, die Konventdebatte öffnet sich diesem Gedanken ebenfalls. Circa 57 Millionen EU-Bürger gehören sprachlichen und kulturellen Minderheiten an. Sie sind Ausdruck der kulturellen Vielfalt Europas.
Meine Damen und Herren, das Motto Einheit in Vielfalt, geprägt von einem großen Sohn SchleswigHolsteins - ich meine Ferdinand Tönnies, den Begründer der deutschen Soziologie, der hier in Kiel gewirkt hat -, sollte Grundlage der europäischen Zukunft werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch der SSW begrüßt natürlich diesen gemeinsamen Antrag, der die Landesregierung dazu auffordert, sich bei den deutschen Vertretern im europäischen Verfassungskonvent dafür einzusetzen, dass Schutz und Förderung von nationalen Minderheiten und Volksgruppen in einer künftigen Europäischen Verfassungsordnung verankert werden. Es steht SchleswigHolstein mit seiner wechselvollen Geschichte und mit den Erfahrungen, die im Minderheitenbereich in den letzten 50 Jahren gemacht wurden, gut an, sich für einen Minderheitenschutz in der erweiterten Europäischen Union einzusetzen. Ich möchte hier auch noch einmal darauf hinweisen, dass die gewählte Formulierung diejenige ist, die in der schleswig-holsteinischen Landesverfassung steht.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag greift damit eine Forderung auf, die nicht zuletzt auch von der FUEV, der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen, also der Vertretung oder der NGO aller nationalen Minderheiten und Volksgruppen in Europa, schon seit langem aufgestellt worden ist. Trotz des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta für Minderheitensprachen, die beide vom Europarat beschlossen wurden und als große Fortschritte in der europäischen Minderheitenpolitik zu bezeichnen sind, hat es seitens des FUEV immer wieder Klagen darüber gegeben, dass der Minderheitenschutz in Europa ungenügend ist. Das liegt vor allem daran, dass gerade in der Europäischen Union einige Mitgliedsländer immer noch Probleme mit der Anerkennung ihrer Minderheiten und Volksgruppen haben. Ich will hier nur beispielhaft Frankreich und nicht zuletzt Griechenland erwähnen. In einigen Kernländern der EU hat man sicher auch aus der eigenen geschichtlichen Erfahrung heraus große Schwierigkeiten mit der Existenz von Minderheiten im eigenen Land.
Ein anderes negatives Beispiel haben wir zurzeit in Österreich, wo der Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider trotz eines Urteils des österreichischen Verfassungsgerichtshofs der slowenischen Minderheit das Recht auf mehrsprachige Ortsschilder verwehrt. Das hat zu der eigenartigen Situation geführt, dass man an die EU-Beitrittsländer wie zum Beispiel an die baltischen Länder, Tschechien, Polen und Ungarn weitgehende Anforderungen hinsichtlich des Schutzes und der Förderung ihrer Minderheiten gestellt hat, während man in den Mitgliedstaaten der EU nicht gewillt
war, mit gutem Beispiel voranzugehen. Für uns steht daher fest: Wir dürfen nicht mit zweierlei Maß messen. Was für die EU-Beitrittsländer gelten soll, muss auch für die alten EU-Länder gelten.
Deshalb unterstützt der SSW die Forderung, dass der Schutz der Minderheiten in einer zukünftigen Verfassungsordnung der erweiterten Europäischen Union fest verankert wird. Es muss einen klaren Katalog von Rechten und Pflichten in diesem Bereich geben, der sich an der Rahmenkonvention zum Schutz nationaler Minderheiten und an der Europäischen Sprachencharta orientieren sollte. Es ist nicht so, dass man das Rad neu erfinden muss. Die Aufnahme eines Minderheitenschutzes wäre auch ein klares Signal aller Mitglieder der Europäischen Union, dass man die Existenz von nationalen Minderheiten und Volksgruppen in jedem Land anerkennt und somit die unterschiedlichen Identitäten in den Völkern respektiert und auch achtet.
Vor dem Hintergrund der leidvollen europäischen Geschichte, die voller nationaler Auseinandersetzungen ist, wäre das wahrlich ein Zeichen für ein stabiles demokratisches und auch freiheitliches Europa.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Damen und Herren Vertreter der Minderheiten werden bestimmt mit großem Interesse verfolgt haben, dass hier im Tenor nahezu übereinstimmende Beiträge abgeliefert wurden und dass kein parteipolitisches Gezänk aufgetreten ist. Ich kann Sie beruhigen: Das ist nicht immer so. Es scheint offensichtlich etwas mit der besonderen Qualität von Minderheitenpolitik zu tun zu haben, dass es hier im Hohen Hause auf einmal so friedlich hergeht. Insofern bedanken wir uns alle bei Ihnen, dass Sie dazu beitragen, dass wir uns vor Weihnachten anständig benehmen.
Das gutnachbarschaftliche Miteinander und die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Mehrheit und Minderheiten waren im Übrigen nicht immer so friedlich,
wie sie es heute sind, sondern durchaus gekennzeichnet als ein Weg, auf dem viel guter Wille, Beharrlichkeit und Verständnis für den anderen nötig war. Auch heute gibt es hin und wieder Situationen, wo man denkt, das hätte man schon erledigt. Aber dann merkt man: Beide Seiten strengen sich wieder an. Man schafft dann wieder ein Stückchen.
Es ist schon eine Erfolgsgeschichte, wenn man sich vor Augen hält, dass vor nicht ganz so langer Zeit Angehörige der dänischen Minderheit ein Berufsverbot im Schulunterricht hatten. Karl-Otto Meyer erzählte das immer gern, als er noch hier war. Davon sind wir heute Jahre entfernt. In der Zwischenzeit kommt die dänische Minderheit zum SchleswigHolstein-Tag und wir gehen gern zu Einladungen der dänischen Minderheit oder von anderen Minderheiten. Es ist ein schönes Stück Normalität eingetreten. Nur in dem Jahr, in dem wir das Schleswig-HolsteinLied gefeiert haben, tat sich die dänische Minderheit ein bisschen schwer. Aber auch das ist in der Zwischenzeit längst Geschichte. Das haben wir überwunden.
Wir denken manchmal, wie gut es uns hier geht und dass die grausamen Geschichten, wie Minderheiten mit der Mehrheit und umgekehrt umgehen, irgendwo in der fernen Türkei, im Kaschmir, in Pakistan oder in Sierra Leone stattfinden. Aber wir müssen uns auch bewusst sein und nicht vor lauter Stolz über das, was wir erreicht haben, vergessen: Auch vor unserer eigenen Haustür, auch in Europa gibt es Minderheiten, die ihre Rechte noch nicht so haben, wie wir sie ihnen wünschen. Die ganzen Auseinandersetzungen mit der ETA im Baskenland, mit der IRA in Irland oder an anderer Stelle deuten darauf hin, dass sich Menschen dort unterdrückt fühlen, dass sie ihre eigene Sprache nicht sprechen dürfen, dass sie ihre Identität und ihre eigene Geschichte nicht so leben dürfen, wie sie es gerne hätten.
Deswegen betrachten wir uns in Schleswig-Holstein nicht als ein Modell, um anderen zu sagen: So müsst ihr sein. Vielmehr sagen wir: So kann man es machen. Dass es die Deutschen fertig gebracht haben, in den Bonn-Kopenhagener-Erklärungen - zunächst Kopenhagen-Kiel-Erklärung - auf der einen Seite - nicht in Gesetzesform mit Verordnungen von mindestens einem Kilogramm Papier - drei, vier oder fünf Ziele zu formulieren und diese in all den Jahren auch einzuhalten, spricht dafür, dass wir guten Willen bewiesen haben. Die anderen haben große Hoffnung in uns gesetzt haben, indem sie nicht auf Gesetze bestanden haben.
Ich glaube, das ist ein gutes Beispiel, um anderen zu sagen: Hört auf, euch gegenseitig misstrauisch zu